GZ: London-ÖB/EU/0045/2015 Datum: [Approbationsdatum] SB: Christoph Weidinger An: BMEIA III.7, III, II.6, II, I.3, I.4, I.A, BGS, Stabstelle, Kab HBM Cc: ÖB Paris, ÖB Luxemburg, ÖB Berlin, ÖB Peking, ÖV Brüssel, BKA / Bot. Dr. Stefan Pehringer, BKA / Dr. Christoph Müller, KabBMLFUW / Ges. Mag. Max Hennig, BMLFUW / Dr. Thomas Augustin, KabBMWFW / GS Mag. Harald Kaszanits, BMWFW / Dr. Sybille Summer Betreff: Vereinigtes Königreich; geplanter Atomkraftreaktor Hinkley Point C, Aussagen von Europadirektor Rangarajan Beim heutigem Antrittsbesuch bei Europadirektor im Foreign and Commonwealth Office, Vijay Rangarajan, machte dieser deutlich, dass die von Österreich geplante EU-beihilfenrechtliche Klage beim EuGH bereits jetzt negative Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen genommen habe, da es „strength of feeling“ bis hinauf zu PM Cameron gebe und der Premierminister alle mitzuständigen Regierungsmitglieder angewiesen habe, nächste Woche ihre österreichischen Amtskollegen i.G. anzurufen. Weiters werde UK in Zukunft jede Gelegenheit wahrnehmen, Österreich in Bereichen zu klagen oder zu schaden, die starke innenpolitische Auswirkungen haben. Rangarajan nannte drei konkrete Punkte, die als erste Schritte in Aussicht genommen werden:  Klage beim EuGH gegen die Stromkennzeichnung über die Herkunft des von Stromlieferanten bereitgestellten Stroms, da dies aus britischer Sicht gegen die Binnenmarktregeln verstößt,  Untersuchung, ob die österreichische Klage den EURATOM-Vertrag verletzt,  Ausübung von Druck, dass Österreich – wenn es Kernenergie nicht als nachhaltige Energiequelle anerkenne - beim EU-internen „effort sharing“ einen größeren Anteil tragen muss. Es sei wichtig, dass in der bis zur Klagseinreichung verbleibenden Zeit Gespräche zwischen beiden Ländern stattfinden, um sich über den potentiellen Schaden, die eine österreichische Klage für die bilateralen Beziehungen und letztendlich für Österreich hätte, bewusst zu werden. Austrian Embassy, 18 Belgrave Mews West, London SW1X 8HU Tel.: + 44 20 7344 3250 / Fax.: +44 20 7344 0292 e-mail: london-ob@bmeia.gv.at DVR: 2109910 Gef. unterstrich, dass sich Österreich keinesfalls in das souveräne Recht von UK einmische, seinen Energiemix selbst zu wählen, sondern dass es sich bei vorliegendem Fall um eine beihilfenrechtliche Klage handle, da der von der EK genehmigte Contract for Difference gegen das EU-Beihilfenrecht verstoße. Es entspreche rechtsstaatlichen Prinzipien, dass man eine solche Entscheidung der EK vor dem EuGH anficht. Gef. wies auch darauf hin, dass es i.G. einen Konsens in der Bundesregierung und eine einschlägige Entschließung des Nationalrates gibt. Wertung: UK hat offenbar unter Einbeziehung der UK Botschaft in Wien und anderer Stellen mit einer systematischen Erarbeitung von Österreich schädigenden Gegenmaßnahmen begonnen und heute das Ergebnis seiner ersten Überlegungen bekanntgegeben. Weitere Schritte und Eskalierung nach der Einreichung der Klage sind nicht auszuschließen. Der Botschafter: Eichtinger (elektronisch gefertigt)