Deutscher Breuer-Bund e.V.,- Neustädtiscne Kirchstraße 7A - 10117 Berlin Büro Brüssel BEWUSST Tel. 030 209167—0 0 Fax 030_209167-99 i info@breuer-bund.de 0 www.brauer-bund.de Boulevard Charlemogn‘e, 96 0 8-1000 Bruxelles “HESSEN- Kto. 20 70 93 500 ' BLZ 370 800 40 ' Dresdner Bank Köln Tel. 0032 2 2343737 ' Fax 0032 2 2343739 "man Die deutschen Brauer Deutscher Brauer-Bund e.V_. Deutscher Breuer—Bund e.V. U Postfach 64 O‘l 37 - 10047 Berlin Tel; 030 — 209157-25 o Fax 0,30 — 209167—99 l eichele@brauer-bund.de BundesminiSterium für Wirtschaft und Energie Per E-Mail Berlin, 1_7. September 2015 ha Gesundheitsziele.de l Stellungnahme der deutschen Brauer Sehr geehrte Frau uns Iiegt— n'unrnehr- der überarbeitete Entwurf für die sogen‘annten „Gesuhdh'eitsz-iele" vor, wel- che das Themenfeld Alkoholmissbrauch behandeln. Wir-erkennen an, dass einige der im Som- mer bereits erörterten‘i'Kritik'punkte offenbar aufgegriffen wurden, sehen aber Weiterhin mit Sor- ge. dass einige Passagen unzutreffende Annahmen enthalten bzw. falsche‘Aüssagen treffen. Lassen Sie mich auf fünf wesentliche Aspekte eingehen: I) Alkoholkonsum l Alkoholmissbrauch Wir sehenxnicht nur die in demText zum Ausdruck gebrachten Bestrebungen, staatlicherseits in Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit "einzugreifen, sehr kritisch‚- sondern auch den Titel des Dokumentes: ‚Alkoholkonsum reduzieren”; Es iSt aus guten Gründen geübte Praxis, klar undunmiss'verständlich zu unterscheiden zwischen verantwortungsbewussten? Alkoholkonsum auf der einen Seite und missbräuchlichem‚ riskantem AIkOholkonsum bzw. Alkoholmissbrauch auf der anderen Seite. Auch die WHO spricht bei ihrem Zehn-Prozent—Ziel bewusst von „riskan- tem Konsum” (vgl: “Seite 3 der überarbeiteten Fassung vom 11.09.1201 5). ‚ Während Missbrauch mit-zielgerichteten Maßnahmen bekämpft werden _muss, iSt moderater Genuss und verantwortungsVoller Konsum der Bürgerinnen und Bürger- nicht-zu beanstanden. Diese bewusst und verantwortungsvoll konsumierenden Menschen'biiden den Überwiegenden Großteil der deutschen Verbraucherschaft. ' - II) Vergleich mit der sehweiz Es erschließt sich partout nicht, weshalb die Situation in DeutSchlan‘d an mehreren Stellen mit der Situation in der Schweiz verglichen wird und mehrfach auf „eineaktuel/e Studie aus der . Schweiz” Bezug genommen wird, obwohl aus anderen EU-Staaten ausreichend Vergleichsmate- rial vorliegt. Deutschland mit seinen rund 81 Millionen Einwohnern lässt siCh nur schWer mit . ._....._ .u»_ -2- der Schweiz vergleichen, die eine Bevölkerung von 7,8 Millionen aufWeist. Ein'Blick in die jähr- ' Iich veröffentlichten Länderprofile der WHO zeigt zudem, dass die Prävalenz für „heavy episodic drinking‘f bei Männern und Frauen in der SchWeiz deutlich höher ist als in Deutschland (18,7% versus 12,5%), was sich auch in einer deutlich höheren Abstinenz der deutschen Über-1.5- Jährigen widerspiegelt (1 1,5% verSus 19,7%). Überdies Werden in der Schweiz Weit mehr stark alkoholh‘alti'ge Getränke (Kategorien Spirituose und Wein) konsumiert als in Deutschland (67% versus 46%). Die umstrittene Studie „AlkOholbedingte