Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West Referat RW 2 06.05.2015 Zusammenstellung/Chronologie zum Sachverhalt der Fläming Sortieranlagen GmbH/Deutsche Gleisrückbau GmbH Vorbemerkung: Die Firma S & S Autorecycling und -verwertungsgesellschaft mbH hat auf dem Grundstück in Neuendorf von 1996 bis zum 31.12.1997 eine genehmigte Altautoverwertungsanlage betrieben (Anlagen-Nr.: 6069060-001). In dieser Zeit hat die Firma S & S illegal ein Abfallhaufwerk von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (ca. 4000 t) vor der Halle 1 angehäuft. Die Firma Beiler Autoverwertung GmbH hat das Althaufwerk der Firma S & S beim Kauf des Grundstücks übernommen. Die Genehmigung für die Baumischabfallsortieranlage wurde nur unter der Voraussetzung erteilt, das im Anlagenbetrieb der Baumischabfallsortieranlage das Althaufwerk der Firma S & S mit behandelt und entsorgt wird. Datum 07.04.1999 Vorgang Erteilung der Genehmigung durch das Amt für Immissionsschutz Brandenburg an der Havel (AfI) Bemerkungen Genehmigungsbescheid G-6-012/98 an Firma Beiler Autoverwertung GmbH, Trebbiner Straße 70 in 14547 Zauchwitz für den Standort 14823 Neuendorf bei Niemegk, Wittenberger Str. 23 a: - Baumischabfallsortieranlage (Anlagen-Nr.: 6069330-001), Genehmigung: in Halle 1: max. 1.800 t Abfälle (nur Input) in Halle 2: max. 1.800 t Abfälle (nur Output) keine Abfalllagerung auf den Freiflächen des Grundstücks zugelassen. - Bauschuttrecyclinganlage (Anlagen-Nr.: 6069330-002) - Anlage zum Behandeln und Lagern von unbelastetem Bau- und Abbruchholz (Anlagen-Nr.: 6069330-003) - Anlage zum Lagern von belastetem Bau- und Abbruchholz (Anlagen-Nr.: 6069330-004) Die Anlagen 002, 003 und 004 wurden nicht errichtet. Betreiberin: Fläming Sortieranlagen GmbH und Grundstückseigentümerin seit 19.07.2000 November 1999 Beginn der Abfallanlieferungen Gemischte Bau- und Abbruchabfälle teilweise mit einer zum Sperrmüll tendierenden Zusammensetzung wurden offensichtlich ab Ende November 1999 in größerem Umfang zur Baumischabfallsortieranlage geliefert. Zu diesem Zeitpunkt bestanden vertragliche Beziehungen zur IfE Privat-Institut für Entsorgungswirtschaft und Recycling GmbH und zur H & M Recycling GmbH , über die die Anlieferung und auch die Entsorgung abgewickelt wurden. 06.01.2000 Anlagenkontrolle 22.02.2000 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle auf Grund von ersten Hinweisen zu Überbeständen an Abfällen auf dem Grundstück, alle angehäufte Abfälle sind der Baumischabfallsortieranlage zuzuordnen - Anlagenkontrolle zur Abfallberäumung 2 Datum Vorgang 14.04.2000 19.04.2000 Anlagenkontrolle Ordnungsverfügung (OV) 15.05.2000 29.05.2000 05.07.2000 01.08.2000 04.08.2000 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Mitteilung vom LK P-M 17.08.2000 18.10.2000 15.11.2000 30.11.2000 30.11.2000 04.12.2000 07.12.2000 11.12.2000 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Bürgerbeschwerde Untersagung Weitergabe Bürgerbeschwerde Mitteilung Sachstand an MLUR Referat 62 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Beratung und Anlagenkontrolle 13.12.2000 10.01.2001 29.01.2001 14.03.2001 15.04.2001 19.04.2001 2 Bemerkungen - Erste Festlegung: jeweils montags muss dem AfI mitgeteilt werden, die in der zurückliegenden Woche entsorgten Abfälle nach Menge, Abfallart und Entsorger. Anlagenkontrolle zur Abfallberäumung Ordnungsverfügung mit sofortiger Vollziehung zur Abfallberäumung der Überbestände und Annahmestopp bis zum Abbau der Überbestände, Rechtmittel wurden durch die Betreiberin nicht eingelegt Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Mitteilung von der UAWB des LK P-M, über Bürgerbeschwerden zum Zustand der Sortieranlage sowie den Vermutungen, dass scheinbar nur Abfälle auf das Grundstück angeliefert werden Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung, mündliche Untersagung der Annahme von Abfällen Beschwerde eines Bürgers aus Neuendorf beim MLUR, Ref. A-AS. Stellungnahme des AfI am 11.12.2000. Schriftliche Untersagung der Annahme von Abfällen, Wirksamwerden der Bedingung aus OV vom 19.04.2000 Weitergabe der Bürgerbeschwerde durch das MLUR an das AfI. Mitteilung des aktuellen Sachstandes bei der Betreiberin durch das AfI. Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zur Abfallberäumung unter Einbeziehung der Amtsgemeinde und des Ordnungsamtes Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung - Öffentliche Beratung mit der Betreiberin, Teilnehmer: der Bürgermeister, der Gemeinderat und Bürger aus Neuendorf - Anlagenkontrolle zur Abfallberäumung der Außenlagerflächen - Bei der Auswertung der Anlagenkontrolle wurde durch den Berater der Betreiberin der Entwurf eines Logistik- und Betriebswirtschaftskonzeptes vorgelegt, in dem dargestellt wurde, wie in den nächsten Monaten die Beräumung der Abfälle bei gleichzeitigem Anlagenbetrieb und weiterer Annahme von Abfällen erfolgen könnte. Der Entwurf wurde durch 3 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Regionalabteilung West Datum Vorgang 30.04.2001 29.05.2001 Mitteilung Sachstand an MLUR Referat 62 und 66 Anlagenkontrolle Beratung und Anlagenkontrolle mit Landtagsabgeordneten Kuhnert Information Bürgermeister 30.05.2001 14.06.2001 Festsetzung von Zwangsgeld Anlagenkontrolle 20.07.2001 17.09.2001 Beratung im AfI Strafanzeige 17.01.2002 22.01.2002 28.01.2002 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Beratung im AfI 26.02.2002 Anlagenkontrolle 01.03.2002 08.03.2002 Anhörung Stilllegungsverfügung Abfallpresse 15.04.2002 24.04.2002 16.05.2002 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Ortsbesichtigung durch Verwaltungsgericht Potsdam Mitteilung an LK P-M zum 11.05.2001 18.05.2001 17.05.2002 Bemerkungen das AfI zurückgewiesen und nach entsprechenden Hinweisen die Betreiberin zur Überarbeitung des Konzeptes aufgefordert. Mitteilung des aktuellen Sachstandes bei der Betreiberin durch AfI. Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Beratung und Anlagenkontrolle im Beisein des Landtagsabgeordneten Kuhnert. Information an den Bürgermeister, zur Abfallberäumung bei der Betreiberin zwischen der 1. und 21. Kalenderwoche 2001 Festsetzung von 25.000 € Zwangsgeld zur Durchsetzung der OV vom 19.04.2000 - Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung - Entzug der Abfallentsorgernummer Beratung zur beschleunigten Entsorgung der Abfälle mit dem GSF der Fläming Sortieranlage - Verurteilung des Geschäftsführers der Fläming Sortieranlage durch Amtsgericht Potsdam am 29.10.2003 wegen Insolvenzverschleppung in Tateinheit mit versuchten Betrug zu 65 Tagessätzen a. 30 € Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Beratung mit dos.ec CONSULTIG AG und Rechtsanwälte LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät zur Abfallberäumung von mindestens 400 t pro Woche ab Mitte Februar 2002 mit Steigerung der Tonnage ab Mitte März 2002 Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung - Feststellung der ungenehmigten Errichtung und dem Betrieb einer Abfallpresse in der Halle 1 Anhörung zur wesentlichen Änderung der Baumischabfallsortieranlage (Errichtung und Betrieb Abfallpresse) - Stilllegungsverfügung mit sofortiger Vollziehung und Androhung von Zwangsgeld wegen der ungenehmigten Errichtung und Betrieb einer Abfallpresse - Betreiberin reicht Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Stilllegungsverfügung