C . _-. 9 ‘ Eltfläämgss, Die deutschen Brauer Bier ist Deutschland. Deutscher Brauer-Bund e.V. Li’==‚' . .. Holger Eichele Deutscher Brauer-Bund e.V. - Postfach 64 01 37 - 10047 Berlin ' Tel. O30 —- 2091 ° Fax 030 — 2091‘ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1 1019 Berlin ' n Berlin, 5. März 2015 jfi q informeller Rat der EU-Gesundheitsminister in Riga / Diskussion über CNAPA-Initiative für eine neue Alkoholstrategie Se'hr geehrter l die Gesundheitsminister der Europäischen Union werden anlässlich des lnformellen Rates ab 20. April in Riga über ein Dokument beraten, welches das „Committee on Alcohol Policy and Action” (CNAPA) vorgelegt hat. Darin wird unter anderem eine vollkommen neue EU-Strategie eingefordert, obwohl auf europäischer Ebene bereits eine anerkannte Strategie existiert, die noch dazu positiv bewertet wurde und somit fortgeschrieben werden sollte. Wie die deutschen Brauer bereitsmehrfach gegenüber Ihrem Haus und auch dem Gesundheits- qum Ausdruck gebracht haben, verfolgen wir die Diskussion über die CNAPA-Initiative mit großer Sorge. Auch wenn einzelne Regulierungsansätze indem Dokumentals mögliche „Hilfestellung“ und „Unterstützung" für die Nationalstaaten dargestellt werden, so wird durch die geforderte Kom- petenzverlagerung auf die EU-Kommission im Kern doch das Subsidiaritätsprinzip in der Gesundheitspolitik in Frage gestellt und untergraben. Dieser Ansatz wäre weder mit dem euro- päischen Recht und der Grundidee unseres gemeinsamen Binnenmarktes vereinbar, noch wird er der Realität in ‚Europa gerecht: Denn die Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind zu unterschiedlich und zu komplex, um sie durch das Überstülpen eines einheitlichen Regu- Iierungsansatzes lösen zu können. Wie wir wissen, hat Alkoholmissbrauch unterschiedlichste gesellschaftliche und soziokulturelle Hintergründe; die von Land zu Land deutlich variieren und sich nicht in eine Schablone fügen. So ist das hochproblematiSche Phänomen des „Binge Drinking" unter Jugendlichen beispielsweise in Großbritannien weit verbreitet, während osteu- ropäische EU-Staaten vor der großen Herausforderung stehen, den Missbrauch mit hochprozen- tigen, mitunter selbstgebrannten Spirituosen insbesondere in ärmeren, ländlichen Regionen ein- zudämmen. Mit dem Lebensalltag in Deutschland und anderen westeuropäischen Staaten ist dies überhaupt nicht vergleichbar. ' BEWUSST Deutscher Brauer—Bund e.V. o Neustädtische Kirchstraße 7A ° .10117 Berlin Büro Brüssel BENlESSEN- Tel. 030 209167—0 ’ Fax 030 209167—99 n info@brauer—bund.de - www.brauer—bund.de Avenue des Arts. 5 ' 8071€ 8 ' 121° BTUXEHES 'm" IBAN: DE 75 3708 0040 0207 0935 00 - 51c: DRES DEFF 370 - Commerzbank AG In Köln Tel. 0032 2 2343737 - Fax 0032 2 2343739 f9 -2- Wenn nunmehr von einzelnen Staaten wie etwa Großbritannien gefordert wird, die EU- Kommission solle sich durch europaweite Regulierungsinstrumente den „grenzüberschreitenden Problemen” annehmen, ist dies in unseren Augen-der Versuch einer Harmonisierung durch die Hintertüre und zugleich