Kosten in der Schweiz", auf die sich das Dokument in zentralen Aspekten stützt, wurde nach ihrer‘VeröffentIichung im April 2015 „wegen mangelnder Aussagekraft sehr kritisch hinterfragt. Die Verfasser räumen in der Studie selbst ein: „Die e.rmit— telten Gesamtkosten sind jedoch mit gewisser UnsiCherheit behaftet, da wir für die Berechnun- gen zahlreiche Annahmen treffen mussten und die Datenverfügbarkeit nicht für alle Kostenarten gleichermaßen geWährleistet war. Je nach verwendeter Methode und getroffenen Annahmen schwankt „der Wert für die gesamten gesellschaftlichen Kosten-des Alkoholkonsums zwischen minimal 2,2 Mrd. CHF und maximal 4,8 Mrd. CHF.” Mit anderen. Worten: Die Fehlertoleranz der Schirveizer Studie, die hier als Argumentationsgrundlage herangezogen wird, liegt bei 2,6 Mrd. CHF (umgerechnet 2,4 Mrd. Euro). III) Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche Viele positive Trends in’ Deutschland, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, belegen, dass Prävention und Information Wirken und der Missbrauch von Alkohol zurückgeht: -_ ' Der durchschnittliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum in Deutschland ist von 11,.1 Liter (1995) ' über-alle Altersklassen auf 9,5 Liter (2014) reinen.Alkohols-g’esunken. v .Seit20 Jahren geht bei ‘18- bis 59-jährigen Männern die'durchschnittliche KonSUmmen- ge kontinuierlich zurück.- _ - - - _ - Der regelmäßige Alkoholkonsum (mind. einmal pro 'Woche) .der 12- bis 17-Jährigen ist gesunken (2001: 17,9%; 2014: 11,8%).- I V . - ' ° Das durchschnittliChe Alter, in dem junge Menschen erstmals Alkohol trinken, steigt weiter kontinuierlich an‚(2004: 14,1 Jahre; 2014: 14,8 Jahre). _ - v. - Das Alte'r des ersten Rauschs steigt weiter an (2004: '1 5,5 Jahre, 201.4: 16,4 Jahre). o Immer mehr 12- bis. 17-Jährige verzichten komplett auf Alkohol — 33 Prozent haben noch hie in ‚ihrem Leben getrUnken (2001“: 13%). - Der Anteil der-Alkoholunfälle(mind. ein Beteiligter alkoholisiert) an allen-Unfällen hat sich seit 1995 mehr als halbiert (2013 knapp 1,5%) auf den'niedrig'sten Stand seit Be- ginn der'Erhebungen. ' ' r Diese positiven Trends sollten in einem Dokument, das einen verlässlichen und neutralen Über- blick über die Entwicklung geben möchte und mögliche Maßnahmen der Missbrauchsbekämp- fung zur Diskussion stellt, ebenfalls herausgestellt werden. ' ‘ IV) Eingriffe in die Preisgestaltung Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien haben bisher, auch mit Blick auf den Koali- tionsvertrag, staatliche Eingriffe wie Strafsteuern “auf bestimmte Lebens- oder Genussmittel, Werbeverbote oder Verkaufsbeschränkungen als .untaugliche Instrumente abgelehnt. ‚Stattdes- sen wird-zurecht die Bedeutung der zielgruppenspezifischen Aufklärung, von Information und l Prävention hervorgehoben. ' „l3 -3- Der Deutsche Brauner-“Bund hält nationalstaatliche Eingriffe in die Preisgestaltung für unzulässig, unwirksam und unvereinbar mit den Grundregeln des -EU-Binnenmarktes. Die jüngSte-Entvv'ick- Iung gibt uns Recht:.Die‘Regierung .von Schottland'will ein Gesetz zur Festlegung von Mindest- preisen von alkohblhalt‘igenGetränken