‘k? l 1 BSL ‚ BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN SPI Vertraulich: . Frau Regierungsdirektorin. für Wirtschaft und _Ener’gie _ Weimar; URSTADTS‘IRASSE 2 53129 BONN ‘ POSTFACH 150223 53041 BONN Referet „_ ‚_ ‚. _ 1. __ am am m, . . Sc’hamhorststraße 34-37 8.0.8 DUÄ mMBOURG 97-51 10115 Berlin . mmnä'oosz/z/zsx 1669 TELEFAX: 0032/2/23091386 .brtlesscIObsl—bonndc 18. September 2015 ' Wi/he Gesundheitsaelegde . hier: KUrze Stellungnahme des BSI Sehr geehrte. Frau Re'gierungsdirektorin ‚l nunmehr. liegt der überarbeitete Entiarurf'd‘er gGesunfdheitsziele“ -_vor, wenn Wiriauch . erkennen, dass “einige Kritikpunkte offenbaraufgegriffen worden, sehen Wir weiterhin mit Sorge, dass einige Passagen unzutreffende Annahmenenthalten. ‘ . werden. *Studien zum Kinder- AlkoholkonsumlAlkoholmissbrauCh- Die. ÜberSchriftgAikoholkonsum redu2ieren“ 'und die damit zum Ausdruck gebrachten Bestrebungen; _Staatlicherseits’ (Werbung-‚5'PreisQestaltung und Verfügbarkeit einZuSchränk'en, sehen wir _als problematisch. Es sollte zWischen „verantwortungsvollem Konsum“ (und „Missbrauch“ umfasSend unterschieden ‚Der. „Arbeitskreis AlkOhol und Verantwortung“ unseres Verbandes beschäftigt sich seit zehn Jahren mit den. Themen der Förderung des verantwortungsvollen Konsums von älkbholh'altigen- Getränken durch Präventibnsmaßnahme'n‚ die übrigens sehr erfolgreichvsind, wie auch aktuelle und JugendsChutz im Zusammenhang mit alkoholischen '- G.etränken-belegen und auf der anderen Seite bemüht er 'sich, mit neutralen . “fiesenschaftlern den Missbrauch ‚einzudämmen. .‚m. V ihmboror Geschäftsführerin: einem Angelika Wiesgen-Pick EkvgetragenanerelnsreglsteantsgerlchtBonnAZZOVRsm ' ' gääänon’ seht: Deutsche Bank AG - eLz 38070059 - KTO 0220558 o u- _ 4 immeaaeonossooezosseoo gemessenfle t 3mm swrFr-eic: DEUTDEDK 380 . ”m man: 205/57820331 arrer'msome RITUOSEN-INDUS’I‘RIE UND -IMPORT_EURE e. v. TELEFON: 0228/539940 0228/53994'20 E—MAJL: mfoObsl-bonmde WERNET: M.QMtuom'NMnd.de S 331 2 Il. Vergleich'mit der Schweiz Wir schließen uns der Stellungnahme des Deutschen Brauer—Bundes e. V. vom 17. September 2015 inhaltlich an, dassein Vergleich mit der Schweitz nicht nachvollziehbar ist und dürfen den Deutschen 'Brauer-Bund wie fOIgt zitieren: „Es erschließt sich partout nicht, weshalb die Situation in Deutschland: an mehreren Stellen mit der Situation in der Schweiz verglichen wird und. mehrfach auf ‚eine aktuelle Studie aus der Schweiz‘ßezug genommenwird obwom aus anderen EU-Staaten ausreichend Vergleichsmate'rial voriiegt. De‚utSChland _mit seinen rund 81 Millionen Einwohnern 'Iäss't 'sic‘h' nur schwer mit der, Schweiz vergleichen, die eine Bevölkerung von 7,8 Millionen aufweISt. EinjBliCk in die jahiiich veröfientlichten Länderprofile der WHO zeigt, zudem, dass die „'Prävalenz für ‚heavy episodic dn'nking‘ bei Männern und Frauen in der SChweiz deutlich höher ist als in Deutschland (18, 7% versus 12,5%), was sich auch in einer deutlich höherenAbs'tin’enz der deutschen Über-15-Jährigen widerspiegelt (11,5% Versus 19,7%). Überdies werden in der 'SchWeiz weit mehr stark alkoholhaltige Getränke (Kategorien Spirituose und Wein) konsumiert als in "Deutschland (67% versus 46%). ' Die umstrittene Studie ,Alkoholbedingte Kosten in der SchWeiz‘, auf die sieh das Dokument in zentralen Aspekten stützt, wurde nach ‚ihrer Veröffentlichung im April 2015 wegen mangelnder Aussagekraft sehr kritisch hinterfragt. Die „ ' Verfasser räumen in der St_udie selbst ein: ‚Die ermittelten Gesamtkosten sind jedoch mit gewisser Unsicherheit ‚behaftet, da 'wir für die Berechnungen zahlreiche Annahmen treffen mussten und die Datenverfügbarkeit nicht für alle Kostenarten gleichermaßen gewahrleis't'et _wa’r. Je nach verwendeter Methode ‘und. getroffenen Annahmen schwankt der -Wert (für die gesamten gesellschaftlichen Kosten des