ein Eingeständnis des Scheiterns der nationalen Alkoholpolitik. Jeder EU-Mitgliedstaat ist aufgerufen, gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Kräften individuu eIIe Lösungen für individuelle Probleme zu erarbeiten. Diese Position wurde bisher auch stets von Ihrem Haus vertreten. Die deutsche Brauwirtschaft hat sich stets zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekannt und durch eigene Initiativen ihren Beitrag zu Aufklärung, Prävention und Information geleistet. Wir wollen dieses Engagement in Zukunft noch verstärken. Ich möchte mich an dieser Stelleim Namen der Brauwirtschaft ausdrücklich bei Ihnen für die .Dialogbereitschaft bedanken und betonen, dass uns auch weiterhin an einem offenen Aus- tausch von Meinungen und Positionen gelegen ist. Eine aktive Einbringung'und Klarstellung durch das BMWI wünschen wir uns angesichts der aktuellen CNAPA-Bestrebungen, grenzüberschreitenden Handel und grenzüberschreitende Wer- bung einzuschränken sowie Mechanismen der Preissteuerung (u.a. Mindestpreise pro Einheit) einzuführen. Die genannten Maßnahmen stellen nicht nur eine Umgehung der EU- Binnenmarktregeln dar; es gibt darüber hinaus keinen stichhaltigen Beleg, dass solche Instru- mente auch nur halbwegs geeignet sein könnten, Alkoholmissbrauch in bestimmten „Problem— regionen” Europas wirksam einzudämmen. Vielmehr würden der Wirtschaft immense'BeIastun- gen aufgebürdet ohne belegbaren Nutzen. Während die aktuelle Alkoholstrategie konstruktiv Handlungsfelder benennt und Lösungswege aufzeigt, propagiert der nun eingeforderte Ansatz staatliche Regulierung, teils unter bewusster Umgehung geltenden europäischen Rechts. Der Deutsche Brauer—Bund verschließt sich nicht der Diskussion über eine Weiterentwicklung staatlicher bzw. politischer Ansätze zur Miss— brauchsprävention. Wir stellen jedoch offen in Frage, ob CNAPA für diese Diskussion eine Iegi-‘ timierte, adäquate Plattform darstellt. Die jüngste Initiative wurde offenkundig nur von wenigen Staaten vorangetrieben, auch wenn im Abschlussdokument vom „Willen der Mitgliedstaaten” die Rede ist. Im Namen der deutschen Brauer möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Haus für die Iösungsori- entierte, konstruktive Diskussion bedanken und Sie bitten, unseren Standpunkt bei den weite- ren Beratungen mit dem BMG zu berücksichtigen. - ' Mit fr 'undlichen Grüßen Deiztächer Brauer-Bund e.V. _/ Holger Eic ele Hauptges häftsführer — BEDJG _ t vielen bank für Ihr Schreiben. an ' ' der Bitte um Beantwortung weitergeleitet hat. l g _- _ g- k - ' Sie teilen darin Ihre Sorge über die aktuelle Diskues’iqn über Forderungen nach einer. Bundtesministerium ‚für Wirtschaft 4 und Energie . «_> ‚. ' mamm 49228996150 ‚ ' ' . 4 ' ' ' FAX “922899615“ Her"! E: A '. ' W? mm”? Holger iichele - ' ' . m „2' ' Hägufil'tge'schaftsführer Deutsche? Brauerßu'n'ö— ' - ' ' es'm'uwist wwa". _- -mmüws Postfaeh64 0137 ' A. - > ‚am 4' ' 10947‘Berlinf . -' 1 . Az - " > 0mm ._Bpnn‚_22.