Haushaltsplan Rio 2016 EINNAHMEN Plan 2016/€ Zuwendungen des Bundes 5.536.618,-- Eigenleistung des DOSB 3.050.000,-- Einnahmen aus olymp. Vermarktung Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten Einnahmen aus dem Verkauf von Bekleidung 473.602,-2.000,-500,-- Honorar ARD/ZDF für Interviews --,-- Einnahmen aus Anzeigenerlösen ...,.. Spenden --,-- Sonstige Einnahmen --,-- Gesamteinnahmen 9.062.720,00 AUSGABEN Plan 2016/€ Reisekosten der Mannschaft 1.770.000,-- Kosten für Unterkunft u. Verpflegung vor Ort 1.080.000,00 Transportkosten 1.000.000,00 Kosten für Sportgeräte und Wettkampfkleidung Kosten der Einkleidung Kosten der Reitwettbewerbe Tagegelder 5.000,-3.867.000,00 430.000,00 70.720,00 Einsatz Pressesprecher ....,.... Rahmenprogramm vor Ort ....,..... Kosten Repräsentation Geschenke 45.000,-- Kosten für Mitarbeiter vor Ort 10.000,-- Kosten für Versicherungen Kosten der Teilnehmerbroschüre 150.000,-20.000,-- Kosten für Eintrittskarten der Mannschaft 200.000,-- Kosten der medizinischen Betreuung 135.000,-- Fahrtkosten vor Ort 100.000,-- Verwaltungskosten vor Ort 150.000,-- Kosten für den Attache, Chef de Mission ....,.... Druckkosten Aufkleber Info Material etc. 30.000,-- Kosten Sicherheitsdienste vor Ort --,-- Kosten Verleihung Silbernes Lorbeerblatt Gesamtkosten 9.062.720,00 2 Haushaltsplan Rio2016 29.06.2016 1. EINNAHMEN 4170 Zuwendungen des Bundes 5.536.618,-- 4168 Eigenleistung des NOK 3.050.000,-- Adidas, Trainings- und Einmarschkleidung Plan 2016/€ Bemerkungen 61 % Einnahmen aus olymp. Vermarktung 4171 Zuschuß des IOC aus Vermarktungsrechten einerOlympiade 1/3 von 440 Athleten x 1.523,33 US Dollar (Kurs 1,20) 263.602,-- Ein Drittel des Zuschusses f. d. Olympiade 4172 Zuschuß des IOC/OCOG zu den Flugkosten 570 Personen (Dollarkurs 1,20) 190.000,-- Zuschuß OCOG für 70% Aa, Ac, Ao Flugpreis mit 400,- US$ geschätzt, Preis wird von OCOG vorgegeben 4173 Zuschuß des IOC zur Olympiamannschaft für 3 Athleten und 1 Betreuer (Kurs 1,20) 417 4 Zuschuß des IOC für Anreise- und Aufenthaltskosten (Kurs 1,2) 8.333,-- 11.667 -- $ 10.000,- je NOK Je$ 7.000,- für Präsident und Generalsek. 473.602,-4175 Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten 4176 Einnahmen aus dem Verkauf von Bekleidung 4177 Honorar ARD/ZDF für Interviews 4178 Einnahmen ausAnzeigenerlösen --,---,-- 4150 Spenden --,-- 4169 Sonstige Einnahmen Gesamteinnahmen 2.000,-500,-- --,-9.062.720,00 Keine Verkäufe, da komplette Rückgabe 3 II. AUSGABEN Plan 2016/€ Reisekosten derMannschaft 7601 Flugkosten 800 Personen 7602 Kosten für Übergepäck 50.000,-- 7603 Kosten für An- und Abreise zum Flughafen 10.000,- 7604 Reisekosten im Austragungsland 10.000.-- 1.700.000,-- Kosten von 2000,- EUR pro Kopfgeschätzt 1.770.000,-Kosten für Unterkunft u. Verpflegung vor Ort 7605 Kosten für UnterkunftNerpflegung im Dorf 7606 Unterkunft u. Verpflegung im Olympischen Dorf über den kostenlosen Aufenthalt hinaus 7607 Unterkunft u. Verpflegung fürMannschaftsmitglieder außerhalb des Olympischen Dorfes 7608 Unterkunft u. Verpflegung Reiten (30) 7609 Kosten für Unterkunft u. Verpflegung der Pferdepfeger (Grooms, Hufschmied, Tierärzte) während ihresAufenthalts im Austragungsland (15) 7610 Kosten für Zusatzquartiere 7611 Kosten für Zusatzverpflegung derMannschaft OCOG aus Vermarktungsrechten der Olympischen Bewegung 90.000,- 830.000,-- 50.000,-- 100.000,00 10.000,00 1.080.000,00 Transportkosten 7612 Ruderboote 7613 Segelboote 7614 Kanus/Fahrräder und sonstiges Material inkl.Apotheke Für den Zeitraum vor und nach der offiziellen Verpflegung sowie Kosten die nicht vom OCOG übernommen werden (u.A. Miete für Geräte) Extraoffizielle Betreuer gern. Olymp. Charta, kein Quartier im 01. Dorf --,-- sportfachlich notwendige Unterbringung außerhalb des Olympischen Dorfes II. 7615 7655 AUSGABEN Transportkosten Sportgeräte uridAusrüstung Plan 2016/€ Transportkosten Gesamt 1.000.000,00 Kosten für Sportgeräte und Wettkampfkleidung 4 1.000.00Q,-- 5.000,-- Kosten der Einkleidung 3.000.000,-200.000,-570.000,-- 7616 7617 7618 7619 Einkleidung der Athleten und Betreuer (Sponsoren) Einkleidung der Athleten und Betreuer(Kauf) Einkleidung der Athleten und Betreuer(USt) Kosten Erstellung eines Gesamtkonzeptes incl. Reisekosten 7620 Kosten Vorstellung Einkleidung u. Bekleidungsausschuß 20.000,-- 7621 Kosten Aushilfen/BewachungNerpflegung/Unterkunft 30.000,-- 7622 Mietkosten und Ausstattung der Ausgabehalle sowie Entsorgung 10.000,-- 7623 Kosten Versicherung der Bekleidung 7624 Druck- und sonstige Kosten zur Einkleidung 17.000,-- 7625 Reisekosten zur Einkleidung 20.000,3.867.000,00 Kosten der Reitwettbewerbe 7626 Transportkosten der Pferde zum Abflugort 5.000,00 7627 Transportkosten der Pferde zum Heimatstall 5.000,00 7628 Transportkosten Pferde vor Ort 7629 Transportkosten Pferde zum Flughafen 7630 Transportkosten Pferdetransport 7631 Transportkosten der Reservepferde 7632 Stallgebühren 7633 Kosten Pferdeverpflegung 15.000,00 7634 Kosten Quarantäneaufenthalt 10.000,00 15.000,00 --,230.000,00 2 Mio. Adidas und 1 Mio. Einmarschkl. 0,2 Mio. Kauf Sondergrößen USt. auf Adidas Einkleidung Plan 2016/€ 60.000,00 II. 7635 AUSGABEN Kosten für Impfungen und tierärztlicheBetreuung 7636 Pferdeversicherung 80.000,00 7637 Abfertigungskosten Agentur 1O._OOQ_,_Q_Q 430.000,00 Tagegelder 7638 Tagegeld Extraoffizielle, 50 Personen x 34,- EUR x 26 Tage 44.200,00 7639 Tagegeld Reiten, 20 Personen x 34,- EUR x 26 Tage 17.680,00 7640 Tagegeld Ersatzleute, 10 Personen x 34,- EUR x 26 Tage 8.840,00 70.720,00 7641 Einsatz Pressesprecher --,-- 7642 Rahmenprogramm vor Ort --,-- 7643 Kosten Repräsentation und Geschenke 45.000,-- 7644 Kosten für fremde Mitarbeiter vor Ort 10.000,-- 7645 Kosten fürVersicherungen 7646 Kosten derTeilnehmerbroschüre 7647 Kosten für Eintrittskarten der Mannschaft 150.000,-20.000,-200.000,-- Kosten der medizinischen Betreuung 7648 Ausstattung Mannschaftsapotheke 85.000,- 7649 Honorarkosten für med. und psychologische Betreuung 40 mal 15 Tage mal 75 EUR 50.000,-135.000,-- 7650 Fahrtkosten vor Ort 100.000,-- 7651 Verwaltungskosten vorOrt 150.000,-- 7652 Kosten für den Attache, Chef de Mission --,-- 7653 Druckkosten Aufkleber Info Material etc. 30.000,-- 5 II. 7654 AUSGABEN Kosten Sicherheitsdienste vor Ort 7600 Silberlorbeer + Nachträgliche Kosten Gesamtkosten Plan 2016/€ --,-- 9.062. 