Anfrage an die Pressestelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Von: Sebastian Heiser Datum: 23. September 2014 13:23 Betreff: Bund-Länder-Kommunikationsübung im September 2013 An: presse@bmub.bund.de Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe inzwischen die Unterlagen aus Ihrem Hause nach meinem Antrag nach Umweltinformationsgesetz erhalten und dazu folgende Fragen: 1. Auf Seite 2 empfiehlt NRW, "Empfehlungen vor Durchzug der radioaktiven Wolke müssen sehr schnell feststehen, damit die Länder, die schon frühzeitig betroffen sind - wie in der Übung NRW!! - diese sofort per Pressemeldung bekanntgeben können und Zeit zur Umsetzung bleibt. Andernfalls ist davon auszugehen, dass die Länder selber handeln werden (und politisch auch müssen). Mögliche Empfehlungen und Maßnahmen sollten daher den Ländern in Form einer einfachen tabellarischen Sammlung bereits vor einem Ereignis vorliegen. So kann auch bei einem plötzlichen Ereignis noch vor Durchzug der Wolke anhand von Ziffern über die Maßnahmen abgestimmt werden" Liegt die Tabelle inzwischen vor? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese Tabelle zur Verfügung zu stellen? 2. Ebenfalls auf Seite 2 empfiehlt NRW: "Im Vorfeld sollten die Konsequenzen von Empfehlungen (z.B. Kinder drinnen bleiben - besorgte Eltern laufen in die Schulen und Kitas, wie sollen Schulträger reagieren, Kinder nach Hause schicken?) durchdacht werden." Wurde dies inzwischen durchdacht? Sollten Schulen die Kinder nach Hause schicken? 3. Auf Seite 3: "Die Übung hat gezeigt, dass Pressemitteilungen vorbereitet (standardisiert) vorhanden sein müssen, damit es nicht durch langwierige Abstimmungsprozesse zu Verzögerungen kommt." Gibt es inzwischen solche standardisierte Pressemitteilungen? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese zur Verfügung zu stellen? 4. Ebenfalls auf Seite 3 fragt NRW: "Gibt es seitens des Bundes Überlegungen, Informationen an die Bevölkerung auch über soziale Netzwerke einzusetzen?" 5. Auf Seite 4 erwähnt Brandenburg ein "Schreiben vom 2. 10. 2013". Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen? 6. Auf Seite 4 weist Brandenburg darauf hin, dass "die Alarmierung außerhalb der Dienstzeit geprobt werden sollte". Wurde die Alarmierung inzwischen außerhalb der Dienstzeit geprobt? Welche Unterlagen liegen ggf. bei Ihnen zu dieser Probe vor? 7. Auf Seite 4 weist Brandenburg darauf hin, dass weiterhin Bedarf besteht, die Frage von Eilverordnungen zu klären. Gab es inzwischen eine solche Klärung? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir die Eilverordnungen zur Verfügung zu stellen? 8. Auf Seite 5 empfiehlt Baden-Württemberg: "Es sollten im Vorfeld zur nächsten Übung einige Rechtsgrundlagen geklärt werden (z.B. ob die Möglichkeit der Anordnung von Sofortvollzug bei vorbeugenden Maßnahmen besteht und praktikabel ist, die Definition einer klaren Abgrenzung zwischen Strahlenschutzvorsorgerecht und Lebens-/Futtermittelrecht)." Besteht bei vorbeugenden Maßnahmen die Möglichkeit der Anordnung zum Sofortvollzug? 9. Ist die Abgrenzung zwischen Strahlenschutzvorsorgerecht und Lebens-/Futtermittelrecht inzwischen definiert? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese Definition zur Verfügung zu stellen? 10. Auf Seite 5 empfiehlt Baden-Württemberg: "Eine derartige Übung sollte aus Sicht BadenWürttembergs regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) wiederholt werden." Teilt das BMUB diese Ansicht? 