-'Mai 2015 DiSKuissiQn Lüber .CNAPA-Inifiative füreine neue’AIkonelstrateeie. . l Ihr Schreiben-96m 65. März 2.015 an 7 ' . seni geehrter I-Ierr Eichele, 5m 5. 2015.„tdas' er;a‚n unsmit Erarbeitung einer neuen Alkoholstrategie euren die'EU-Kommissien'mü da Sie insee'sendere ‚das Subeidiantäispnniip in Frage gestellt sehen. im Liehte der ‚ * Behandlung dieses Themas'beim informellen Rat der EU'eGesundheitsmihister in Riga “Ende April'dieses Jahres möchte ich Ihnen nunmehr antworten. .' Ihre Särge ist nachvollziehbar, allerdings wUrde in den Diskussionen Riga deutlieh‚ dass die Eigenständigkeit der nationalen Gesundheitspolitiken ider einzelnen Mitgliedstaaten bewahrt werden soll. In diesem Sinne hatte Ihnen kürzlich auch bereits das innerhalb der Bundesregierung federfüh‘rende Bundesministerium für GeSUndheit - . geantWortet. musmscnmn Villernombier Straße 76 ' 53123 Bonn . VERKEHRSÄNBINDUIIG Bus 605, 608, 609, 843; mm2 Vqrfweiteren Schritten sollten wir nach hi‘esi . .. ger Einschätzung zunächst abwarten," wie - ngtere Diskussion zur Alkoholpolitik _a'u f EUaEbene verlaufen wird. freundlichen Grüßen Im' Auftrag UNSER REINHEITSGEBOT R i) J. «0 . Die deutschen Brauer b 22g - l’ r /—\ Jahre Deutscher Brauer-Bund e.v. um: Deutscher Bretter-Bund e.V. 0 Postfach 64 OI 37 0 10047 Berlin Herrn Bundesminister Sigmar Gabriel Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 101 15 Berlin ' Berlin, 3. März 2016 m1 Notifizierungsverfahren 2016/42/IRL — Neue Alkoholgesetze der Republik Irland Sehr geehrter Herr Bundesminister, mit großer Sorge haben wir dieser Tage den irischen Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen, der den Vertrieb von alkoholhaltigen Getränken neu regeln soll und zurzeit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zur Prüfung bzw. Notifizierung vorliegt. Die Frist hierfür läuft am 28. Agril 201 ab. Wir wenden uns im Namen der deutschen Brauer an Sie, weil wir mehrere entscheidende Be- standteile dieses Gesetzespaketes für eindeutig europarechtswidrig halten und hiervon in h0- hem Maße auch die Interessen deutscher Wettbewerber betroffen sehen. I. Überblick Der Gesetzentwurf beinhaltet ein tiefgreifendes Maßnahmenpaket zur Reduzierung des-Alkohol- konsums in Irland. Einzelne Maßnahmen werden beträchtliche Auswirkungen auf alle Aspekte des Vertriebs von alkoholischen Getränken haben und den grenzüberschreitenden Handel mit alkoholhaltigen Getränken auf unverhältni'smäßige Weise einschränken. Der Gesetzentwurf be inhaltet Maßnahmen zur Einschränkung des Wettbewerbs mit alkoholhaltigen Getränken, die auch deutsche Anbieter, die nach Irland exportieren, betreffen. Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des EuGH bedürfen staatliche Maßnahmen einer Rechtfertigung, wenn sie den Marktzugang ausländischer Anbieter beschränken und somit in die europäische-Warenverkehrsfreiheit eingreifen. Beschränkende, einzelstaatliche Maßnahmen aus Gründen des Schutzes der Gesundheit wären nur dann gerechtfertigt, wenn diese Maß- nahmen angemessen sind. Vor diesem Hintergrund müssen Mitgliedstaaten unter gleicherma— ßen geeigneten Mitteln das mildeSte Mittel wählen, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Dieser Prämisse ist Irland zweifellos nicht gefolgt. Deutscher Braun-Bund e.V. 0 Neustädtische Klrchsmße 7A 0 10117 Berlin Büro Brüssel ' B E R Tel. 030 209107.0 - Fax 030 209107-90 o inlo®brauer-bund.de - www.breuer-bund.de Avenue des Ans, 0 o 09m 8 - 1210 Braunes BEWUSST IBAN: 0:75 3703 0040 0207 0935 00 o BIC: DRESDEFF37O Tel. 0032 2 2343737 o Fax 0032 2 2343739. 