22 05 41 04.101Win/XP 2002 DER MAGISTRAT Frankfurt am lVlain, 12.09.2014 Dezernat: II '— l Eingang Amt o1: 15.09.14,12.3o Uhr Vortrag des Magistrats an die StadtverordnetenversammIung M 147 Anhörung Ortsbeirat 5 B - Bm Olaf Cunitz p U i H Betreff Bebauungsplan Nr. 916 — DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss - ä 2 (1) BauGB Vorgang Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ä (M ) Vertraulich: EI ja [Z nein Anlage(n): Lageplan vom 13.08.2014 zum Aufstellungsbeschluss (nicht vervielfältigt) Begründung der Vertraulichkeit: Vortrag Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in öffentlicher Sitzung zu beschließen: [:J Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen: I.1 Für das Gebiet DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße in Frankfurt am Main - Sach- senhausen—Süd ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 13.08.2014 zum Aufstellungsbeschluss. l.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstel— Iungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allqemeine Ziele und Zwecke der Planunq lVIit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Akademie für den Deutschen Fußball—Bund geschaffen werden. Zusätz— lich soll auch ein Teilbereich der ehemaligen Galopprennbahn als öffentliche Grünfläche für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Langfristig soll eine Vernetzung der Grünräume vom Stadtwald über die Rennbahnstraße und die Deutschordenstraße zum ElIi-Lucht-Park und zum Mainufer stadträumlich etabliert werden. ll. Der Magistrat wird beim Regionalverband FrankfurtRheinMain und beim Regierungspräsidium Darmstadt klären, ob eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans und ein Zielab- weichungsverfahren bezüglich des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungs— plan erforderlich ist. Gegebenenfalls wird der Magistrat beauftragt, die Änderung des Regiona— len Flächennutzungsplans und ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Bebauungsplan Nr. 916 — DFB-Akademie — Südlich Niederräder Landstraße — E""-“'-“‘ all . _- I. '. . -_—_ —. „H -_..- ‘-. . -' _ . warm—w: im: so»- ; ‘ e'i v ' ' - anm'r'lf }__ v =I G .I_ l.“ r C5612" l B im. ff . J; "-3PT-g —— .‘J -. F5 W;.f‚"ä_ E U i" "L rr— 7 ‘— —-'—' _— a ‚-\ _ l . _ -‚ _ _ . - .9 u 1.. ‚ a, l .i ._ - ü. 3b“ 1 ‚ - ' ' x: r 553x- 45; von-4% *' i-‘x" '”- c‘ Kartengrundlage: © Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M. Zu I. Bestand und städtebauliche Situation Das ca. 38 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Sachsenhausen—Süd. Der räumliche Geltungsbe- reich des aufzustellenden Bebauungsplans grenzt im Westen an die Rennbahnstraße, im Norden an die Niederräder Landstraße, im Osten an die Kennedyallee und im Süden / Südwesten an die Schwarzwaldstraße. L.) Der größte Teil der Fläche des Geltungsbereichs wird gegenwärtig als Sportfläche (Galopprenn— bahn) genutzt. Planungsrecht Im Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheianlain ist das Plangebiet als Grünfläche-Sportanlage sowie als Wald, Bestand dargestellt. Desweiteren stellt der RegFNP Teile der Fläche als Vorranggebiet Regionaler Grün— zug, als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, als Vorbehaltsgebiet für Grundwasser- schutz und als SiedIungsbeschränkungsgebiet dar. Weiterhin liegt das Gebiet im Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am lVlain", Zone I. Für die zu bebauenden Bereiche der DFB-Akademie ist unter Umständen — in Abhängigkeit vom Umfang der angestrebten Bauvorhaben — eine Anderung des RegFNP erforderlich. Der nördliche Bereich des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan SW 42b Nr.1 abgedeckt, der am 20.02.1968 in Kraft getreten ist. Dieser setzt im westlichen Teil Sportfläche und im östlichen Teil forstwirtschaftliche Fläche fest. Der südliche Bereich ist unbeplant. Diese Festsetzungen sind jedoch nicht ausreichend, um die im Plangebiet beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu ge- währleisten. Anlass, Ziele und Konzept Die Fläche des aufzustellenden Bebauungsplans wird derzeit als Galopprennbahn genutzt. Aus