11. Wann wird die nächste Übung stattfinden? 12. Wann fand die letzte Übung statt? 13. Auf Seite 8 fragt Sachsen: "Die Innenbehörden der Länder waren diesmal nicht in die Alarmierungskette eingebunden. War dies Absicht, fragt das sächsische Staatsministerium des Inneren an?" 14. Auf Seite 8 regt Sachsen an: "Die Problematik häufig gestellter Fragen (FAQ) kam in der Übung nur teilweise zum Tragen. Hier sollte im AK UR abschließend über den Fragenkatalog und die Bereitstellung im BfS-Internet entschieden werden." Wurde inzwischen abschließend über den Fragenkatalog entschieden? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir die Fragen und Antworten zur Verfügung zu stellen - sowohl in der zum Zeitpunkt der Übung vorliegenden Form als auch in einer womöglich inzwischen überarbeiteten Form? 15. Auf Seite 9 schreibt Sachsen: "Wünschenswert wäre auch eine gleichzeitige Visualisierung in den Telefonkonferenzen für BMU und Länderbehörden." Ist dies inzwischen technisch möglich? 16. Auf Seite 9 fragt Sachsen: "Darf ELAN auch den unteren Strahlenschutzbehörden der Länder zugängig gemacht werden?" 17. Auf Seite 9 schreibt Sachsen: "Es wird gebeten, den Ländern regelmäßige Mitarbeiterschulungen für die Recherche und Bewertung der Daten aus IMIS und ELAN anzubieten." Wie viele Mitarbeiterschulungen wurden den Ländern zwischen diesem Schreiben vom 7. November 2013 und heute angeboten, wo fanden diese statt, wie viele Mitarbeiter haben daran insgesamt ungefähr teilgenommen? 18. Auf Seite 9 im letzten Spiegelstrich schreibt Sachsen von einem "Maßnahmekatalog". Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diesen zur Verfügung zu stellen? 19. Wurde der Maßnahmenkatalog inzwischend entsprechend der dort formulierten Kritik aus Sachsen überarbeitet? 20. Auf Seite 11 schreibt Niedersachsen, mit der Übung wurde "auf die jahrelange Diskussion um die Benehmensherstellung zwischen Bund und Ländern im Rahmen einer Telefonkonferenz reagiert". Wer hatte in dieser Diskussion welche Positionen vertreten? 21. Auf Seite 11 schreibt Niedersachsen: "Zudem darf es in der Telefonkonferenz zu keinen Zuständigkeitsdiskussionen kommen. Die Zuständigkeiten sollten vorher vom BMU dargestellt und ggf. im Vorfeld in den entsprechenden Ausschüssen (z.B. Arbeitskreis Umweltradioaktivität) vorgestellt und diskutiert werden." Gibt es inzwischen eine Darstellung der Zuständigkeiten? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese zur Verfügung zu stellen? 22. Wurde der Ton bei einer, bei mehreren oder bei allenTelefonkonferenzen aufgezeichnet? 23. Auf Seite 14 schreibt Rheinland-Pfalz: "Die Entwürfe für Pressemeldungen enthielten keine Informationen zur Einschätzung der Gefährdung für die Bevölkerung. Stattdessen waren fachspezifische Angaben wie z.B. auslegungsüberschreitender Kühlmittelverluststörfall und Dosisangaben ohne Vergleichswerte in den Texten enthalten." Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese Entwürfe zur Verfügung zu stellen? 24. Auf Seite 15 schreibt Rheinland-Pfalz: "Im Übungsverlauf ist der Webbrowser Firefox ESR (Version 17.0.0) bei der Nutzung von ELAN mehrfach abgestürzt. Es sollte angegeben werden, welche Browser von ELAN unterstützt werden." Welche Browser werden von ELAN unterstützt? 