051'555". ' . Im“ e“ „__ ‚_‚..__.. ._.— _...--... __._. ..-.‚ .‚—.—_ "H...“— t___ .‚ n.‘ . Il. 'DieRegelungen im Einzelnen _ ‚ Folgende im irischen Gesetzentwurf enthaltenden Regelungen sehen w'ir als mit dem Grundsatz ' der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar und somit als europarechtswidrig an: ' . . Mindestpreis fürAlkoholerzetLgnisse i5 10) Die Annahme eines Mindestpreises für den Einzelhandelsverkauf.von alkoholischen Getränken basierend auf ihrem Alkoholgehalt verstößt gegen ‚Artikel 34 AEUV und ist als mit Artikel 36 AEUV unvereinbar anzusehen".- I „ . .. Wie jüngst vom EuropäiSbhen GeriChtshof im Fall C—‘S33/14 zum Mindestpreis in Schottland 'festgeStellt, Verstößeanindes'tpr’eise gegen Art. 34 AEUV, wenn weniger einschränkende stenerl'iche Maßnahmen; erlassen werden können, (im-Ziele wie 'den "GesUndheitsschutz zu ver- folgen. Begründet wird die'En’tsCheidung damit, dass das'Geset'z' nicht mit der europäisChen ‚WarenverkehrefreiheitUnd dem GrundsatZ'der freien Preisbildung’vereinbar ist. Durch den per "Gesetz Vorgeschriebenen höhereniPreis sollte auch‘in Schdttland-die Schwelle für den Kauf al- koholhaltiger-_Getränke deutlich angehoben “Werden und über den" folglieh sinkenden Allgemein- lkon's'u'm' so’mit.'der_-Bekämpfung von Alkoholmissbrauch dienen. ' ' > Desweiteren ist in 5 10 Abs. 12 der “irischen GesetzesVOrlage Vorgesehen, dass Alkoholer- zeugniäsia, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. vondem-‚Pla'n zum Mindestpreis je Gramm Alkohol ausgenommen sind. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des GerichtShofs könnte eine Maßnahme wie ein Mindestpreis je Gramm Alkohol nur‘gerechtfertigt sein, wenn _ sie ernSthaft die Sorge reflektiert. dass das Erreichen dieses Ziels auf unbeirrb‘are undplanmä- Ä ßige Weise sichergestellt ist. Wenn man dann die Möglichkeit eines kostenlosen'Vertriebs von ' t Alkoholerzeugnissen einräumt‚ impliziert dies, dass es andere .Ziele als 'd'as'Erreichen des Schut; v zes des menschlichen Lebens und der Gesundheit auf unbeirrbare und. planmäßige _„Äerise gibt. Dieser AuSSchluss könnte einheimische Produkte (insbesondere in Bewirtun'gsstätten mit Schanklizenzl begünstigen, die viel einfacher kostenios bereitgestellt werden könnten (niedrige- re Kosten)‚'währ’end dies für importierte Produkte und für Ve'rkaüfsstätten ohne _Srihanklizenz schwieriger und teurer “sein würde. . g ' I 5 . ‘ ' Somit ist auchim Hinblick. auf diese Vorschrift mit einer ungerechtfertigten Beschränkung "des Marktzugangs für ausländische ‚Anbieter'zu rechnen. ’ o LebenMittelkenn'zeichhungJä 11) v