wirtschaftlichen Gründen werden jedoch der Nutzung dieses Gebietes als Pferderennbahn nur geringe Zukunftsaussichten eingeräumt. Zurzeit finden lediglich an ca. sieben Tagen im Jahr Ren- nen statt. Um dieses Gebiet einer sinnvollen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Nutzung zuzuführen, wurde eine Teilfläche dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der ein Areal für seine Fußballakade- mie in Frankfurt sucht, zur Nutzung angeboten. Die Stadt Frankfurt bewertet die Ansiedlung der DFB-Akademie als äußerst positiv für die Stadt- entwicklung, da das Gelände der Galopprennbahn auf diese Weise betriebswirtschaftlich optimaler genutzt werden kann. Der DFB wird ca.15 ha in der ersten Ausbauphase und insgesamt ca. 20 ha in der Endausbauphase des insgesamt 38 ha großen Areals für seine Akademie nutzen. Diese Flächen sollen als Sondergebiet (SO) Sport festgesetzt werden. Ein Teil der Fläche des Plange- biets ist Bannwald und soll entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die übrigen Flä- chen sollen weitgehend als öffentliche Grünflächen mit Erholungs— und Sportfunktion festgesetzt und für die Öffentlichkeit als Sport—, Freizeit— und Erholungsgebiet geöffnet werden. Insgesamt soll durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan auf die naturschutzrechtlichen Restriktio- nen besonders Rücksicht genommen werden. Um diese neuen Nutzungen zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder— lich. Mit ihm sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung der DFB-Akademie und die Bereitstel- lung von öffentlichen Grünflächen geschaffen werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele kann ein Parallelverfahren gemäß 5 8 (3) BauGB erforderlich werden. Gleiches gilt für eine Anpassung der regionalplanerischen Inhalte des Regionalplans Südhessen l Regionaler Flächennutzungsplan 2010. Zur Anpassung an die geänderten Planungsziele wäre ggf. ein Abweichungsverfahren ge— mäß 5 8 (2) Hessisches Landesplanungsgeseü (HLPG) durchzuführen. Der Magistrat wird die Erforderlichkeit mit dem Regionalverband und dem Regierungspräsidium Darmstadt klären, sobald die Konzeption der DFB—Akademie hinreichend geklärt wurde. gez.: Feldmann begl: Groh-Schimpf 22 05 41 04.101vvinrxn 2002 Frankfurt am IVIain, 12.09.2014 DER MAGISTRAT Dezernate: II l III Eingang Amt 01: 15.09.14,12.30 Uhr M 151 [Anhörung Ortsbeirat 5 Vortrag des Magistrats an die StadtverordnetenversammIung PB - Brn Olaf Cunitz i U - StK Uwe Becker ‘ H Betreff Übertragung der Gesellschaftsanteiie der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt am Main und Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in Frankfurt am Main und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben hierfür Vorgang Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5 (M ) Vertraulich: I:l ja [E nein Anlage(n): Begründung der Vertraulichkeit: Vortrag [Z Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in öffentlicher Sitzung zu beschließen: I:I Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass zwischen der Stadt und dem alleinigen Gesellschafter der Frankfurter Hippodrom Gesellschaft m.b.H. (FHG) am 05.08.2014 vorbehaltlich der Be- schlussfassung der städtischen Gremien ein Kauf— und Abtretungsvertrag über Geschäfts— anteile und eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Mietvertrages geschlossen wurde. Im Wesentlichen wurde darin folgendes geregelt: a. Der alleinige Gesellschafter der FHG verkauft und überträgt im Wege der Abtretung die vollständigen Geschäftsanteils der FHG im Nennbetrag von insgesamt 2.000.000,00€ auf die Stadt Frankfurt am Main. b. Die Stadt zahlt an den bisherigen Gesellschafter der FHG zur Abgeltung der Gesell- schaftsanteile an der FHG und zum Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und zugleich zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetretenen Defizite einmalig als Verhandlungsergebnis einen Betrag von 2.980.000,00 €‚ soweit die Stadt nicht bisher schon Zuschüsse hierfür geleistet hat. Die vorgenannten Investitionen und Defizite sind nachzuweisen; sollte der Zahlungsbetrag