25. Auf Seite 14 schreibt Rheinland-Pfalz: "Mehrfach wurden während der Übung mehrere Dateien in ELAN eingestellt. Das Öffnen, Drucken oder Speichern ist zurzeit nur für jeweils eine Datei möglich. Es sollte eine Funktion "Alle Dateien in ein Archiv speichern (zip-Format)" verfügbar gemacht werden." Gibt es inzwischen eine solche Funktion oder eine andere Lösung? 26. Auf Seite 16 schreibt Sachsen-Anhalt: "Die Vorbereitung der Telefonkonferenz war zeitaufwändig und mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden. Hier sollte eine Lösung gefunden werden, die sofort einsatzbereit ist." Wurde inzwischen eine solche Lösung gefunden? Falls ja: Wie funktioniert diese Lösung? 27. Auf Seite 19 geht es um das Problem, dass bei der Übung einige Maßnahmen für NRW zu spät publiziert wurden. Schleswig-Holstein empfiehlt, "Maßnahmen 'vor Durchzug der Wolke', die keine Kosten verursachen, bereits vorsorglich via Rundfunk, Fernsehen und Social Media zu publizieren. (...) Diese Empfehlungen für die Landwirtschaft verursachen weder einen großen Schaden und haben andererseits im Freisetzungsfall einen großen Vorteil für die Landwirte. Sie benötigen aber eine gewisse Vorlaufzeit für die Umsetzung. Wenn abgewartet wird, bis mit Sicherheit eine Freisetzung zu erwarten ist, reicht die Zeit nicht mehr." Wie steht das BMUB zu dem Vorschlag, Emfpehlungen bereits vorsorglich zu publizieren, bevor feststeht, dass ein gerade stattfindender Störfall auch auslegungsüberschreitend sein wird? 28. Auf Seite 19 schlägt Schleswig-Holstein vor, "'Standard'-Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung 'vor Durchzug der Wolke' für die ganz frühzeitige Bürgerinformation vorzuformulieren". Liegen solche Standard-Verhaltensempfehlungen inzwischen vor? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir diese zur Verfügung zu stellen? 29. Bei den Telefonkonferenzen waren die Vertreter des Bundes mehrmals nicht gut zu verstehen. Manche Länder mutmaßen, dass dies an einem zu großen Abstand zwischen Sprechenden und Anlage lag oder an technischen Problemen des Mikros. Was war die Ursache? Ist das Problem behoben? 30. Warum gab es bisher solche Übungen nicht regelmäßig? 31. Was ist RODOS? 32. Was ist die AVV StrahLeVu? 33. Auf Seite 74 beschreibt Berlin, dass es seinen Aufgaben bei der Strahlenschutzvorsorge in keinster Weise gewachsen ist. Nach der letzten Ressortumbildung zwei Jahre vorher war die Zuständigkeit gewechselt und das neue Ressort war bisher nicht dazu gekommen, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten. War dies dem Bund bis dahin aufgefallen? 34. Finden Sie es sinnvoll, dass die Zuständigkeit für die Strahlenschutzvorsorge bei den Ländern liegt? 35. Falls ja: Warum? 36. Sollte man nicht wenigstens § 9 Absatz 1 Satz 2 StrVG ersatzlos streichen? 37. Warum wurde bei der Übung überhaupt geübt, dass die Länder eigene Pressemitteilungen herausgeben? Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 können die Länder eigene Empfehlungen an die Bevölkerung nur bei "Ereignissen im Gebiet eines Landes mit ausschließlich örtlichen Auswirkungen" richten - und darum handelte es sich ja bei der Übung nicht? 38. Auf Seite 90 schlägt Hessen vor, zu prüfen, ob Rechtsverordnungen nach § 6 StrVG schon vorsorglich erlassen werden sollten. Wurde dies geprüft? Falls ja: Mit welchem Ergebnis? 39. Auf Seite 91 kündigt Hessen an, bis zur Sondersitzung des AK UR am 26. März 2014 ein "Schubladenpapier" mit Empfehlungen für Sofortmaßnahmen vorzulegen. Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir das von Hessen vorgeschlagene Papier zur Verfügung zu stellen? 