Eine weitere wesentliche Handelsbarriere stellt dieim Gesetzentwurf vorgesehene gesonderte Etikettierung für in lrland vertriebene alkoholhaltige Getränke dar. Diese macht es erforderlich, dass Produkte Speziell für den irischen Markt produziert und verpackt werden müssen. So sieht der Gesetzentwurf bestimmte Verpflichtungen im Hinblick auf dieKennzeichnung des Alkoholgehaltes und desEnergiegehaltes vor, die mit der V0 (EU) 1169/201 1' LebenSmittelin- formationsverordnung (LMIV) auf unzulässige Weise kollidieren. Ausweislich des Gesetzent— wUrfs sollen der AIkohdlgehalt in Gramm Alkohol sowie der Energiegehalt angegeben werden (S 11 Abs. 1 (c) Punkt (iii) und (iv) des Gesetzentwurfs). Beide Vorschriften verstoßen gegen die LMIV, da diese im Hinblick auf die‘ Kennzeichnung des Alkoholgehaltes und der Nährwertdeklaration EU-weit vollharmonisiert. Zum einen ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 Buchstabe k LMIV, dass der Alkoholgehalt zwingend in Volumenprozent ‚an— ngeben ist. Zum anderen ist die Angabe des Energiegehaltes keine Pflichtangabe i.S.d. LMIV. . ./3 b Eine Berechtigung, "_einzeIStaatlich'a {Maßnahmen ‚entgegender statui'erten ’F'r’eiWilligkeit- zu ergrei- fe‘n, ist nicht ersiChtlich‚ dass der Europäischen Kommission gemäß Art. 16 Abs;4„.l„J.nterab- satz 2 LMIV ausdrücklich Obliegt‚ über die Pflicht zur Angabe des Brennwertes befinden. Darüberhinaus sollen Warnhinweise auf den Etiketten verbindlich vorgeschrieben werden l5 11 Abs.1 _-‚_i"- Allgemeine Warming über die Gefahr von ‚Alkoh01kon8um‚ 5 11 Abs. 1 ;ii - Warnung überrGIefahr 'von Alkoholkonsum während der .SchwangerSchaft). 'Gesu'ndheitswarhungen Zum Alkoholkonsum sind auf EU—Ebene nicht harmonisiert. Deshalb können diese nach Art. 39 LMIV (vorbehaltlich des verfahrens nach Art. 45 LMIV) eingeführt werden, vorausgesetzt. sie sind gerechtfertigt lind verhältnismäßig. 'ln anderen Mitgliedstaaten wie'Deutsch'lan'd ist kein allge: meinerwarnhinweis erforderlich.“ Die Bundesregierung hat sich 2015 auf eine Kleine Anfrage im ‚Bundestag skeptisch zu Wirksamkeit und Sinn solCh'er WarnhinWeise-geäuße‘rt und den Ge— danken der Prävention lauen Vordergrund gestellt. Ferner die'VerpfliChtungzu' WarnhinWeisen im Lichte der Verhältnismäßigkeit auch dem durCh'_die-'RechtsprechUng des'l‘EuGl-l entwickelten. Leitbild eines verständigen 'und durcthChn‘rtt l'i'ch' aufmerksamen“:Verbraucherswiderstirechen. Das Wissen um die Wirk'uhgen- 'vo‘n Alkohol gehört ebensozum'allgemeinen GrundWissen vyiefdas um die nachteiligen Auswirkungen i'von zu _(rifl ZUCker oder. zu Viel Fett im Rahmen der Ernährung, jVor'diesem Hintergrund bedarf es keinie'r'Warnhinweise, die alkoholhaltige Produkte pauschal stigrnatisieren. _ ' ' 1"oJ-‘..'Sponserigg l5 15) Die-'GeSetzesvorlafge verbietet das Sponsoring von beStimrnten Veranstaltungen, die darauf ab- - "zielen, ein _Alkoho'lerZeugnis oder eine Marke 'odefr den AlkoholkonSurn Zu promoten. lnhaberr . einer'Schaninzenz werden jedoch nicht daran gehindert, diese.ve'ranstaltungen zu sponsem, „ orauSQesetzt‚_dieses Sponsoring enthält keineWerbung oder 'PromOtionfiir ein Alkoholerzeug- _ni's'otier eine Marke; ‘ - . ' _ r * r . _ ' ' Diese Bestimmung könnte die Wirkung einer Begünstigung von inländischen Alkoholerzeugnis- -'sen (durch Zeigen'des Namens der Sponsoren, die Lizenznehmer sein könnten) gegenüber im- portierten Erzeugnissen haben. ' I ' v - ' I o _Werbung in Publikationen l5 17l Die Beschränkungen des S 1.7 erstrecken sich auf die werbung undVeröffentlichUngen"in TV- und Rundfunksendungen in Zusammenhang mit alkoholhaltigen Getränken. Viele “Publikationen, die in Irland gelesen werden, stammen aus-anderen Mitgliedstaaten, genau Wie TV; und Rund- . funksendungen. Der GeSetzentwurf verbietet die Veröffentlichung undden Import von_Publika-- - tionen‚ in denen mehr als 20 Prozent des Mediums für Werbung mit AlkOholerzedgnissen ge- nutzt ‘v'verden. Diese Bestimmung könnte die Vlfirkung einer mengenmäßigen Beschränkung i. Sr v. Artikel 34 AEUV haben, da sie verhindert, dass eine “Reihe .von ausländischen Publikationen,“ diena‘turgemäß über der’ werbung finanziert werden, in Irland vertrieben wird. ' ' ‚ Es ist somit wahrscheinlich, dass die Beschränküngviele Publikationen in' Irland unverkäuflich macht. Des Weiteren könnte die Zuweisung von nicht mehr als 20% Werbeanteil, die dem Ver- leger bleiben, ebenfalls die Wirkung haben“, dassihländisdhe AlkoholerZeugnisse gegenüber im— ' portierten Produkten bevorzugt werden. . Wenn man die unklare und umfangreiChe Definition von "Marketing" und "Werbung”.des ä 2_ des Gesetzentwurfs, die Über die Definitionen der „kommerziellen Mitteilung" oder ‚.Werbung" i.S.d. Art. V0 (EU) 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) sowie i.S.d. Art. 2 Abs, 1 Buchsta— „l4 -4- be g LMIV hinausgeht, betrachtet, könnten _rein generische bzw. informative Publikationen wie Fachbücher in Irland völlig Verboten werden. m. Fazit Der Gesetzentwurf der irischen Regierung kollidiert in weiten Teilen auf unzulässige Weise mit EU-Recht und ist potenziell dazu geeignet, nichttarif‘a‘re Handelshemmnisse innerhalb des EU- ' Binnenmarktes zu etablieren. Dies darf und kann nicht unwidersprochen bleiben. - Der Deutsche Brauer—Bund befürchtet, dass die überschießende, unzulässige Regulierung des Vertriebs von alkoholhaltigen Getränken nicht nur deutsche Brauereien in ihrer unternehmeri- schen Freiheit massiv einzuschränken droht. Nicht weiter vertieft werden soll an dieser Stelle, dass die irischen Gesetzespläne an keiner Stelle die Tatsache würdigen, wie engagiert und erfolgreich sich die Brauwirtschaft im Rahmen ' verschiedenster Präventionskampagnen für. einen maßvollen und bewussten Konsum für Alko- hol einsetzt. Diese Bemühungen könnten durch entsprechende Gesetzesinitiativen konterkariert werden. r . Es ist bekannt, dass der Konsum von alkoholhaltigen Getränken, insbesondere Bier, in der EU stetig zurückgeht.’ In diesem Kontext ist anzumerken, dass Irland in der Gesetzesbegründung feststellt, dass die gesellschaftlichen Kosten für alkoholbedingte Schäden in 2007 angeblich € 3,7 Mrd. und in 2015 rund € 2,2 Mrd. betrugen. Sollten diese Schätzungen zutreffen, wäre ein Rückgang um € 1,5 Mrd. in acht Jahren festzustellen, was ebenfalls belegt, dass die natio- nale Problematik abnimmt. Auch vor diesem Hintergrund ist die geplante weitreichende, europa- rechtswidrige Regulierung in Frage zu stellen. Wir bitten Sie, gegen die irische Gesetzgebung umgehend Einspruch einzulegen, da diese an mehreren Stellen gegen europäisChes Recht Verstößt und den Prinzipien des freien Binnenmark- tes zuwider läuft. ‚ Der Gesetzentwurf, dessen Notifizierung am 28. April 2016 endet, hätte'im Ergebnis erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die deutsche Brauwirtschaft, sondern auf alle Hersteller alkoholhal- tiger Getränke sowie die gesamte Werbewirtschaft in Europa. Wir danken Ihnen bereits heute für lhre Bemühungen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Deutscher Brauer—Bund e.V. Maß» Dr. Hans—Georg Eils Präsident _ Hauptgeschäftsführer l. Die deutschen Brauer Q i Bierist rein. i r Blerlst Genuss. Bier ist'oeuuchland. Deutscher Grauer-Bund e.v. .;x..r.' t Holger Eichele Deutscher Brauer—Bund e.V. o Postfach 64 01 37 - 10047 Berlin ‘ Tel. 030 - 209167—25 ' Fax 030 — 209167-99 eichele@brauer-bund.de HNGEGANGEN - Büro PSTln Gleicke - . 2 (l. Nov. 20H Tgb.Nr.: ........ Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke . Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-40 101 1 5 Berlin ' 'i'ermin ‚bis spätestens 941142.1 4 2 - Eingang im Büro der Leitung - rn Berlin, 13. November 2014 internationale Grüne Woche von 16.. bis 25. Januar 2015 in Berlin Einladung zum Besuch des Messestandes der deutschen Brauer sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in zwei Monaten findet bereits zum .80. Mal die Weltgrößte Messe für Ernährung und Landwirtschaft, die„lnternationale Grüne Woche” in Berlin‚'statt. ’ Auch der Deutsche Brauer-Bund präsentiert sich gemeinsam mit ausgerählten Brauereien aus dem ge- samten Bundesgebiet auf dieser bedeutsamen Leitmesse. ich möchte Sie schon heute im Namender deutschen Brauer zu einem Besuch unseres Messestandes in der proBier-Markthalle 12 herzlich einladen, wo wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsbrauereien erneut die Vielfalt, Tradition und Nachhaltigkeit der deutschen Brauwirtschaft repräsentieren werden. ‚ Unser Messeauftritt wird die Besucherinnen und Besucher auch 2015 mit einer eindrucksvollen Zusam- ' menstellUng deutscher Traditionsmarken überraschen und gleichzeitig eine interessante Plattform zur Begegnung von Wirtschaft, Politik, Medien und Verbrauchern bieten. Fünf Brauereien, darunter erstmals ’auch ein Craft-Brauer, unterstützen uns aktiv dabei, das Motto „499 Jahre Reinheitsgebot - Natur, Reinheit, Vielfalt" umzusetzen. Die Privatbrauerei Ernst Barre aus Lübbecke, die Brauerei Leibinger aus Ravensburg, die Bergquell4Brauerei aus Löbau, die Warsteiner Brau- Als Hauptgeschäftsführer des'Deutschen Brauer-Bundes würde ich mich sehr freuen, Sie auf der Grünen Woche willkommen