720,00 6 Nitsch, Peter Betreff: WG: OS RdJ, Entsendekosten; hier: Haushaltsvermerk + Erlass + Anschreiben an DOSB - Von: Müller, Tanja Gesendet: Freitag, 20. November 2015 13:24 An: BVA Menz, Thomas; RegSPZ Cc: SP2__; SP1__; ZIIS__ Betreff: WG: OS RdJ, Entsendekosten; hier: Haushaltsvermerk + Erlass + Anschreiben an DOSB SP2-42102/2#2 Bitte WV 1. Dez 2015 Lieber Herr Menz, beigefügt übermittle ich den von unserem Haushaltsreferat mitgezeichneten Erlass mit Anlagen zum Vorgang „Entsendekosten OS Rio de Janeiro". Vielen Dank für die bisherige Unterstützung und bitte rufen Sie mich bei Fragen gern an. 151116 Erlass 151116 BVA.pdf HHVermerk Erla... Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Tanja Müller Bundesministerium des Innern Referat SP 2 "EU und internationale Sportangelegenheiten“ Alt Moabit 140, 10557 Berlin 15% Bundesministerium e er des Innern Bundesministerium des Innern. 11014 Berlin Bundesvemraltungsamt musmsmmn Referat ZM V l 4 Alt-Moabi1140 Herrn Menz 10557 Berlin 50728 Köln POSTANSCHRIFT 11014 Berlin Betreff: Zuwendungen aus Bundesmitteln für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen hier: Entsendungskosten für Olympiamannschaften Bezug: Antrag des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 18. August 2015, ergänzt am 7. Oktober 2015 Aktenzeichen: SP2-42102/2#2 Berlin, 16. November 2015 Seite 1 von 2 Anlage: Projektunterlagen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Menz, mit dem als Anlage beigefügtem o.g. Schreiben beantragte der DOSB eine Bundes- zuwendung zu den Ausgaben für die Entsendung der deutschen Olympiamannschaft zu den Spielen in Rio de Janeiro 2016. Dem Antrag liegt die Vereinbarung vom 13. Juni 2013 zwischen dem BMI und dem DOSB zur Beteiligung des Bundes an den Entsendekosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 zugrunde. Unter Bezugnahme auf den Aufgabenübertragungserlass vom 13. Mai 2009 über— sende ich Ihnen mein Schreiben an den DOSB sowie den Vermerk zur Förderung der o.g. Veranstaltung mit der Bitte um weitere Veranlassung. Für Ihre bisherige Un- terstützung bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich. ' ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Ingebug-Drcwitz-Alleo 4. 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S v U-Bahnhol Hauptbahnhol Berlin, 16.11.2015 Seite 2 von 2 ln Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien ermächtige ich Sie, eine Zuwendung aus Bundesmitteln zur Förderung des Sports in Höhe von bis zu 800.000,00 e im {Jahr 2015 und bis zu 4.470.442,00 € im Jahr 2016 zu gewähren. In Kapitel 0601 Titel 686 23 (Förderung periodisch wiederkehrender Sportveranstal- tungen) stehen im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 800.000,00 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde eine VE in Höhe von 3.5 Mio € zuge— wiesen. Die Zuwendung für das Jahr 2016 ist unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, zu gewähren. Bitte leiten’ Sie mir Ihren Vermerk und zwecks Abstimmung den Entwurf des Zuwen- dungsbescheids sowie nach Erteilung des Bescheids diesen in Kopie zu. Im Auftrag Tanja üller 1) Referat SP 2 Berlin, den 16. November 2015 Az: SP2—42102/2#2 Hausruf: 10446 Refl.: LtdWissD Dr. Karl Quade Fax; 510446 Sb: OAR Tanja Müller bearb. Tanja Müller von: Betr.: Zuwendungen aus Bundesmitteln für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen; Kapitel 0601 Titel 684 23 hier: Entsendungskosten für Olympiamannschafien Bezug: Antrag des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 18. August 2015, er- gänzt am 7. Oktober 2015 Anlg.: Projektunterlagen Vermerk l. Sachverhalt Mit o. g. Schreiben hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Zuwen— dung in Höhe 5.540.442,00 € aus Bundesmitteln für die Entsendekosten deutscher Athleten und Athletinnen zu den Olympischen Spielen im Jahr 2016 in Rio de Janeiro beantragt. Die Zuwendung soll auf die Haushaltsjahre 2015 (800.000 E) und 2016 aufgeteilt werden. Die veranschlagten Gesamtausgaben betragen 9.062.720,00 €. Die Ausgabenermittlungen beim DOSB sind noch nicht ‚abgeschlossen. Bislang steht weder die Anzahl der Teilnehmer/BegIeitpersonen fest, noch konnten die tatsächli- chen Transportkosten für Teilnehmer und Gerät ermittelt werden. Offen ist auch die Entscheidung des zuständigen Finanzamtes über die Fälligkeit von Umsatzsteuer in Höhe von ca. 400.000 € auf die sponsorenfinanzierte Kleidung. Eine diesbezüglich klärende Information wird vom DOSB angefordert. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 ist der DOSB darauf hingewiesen worden, dass das Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge anzuwenden ist und somit die im .-2- "Rahmen der Entsendung zu den Olympischen Spielen erforderlichen Leistungen ausgeschrieben werden müssen. ll. Bewertung Der Förderantrag wird positiv bewertet. Feststellunqdes erheblichen Bundesinteresses (5 44 Abs. 1 S. 1 iVm S 23 BHO) Ziel der Sportförderung (des BMI) ist es, eine herausragende Vertretung der Bundes- republik Deutschland an internationalen Wettbewerben zu ermöglichen. Die gesamt- staatliche Repräsentation Deutschlands wird dabei besonders durch die Teilnahme deutscher Spitzensportler an Olympischen Spielen gewährleistet (Leistungssportpro- gramm des BMI vom 28.09.2005). insoweit liegt die Entsendung deutscher Spitzen- sportler und Spitzensportlerinnen sowie ihrer Betreuer als deutsche Nationalmann- schaft zu den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro 2016 im erheblichen Bundesin- teresse. Der DOSB als Zusammenschluss von Spitzenverbänden, Landessportbünden, Ver- bänden mit besonderen Aufgaben sowie persönlichen Mitgliedern ist der Dachver- band des deutschen Sports und „will den organisierten Sport in der Bundesrepublik Deutschland als Ausdruck individueller Lebensgestaltung und als Quelle sozialer Be- ziehungen stärken und ihn hinsichtlich seiner kulturellen, gesellschaftlichen sowie politischen Bedeutung weiter entwickeln“ (Satzung). Dem DOSB obliegen alle Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten eines Nationalen Olympischen Komitees, wie sie ihm durch das IOC und die Olympische Charta über- tragen sind, insbesondere die ausschließliche Zuständigkeit, die Teilnahme der Bun- desrepublik-Deutschland an den Olympischen Spielen sicherzustellen. Subsidiaritätsqrundsatz (Sä 6. 