40. Wie ist Ihre Einschätzung zu den Themen, die Hessen auf Seite 91 in Punkt 6 anspricht? 41. Auf Seite 93 schlägt Hessen vor, die RODOS-Kartendarstellungen so aufzuarbeiten, dass die Bevölkerung keine Fehlschlüsse daraus ziehen kann und klar auseinandergehalten werden kann, ob ein Gebiet bereits verstrahlt ist oder dort eine Verstrahlung lediglich prognostiziert wird. Auf Seite 117 nimmt das BMUB dazu wie folgt Stellung: "RODOS-Karten sind nicht für die Bevölkerung gedacht. Aufbereitung außerhalb von RODOS?" Wie soll die Bevölkerung denn darüber informiert werden, welche Gebiete bereits verstrahlt sind, wo dies droht und wo nicht? Existiert inzwischen eine Aufbereitung außerhalb von RODOS? Wie sieht diese aus? Wurden die Darstellungen inzwischen überarbeitet? Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir ein Beispiel für die überarbeitete Darstellung zur Verfügung zu stellen? 42. Auf Seite 93 fordert Hessen unter Punkt 11 bessere Farbdarstellungen bei den ODL-Karten, da die verwendeten Blautöne schwer auseinanderzuhalten seien. Waren die Karten auch für die Bevölkerung gedacht? Falls nein: Auf welchem Wege sollte die Bevölkerung über die ODL informiert werden? 43. Wurden die Farben inzwischen überarbeitet? Falls ja: Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir ein Beispiel für die überarbeitete Darstellung zur Verfügung zu stellen? 44. Auf Seite 105 heißt es, das Referat RS II 1 des BMUB habe die Forderung nach einer Anpassung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes aufgegriffen. Wie ist der Stand der Gesetzgebung? 45. Auf Seite 105 heißt es, das Problem mit der verwendeten Telefonanlage im BMUB sei inzwischen gelöst. Was war das Problem? Wie wurde es gelöst? 46. Auf Seite 106 wird aufgeführt, das BMUB verspreche sich einen Zeit- und Qualitätsgewinn durch den Einsatz eines Collaboration-Systems, bei dem alle Teilnehmer online dieArbeit an einem Dokument verfolgen können. Der Einsatz eines solchen Systems werde inzwischen durch das zuständige IT-Referat geprüft. Was hat die Prüfung ergeben? Ist das System inzwischen einsatzbereit? Seit wann ungefähr? Welches System kommt zum Einsatz? 47. Auf Seite 122 merkt das BMUB zu einem Vorschlag auf Rheinland-Pfalz, ein vorgefertigtes Formular für Lageberichte zu verwenden, an, ein solches liege vor, sei aber nicht verwendet worden. Was ist aus Ihrer Sicht die praktikabelste Form, mir das Formular zur Verfügung zu stellen? 48. Warum wurde eigentlich nur ein so kleiner Super-Gau geübt? 49. Warum hat das BMUB nicht veröffentlicht, dass es diese Übung gab, und welche Ergebnisse sie gebracht hat? 50. Der Schwerpunkt der Übung lag auf der Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Gleichzeitig hat die Übung offenbart, dass es offentlich auch bei der eigentlichen Aufgabe - der Strahlenschutzvorsorge für die Bevölkerung - in mehreren Ländern erhebliche Defizite und in Berlin einen Komplettausfall gibt. Wie es in den Bundesländern aussieht, die an der Übung nicht teilgenommen oder keinen Auswertungsbericht eingereicht haben, kann man nur mutmaßen, da diese Information offenbar vom BMUB nicht erhoben wurde. Ist das bestehende System der Strahlenschutzvorsorge insgesemt geeignet, dass in einem Katastrophenfall die Maßnahmen, die möglich sind, auch rechtzeitig getroffen werden? Mit Bitte um Antwort bis zum 7. Oktober und freundlichen Grüßen Sebastian Heiser Von: Pressereferat Datum: 7. Oktober 2014 15:09 Betreff: AW: Bund-Länder-Kommunikationsübung im September 2013 An: Sebastian Heiser Sehr geehrter Herr Heiser, vielen Dank für Ihre Fragen zur Bund-Länder-Kommunikationsübung 2013. Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der Anzahl der Fragen eine Beantwortung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nicht möglich ist. Eine Information, die sich auf die Frage 18 bezieht, können wir Ihnen heute geben: Bei dem Maßnahmenkatalog handelt es sich um eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK), die in der Veröffentlichungsreihe „Berichte der Strahlenschutzkommission“ publiziert wurde (Heft 60 (2010), Teil 1 und Teil 2, ISBN 978-3-87344-163-7). Ein Bezug ist über den Online-Shop des Schnelle Verlags, Berlin möglich, siehe auch Website der Strahlenschutzkommission (http://www.ssk.de). Mit freundlichen Grüßen Frauke Stamer Pressesprecherin, Presse- und Informationsstab Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Von: Sebastian Heiser Datum: 7. Oktober 2014 15:19 Betreff: Re: Bund-Länder-Kommunikationsübung im September 2013 An: Pressereferat Sehr geehrte Frau Stamer, danke für die Zwischenmeldung. Haben Sie denn eine Prognose, bis wann ich mit den Antworten rechnen kann? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Heiser Von: Pressereferat Datum: 10. Oktober 2014 12:37 Betreff: AW: Bund-Länder-Kommunikationsübung im September 2013 An: Sebastian Heiser Sehr geehrter Herr Heiser, vielen Dank für Ihre Antwort. Wir bemühen uns mit der Beantwortung Ihrer Fragen in 2-3 Wochen. Mit freundlichen Grüßen Stamer Anfrage an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und Antwort der Pressestelle 1) Auf Seite 11 empfiehlt Thüringen dem BMELV, verstrahlte Milch vor dem Ausbringen auf den Feldern aus fachlichen Gründen mit Gülle zu verschneiden. Warum ist dieser Verschnitt mit Gülle vorteilhaft? Bei Milch handelt es sich um ein leicht verderbliches Produkt. Durch das Verschneiden mit Gülle, die zur Düngung genutzt wird, wird eine Verdünnung erreicht, wodurch eine bessere Aufbringung über größere Flächen möglich ist. Zusätzlich muss Gülle in einem Zeitrahmen von ca. 4h eingearbeitet werden, somit wäre dann auch das Gülle-MilchGemisch sehr schnell untergepflügt/eingearbeitet. Diese Maßnahme lässt sich im Bedarfsfall sehr schnell umsetzen. 2) Auf Seite 13 wird erläutert, für Thüringen sei ein landeseigener Bereich im System der elektronischen Lagedarstellung (ELAN) sehr sinnvoll für den Wissenstransfer der landeseigenen Krisenstäbe. Die Einrichtung eines solchen Bereichs sei bereits beim BfS beantragt, im Frühjahr 2014 werde ein bilateraler Austausch zwischen BfS und Thüringen stattfinden. Ist der landeseigene Bereich in ELAN für Thüringen inzwischen einsatzbereit? Seit wann? Der bilaterale Austausch fand im April dieses Jahres statt. Für den ELAN-Bereich Thüringen wurden seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die entsprechenden technischen Voraussetzungen getroffen, so dass die entsprechende Struktur als „ELAN Thüringen V1.1“ seit dem 14.04.2014 zur Verfügung steht. 