Alkoholkonsums zwischen minima‘l_2‚2.Mrd. CHF und maximal 4,8 Mrd. CHF. ‘ Mit anderen Worten: Die Fehlertoleranz der Schweizer Studie, die hier als Argumentationsgrundlag'e herangezogen wird, ' liegt bei 2,6 Mrd. CHF (umgerechnet 2,4 Mrd. Euro). “ . III. ÄlkoholtnisSbrauch durch Kinder und Jugendliche In diesem Zusammenhang dürfen wir aufvdie positiven'Presseinfon'nationen des‘ Bundesministeriums. für Gesundheit gemeinsam _mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufldärung hinWeisen, in welchem mehrfach klargestellt wird — übrigens aüch in vielen anderen öffentlichen Studien — dass 'der Konsum von .Kindem Und Jugendlichen bezüglich alkoholischer Getränke um rund 50 % in ‘ den letzten Jahren gesunken ist. Dieses wird .auch von öffentlichen Institutionen, wie. der BZ'gA u. a. auf viele Präventionsmaßn'ahmen zurückgeführt. Insofern begrüßen wir es sehr, auch in diesem Zusammenhang Präventionsmaßnahmen in den Fokus zu setzen, um weitere Erfolge im Interesse“ des Kinder— Und Jügendschutzes erzielen zu können. Die Presseinformation der BZgA, aber auch anderer Institute, die dieses belegen, finden Sie anliegend — vgl.'Anlage 1. ln'diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die sehr erfolgreich evaluierte Präventionsinitiative des „Arbeitskreises Alkohol und- Verantwortung“ des BSI — „Klartext reden!“‚ — hinWeisen,_ die bundesweit durchgeführt wird. F ILENAME “ewmwgemnummm IV. Eingriffein die Preisgestaltung Die Bundesregierung und auch tragende Parteien haben mit Blick auf den KoalitiOnsyertrag, Eingriffe wie St’rafsteuern auf bestimmte Lebens— und Genüssm'ittel,‘ ‘ Verkaufsbesehränkun‘gem untaugliche - „instrumentev ‚abgelehnt. aber aucn Werbeverb'ote als "Stattdessen «setzen _ sie sich für z'ielgruppengerechte Aufklärung und Präirention ein‚.-_weIChe‘von Seiten des „Arbeitskreises Alkohol und“ Verantwortung“ des BSI umfassend geleistet I - Deutschen .Steuerza l "-‘Pre'isverhöhungen - treffen damit ergebenen w und ‚unter-stützt wird. n dieSem Zusammenhang dürfen wurauf i einen Artikel des' Bundes der hier e, V. hinweisen, der darauf" Bezug nimmt, däSs Bagatellsteue'm sicherlich nicht A'zielführen'd sind..- vgl-‚Anlag e 2. Überdies werden Preiserhöhungen in "Deutschland einen unrechtmäßigen ye‘rantWOrtun Eingriff in ‚das EU-Wettbevirerbsrecht darstellen „unabhängig von. den sich irtsChaftliChen verschleChterUngen. “- 2,: ‚T . - zutiem „auch ‚nur vgdie' 1 Verbraucher, die gsVoll mit alkoholischen Getränken umgehen._E's Stellt sich die . Frage; “inwieweit die“ verbrauchen; "die. _nichtln'tiverantwortungsvollA mit "a'IKOhOIISChe'n Getränken ' ' ' werden; jedoch der K onsum hierdurch nicht “eingesehränkt Mrd. Einschränkungen des Verkaufs Wie bereitsmehrfach mitgeteilt, gilt in Deutschland das Jugendschutzgesetz, das verbietet an Kind Personen unter 18 verkaufen. .An diese ohne Wenn Und Aber.. ' er und Jugendliche unter 1__6 Jahrensßier und Wein und an Jahren Spirituosen “und SpiritUOsen-Mii'c'getränke zu Regelung halten Sich die Mitglieder unseres «Verbandes ' Der BSI appelliert in diesem Zusammenhang an den Vollzug der Kantrolle. Unabhängi g davon, Jugendschutz -.' kurz: - SchuJu“ Gastronomie, ' Hand ' alkoholiSChen sicherstellt, dass die Get hat" er die Auflglärungsprävention „Schu’lungsiniti'ative ins. Leben gerufen, die gemeinsam ‚mit el und TankStellen, aber auch dem "Onlinehandel Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ‚geschult werden, keine ränken — nur Vorgaben des JugendschutZQesetzes an Personen — abzugeben. r mm \p thmeidzmbhymridßriHIdeoc 4 ‘ 0‘“ Diese Maßnahmen zeigen umfassenden Erfolg und sollten weiter im . Vordergrund stehen und ausgebaut werden. -Auch die angebliche Wirksamkeit der in Baden-Württemberg vorgenommen verkaufseinSChränkungenkönnen“wir von Seiten des BSI nicht erkennen und fügen uns .in diesem Zusammenhang auch