7. 23 BHO) Grundlage für die Förderung der Maßnahme ist eine zwischen dem BMI und dem DOSB geschlossene „Rahmenvereinbarung zur Beteiligung des Bundes über die Entsendungskosten der deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2016“ vom 13. -3- Juni 2013. Darin wurde das erhebliche Bundesinteresse festgestellt und der Anteil der Bundesmittel an der Gesamtfinanzierung mit 60 % festgelegt. Die Vereinbarung setzt die Höhe der dem DOSB zugestandene Finanzreserve für die Olympischen Spiele auf 6,5 Mio. € fest. Überschreitungen der Bilanz des DOSB wer- den in voller Höhe als Eigenmittel des DOSB in die Finanzierung der Entsendungs- . kosten eingehen und die Bundesmittel entsprechend reduzieren. Die Bilanz des Jah- res 2014 wird vom DOSB angefordert. Zuwendunqsart (Nr. 2 W zu S 23 BHO)/Zuwendunqsform (Nr. 142 W zu 6 44 Abs. 1 BHO) Die Förderung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung von nicht mehr als 60 °/o der Gesamtkosten erfolgen. Die weitere Abwicklung in Form von zuwendungsrechtlicher Antragsprüfung, Bear- beitung und Erstellung des Zuwendungsbescheides, der Mittelbewirtschaftung und der Prüfung des Venrvendungsnachweises wird auf Grundlage des Aufgabenübertra- gungserlasses vom 13. Mai 2009 dem BVA übertragen. Das BVA wird ermächtigt, eine Zuwendung aus Bundesmitteln zur Förderung des Sports in Höhe von bis zu 800.000,00 € im „Fahr 2015 und bis zu 4.470.442,00 € im Jahr 2016 zu gewähren. In Kapitel 0601 Titel 686 23 (Förderung periodisch wiederkehrender Sportveranstal— tungen) stehen im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe" von 800.000,00 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde eine VE in Höhe von 3.5 Mio. € einge- stellt. Ausnahme qem. Nr. 1.3 W zu s 44 Abs. 1 BHO 2) -4- Der vorläufige Maßnahmebeginn wurde beantragt und mit Schreiben vom 18. No- vember 2014 vom Bundesveraltungsamt zugelassen. Kopfbogen Bundesvewvaltungsamt Herrn Menz Referat ZMV I 4 50728 Köln Betr.: Zuwendungen aus Bundesmitteln für periodisch wiederkehrende Sportver- anstaltungen _ hier: Entsendungskosten für Olympiamannschaften Antrag des Deutschen Olympischen Sportbundes vom 18. August 2015, er- gänzt am 7. Oktober 2015 Projektunterlagen Bezug: Anlg.: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Menz, mit dem als Anlage beigefügtem o.g. Schreiben beantragte der DOSB eine Bundes- zuwendung zu den Ausgaben für die Entsendung der deutschen Olympiamannschaft zu den Spielen in Rio de Janeiro 2016. Dem Antrag liegt die Vereinbarung vom 13. Juni 2013 zwischen dem BMI und dem DOSB zur Beteiligung des Bundes an den Entsendekosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 zugrunde. Unter Bezugnahme auf den Aufgabenübertragungserlass vom 13. Mai 2009 über- ' sende ich Ihnen mein Schreiben an den DOSB sowie den Vermerk zur Förderung der o.g. Veranstaltung mit der Bitte um weitere Veranlassung. Für Ihre bisherige Un- terstützung bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich. In Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien ermächtige ich Sie, eine Zuwendung aus Bundesmitteln zur Förderung des Sports in Höhe von bis zu 800.000,00 s im jahr 2015 und bis zu 4.470.442,00 € im Jahr 2016 zu gewähren. In Kapitel 0601 Titel 686 23 (Förderung periodisch wiederkehrender Sportveranstal— tungen) stehen im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 800.000,00 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde eine VE in Höhe von 3.5 Mio € zuge- wiesen. Die Zuwendung für das Jahr 2016 ist unter dem Vorbehalt, dass entspre- chende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, zu gewähren. Bitte leiten Sie mir Ihren Vermerk und zwecks Abstimmung den Entwurf des Zuwen- dungsbescheids sowie nach Erteilung des Bescheids diesen in Kopie zu. Im Auftrag Tanja Müller Kopfbogen Deutscher Olympischer Sportbund Herrn Arnold Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt Betr.: Zuwendungen aus Bundesmitteln für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen; Kapitel 0601 Titel 684 23 hier: Entsendungskosten für Olympiamannschaften Bezug: Ihr Antrag vom 18. August 2015, ergänzt am 7. Oktober 2015 Anlg.: Projektunterlagen 4) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Arnold, nach Prüfung Ihres Antrags auf Förderung der o.g. Maßnahme wurde das erhebliche Bundesinteresse an der Maßnahme festgestellt. Ich freue mich, Ihnen hierfür — vorbehaltlich der abschließenden Prüfung des Antra- ges durch das BundesvenNaItungsamt — für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Bun- desmittel in Aussicht stellen zu können. Mit Schreiben gleichen Datums habe ich das Bundesvenrvaltungsamt mit der zuwen- dungsrechtlichen Prüfung sowie mit der weiteren Abwicklung beauftragt. Von dort wird Ihnen ein mit mir abgestimmter Bewilligungsbescheid zugehen. Auf die Förderung durch das Bundesministerium des Innern ist sowohl bei Printveröf— fentlichungen als auch im Internet (Facebook, Twitter) hinzuweisen. Weitere Anga- ben hierzu wird der Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes enthalten. Bitte lassen Sie sowohl das BundesvenNaItungsamt als auch das BMI die Entschei- dung des Finanzamtes bezüglich der Umsatzsteuer wissen. Bitte leiten Sie auch bei- den Behörden die Bilanz für das Jahr 2014 zu. Im Auftrag Tanja Müller Herrn RL SP über RD Neubauer mit der Bitte um Billigung - erl Ref Z I 5 mit der Bitte um Mitzeichnung — erl Ref SP 1 z.K. “erl Mail an BVA/ZE WV1.Dez 2015 Nitsch, Peter Von: BVA Menz, Thomas Gesendet: Dienstag, 8. Dezember 2015 14:20 An: Müller, Tanja Betreff: DOSB Entsendungskosten Rio 2016; Bewilligung Anlagen: Bewilligung 2015 und VE 2016 Entsendekosten Rio 30.11.2015.pdf; Bewilligung 2015 und VE 2016 Entsendekosten Rio 30.11.2015.docx; VPS Parser Messagestxt Liebe Frau Müller, anbei der Bewilligungsbescheid zu den Entsendungskosten für die 0 . Spiele in Rio 2016 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Schöne Grüße aus Köln Im Auftrag Thomas Menz Bundesverwaltungsamt Referat ZMV l 4 -Sportförderung— Postadresse: 50728 Köln Besucheradresse: Eupener Straße 125, 50933 Köln Servicezeiten: monta s bis freita s 8:00 Uhr bis 16: es S- Bahnflnlen 12. 