3) Auf Seite 14 heißt es, die Übung habe gezeigt, dass bei dem beschriebenen Krisenszenario "nicht alle Messprogramme, Fachbetreuungen der Landesregierung und der TLUG-internen Stäbe mit dem vorhandenen Personaleinsatz abgedeckt werden können. Vielmehr wird es notwendig sein, sinnvoll zu priorisieren." Wurde diese Priorisierung inzwischen vorgenommen? Für welche der genannten Aufgaben wird nicht genügend Personal eingesetzt werden? Die Aussagen wurden für das beübte Krisenszenario getroffen. Eine erzielte Übungslösung war die (übungsbedingt fiktive) Zusage anderer Bundesländer, Messaufgaben aus Thüringen zu übernehmen. Priorisierungen sind stets aus dem konkreten Fall abzuleiten und können nicht sinnvoll vorgeplant werden, da die Randbedingungen kerntechnischer Ereignisse (Wetterlage, regionale Betroffenheit, Nuklidvektor, Höhe der Nuklideinträge etc.) maßgeblich entscheiden, wo Schwerpunkte des behördlichen Krisenmanagements zu setzen sind. 4) Warum wurde der Bericht nicht veröffentlicht? Der Bericht wurde in Wahrnehmung von Aufgaben des Atomgesetzes durch die Bundesländer in Bundesauftragsverwaltung durch die einzelnen mitübenden Länder für die beauftragende zuständige oberste Bundesbehörde erstellt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem behördeninternen Geschäftsverkehr nicht vorgesehen. Anfrage an das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und Antwort der Pressestelle Vom 17. bis 18. 9. 2013 gab es eine bundesweite Übung der Kommunikation im Falle eines radiologischen Ereignisses im Sinne des Strahlenschutzvorsorgegesetzes. Ich hatte beim BMUB einen Antrag gemäß Umweltinformationsgesetz auf alle dort vorhandenen Unterlagen zu der Übung gestellt. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem die Auswertungsberichte aller Bundesländer, so auch der von NRW (siehe Anhang). Dort heißt es, die Übung habe sich als "sehr hilfreich erwiesen, innere strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere zur technischen Infrastruktur aufzuzeigen". Wodurch hat sich dieser Verbesserungsbedarf gezeigt? Übungen haben das ausdrückliche Ziel Optimierungsbedarf aufzuzeigen. Im vorliegenden Fall wurde deutlich, dass die technische Realisierung der simultanen Kommunikation mit dem Bund und den Ländern per Telefonkonferenz und die abteilungsübergreifende Kommunikation bzw. Information z.B. zur Lagedarstellung technisch zu verbessern ist (z.B. verbesserte Technik für PCund Telekommunikation). Es wird empfohlen, dass mögliche Empfehlungen und Maßnahmen "den Ländern in Form einer einfachen tabellarischen Sammlung bereits vor einem Ereignis vorliegen" sollten. Gibt es inzwischen eine solche Tabelle? Nach unserem Kenntnisstand erarbeitet das BMUB derzeit eine solche Tabelle. Zudem wird empfohlen: "Im Vorfeld sollten die Konsequenzen von Empfehlungen (z.B. Kinder drinnen bleiben - besorgte Eltern laufen in die Schulen und Kitas, wie sollen Schulträger reagieren, Kinder nach Hause schicken?) durchdacht werden." Was ist das Ergebnis dieses Durchdenkens? Sollen Schulträger die Kinder nach Hause schicken? Behördliche Maßnahmen und Empfehlungen erfolgen in Abhängigkeit von der jeweils besonderen aktuellen Situation und Lage. Dabei ist zwischen den vorsorgenden Empfehlungen der Strahlenschutzvorsorge und den kurzfristigen Maßnahmen z.B. des Katastrophenschutzes zu unterscheiden. Vorsorgliche Empfehlungen der Strahlenschutzvorsorge haben in der Regel einen zeitlichen Vorlauf, so dass diese, wenn sie Schulen und Kindergärten betreffen- frühzeitig und vorsorglich- z.B. am Abend vorher - ausgesprochen werden können. Anfrage an die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und Antwort der Pressestelle Von: Sebastian Heiser Datum: 30. September 2014 19:07 Betreff: Räume für einen Krisenstab An: pressestelle@sengs.berlin.de Sehr geehrte Damen