nicht belegt werden, mindert der nicht belegte Betrag die o. g. Summe. Die Stadt Frank- furt am Main ist hierfür berechtigt sämtliche Geschäftsunterlagen zu prüfen. Der zwischen der Stadt und der FHG bestehende Mietvertrag über das Rennbahngelän- de vom 06.09.2010 (mit Laufzeit bis 2024) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. . Die Stadt gestattet dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V., der bislang die Pferderennen bereits aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durchgeführt hat, auf eigene Ge— fahr und eigenes wirtschaftliches Risiko die Nutzung der Pferdesportfläche entspre— chend dem bestehenden Vertrag bis 31.12.2015, sofern dieser für 2015 ein ausgegli- chenes Budget und die Sicherstellung der Finanzierung für sieben Renntage vorlegt. Die Stadt wird für diese Nutzung weder Miete noch Nebenkosten erheben. Die Einnahmen aus der Untervermietung des Geländes, insbesondere der Golf-Anlage, stehen dafür dem Frankfurter Renn—Klub 2010 e.V. im bisherigen Umfang zur Verfügung. Das beweg- liche Inventar verbleibt dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. bei Beendigung des Miet— vertrages. . Der Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. ist verpflichtet, die Pferdesportaniage der Stadt bis spätestens am 31.12.2015 geräumt zu übergeben und wird sich der Räumungsvollstre- ckung untenNerfen, um die Freimachung des Geländes spätestens Ende 2015 sicherzu- stellen. f. Alle bisherigen persönlichen Haftungsübernahmen und Gewährleistungszusagen des Gesellschafters der FHG gegenüber der Stadt werden aufgehoben. Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städti- schen Beschlussgremien. Sollte die Zustimmung nicht bis 31.12.2014 vorliegen, verliert der Vertrag jede Gültigkeit. Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung (Zustimmung des Magistrats und der Stadt- verordnetenversammlung zum Vertrag) verzichtet die Stadt auf aufgelaufene Mietrück- stände und Nebenkosten gegenüber der FHG. Die Zahlungen der Nebenkosten durch den Golfbetreiber stehen der Stadt zu. i. Der Gesellschafter der FHG ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht bis 31.12.2014 die Zusage der Stadt gegenüber dem Frankfurter Renn-Klub 2010 e.V. vor— liegt, die Frühjahrs- und Herbstrennen der Stadt für die Rennsaisons 2013 und 2014 wie bisher aus Sportfördermitteln zu subventionieren. . Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Vertrag zu. Es dient zur Kenntnis, dass der Vertrag vor dem Hintergrund der Neuordnung des Areals zur Sicherung der uneinge- schränkten Verfügbarkeit über das Gelände geschlossen wird. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt nicht, die FHG operativ fortzuführen. Der Magistrat wird beauftragt und er— mächtigt, die Vorbereitungen für eine Auflösung der FHG, der hiermit gleichzeitig zuge— stimmt wird, aufzunehmen und die Liquidation schnellstmöglich umzusetzen. .Den hierfür notwendigen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 2.980.000 € bei PG 98.03, Projekt 5.001915 EnNerb von Beteiligungen 2014 -2017 wird zugestimmt. Der Deckung dieser Ausgaben aus der PG 31.08, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) wird zugestimmt. Begründung A Zielsetzung Wegen der Begründung wird zunächst auf den Magistrats-Vortrag zur Bestellung eines Erbbau- rechts am Rennbahngelände zugunsten des Deutschen Fußballbundes e. V. verwiesen. Mit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins— und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fuß- ball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter—Rolle übernehmen — national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB-Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Unabhängig davon war in Anbetracht der Tatsache, dass 2014 von ehemals fast 30 Renntagen nur noch 7 Renntage auf der Galopprennbahn stattfinden konnten, aus Sicht des Magistrates er- heblicher Handlungsbedarf gegeben. Der Pferderennsport finanziert sich zu erheblichen Teilen aus dem vor Ort getätigten Wettgeschäfts. Die zunehmende Verlagerung von Sportwetten ins Internet entzieht dem Rennbetrieb zusätzlich die Finanzierungsgrundlage. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass nach der Insolvenz des RennKlub Frankfurt im Jahre 2008 der Rennbetrieb nur mit erhebli- chen privaten Mitteln aufrechterhalten werden konnte. Eine zukunftssichere Finanzierung ist aus Sicht des Magistrats zumindest gefährdet. B „Lösung Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbil- dungs— sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (SpielerI—innen, Trainer/- innen, Schiedsrichterl-innen, Managerl—innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Ent— wicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für Spielerl-innen, TrainerI—innen und Schiedsrichterl-innen: vor allem Sporteinrich- tungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Ubernachtungsan- gebote. Außerdem werden dort Sportwissenschaftlerl—innen, MedizinerI-innen und Physiothera— peuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trai- ningsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB-Zentrale zu errichten. Mit Beschluss ä 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport— und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des Realisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können. Das Gesamtvorhaben setzt voraus, dass die Stadt bzw. im Weiteren der DFB als Erbbaurechtsin- haber uneingeschränkt über das Gelände verfügen kann. Daher ist der bestehende Mietvertrag mit der FHG aufzuheben. Da weitere Untermietverhältnisse bestehen, die ebenfalls vor Übergabe der Fläche an den DFB zu bereinigen sind, war die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Hippo- drom GmbH der sinnvolle Weg, um als Vermieter handlungsfähig zu sein. Da die Flächenverfügbarkeit erst zum Jahreswechsel 2016 benötigt wird, können bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen rennsportlichen Aktivitäten unter den im Beschlusstext genannten Bedin- gungen fortgeführt werden. Dasselbe gilt auch für den Golfbetrieb. Auch dieser Vertrag ist noch vor Übergabe der Flächen an den DFB aufzulösen. Hierüber wird ein gesonderter Magistratsvortrag vorgelegt werden. Es ist geplant nach Aufhebung der Verpflichtungen der FHG gegenüber Dritten diese Gesellschaft nicht weiter zuführen. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist ein Verhandlungsergebnis. Der Gesellschafter hat in den Jahren 2010 bis 2014 erhebliche eigene Mittel in das Rennbahngelände investiert. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Hippodrom GmbH. C Alternativen Keine. D Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf: 2.980.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum: 2014 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a. Persönliche Ausgaben: keine b. Sachkosten: Umschreibung / Abschreibung (AfA) c. Kapitalkosten: Kalkulatorische Verzinsung (2.980.000,00 € x 4 % l 2): 59.600 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - gez.: Feldmann begl.: Groh-Schimpf 22 05 41 04.10 I wmrxr 2002 DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 12.09.2014 Dezernat: II Eingang Amt 01: 15.09.14,12.30 Uhr Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 148 Anhörung Ortsbeirat 5 B — Bm Olaf Cunitz IC'U I I Betreff Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M. Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 14/1, 16/5 und 16/8, Schwarzwaldstraße 125 — 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) Vorgang Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ä (IVI ) IX nein Anlage(n): Lageplanausschnitt Vertraulich: I:I ja Begründung der Vertraulichkeit: Vortrag E Die Stadtverordnetenversamqung wird gebeten, in öffentlicher Sitzung zu beschließen: Ü Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen: I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Deutscher Fußball-Bund e.V. Otto-FIeck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Erbbauberechtigter Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstück 14/1,16/5 und 16/8 Schwarzwaldstraße 125 — 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüg- Iich ca. 5 ha optionale EnNeiterungstäche Erbbaugrundstück Die noch zu vermessende Fläche ist aus den beige- fügten Lageplänen ersichtlich. 