13; Haltestelle: Müngersdodflechnologie Park Bundesverwaltungsamt Bundesverwaltungsaml.'50728 Köln mmmmmmmm‘flllmflm HAUSANSCHRIFT Eupener Straße 125, 50933 Köln POSTANSCHRlFT 50728 Köln Deutscher Olympischer Sportbund TEL Otto—Fleck-Schneise 12 FAX 60528 Frankfurt ANSPRECHPARTNER/N EuMAIL INTERNET wnwbundesverwaltungsamtde Datum 30.11.2015 Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Schreiben vom 17.11.2014 und 18.08.2015 Mein Zeichen. meine Nachricht vom ZMVI4-2516W8203R Zuwendung aus Bundesmitteln zur Förderung des Sports Kosten der Entsendung der Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland zu den Olympi- schen Sommerspielen 2016 in Rio Anlage: Rechtsbehelfsveizichtserklärung Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen _zur Projektförderung (ANBest—P) Allgemeine Grundsätze zur Zuwendungsfähigkeit (GrdsZuwendung) (Stand: 01.05.2011) Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention Folgende Anlagen werden per E—Mail zur Verfügung gestellt: Zwischennachweis (zum 30.04.2016 vorzulegen) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Maßgabe des Programms des Bundesministerium des Innern zur Förderung des Leis- tungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm — LSP) vom 28. September 2005 GMBL 2005, S. 1270 und der Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonsti- ger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akade- mien/Maßnahmen — FR AM) vom 10. Oktober 2005, GMBL 2005, S. 1283 können Zuwendungen Servicezeit Überweisungsempfanger Bundeskasse Trier Diensülume Eupener Straße 125. Koln (Braunsfeld) Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln Anrule bitte möglichst Konto: Buslinien 140. 141; Haltestelle: .I.-LammerlingAllee; Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken Buslinie 143; Haltestelle: Technologie Park Nie-Fr. 08:00—15:30 Uhr Nr. 590 010 20 (BLZ 590 000 00) IEAN: DE 815900 0000 0059 0010 20 51C: MARKDEF 1590 Straßenbahnlinie 1; Haltestelle: Eupener Straße Seite 2 von 7 für den Leistungssport unter anderem zu den Entsendungskosten deutscher Mannschaften zu Olympischen Spielen gewährt werden. Zur Konkretisierung der Beteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 wurde am 13.06.2013 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Olympischen Sportbund geschlossen. Auf Ihre Anträge vom 17.11.2014 und 15.08.2015, in Verbindung mit dem Haushaltsplan Rio 2016 in der Fassung vom 07.10.2014 gewähre ich Ihnen als Anteilfinanzierung zur Projektförde- rung für das Jahr 2015 eine nicht rückzahlbare Bundeszuwendung bis zur Höhe von 800.000 € (in Worten: achthunderttausend Euro) bzw. für das Jahr 2016 eine weitere nicht rückzahlbare Bundeszuwendung in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: dreimillionenfünfhunderttausend Euro) Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der im Haushaltsvollzug be- reitgestellten Mittel. Ich weise darauf hin, dass aus den gewährten Zuwendungen nicht auf eine künftige Förderung im bisherigen Umfang geschlossen werden kann. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P), die insoweit Bestandteile des Bewilligungsbescheides sind. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2016. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde bereits mit Schreiben vom 18.11.2014 zugelassen. Die Mittel sind zweckgebunden und bestimmt für die Finanzierung der Vorbereitung und Entsen— dung der Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland zu den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio (unter anderem zur Sicherung von Preisvorteilen). Der Bundeszuschuss soll dazu beitragen, dass J - ' die Mannschaftsmitglieder repräsentativ eingekleidet werden, . - die An— und Abreise der Mannschaftsmitglieder sowie die notwendigen Tier- lGerätetransporte reibungslos durchgeführt werden können, -. die Unterbringungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen vor Ort - einschließlich der medizinischen Versorgung - optimal sichergestellt werden können, Seite 3 von 7 - insgesamt eine herausragende Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Olympischen Spielen in Rio möglich gemacht wird. Der DOSB-Haushaltsplan Rio 2016 vom 07.10.2014 stellt dabei eine vorläufige Pla- nungsgröße dar, die durch weitere Verhandlungen in den kommenden Monaten präzi- siert wird. Über die endgültige Höhe der Bundeszuwendung wird deshalb erst in 2016 entschieden. Von den abschließend noch festzusetzenden Eigenmitteln des DOSB werden vorläufig 533.333 € in 2015 eingebracht. Dieser Betrag wurde unter Berücksichtigung der Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 vom 13.06.2013 berechnet. Hiernach entfallen auf den Bund 60% der Kosten, der DOSB muss 40% der Kosten aus Eigenmitteln bestreiten. Berechnungsgrundlage war hier die Veranschlagung im Bundeshaushalt 2015, Einzelplan 06. Kapitel 0601, Titelgruppe 02, Titel 684 23, Erl. Nr. 1 in Höhe von 800.000 € sowie der DOSB Haushaltsplan Rio 2016 vom 07.10.2014. Im Übrigen bitte ich Folgendes zu beachten: 1. Gesundheitliche Maßnahmen; Ausschluss von Doping Mit der Bundesförderung ist ab Bestandskraft und für die Dauer des Bewilligungszeitraums die- ses Zuwendungsbescheides die Auflage verbunden, uneingeschränkt bei der Dopingbekämp- fung mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere die inhaltliche Beachtung des NADA—Codes (NADC), die aktive Verfolgung von Anhaltspunkten für Dopingverstöße im Bereich des DOSB sowie die Unterstützung aller Maßnahmen zur Dopingbekämpfung, insbesondere der Nationa- len Anti-Doping Agentur (NADA) und der Sportfachverbände. 