und Herren, im September 2013 hat der Bund mit den Ländern bei einer Kommunikationsübung geübt, was im Falle eines Super-GAU in einem Kernkraftwerk zu tun ist. Bis vor der letzten Senatsumbildung war noch Ihre Senatsverwaltung für die Strahlenschutzvorsorge und damit auch für die Krisenbewältigung zuständig, seit drei Jahren ist es die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Im Rahmen eines Auskunftsantrags nach Umweltinformationsgesetz erhielt ich von dort die Akten, die im Zusammenhang mit der Übung stehen. Darunter befindet sich auch ein Schreiben, das von Barbara Loth an Emine Demirbüken-Wegner geschickt wurde (siehe Anhang). Barbara Loth erläutert darin, es gebe in ihrem Haus derzeit keine geeigneten Räumlichkeiten für einen Krisenstab. Sie bittet darum, bei dieser Übung und bei einem Ernstfall ("Realszenario") auf die weiterhin bei SenGesSoz vorhandene Stabsorganisation sowie die Räumlichkeiten zugreifen zu können. Warum haben Sie abgelehnt? Welche Aufgaben hat die Stabsorganisation Ihrer Verwaltung? Mit Bitte um Antwort bis nächste Woche Montag und freundlichen Grüßen Sebastian Heiser Von: Datum: 6. Oktober 2014 10:08 Betreff: AW: Räume für einen Krisenstab An: heiser@taz.de Sehr geehrter Herr Heiser, hiermit beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: SenAIF hat mit Schreiben des Fachreferats vom 25.05.12, des damaligen Staatssekretärs Dilmaghani vom 13.08.2012 und der Staatssekretärin Loth vom 19.06.2013 darum gebeten, sowohl für Übungen als auch im Ereignisfall auf Ressourcen unserer Verwaltung (Räumlichkeiten, technische Ausstattung genauso wie personelle Ausstattung) zugreifen zu dürfen. Diese Ansinnen mussten abgelehnt werden. Aus § 4 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes ergibt sich für alle Katastrophenschutzbehörden die gesetzliche Verpflichtung, nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Bekämpfung von Katastrophen zu treffen. So sind insbesondere die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Arbeitsstabes oder einer Einsatzleitung im Katastrophenfall zu planen und vorzuhalten. Dieser Verpflichtung kommt ausschließlich für das Aufgabenfeld unserer Senatsverwaltung der Krisenstab nach, hierzu gehört auch die Katastrophenschutzeinsatzplanung der Krankenhäuser. Eine Übernahme der Verpflichtungen für eine andere Senatsverwaltung würde den besonderen politischen Verantwortlichkeiten im Krisenfall mangels eindeutiger Trennung nicht ausreichend gerecht werden sowie unverantwortliche Risiken bergen. Unser Haus muss bei typischerweise unvorhersehbaren Katastrophenfällen und unmittelbarem Handlungsbedarf wie Unfällen mit hohen Verletztenzahlen, zum Beispiel einem Flugzeugabsturz auf ein Wohngebiet oder gefährlichen Infektionskrankheiten, sofort handlungsfähig sein und die erforderlichen Maßnahmen einleiten können. Zur Gewährleistung dieser gesetzlichen Verpflichtung bedarf es daher des jederzeitigen und permanenten Zugriffs auf die hier vorhandene Räumlichkeit des Besprechungsraums und der Technik. Eine Fremdnutzung würde dem widersprechen. Davon abgesehen hat die Gesundheitsabteilung für die seinerzeitige Strahlenschutzübung ihre Unterstützung angeboten und empfohlen, sich bei dem Aufbau eigener Vorsorgestrukturen in ein Vorhaben der Senatsinnerverwaltung einzubringen, in dessen Rahmen eine Arbeitsgruppe sich mit der Organisation des Krisenmanagements in Berlin befassen sollte. Mit freundlichen Grüßen Constance Frey