der Stellungnahme des Deutschen Brauer-Bundes'an: ' t ' i ' - '. . „Verwiesen wird auf die im Februar veröffentlichte Studie des Hamburg Center for Health Economics _(HCHE) und des Deutschen ' Instituts für Mrtschaftsforschung (DIW Berlin). Die "Studie kommt ‚zu dem Fazit, dass ‚das nächtliche Alkoholver’kaufsverbot wirkt — Wenn auch niCht überrnäßig stark‘: Bei den 15- bi's 24-Jährigen seien die alkohOIbedingten Krankenhauseinlieferungen seit Beginn des" verkaufsverbots am etwa sieben Prozent gesunken. Dies fügt sich ein in den positiven Bundestrend und kann vielfältige Gründe haben. ln zahlreichen Bundesländern ‚ ‘ ohne “ein ‚solches .,TankStellengesetz‘- ist die Entwicklung ebenfalls rückläutig. Bei älteren EMachsenen ab 25 'Jahren in Baden-Württemberg stellten “die Forscher übrigens .keinerlei signifikante Reaktion fest. . 1 Eine Einschränkung _der Verfügbarkeit alkoholischer Getränke führt nicht zu einer Verringerung des Missbrauchs. Länder, die diese ForderUngen’ bereits umgesetzt haben, ‘ in’sbeSOndere in Skandinavien, haben nicht den gewünschten Erfölg erzielen können, sondern eher das Gegenteil erreicht. Gerade auf Jugendliche wirken Verbote eher noch als- Anreiz. Wer Alkohol als Rauschoder „Suchtmittel missbrauchen will, findet Mittel und Wege, sich “ihn zu besChaffen bzw. auf andere substanzen ausZuWeichen. Die Verteuerung sogenannter ,Alcopops‘ ist ein Beispiel für eine Preiserhöhung, die ihr Ziel klar verfehlte. Ein 'Abgabeverbot‘. verstößt aus unserer Sicht klar gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser schreibt = einen Ausgleich der. lndividualrechte' mit den von den öffentlich-reChtliChen Normen geschützten Allgemeingütem _vor„und verlangt vonjeder Maßnahme, die _in Grundrechte eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt Und überdies geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nichtentspricht, ist rechtswidrig. Für eine weitere gesetzliche Regulierung besteht auch keine “Notwendigkeit, sind doch mit den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und denIVorscnrifien zum Ladenschluss umfassende Regelungen für die Abgabe von Alkohol bereits vorhanden. Wir leiden nichtian einem Gesetzesdefizit, sondern an einem Vollzugsdefizit. Wir unterstützen deshalb einen konsequenten Vollzug der Gesetze und eine höhere Kontrolldichte etwa durch vermehrte Testkäufe im Einzelhandel. “ VI. ,Fa'zit Der BSI hat Ihnen bereits mehrfach die Aktivitäten des „Arbeitskreises _ Alkohol und Verantwortung“ präsentiert,- der basierend auf seinem 3-Säulen- Programm: 3 ‘ . F ILENAME b GWmflagechBdcmßo.“ fic- o ' Präventionsmaßnahmen, o' Selbstregulierung und ‘ ' o die VerbraucherinforrnatiOnswebsite WM umfasst. Dieser. Ansatz — insbesondere aufgrund der umfassenden Prävehtions- maßnahmen zu ' „Klartext reden!“ — Elternpräventionsmaßnahme, „Schulungsinitiative Jugendschutz — kurz '‚SchuJu'“ zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzs in GastronOmie, Handel und Tankstellen sowie dem Onlinehandel! _ _ . o „Verantwortung von Anfang an!“ — Leitfaden für den Verzicht auf alkoholhaltige Getränke in SchWangerschaft und Stillzeit, A „DON’T DRINK AND DRIVE“ — Verkehrssiche'rheitsinitiative, '„Hinsehen', Zuhören, Ansprechen!“ — kein Alkohol am Arbeitsplatz, führe'n-auch dazu, daSs immer mehr Menschen sehr verantwortungsvoll in Deutschland mit ‚alkOhoIischen Getränken. umgehen. Dieses zeigen ‚die jährliChen Evaluierung'en. Insofem ist es sicherlich eine bildungspolitische Aufgabe, noch stärker'präven'tiv vorZugehen und umfassend aüfzuklären. er BSI Wird die Aktivitäten des „Arbeitskreises Alkohol und VerantWortung“ nachhaltig und umfaSSend fortsetzen. r Wir hoffen, mit dieser Stellungnahme weiterzuhelfen und‘verbleiben mit freundlichen Grüßen w; ' Angelika. Wiesgen-Pick - Geschäftsführerin -‚ F ILENAME l9 Gthldmzdchcmuageßriehßricaßw.“