Vereinbarung zurAbwendung der Insolvenz der Klinikum Offenbach GmbH und zur Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach vom 08. November 2012 zum Verkauf des Klinikums Offenbach „lnsolvenzabwendungsvereinbafung Klinikum Offenbach“ zwischen 1. der Stadt Offenbach 2. der Klinikum Offenbach GmbH sowie 3. dem Land Hessen, vertreten durch das Sozialministerium. Präambel Den Vertretern des Landes Hessen und der Stadt Offenbach ist bekannt, dass aktuell Kreditlinien eingefrorenwurden und dem Klinikum Offenbach eine noch zu _ bewertende Überschuldungsbilanz vorliegt. Es ist nach Angaben der Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH und der Stadt Offenbach daher damit zu rechnen, dass die Geschäftsführerin des Klinikum Offenbach kurzfristig einen lnsolvenzantrag stellen muss, um sich unter anderem nicht einer Insolvenzverschleppung nach @ 15 a Insolvenzordnung schuldig zu machen. Sie könnte hiervon nur dann absehen, wenn eine positive Fortsetzungsp'rognose für das Klinikum möglich ist und die Zahlungsfähi9keit des Klinikums Offenbach gesir'3hert ist, also die bestehenden lnsolvenzantragsgründe beseitigt werden Die Beteiligten sind sich vor diesem Hintergrund insbesondere darüber einig, dass eine Insolvenz des Klinikums Offenbach schon deswegen vermieden werden sollte, weil eine Veräußerung der Klinik im Zuge eines Insolvenzverfahrens voraussichtlich einen geringeren Erlös und schlechtere Bedingungen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter bringen würde als ein Verkauf der Klinik in einem geordneten Verfahren außerhalb eines lnsolvenzverfahrens. Weiter sind sie sich darüber einig, dass aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen eine Fortführung des Krankenhauses in Trägerschaft der Stadt Offenbach deren finanzielle Leistungsfähigkeit überfordern und die Gesellschaft letztlich doch in eine Insolvenz münden würde. Aus diesen Gründen sind die Beteiligten entschlossen, eine Insolvenz zu vermeiden und ein geordnetes Verkaufsverfahren zu ermöglichen. Geleitet von diesen Erwägungen vereinbaren die Beteiligten — auf Seiten des Landes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Finanzministerium — Folgendes: _ 1. Das Land Hessen unterstützt die Stadt Offenbach nach Maßgabe dieser Vereinbarung ' bei der Umsetzung des Votums der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach vom 8. November 2012 in dem der Verkauf des Klinikums Offenbach beschlossen wurde. Die Stadt Offenbach und das Klinikum Offenbach werden ebenfalls nach besten Kräften die sachgerechte Durchführung des Verkaufsverfahrens fördern und unterstützen und alles unterlassen, was' im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht. 2. Die Stadt Offenbach bevollmächtigt Herrn Prof. Dr. Dr. Friedrich Grimminger („Verfahrensbevollmächtigter“), in ihrem Namen alle Maßnahmen 'zu ergreifen, die erforderlich _ sind, um eine Entscheidung der Stadtverordnetenversarnmlung, an welchen Anbieter der Verkauf erfolgen soll, herbeizuführen, also das beschlossene Verkaufsverfahren durchzuführen. Dabei geht es insbesondere um die „organisatorische und technische Durchführung“ des Verfahrens sowie um die Festlegung der konzeptionellen Rahmenbedingungen — die Entscheidung, welches der ggf. vorliegenden Kaufangebote angenommen wird, obliegt der Stadtverordnetenversammlung. 3. Die Abberufung des Verfahrensbevollmächtigten kann nur im Einvernehmen zwischen der Stadt Offenbach und dem Land Hessen erfolgen. 4. Die Stadt Offenbach erklärt sich bereit, die Zahltmgsfähigkeit des Klinikums Offenbach durch die Nutzung bestehender und von der Kommunalaufsicht bereits genehmigter Kreditlinien sicherzustellen. 5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Verkaufsveffahren mit Nachdruck betrieben und bis spätestens 31. März 2013 abgewickelt sein soll. 6. Diese Vereinbarung wird in Kenntnis der verbindlichen Zusage des Landes geschlossen, dass in Ansehung der seit-Jahren defizitären Haushaltssituation der Stadt Offenbach Und zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen ihr aus Mitteln des Landesausgleichsstocks ein Betrag von 40 Millionen Euro zugewendet wird. Näheres hierzu wird durch den in Kürze zu erwartenden Bewilligungsbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport festgelegt werden. Wiesbaden, den 19.11.2012 WJ {W .............................................. fur das Lad Hessen für die Stadt Offenbach _ Stefan Grüttner Horst Schneider für' das Klinikum Offenbach ' für die Stadt Offenbach Franziska Mecke-Bilz Peter-Schneider