ein (1 L 324/02) Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Ortsbesichtigung durch den Berichterstatter in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom Verwaltungsgericht Potsdam und den Prozessbeteiligten Schriftliche Mitteilung an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, SG Brand- und Katastrophenschutz, dass Brand- 4 Datum Vorgang Brandschutz 31.05.2002 13.06.2002 27.06.2002 05.07.2002 12.07.2002 29.07.2002 30.07.2002 Brandschau mit LK P-M Klageeinstellung Anlagenkontrolle Ersatzvornahme Anlagenkontrolle Mitteilung Betriebseinstellung Anlagenkontrolle 09.08.2002 22.08.2002 20.11.2002 16.12.2002 20.12.2002 14.01.2003 Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Vollstreckung Ersatzvornahme Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle Grundbucheintragung 29.01.2003 02.04.2003 08.04.2003 10.04.2003 Anlagenkontrolle Mitteilung über Insolvenz Mitteilung des RA Amtsgericht Potsdam 22.05.2003 26.05.2003 Juli 2003 22.07.2003 Anlagenkontrolle Brandschau mit LK P-M Demontage Antrag an MLUR AL 6, auf Ersatzvornahme 23.07.2003 28.07.2003 Anfrage LK P-M Mitteilung an LK P-M 4 Bemerkungen gassen, Aufstellflächen oder Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge im Brandfall fehlen oder auf dem Betriebsgelände vollständig oder erheblich eingeschränkt sind. Brandschau mit der Brandschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark Klageeinstellung zur Abfallpresse durch das Verwaltungsgericht Potsdam Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Festsetzung von 150.000 € für Ersatzvornahme durch das AfI Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenbetrieb am 29.07.2002 eingestellt. Schriftliche Mitteilung der Betreiberin an das AfI. - Anlagenkontrolle zur Abfallberäumung und Betriebseinstellung - drohende Insolvenz der Betreiberin Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Vollstreckung Ersatzvornahme durch Sicherungshypothek Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung - Grundbucheintragung (3. Stelle) über 151.368,35 € zugunsten des AfI - Lt. aktuellem Grundbuchauszug ist das Grundstück insgesamt mit 828.823,52 € belastet Anlagenkontrolle zum Stand Abfallberäumung Mitteilung vom Geschäftsführer der Fläming Sortieranlage über die Insolvenz der Betreiberin Rechtsanwalt teilt mit, dass ein Insolvenzverfahren gegen die Betreiberin mangels Masse nicht eröffnet wird. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichtes Potsdam abgewiesen. Der Wert der aktiven Masse konnte nur mit 917,27 € festgesetzt werden. Anlagenkontrolle nach Betriebseinstellung Brandschau mit der Brandschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark Komplette Demontage der Baumischabfallsortieranlage - Antrag des AfI auf Übernahme von Ersatzvornahmekosten. - Ablehnung des Antrages am 01.08.2003, Grund: fehlende akute Gefahr und Grundsatz des schonenden Umganges mit öffentlichen Geldern Anfrage der Brandschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum aktuellen Sachstand in der Anlage Mitteilung an das Ordnungsamt des LK P-M zur derzeitigen Lagerung der Abfälle und dem davon ausgehenden möglichen Gefährdungspotential 5 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Regionalabteilung West Datum 06.08.2003 20.08.2003 Sep. 2003 23.10.2003 29.01.2004 Vorgang Anlagenkontrolle Beräumungsanordnung Demontage Anlagenkontrolle Anlagenkontrolle mit Ordnungsamt Niemegk 03.02.2004 27.04.2004 04.11.2004 30.07.2005 26.09.2005 22.11.2005 Strafsache GF der Fläming Sortieranlage Zustandsfeststellung Zustandsfeststellung Genehmigung erloschen Übergabe an LK P-M Neuer Grundstückseigentümer 28.01.2008 14.01.2009 17.04.2009 