1. Für den Verband tätiqe Personen Sämtliche für lhren Verband haupt—‚ neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen müssen rechtlich in schriftlicher Form und gegen Unterschrift verpflichtet worden sein bzw. sind bei Neueinstellungen zu verpflichten, sich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen zu beteiligen oder das Doping zu unterstützen. Die Zuwiderhandlung ist als grobe Pflichtverletzung festzulegen, die das Recht zu einer frist— losen Kündigung oder zur sofortigen Beendigung einer Zusammenarbeit mit Ihrem lnstitut nach sich ziehen kann. 2. Dokumentations- und MitteilunQSDflichten Nach Bekannt werden eines Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Art. 2 NADC haben Sie unverzüglich Seite 4 von 7 2.1 zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte Ihres Verbandes bei dem Verstoß mitgewirkt haben _sowie 2.2 folgende Mitteilungen zu machen: a. der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen 56 a Arzneimittelgesetz bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz hinweisen, b. der NADA sowie dem betroffenen Sportfachverband über Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Art. 2 NADC sowie über eine Mittei- lung an die Staatsanwaltschaft nach Nr. 1. c. der obersten Dienstbehörde, falls der Betroffene im Bundesdienst steht, über Mittei- lungen nach Nr. 1 und 2 und über Verstöße gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Art. 2 NADC sowie dazu ergangene Sanktionen und getroffene Feststellungen. 3. Entsenderegelung Werden Mitglieder der Olympiamannschaft Rio eines Verstoßes gegen Antidoping— Bestimmungen gem. Art. 2 NADC oder des Dopings oder der Anwendung verbotener Medika- tion bei einem Tier überführt, mindert sich die Bundeszuwendung anteilig in Höhe der auf sie entfallenden Entsende- oder Maßnahmekosten. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, Mitglieder der Olympiamannschaft Rio, die an einer vom Bund geförderten Maßnahme teilnehmen, für den Fall eines Verstoßes gegen Antido- ping—Bestimmungen gem. Art. 2 NADC oder des Dopings oder der Anwendung verbotener Medikation bei einem Tier, zur Erstattung der auf sie und ggf. das Tier entfallenden Maß- nahmekosten zu verpflichten. Ein Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen führt zu einer Überprüfung der Bundesförde- rung im Hinblick auf eine Rückforderung, Kürzung oder Einstellung. 2. Korruptionsprävention Sie sind verpflichtet, die als Anlage beigefügten Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention einzuhalten. Um eine Zweckentfremdung der Mittel und die Beeinflussung des Geschäftsbetriebs durch Korruption zu vermeiden, sind geeignete personelle und organisatorisch-administrative Maßnahmen zu treffen. Bei Anhaltspunkten auf Veruntreuung von Geldern, Korruptionsstraftaten oder anderen Verstößen gegen die Zweckbestimmung der Zuwendung ist das Bundesverwal- tungsamt zu informieren und sind Prüfungen zu ermöglichen. 3. Veröffentlichungen Auf die Förderung durch das Bundesministerium des lnnern ist bei Veröffentlichungen wie z.B. Flyern, Broschüren, Zeitschriften, Plakaten und Internetseiten, oder an anderer geeigneter Stelle (u.a. Briefköpfe des Zuwendungsempfängers, auf denen andere Sponsoren ebenfalls aufgeführt Seite 5 von 7 sind) durch Aufnahme einer Bildwortmarke mit dem Zusatz: „ Gefördert vom Bundesministerium des Innern aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ hinzuweisen. Die entspre- chende Bildwortmarke kann unter herunter geladen oder direkt dort abgerufen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist bei allen zukünftigen Projekten, die nicht aus dem Kon— junkturprogramm Il finanziert werden, einzusetzen. lm Rahmen von Einweihungen, Eröffnungen oder ähnlichen Veranstaltungen ist darauf zu ach- ten, dass auch Mitglieder des Haushalts- und des Sportausschusses des Deutschen Bundesta- ges eingeladen werden. Werden mit der Organisation oder dem Vollzug von geförderten Maßnahmen Private oder Stellen außerhalb der Bundesvenrvaltung beauftragt, sind mit diesen entsprechende Vertragsregelungen zu treffen. 4. Vergabe von Aufträgen, lnventarisierung Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen aus den Allgemeinen Grundsätzen zur Zu- wendungsfähigkeit (GrdsZuwendung), sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen- dungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu beachten. Die Verwendung für den Zuwendungszweck ist zeitlich an den Bewilligungszeitraum gebunden. Aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände sind für den Zuwendungszweck gebunden und sind - soweit ihr Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 € übersteigt — zu inventarisieren. Der entsprechende Vordruck „Inventarverzeichnis“ wird bei Bedarf übersendet. Vor Ablauf der zeitlichen Bindung dürfen Verfügungen über die aus der Zuwendung beschafften Gegenstände nicht getroffen'werden. Für Gegenstände mit einem Restwert über 410 € besteht nach Ablauf der zeitlichen Bindung, dem Ende des Bewilligungszeitraumes, die Verpflichtung, diese - soweit möglich - bei leistungssportlichen Maßnahmen der Folgejahre zu venrvenden bzw. zu veräußern und deren Erlöse als Einnahmen im Verwendungsnachweis einzustellen. 5. Mittelverwendung Für die Verwendung der Mittel gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die „Vereinbarung zwischen BMl und DOSB zur Beteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018“ vom 13.06.2013, die insoweit Bestandteile des Bewilligungsbescheides sind. Bei der Berechnung von Reisekosten sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden; Sondertarife sind zu nutzen. Seite 6 von 7 Nach Bestandskraft des Bescheides werde ich die Abschlagszahlung in Höhe von 800.000 € gemäß Ihrer Mittelanforderung auf das DOSB- Konto (BHF-Bank Frankfurt/M; IBAN: DE86 5002 0200 0000 0050 09; BIC: BHFBDEFF500) überweisen. ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Mittel nur für bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres begonnene Maßnahmen venrvandt werden dürfen. Dabei müssen die Ausgaben innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Zuwendung auf Ihrem Konto getätigt werden. Ausgaben aufgrund von Rechnungen, die unter Wahrung der Sechs-Wochen-Frist der Nr. 1.4 ANBest-P über den Bewilligungszeitraum hinaus bezahlt wurden, können im Verwendungsnach- weis eingestellt werden, wenn der Rechtsgrund für die Zahlungen im Bewilligungszeitraum ent- standen und dies aus den Belegen ersichtlich ist. Die gewährte Bundeszuwendung ist nicht übertragbar. Minderausgaben im jeweiligen Bewilli- gungszeitraum -— 01.01.2015 bis 31.12.2015 und 01.01.2016 bis 31.12.2016 - sind jährlich zurückzuzahlen. Um Zinsforderungen zu vermeiden, sind die nicht verbrauchten Bundesmittel unabhängig vom Vorlagetermin des Venivendungsnachweises unverzüglich zurückzuzahlen. Für weitere Mittelanforderungen bitte ich den beigefügten Vordruck zu venNenden. Angesichts des bevorstehenden Kassenschluss ist eine umgehende Anforderung erforderlich. Bestandskraft erhält der Bescheid grundsätzlich erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Sie kön- nen diese Frist verkürzen, wenn Sie die anliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben an mich zurücksenden und somit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten. SoWeit bewilligte Bundesmittel nicht in Anspruch genommen werden, bitte ich Sie, mich unver- züglich zu unterrichten. Um Zinsforderungen zu vermeiden, sind die nicht verbrauchten Bundes- mittel unabhängig vom Vorlagetermin des VenNendungsnachweises unverzüglich zurückzuzah— Ien. Die Überweisung bitte ich mit mir abzustimmen und auf folgende Kontoverbindung zu veranlas- sen: .I ' ‘ :1.L J Seite 7 von 7 6. Nachweis der Verwendung _ Den Zwischennachweis nach Nr. 6.1 ANBest—P über die in 2015 erhaltene Bundeszuwendung bitte ich bis zum 30.04.2016 einzureichen. Dieser besteht aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (ohne Belegliste nach Nr. 6.2.2 Satz 3), in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzu- stellen sind. Zum 31.10.2016 ist ein weiterer Zwischennachweis über die bis dahin geleisteten und noch zu leistenden Ausgaben in 2016 erforderlich. Den Venrvendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis), die Belegübersicht, sowie das Inventarverzeichnis bitte ich bis zum 30.06.2017 bei mir einzureichen. Der Sachbericht ist mit Datum und Unterschrift zu zeichnen. Der Verwendungsnachweis muss mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet sein. Die entsprechenden Vordrucke wer- de ich lhnen auf vorherige Anforderung per E-Mail zur Verfügung stellen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine gleichzeitige Übersendung der Belege nicht erforderlich ist. Diese werde ich ggf. nach Vorlage des Verwendungsnachweises gesondert anfordern. Die besondere Anforderung von Belegen oder örtliche Erhebungen sind dadurch nicht ausge- schlossen. Dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesrechnungshof habe ich einen Abdruck die- ses Bescheides zugeleitet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe VWderSpruch er- heben. Der Vlfiderspruch ist beim BundesvenNaltungsamt Köln einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lahme Bundesverwaltungsamt Vfg. Leitung der Org.-Einheit ROAR Lahme i.V. Bearbeiter/in RA Menz Poststelle Abgesandt Anlagen 1 Bundesvem'aitungsami. 5072B Kdln * ZMVI4 ' 2 5 1 EWS 2 0 3R* HAUSANSCHRIFI' Eupener Straße 125, 50933 Köln POSTANSCHRIFT 50728 Köln TEL FAX Deutscher Olympischer Sportbund Otto—FIeck—Schneise 12 60528 Frankfurt ANSPRECHPARTNERIIN E-MAIL INTERNET wwwbundesvenwaltungsamtde Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Mein Zeichen. meine Nachricht vom Datum Schreiben vom 17.11.2014 und ZMVl4—2516W8203R 30.11.2015 18.08.2015 Zuwendung aus Bundesmitteln zur Förderung des Sports Kosten der Entsendung der Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland zu den Olympi- schen Sommerspielen 2016 in Rio Anlage: Rechtsbehelfsverzichtserklärung Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest—P) Allgemeine Grundsätze zur Zuwendungsfähigkeit (GrdsZuwendung) (Stand: 01.05.2011) Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention Folgende Anlagen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt: Zwischennachweis (zum 30.04.2016 vorzulegen) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Maßgabe des Programms des Bundesministerium des Innern zur Förderung des Leis— tungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm —— LSP) vom 28. September 2005 GMBL 2005, S. 1270 und der Richtlinie des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonsti- ger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akade- mien/Maßnahmen -— FR AM) vom 10. Oktober 2‘005, GMBL 2005. S. 1283 können Zuwendungen Dienstrlume Servlcezelt ' ÜberweIsungsempiängor Eupener Straße 125. Kcln (Braunsield) Bundeskasse Trier Erreichbar miloffentlichen Verkehrsmitteln Anrufe bitte mOinchst Konto: ausfinien 140. 141; Haltestelle: J.-Lammerting-Allee; Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken Busfinie 143; Haltestelle: Technologie Park Mo.-Fr. 08:00 — 16:30 Uhr Nr. 590 010 20 (BLZ 590 000 00) Straßenbahnlinie 1; Haltestelle: Eupener Straße IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20 S« Bahnlinien 12. 13; Haltestelle: Müngersdorffi’echnologie Park BlC: MARKDEF 1590 Seite 2 von 8 für den Leistungssport unter anderem zu den Entsendungskosten deutscher Mannschaften zu Olympischen Spielen gewährt werden. ‘ Zur Konkretisierung der Beteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 wurde am 13.06.2013 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Olympischen Sportbund geschlossen. Auf Ihre Anträge vom 17.11.2014 und 15.08.2015, in Verbindung mit dem Haushaltsplan Rio 2016 in der Fassung vom 07.10.2014 gewähre ich Ihnen als Anteilfinanzierung zur Projektförde- rung für das Jahr 2015 eine nicht rückzahlbare Bundeszuwendung bis zur Höhe von 800.000 € (in Worten: achthunderttausend Euro) bzw. für das Jahr 2016 eine weitere nicht rückzahlbare Bundeszuwendung in Höhe von 3.500.000 € (in Worten: dreimillionenfünfhunderttausend Euro) Die Gewährung der Bdndeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der im Haushaltsvolizug be— reitgestellten Mittel. ich weise darauf hin, dass aus den gewährten Zuwendungen nicht auf eine künftige Förderung im bisherigen Umfang geschlossen werden kann. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest— P), die insoweit Bestandteile des Bewilligungsbescheides sind. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2016. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde bereits mit Schreiben vom 18.11.2014 zugelassen. Die Mittel sind zweckgebunden und bestimmt für die Finanzierung der Vorbereitung und Entsen- dung der Mannschaft der Bundesrepublik Deutschland zu den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio (unter anderem zur Sicherung von Preisvorteiien). Der Bundeszuschuss soll dazu beitragen, dass — die Mannschaftsmitglieder repräsentativ eingekleidet werden, - die An- und Abreise der Mannschaftsmitglieder sowie die notwendigen Tier- lGerätetransporte reibungslos durchgeführt werden können, - die Unterbringungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen vor Ort — einschließlich der medizinischen Versorgung - optimal sichergestellt werden können, Seite 3 von 8 - insgesamt eine herausragende Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Olympischen Spielen in Rio möglich gemacht wird. Der DOSB-Haushaltsplan Rio 2016 vom 07.10.2014 stellt dabei eine vorläufige Pla— nungsgröße dar, die durch weitere Verhandlungen in den kommenden Monaten präzi- siert wird. Über die endgültige Höhe der Bundeszuwendung wird deshalb erst in 2016 entschieden. Von den abschließend noch festzusetzenden Eigenmitteln des DOSB werden vorläufig 533.333 € in 2015 eingebracht. Dieser Betrag wurde unter Berücksichtigung der Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018 vom 13.06.2013 berechnet. Hiernach entfallen auf den Bund 60% der Kosten, der DOSB muss 40% der Kosten aus Eigenmitteln bestreiten. Berechnungsgrundlage war hier die Veranschlagung im Bundeshaushalt 2015, Einzelplan 06, Kapitel 0601, Titelgruppe 02, Titel 684 23, Erl. Nr. 1 in Höhe von 800.000 € sowie der DOSB Haushaltsplan Rio 2016 vom 07.10.2014. Im Übrigen bitte ich Folgendes zu beachten: 1. Gesundheitliche Maßnahmen; Ausschluss von Doping Mit der Bundesförderung ist ab Bestandskraft und für die Dauer des Bewilligungszeitraums die- ses Zuwendungsbescheides die Auflage verbunden, uneingeschränkt bei der Dopingbekämp- fung mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere die inhaltliche Beachtung des NADA—Codes (NADC), die aktive Verfolgung von Anhaltspunkten für Dopingverstöße im Bereich des DOSB sowie die Unterstützung aller Maßnahmen zur Dopingbekämpfung, insbesondere der Nationa- len Anti-Doping Agentur (NADA) und der Sportfachverbände. 1. Für den Verband tätiqe Personen Sämtliche für Ihren Verband haupt—‚ neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen müssen rechtlich in schriftlicher Form und gegen Unterschrift verpflichtet worden sein bzw. sind bei Neueinstellungen zu verpflichten, sich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen zu beteiligen oder das Doping zu unterstützen. Die Zuwiderhandlung ist als grobe Pflichtverletzung festzulegen, die das Recht zu einer frist- losen Kündigung oder zur sofortigen Beendigung einer Zusammenarbeit mit Ihrem Institut nach sich ziehen kann. 2. Dokumentations- und Mitteilungspflichten Nach Bekannt werden eines Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Art. 2 NADC haben Sie unverzüglich ‘ Seite 4 von 8 2.1 zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte Ihres Verbandes bei dem Verstoß mitgewirkt haben sowie 2.2 folgende Mitteilungen zu machen: a. der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen ä 6 a Arzneimittelgesetz bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz hinweisen, b. der NADA sowie dem betroffenen Sportfachverband über Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Art. 2 NADC sowie über eine Mittei- lung an die Staatsanwaltschaft nach Nr. 1. I c. der obersten Dienstbehörde, falls der Betroffene im Bundesdienst steht, über Mittei— lungen nach Nr. 1 und 2 und über Verstöße gegen Antidoping-Bestimmüngen gem. Art. 2 NADC sowie dazu ergangene Sanktionen und getroffene Feststellungen. i 3. Entsenderegelung Werden Mitglieder der Olympiamannschaft Rio eines Verstoßes gegen Antidoping- Bestimmungen gem. Art. 2 NADC oder des Dopings oder der Anwendung verbotener Medika- tion bei einem Tier überführt, mindert sich die Bundeszuwendung anteilig in Höhe der auf sie entfallenden Entsende- oder" Maßnahmekosten. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, Mitglieder der Olympiamannschaft Rio, die an einer vom Bund geförderten Maßnahme teilnehmen, für den Fall eines Verstoßes gegen Antido- ping-Bestimmungen gern. Art. 2 NADC oder des Dopings oder der Anwendung verbotener Medikation bei einem Tier, zur Erstattung der auf sie und ggf. das Tier entfallenden Maß- nahmekosten zu verpflichten. I Ein Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen führt zu einer Überprüfung der Bundesförde- rung im Hinblick auf eine Rückforderung, Kürzung oder Einstellung. 2. Korruptionsprävention Sie sind verpflichtet, die als Anlage beigefügten Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention einzuhalten. Um eine Zweckentfremdung der Mittel und die Beeinflussung des Geschäftsbetriebs durch Korruption zu vermeiden, sind geeignete personelle und organisatorisch-administrative Maßnahmen zu treffen. Bei Anhaltspunkten auf Veruntreuung von Geldern, Korruptionsstraftaten oder anderen Verstößen gegen die Zweckbestimmung der Zuwendung ist das Bundesverwal- tungsamt zu informieren und sind Prüfungen zu ermöglichen. 3. Veröffentlichungen Auf die Förderung durch das Bundesministerium des lnnern ist bei Veröffentlichungen wie z.B. Flyern, Broschüren, Zeitschriften, Plakaten und Internetseiten, oder an anderer geeigneter Stelle (u.a. Briefköpfe des Zuwendungsempfängers, auf denen andere Sponsoren ebenfalls aufgeführt Seite 5 von 8 sind) durch Aufnahme einer Bildwortmarke mit dem Zusatz: „ Gefördert vom Bundesministerium des Innern aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ hinzuweisen. Die entspre- chende Bildwortmarke kann unter herunter geladen oder direkt dort abgerufen werden. Die Bildwortmarke mit Förderzusatz ist bei allen zukünftigen Projekten, die nicht aus dem Kon- junkturprogramm lI finanziert werden, einzusetzen. lm Rahmen von Einweihungen. Eröffnungen oder ähnlichen Veranstaltungen ist darauf zu ach- ten, dass auch Mitglieder des Haushalts- und des Sportausschusses des Deutschen Bundesta- ges eingeladen werden. Werden mit der Organisation oder dem Vollzug von geförderten Maßnahmen Private oder Stellen außerhalb der Bundesverwaltung beauftragt, sind mit diesen entsprechende Vertragsregelungen zu treffen. 