22 05 41 04.101mmx9 2002 DER MAGISTRAT Frankfurt am lVlain, 12.09.2014 Dezernat: ll Eingang Amt 01: 15.09.14,12.30 Uhr Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 148 Anhörung Ortsbeirat 5 B - Bm Olaf Cunitz IP lU [H Betreff Bestellung eines Erbbaurechts an Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke in Frankfurt a. M. Gemarkung Wald, Flur 610, Flurstücke 1411, 16/5 und 16l8, Schwarzwaldstraße 125 - 127 a und Rennbahnstraße für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) Vorgang Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ä (M ) E nein Anlage(n): Lageplanausschnitt Vertraulich: Ü ja Begründung der Vertraulichkeit: Vortrag E] Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in öffentlicher Sitzung zu beschließen: l: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen: l. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Deutscher Fußball-Bund e.V. Otto-Fleck-Schneise 6 60528 Frankfurt am Main Erbbauberechtigter Gemarkung Wald. Flur 610, Flurstück 14/1‚16/5 und 16/8 Schwarzwaldstraße 125 — 127 a und Rennbahnstraße ca. 15 ha zuzüg- lich ca, 5 ha optionale Erweiterungsfläche Erbbaugrundstück Die noch zu vermessende Fläche ist aus den beige- fügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit Erbbauzins Anpassung Besondere Bedinqunqen Rechts- und Sachmänqelhaftung: 99 Jahre; Anspruch auf Vorrecht bei Erneuerung des Erbbaurechts 6.835.000‚-— kapitalisiert für ca. 15 ha Im Falle der Inanspruchnahme der optionale Erwei— terungsfläche wird der derzeitige Wert (4% von 46,-- €lm2) stichtagsbezogen verändert um den Verbrau- cherpreisindex und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit entsprechend als Erbbauzins zusätzlich kapitalisiert (4% p.a.‚ vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit) festgesetzt. a) Die Leitungen der Stadt und anderer Versor- gungsträger sind dinglich zu sichern. b) Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet; ebenso erhält der DFB ein Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Grundstücks. c) Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, sicherzu- stellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neu- bebauung die Gebäude für Büro-, Schulungs- und Unterkunftsnutzungen den Passivhaus-Standard oder einen vergleichbaren Standard einhalten. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des „Passivhaus- Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts in Darmstadt oder einem gleichwertigen Institut bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Für Depot-‚ Lager— und Sportgebäude wird mit ei- nem ganzheitlichen Energiekonzept nachgewiesen, dass die energiepolitischen Ziele und Beschlüsse der Stadt unter vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30% bessere Ener— gieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Das Grundstück und aufstehende Gebäude werden auf sog. schädliche Bodenveränderungen und an- dere Umweltbelastungen anthropogenen oder geo- genen Ursprungs untersucht. Eine Regelung zur Übernahme der Kosten einer ggf. anfallenden Be— seitigung von Altlasten wird mit dem Erbbauberech- tigten getroffen. Im Übrigen wird das Grundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne weitere Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß h) Rücktrittsrechte Kosten und Steuern Verrechnung Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für An- sprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, so- wie für Nachbaransprüche jeder Art. Das Grundstück ist frei von Nutzungsverhältnissen Dritter zu übergeben. Die aufstehenden Gebäude werden auf Kosten des Erbbauberechtigten abge- brochen — mit Ausnahme der Tribüne. Deren Ab- bruchkosten sind von der Stadt zu tragen. Der Erbbauberechtigte erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass a) das Grundstück nicht fristgerecht am 1.1.2016 ohne einschränkende Rechte Drit- ter von der Stadt Frankfurt übergeben wer- den kann, oder b) kein Planungsrecht besteht und eine voll— ziehbare Baugenehmigung, vorausgesetzt rechtzeitige Bauantragstellung im Rahmen des vorgegebenen Planungsrechts (B-Plan ist in Vorbereitung), nicht erteilt werden kann. lm Falle des Rücktritts beteiligt sich die Stadt an den vom Erbbauberechtigten im Hinblick auf das beabsichtigte Bauvorhaben vergeblich aufgewende- ten Kosten bis zu einer Obergrenze von 900.000 €. Der Erbbauberechtigte hat über diese Kosten und deren Angemessenheit Rechnung zu legen. Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eige- ne Vertretung (Vollmachten etc.). Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat lI — Liegenschaftsamt -‚ wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorla- ge zu vollziehen. lI. Der Erbbauzins beruht auf einem Bodenwert von ca. 46,-— €lm2 und 4 % Liegenschaftszins als Verhandlungsergebnis. Die Kapitalisierungsrechnung unterstellt vierteljährlich vorschüssige Fälligkeit. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert für den Rennbahnbereich 50,-- ‘xE/rn2 beträgt. Die vorliegende Unterschreitung des Bodenrichtwerts ist als angemessen zu betrach- ten, weil die aufstehenden Gebäude auf Kosten des Erbbauberechtigten abgebrochen wer- den. Begründung: lVlit Blick auf künftige Entwicklungen im Vereins- und Verbandsfußball möchte der Deutsche Fuß- ball Bund e.V. (DFB) eine Vorreiter—Rolle übernehmen — national wie international. Ziel des DFB ist es, diesen fortschreitenden Entwicklungsprozess aktiv zu gestalten. Hierfür plant der DFB, einen Campus mit vielfältigen Nutzungen und Funktionen zu errichten, und hat sich bewusst für einen Standort in Frankfurt am Main entschieden. Der geplante DFB—Campus umfasst unter anderem eine DFB-Akademie. Diese spielt für die künftige Entwicklung des DFB eine tragende Rolle. Sie ist eine Investition in die Zukunft und somit in den Standort Frankfurt am Main. Mit dem geplanten Bau der Akademie sollen in erster Linie zukunftsorientierte Aus- und Fortbil— dungs- sowie Trainingsangebote für die Leistungsträger des Fußballs (Spieler/—innen, Trainer/- innen, Schiedsrichterl-innen, ManagerI-innen) geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Ent- wicklung des Fußballs innovativ vorangetrieben werden. Die Akademie umfasst alle erforderlichen Einrichtungen für SpielerI-innen, Trainerl-innen und SchiedsrichterI-innen: vor allem Sporteinrich- tungen wie Trainingsfelder, Hallen, Fitnesseinrichtungen, Schulungsräume und Übernachtungsan- gebote. Außerdem werden dort SportwissenschaftlerI-innen, Medizinerl-innen und Physiothera- peuten zusammenkommen und arbeiten, um ihr Wissen und ihre Kompetenzen nicht nur im Trai— ningsbetrieb einzubringen sondern auch aktiv weiterzuentwickeln. Neben der Akademie ist geplant an dem Standort eine neue DFB—Zentrale zu errichten. Für diese anspruchsvolle Planungs- und Bauaufgabe sieht der Bauherr in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main einen zweistufigen Realisierungswettbewerb vor, welcher auf die derzeit sich in der Durchführung befindenden Untersuchungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Nutzungen und naturschutzrechtlichen Belangen aufbauen wird. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für Herbst 2014 vorgesehen. Parallel muss für das geplante Projekt neues Planungsrecht geschaffen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der hierfür notwendige Beschluss wird gesondert vorgelegt. IVlit Beschluss g 4839 vom 24.07.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, dass für die Bereiche, die nicht durch den DFB benötigt werden, ein Freizeitsport— und Landschaftspark vorzusehen ist. Dieser soll unter Beteiligung der Bevölkerung konzipiert und gestaltet werden. Der Magistrat rechnet damit, dass diese Planungen nach Abschluss des ReaIisierungswettbewerbes im 2. Quartal 2015 begonnen werden können. gez.: Feldmann begl: Groh-Schimpf Ausbaustufe 1 . .‚f „.17- .'.t.hr..ln.. 5 .LIL; 4...a o.. .4 r . I1 u 5’:an . ‚r. .‚„‚ 1., v .. in. ‚24,11: . .‚ . t . . u 34.... u .‚ . eir _.. N' 55’ G'olfpluu Ausbaustufe 2 g“ u r-aaw-me m _ 1 Nielö'ä'fiä‘a'ä‘fi'iäffiiääfiü53:.” g 'v': ..'‚ _ -". '_ .- „wg-‚-11: '"ÜZT-"P' . .s-- .‚_-u 0":' Golfplatz Galopprennbahn 'fi:ü: l‘sighsiurstTE