einführen, um das Angebot niedrigpreisiger Produkte zu verhindern. Der GeneralanWalt des Europäischen Gerichtshofs zweifelte in seinem Plädoyer An- fang September-die Verhältnismäßigkeit der Mittel an und‘betonte', ein natiOnaleszGesetz 'dürfe nur dann im Widerspruch zu europäischen Regeln umgesetzt werden, wenn-der Mitgliedstaat _zeige, dass die gewählte Maßnahme. zusätzliche Vorteile oder: weniger Nachteile als eine___alter- native Mäßh'ahms bringt," "Mit-_enderen Worten: Nur ein klarer NeChweis, gassdas Finstrument den GESUNdheifSSCthZ'im .Lärld dfilltliCh stärkt, rechtfertigt einen so weitgehenden Eingriff in die ‚Regeln ‚des freien EU-‘Birjihennäark'te‘s, Einseitige Preiserhöhungen in 'DeutsEEhland würden einen unreehtmäßigeniEingriff in‘dasi'ElU- Wettbewerbsrecht darstellen und zu einer drastischen Verschlechterung der Situation insbe— ' sondere der zahlreichen mittelständischen Betriebe führen-"Die Folge wäre der'Verlust'-.vieler Braub‘etriebe'und damit? Arbeitsplät'ze‘in den Brauereien; dieseit Jahren einen kontinuierlich sin- i kenden _Bierabsatz Zu verkraften haben. Während angebliC-he Produktivitätsverluste durch Alko- holmissbraueh regelmäßig"_hoehgere'chne't werden, Werden die Ve'rluste'für die Wirtschaft im Falle “einer'n'och umfangreicheren Regulierung leider nur unzureichend‘beleuehtet - Preiserhöhungen treffen noch dazu vor allem diejenigen Verbraucher, die verantviior'tungsvtfll mit Alkohol umgehenfläisor‘die Weit'überWieger-ide Mehrzahl der Bürger. 'Gerade'diese Gruppe schränktierfahru'ngsgemäßden Konsum am ehesten-ein." Wer'elkehoiis'che Getränke "hingegen als Rauseh- quer Suehtmittel missbraucht, lässf-sich erfahrungsgemäß eUCh durCh Preiserhö- hungen.nicht’ebschrecken._Ein Biiokaufskandinavische Lä‚nder„_ in denen die Preise _für alkoho- Iische. Getränke dureh staatliche Intervention extrem hoch gehalten werdenßeeigtdas eindeutig. vi Einschränkungendes-Verkaufs _ _ Die Diskussion über gesetzliche Regelungen zu Verkaufsverboten ist nicht Zielführend Kampf gegen AlkoholmissbraUCh und unerlaubten Konsum. Der Verkauf von Aikohol ist ‚auch nicht kausal‘für alkoh'olbedingte (Jugend-‚Kriminalität. Dieser Nachweis ist von demjenigen" zu erbrin- gen, der gesetzliche Restriktionen vornimmt. Dies ist bisweilen nicht gesehenen Auch die angebliche Wirksamkeit der in BadenÄWürtte.mberglvorgenommenen Verkaufsein— schränkungen können wirnicht erkennen. Verwiesen wird auf die im Februar veröffentlichte Studie des Hamburg Center for 'Health Economics lHCHEl und des Deutschen instituts ‘für Wirt- schaftsforschung lDIW Berlin). Die Studie kommt zu dem Fazit, dass „das nächtliche Alkohol— verkaufsverbot 'wi‘rkt — wenn" ‚aUch nichtübermäßig stark”: Bei den 15- bis 24-Jährigen seien die alkoholbedingten Krankenhauseinlieferungen seit Beginn des Verkaufsverbotsurn etwa sie- ben Prozent gesunken. Dies „fügt Sich ein in den positiven'Bundestrend und kann Vielfältige _ Gründe haben. ln zahlreichen. Bundesländern ohne ein solches ‚_‚Tank‘steilengesetz" ist die Ent- wicklung ebenfalls rückläufig. Bei älteren Erwachsenen ab 25 Jahren in Baden-“Württemberg stellten die ForsCher