4. Vergabe von Aufträgen, Inventarisierung Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen aus den Allgemeinen Grundsätzen zur Zu— wendungsfähigkeit (GrdsZuwendung), sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen- dungen zur Projektförderung (ANBest—P)_ zu beachten. Die Verwendung für den Zuwendungszweck ist zeitlich an den Bewilligungszeitraum gebunden. Aus der Zuwendung beschaffte Gegenstände sind für den Zuwendungszweck gebunden und sind - soweit ihr Anschaffungs- oder Herstellungswert 410 € übersteigt - zu inventarisieren. Der entsprechende Vordruck „lnventarverzeichnis“ wird bei Bedarf übersendet. Vor Ablauf der zeitlichen Bindung dürfen Verfügungen über die aus der Zuwendung beschafften Gegenstände nicht getroffen werden. Für Gegenstände mit einem Restwert über 410€ besteht nach Ablauf der zeitlichen Bindung, dem Ende des Bewilligungszeitraumes, die Verpflichtung, diese - soweit möglich - bei Ieistungssportlichen Maßnahmen der Folgejahre zu verwenden bzw. zu veräußern und deren Erlöse als Einnahmen im Venrvendungsnachweis einzustellen. 5. Mittelverwendung Für die Verwendung der Mittel gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest—P) und die „Vereinbarung zwischen BMI und DOSB zurBeteiligung des Bundes an den Entsendungskosten der Deutschen Olympiamannschaften 2013 bis 2018“ vom 13.06.2013, die insoweit Bestandteile des Bewilligungsbescheides sind. Bei der Berechnung von Reisekosten sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden; Sondertarife sind zu nutzen. Seite 6 von 8 Nach Bestandskraft des Bescheides werde ich die Abschlagszahlung in Höhe von 800.000 € gemäß Ihrer Mittelanforderung auf das DOSB— Konto (BHF-Bank Frankfurt/M; IBAN: DE86 5002 0200 0000 0050 09; BIC: BHFBDEFFSOO) überweisen. ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Mittel nur für bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres begonnene Maßnahmen venlvandt werden dürfen. Dabei müssen die Ausgaben innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Zuwendung auf Ihrem Konto getätigt werden. Ausgaben aufgrund von Rechnungen, die unter Wahrung der Sechs—Wochen—Frist der Nr. 1.4 ANBest—P über den Bewilligungszeitraum hinaus bezahlt wurden, können im Ve’nrvendungsnach- weis eingestellt werden, wenn der Rechtsgrund für die Zahlungen im Bewilligungszeitraum ent- standen und dies aus den Belegen ersichtlich ist. Die gewährte Bundeszuwendung ist nicht übertragbar. Minderausgaben im jeweiligen Bewilli- gungszeitraum — 01.01.2015 bis 31.12.2015 und 01.01.2016 bis 31.12.2016 — sind jährlich zurückzuzahlen. Um Zinsforderungen zu vermeiden, sind die nicht verbrauchten Bundesmittel unabhängig vom Vorlagetermin des Verwendungsnachweises unverzüglich zurückzuzahlen. Für weitere Mittelanforderungen bitte ich den beigefügten Vordruck zu verwenden. Angesichts des bevorstehenden Kassenschluss ist eine umgehende Anforderung erforderlich. Bestandskraft erhält der Bescheid grundsätzlich erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Sie kön- nen diese Frist verkürzen, wenn Sie die anliegende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben an mich zurücksenden und somit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten. Soweit bewilligte Bundesmittel nicht in Anspruch genommen werden, bitte ich Sie, mich unver— züglich zu unterrichten. Um Zinsforderungen zu vermeiden, sind die nicht verbrauchten Bundes- mittel unabhängig vom Vorlagetermin des Venvendungsnachweises unverzüglich zurückzuzah- len. Die ÜbenNeisung bitte ich mit mir abzustimmen und auf folgende Kontoverbindung zu veranlas- sen: -' ' " Deutsche Bundesbank-Filiale Saarbrücken IMARKDEF 1590 . „._,„ . h..- ‚ . l . 3. _ _.l'.-:.-v ‚ ‚ ’ ‚ r A l '\ . „ ‘ . l . < .‚v- ‚ ‚u- . .-- I ” ‚. Seite 7 von 8 6. Nachweis der Verwendung Den Zwischennachweis nach Nr. 6.1 ANBest-P über die in 2015 erhaltene Bundeszuwendung bitte ich bis zum 30.04.2016 einzureichen. Dieser'besteht aus dem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (ohne Belegliste nach Nr. 6.2.2 Satz 3), in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzu- stellen sind. Zum 31.10.2016 ist ein weiterer Zwischennachweis über die bis dahin geleisteten und noch zu leistenden Ausgaben in 2016 erforderlich. Den Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis), die Belegübersicht, sowie das Inventarverzeichnis bitte ich bis zum 30.06.2017 bei mir einzureichen. Der Sachbericht ist mit Datum und Unterschrift zu zeichnen. Der Verwendungsnachweis muss mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet sein. Die entsprechenden Vordrucke wer- de ich Ihnen auf vorherige Anforderung per E-Mail zur Verfügung stellen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine gleichzeitige Übersendung der Belege nicht erforderlich ist. Diese werde ich ggf. nach Vorlage des Verwendungsnachweises gesondert anfordern. Die besondere Anforderung von Belegen oder örtliche Erhebungen sind dadurch nicht ausge- schlossen. ' Dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesrechnungshof ‚habe ich einen Abdruck die- ses Bescheides zugeleitet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- heben. Der Widerspruch ist beim Bundesverwaltungsamt Köln einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lahme Seite 8 von 8 2. Herrn Arbeitsgruppenleiter Zl5 mit der Bitte um Mitzeichnung; HH-Stelle: 0601 68423 Objekt 0275 2641; _ ' 3. AG Zl5 m.d.B. den in Profi unter FKZ 2516W8203R angelegten Antrag in‘ein Vorhaben umzuwandeln und die VE in Höhe von 3.500.000 € für das Jahr 2016 unter HH-Stelle 0601 684 23, Obj. 0275 2641 zu buchen 4. Die Anwendung der neuen W zu ä 44 BHO/Abruflinie wurde geprüft. Für den Bereich der Förderung von Bundessportverbänden (BMI-SP) besteht eine Ausnahmegenehmigung. 5. Ausfertigung des Bescheides an BMI und BRH per E-Mail 6. Listen 7. z.V. I.A.