heißen zu dürfen. Lassen Sie uns bitte alsbald wissen, ob und wann wir mit Ihrem Besuch rechnen dürfen. Mit freundlichen Grüßen L C De tsch/e/Biauer-Bund e.V. Hol er Eichele e Hauptgeschäft führer es Deutscher Brauer-Bund e.v. - Neustädtische Ki'rchstraße 7A v 10117 Berlin Büro Brüssel Tel. 030 209167—0 - Fax 030 209167-99 v rnfo@brauer-bund.de ° www.brauer—bund.de Avenue des Arts, 6 ' 80718 8 ° 1210 Bfuxelles GENIESSEN. IBAN. DE 75 3708 0040 0207 0935 00 ' BlC DRES DEFF 370 t Commerzbank AG in Köln Tel. 0032 2 2343737 ' Fax 0032 2 2343739 3'...“- v _ Präsident UNSER REINHEITSGEBOT Die deutschen Brauer Deutscher Brauer-Bund e.V. Jahre Geraus< um I'ivbmismq Deutscher Brauer-Bund e.V. ' Postfach 64 01 37 ' 10047 Berlin Tel. 030 — 209167-25 ' Fax 030 — 209167-99 eichele@brauer-bund.de Herrn Bundesminister Sigmar Gabriel MdB Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34 - 40 101 15 Berlin Berlin, 13. November 2015 Im Internationale Grüne Woche vom 15. bis 24. Januar 2016 in Berlin Einladung zum Besuch der deutschen Brauer — 500 Jahre Reinheitsgebot Sehr geehrter Herr Bundesminister, im Januar 2016 findet zum 81. Mal die Weltgrößte Messe für Ernährung und Landwirtschaft, die „Internationale Grüne Woche", in Berlin statt. Über 400.000 Besucher werden auf dem Messegelände erwartet. Für die deutschen Brauer ist 2016 ein besonderes Jahr: Wir feiern 500 Jahre Reinheitsgebot. Anlässlich dieses Jubiläums werden sich die Brauer, neben einzelnen Ständen in verschiedenen Länderhallen, mit einem großen gemeinsamen Auftritt in der eigenen ProBier-Markthalle 12 mit acht ausgewählten Brauereien aus dem gesamten Bundesgebiet präsentieren. Unter dem Motto „500 Jahre Reinheitsgebot — Braukunst. Vielfalt. Genuss" zeigen wir einen Querschnitt der Vielfalt der deutschen Brauwirtschaft — vom traditionsreichen bayerischen Hellen aus Ingolstadt über die Kunst des Pilsbrauens in Nordrhein-Westfalen bis zu modernen Craftbieren aus Berlin. Wir möchten Sie schon heute zu einem Besuch unseres gemeinsamen Messestandes in Halle 12 herzlich einladen. Wir würden uns sehr freuen, Sie im Namen der deutschen Brauer auf der Grünen Woche 2016 willkommen heißen zu dürfen. Lassen Sie uns bitte formlos über Ihr Büro wissen, ob und wann wir mit lhremBesuch rechnen dürfen ("- “f“ ' ‘ Telefon 03C ' Mail ' “' r ‘ -. BMWi - Vorzimmer 8M Eingang: TgbRTr—f- Mit freundlichen Grüßen ' ' 76 Deutscher Brauer-Bund e.V. 23' NOV. 2ms ‚'OQJ? w.__..ir;2_ettvt«'5.1412ist's-w":: “ _ s: So St 5“"WQEäTTT" ‚ i _Psm PStZ Dr. Hans-Georg Eils Hauptgesc äftsführer-q AUF-fl'mll’ßdifne 1 . Kuh-v'ncm v _äf iiu um __ l ‘Flwmw AF. ILir Si' f Deutscher BrauenBund e.V. r Neustädlische Kirchstraße 7A 0 10117 Berlin Büro Brüssel Ä “um“; E R Tel. O30 209167-0 ' Fax 030 209167-99 ' info@brauer-bund.de r www.brauer-bund.de Avenue des Ans, 6 . Boite 8 . 14 [97810558_18." .1 —‘ EWUSST " IBAN: 0575 3708 0040 0207 0935 00 BIC: DRESDEFF37O m.....‚. 1 ' r. I n—a' ---—WQML—. ‚_w Ill g’ “1 wu "n «m... -n‘n' I Ä Tel. 0032 2 2343737 - Fax OOSWSQSRBM—i «- mssma -—-..i ‚7