übrigens keinerlei signifikante Reaktion fest. Der GeSetzgeber kann Verkaufszeiten, nicht aber Ko’nsumgewohnheiten ändern. Über ein Ver- bot Iässt sich individuelles Fehlverhalten nicht steuern. Wir Warnen davor, eine große Mehrheit bewusster Konsumenten unter Generalverdacht zu stellen. Wenn auf Personenvmit problemati- schen Trinkverhalten hingevViesen Wird, die" angeblich rund zehn Prozent der Bevölkerung aus- machen, werden durch ein verkaufsverbot somit mehr als 90% der Bevölkerung, die keinen Missbrauch betreiben, in ihren Freiheiten ungerechtfertigt eingeschränkt. '../4 -4-' Eine EinSchränkung der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke führt nichtzu einer Verringerung des Missbrauchs. Länder, die diese Förderungen bereits umgesetzt haben, insbesondere in Skandinavien, haben nicht den gewünschten Erfolg erzielen können, sondern ‚eher das Gegenteil erreicht. Gerade auf Jugendliche wirken VerbOt‘e eher noch als Anreiz. Wer Alkohol als Rausch- oder Suchtmittel missbrauchen will; findet Mittel ’und Wege, sich ihn-zu beschaffen bzw. auf andere Substanzen auszuweichen. Die Verteuerung Sogenannter „Alcopops“ ist ein-BeiSpiel für eine Preiserhöhung, die ihr Ziel klar verfehlte. ‘ Ein Abgabeverbot verStößt aus! der deutschen Brauerklar gegen den verfes'sungsrechtli- chen G'rundsatider Verhältnismäßigkeit. Diesel schreibt einen Ausgleich der Individualreehte mit. den (von den öffent'lich-reehtliChen Normen "geschützten iAIlgemeingütern 'ypr'und veila'ngt von jeder". Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Z'weck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht ehtSpriCht, ist r‘eehtsWidrig. '- ' Für eine weitere gesetzliche Regulierung besteht auch keine Notwendigkeit, sind doch mit den vorschriftendes ‚Jugendschutzgesetzes und den Vorschriften‚zumJLadenschluss umfaSsende Regelungen für die Abgabe von Alkohol bereits vorhanden. Wir-leiden nicht an ‚einem Gesetzes- defi‘z'it, sondern an einem Völlzugsdefizit.’ Die deutschen Brauer unterstützen? däshalb einen ’kon- sequenten Vollzug der Gesetze Lind eine höhere Kontrolldichte et-Wa durch V'ermehrte "Testkäufe im Einzelhandel. d ' d ' ' V g - ' Nach Ansieht der deutschen Braüer muss der Schwerpunkt des Handelns au'f Prävention und Aufklärung liegen. dugendliche müssen den"Verantwortungsvollen Umgang mit-alkoholischen Getränken lernen-.- Familie, ‚Schuleu'nd Beruf sind hierbei. gefragt,-xals-VOrbildeifzu "dienen. weitere Verbote sind weder Zielführend noch Sinnvoll, sondern lediglich medi‘enwirksam und aus politischer Sicht vermeintlich „kostengünstig".'Der‘ wirtschaftliche Schaden jedoch wird nicht bedacht. KonsequentervJugendschLitz und die Ausschöpfung des bestehenden gesetzli- chen Rahmens zur Sicherung der öffentlichen Ordnung sollten stattdessen die ‚Felder des politi- sch'en Handelns sein. " ' A - Wir; würden uns freuen, wenn es möglich wäre,.unsere' Argumente in der weiteren "Diskussion "zu berücksichtigen. Bei Rückfragen steheieh Ihnen und Ihrem Haus jederzeit gerne ZUr Verfü- gung. ‘ v n - “Mit freundlichen Grüßen Deutscher Braue'r-Bund e.V. 5454:4 e Holger Eichele Hauptgeschäftsführer