Kreistagsbeschluss LK P-M Zustandsfeststellung Gutachten 26.05.2011 22.11.2011 23.11.2011 09.12.2011 Zustandsfeststellung Zustandsfeststellung Zustandsfeststellung Bonitätsauskunft 03.01.2012 Boden - und Löschwasserbeprobungen 04.01.2012 Zustandsfeststellung und Informationsaustausch zwischen den Behörden Bemerkungen Anlagenkontrolle nach Betriebseinstellung Anordnung zur kompletten Beräumung der Abfälle gegen die Grundstückseigentümerin, die Fläming Sortieranlagen GmbH Komplette Demontage der illegalen Abfallpresse Anlagenkontrolle nach Betriebseinstellung, keine Aktivitäten der Betreiberin mehr erkennbar Anlagenkontrolle des gesamten Grundstücks mit dem Ordnungsamt Niemegk, zur Herstellung der Anlagensicherheit. Die Umzäunung des Grundstücks war intakt und verschlossen. Abfälle, diverse Fässer mit unbekanntem Inhalt, im ehemaligen Gebäude „Heizhaus“, die von keiner BImSch-Anlage erfasst wurden. Wegen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen in Neuendorf wird GF der Fläming Sortieranlage durch das Amtsgericht Potsdam gem. § 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu 150 Tagessätzen a. 30 € verurteilt. Zustandsfeststellung nach Betriebseinstellung, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Zustandsfeststellung nach Betriebseinstellung, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Die Genehmigung der Baumischabfallsortieranlage ist erloschen Übergabe der Zuständigkeit an den LK P-M (Aktenübergabe am 20.10.2005) Durch Versteigerung ist neuer Eigentümer des Grundstücks ist die Deutsche Gleisrückbau GmbH, Wolkwitzer Wech 130 in 17111 Meesiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden durch den Kreistag P-M mehrheitlich abgelehnt (Beschluss-Nr. 2007/804) Zustandsfeststellung nach Betriebseinstellung, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Erstellung eines Gutachtens zur Grundwassersituation durch das MLUV. - Lt. Gutachten liegt keine Gefährdungssituation vor - Hinweis im Gutachten auf mögliche Gefährdung durch Brandereignisse! Zustandsfeststellung nach Betriebseinstellung, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Zustandsfeststellung nach dem 1. Brandereignis Zustandsfeststellung nach dem 1. Brandereignis Anfrage des LUGV zur Bonität der Deutschen Gleisrückbau GmbH. „Sehr schwache Bonität“ der Deutschen Gleisrückbau GmbH. Die Boden - und Löschwasserbeprobungen des 1. Brandereignisses habe keine Belastungen ergeben. Zustandsfeststellung nach dem 2. Brandereignis und anschließender Informationsaustausch zwischen dem LK P-M, Amt Niemegk und dem LUGV. 6 Datum 05.06.2012 15.08.2012 Vorgang Zustandsfeststellung Änderung der Zuständigkeit 16.10.2012 Aktenübergabe vom LK P-M 09.11.2012 Anhörung vor Erlass einer Beräumungsanordnung 14.11.2012 10.12.2012 Zustandsfeststellung Anfrage an LK P-M 12.12.2012 20.12.2012 21.01.2013 15.05.2013 Auskunft lt. Liegenschaftsbuch Auskunft lt. Grundbuch Erlass der Beräumungsverfügung Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten Widerspruch Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten Beratung 23.05.2013 Mitteilung von Herrn N. 23.05.2013 6 Anruf des amtlich bestellten 10.01.2013 21.02.2013 19.04.2013 23.04.2013 Bemerkungen Zustandsfeststellung durch RW 2, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen. Änderung der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung: - Übergang der Zuständigkeit vom LK P-M an das LUGV. Aktenübergabe vom LK P-M an das LUGV RW 2 und Informationsaustausch zur aktuellen Lage in Neuendorf. Lt. Aussage des Landkreises liegt aktuell keine Grundwassergefährdungssituation vor. Anhörung vor Erlass einer Anordnung zur: 1. sofortigen Untersagung der nicht genehmigten Lagerung von Abfällen 2. der Beräumung der nicht genehmigten Abfalllagerung 3. die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der Ziffern 1 und 2 4. die Anordnung des sofortigen Vollzug zur Ziffer 1 und 2 an die Deutsche Gleisrückbau GmbH, - Termin zur Äußerung: 05.12.2012. Zustandsfeststellung durch RW 2, keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Anfrage an den LK P-M zur Übermittlung des Schriftwechsel mit der Deutschen Gleisrückbau GmbH - Ermittlung der tatsächlichen Grundstückseigentümerin durch das LUGV. Grundstückseigentümerin ist die Deutsche Gleisrückbau GmbH. Grundstückseigentümerin ist die Deutsche Gleisrückbau GmbH. Anordnung zur kompletten Beräumung der Abfälle gegen die Grundstückseigentümerin, die Deutsche Gleisrückbau GmbH. - Zustellung erfolgt per Zustellungsurkunde am 23.01.2013. Besichtigung der Abfälle mit der Firma Vattenfall zur Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten durch die Firma Vattenfal. Widerspruch der Deutschen Gleisrückbau GmbH gegen die Beräumungsverfügung vom 21.01.2013. Gespräch im MUGV mit dem Vertreter der Firma EON zur Ermittlung von Entsorgungsmöglichkeiten durch die Firma EON. Zuarbeit von LUGV RW 2 an EON über die Abfallmengen in Neuendorf und von Terminvorschlägen zur Anlagenbegehung. Gespräch mit Herrn N. und seinem Berater zur Ermittlung der Grundstückseigentümerin. Herr N. teilt dem LUGV RW 2 mit, dass er nicht Eigentümer und Besitzer des Grundstücks und der sich darauf befindlichen Abfälle ist. Er wird einen Notar zur Rückabwicklung des Kaufvertrages beauftragen. Beauftragung des Notars Hans-Ullrich Romann (10629 Berlin, Walter-Benjamin-Platz 6) durch Herrn N. zur Fertigung 7 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Regionalabteilung West Datum 15.07.2013 30.08.2013 01.10.2013 19.12.2013 20.12.2013 11.02.2014 30.05.2014 10.06.2014 15.01.2015 Vorgang Vertreters des Notars Romann Besichtigung und Erfassung Auskunftserteilung zum Grundstücksbesitz Mitteilung von Herrn N. Begehung durch den Landtagsabgeordneten Baaske und dem Präsidenten des LUGV Widerspruchsbescheid des LUGV Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam Mitteilung VG Potsdam Zustandsfeststellung durch LUGV, RW 2 Erlass Duldungsverfügung an Herrn N. Bemerkungen eines Entwurfes für die Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Grundstück mit anschließender Beurkundung. Besichtigung und Erfassung der Abfallarten und Abfallmengen durch das LUGV (TUS, RW 2) und dem Amt Niemegk zur Erstellung der „Prioritätenliste“. Herr N. wird aufgefordert dem LUGV RW 2 Auskunft über den Grundstücksbesitz bzw. über den Stand der Rückabwicklung des Kaufvertrages zu geben. Herr N. teilt dem LUGV RW 2 mit, dass er nicht Grundstückseigentümer ist. Lt. seinem Schreiben wurde der Kaufvertrag nie vollzogen, kein Kaufpreis gezahlt, eine Grundbucheintragung ist nicht erfolgt und eine Inbesitznahme des Grundstücks seinerseits nicht vollzogen. Begehung des Grundstücks und Inaugenscheinnahme vom derzeitigen Stand der Abfallablagerungen durch den Landtagsabgeordneten Baaske und den Präsidenten des LUGV. Rückweisung des Widerspruchs der Deutschen Gleisrückbau GmbH gegen die Beräumungsverfügung vom 21.01.2013 durch das LUGV. Einreichung der Klage durch die Deutsche Gleisrückbau GmbH beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Beräumungsverfügung des LUGV vom 21.01.2013 Mitteilung Eigentumsumschreibung auf Herrn N. keine Aktivitäten auf dem Grundstück festzustellen Erlass Duldungsverfügung an Herrn N. durch LUGV, RW 2, zum Betreten des Grundstückes zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Beräumung aller auf dem Grundstück lagernden Abfälle