Antwort Hessisches Kultusministerium: in Hessen ist mit Beginn des Schuljahres 2016/17 ein neuer Lehrplan zur Sexualerziehung in Kraft getreten. Diesen sende ich Ihnen anbei zu. Ich denke, daraus gehen die Antworten auf Ihre Fragen hervor. LEHRPLAN ___________________________________________________________________________ SEXUALERZIEHUNG Für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen Hessisches Kultusministerium 19. August 2016 Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 3 2. Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung 3 3. Themen und Inhalte 5 4. Zusammenarbeit mit Eltern 5 5. Schulpflicht/Teilnahme am Unterricht 6 6. Durchführung der Sexualerziehung 6 2 Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen 1. Einleitung In Artikel 6 des Grundgesetzes wie auch in Artikel 55 der Hessischen Verfassung sind das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern festgelegt. Die Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität gehört in erster Linie in die Familie. Die Auswirkungen von Sexualität auf die Gesellschaft und die Vermittlung der wissenschaftlich fundierten Sexualkunde umfasst den Auftrag der schulischen Bildung. In §7 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2014 (GVBl. S. 134), wird Sexualerziehung als fächerübergreifender Erziehungsauftrag der Schule definiert. Danach sollen sich Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen, emotionalen und sozialen Bezügen menschlicher Sexualität vertraut machen. Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen und partnerschaftlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Grundgesetz vermitteln. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist bei der Sexualerziehung Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen zu beachten und jede einseitige Beeinflussung zu vermeiden. Sexualerziehung steht im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Eltern, dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sexualerziehung ist folglich in einem sinnvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus zu leisten. Zur Erfüllung des Sexualerziehungsauftrags ist zu beachten, dass Sexualität und die damit verbundenen Wertvorstellungen und Einstellungen Ergebnisse gesellschaftlicher, kultureller, religiöser und politischer Entwicklungen sind, die einem kontinuierlichen Prozess unterliegen. Ebenfalls wandeln sich Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Neben der Ehe und der Familie, die nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, werden auch nicht-eheliche Partnerschaften, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und andere individuelle Beziehungsformen gelebt. Konsensfähige Normen lassen sich aus der Würde des Menschen herleiten. Diese verbietet es, einen anderen Menschen lediglich als Objekt oder Mittel zu gebrauchen oder sich selbst gebrauchen zu lassen. Dazu gehört auch, dass Andere nicht mutwillig Enttäuschungen ausgesetzt und deren Gefühle nicht ausgenutzt werden dürfen. Ziel der Sexualerziehung ist, Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Die Sexualerziehung soll überdies die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigen und wertegebunden sein. Gegenstand der Sexualerziehung in Schulen soll die Vermittlung von Wissen über die Existenz unterschiedlicher Partnerschaftsformen und Verständnisse von Familie, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten und deren Akzeptanz sein. 2. Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung Neben sexualpädagogischen Erkenntnissen gibt es eine Reihe sozialer Entwicklungen, die die gesellschaftliche Lebensrealität beeinflussen und Akzente im Themenfeld Sexualität setzen. Hierzu zählen u.a.: Familie und familiäre Lebensweisen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen Geschlechtergerechtigkeit Respekt der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche unterschiedliche Werte und Normen, die durch die kulturelle Herkunft oder Religionszugehörigkeit geprägt sind Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBTI). Partnerschaft und Sexualität von Menschen mit Behinderungen Verbreitung von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 3 Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen Auf dieser Basis erwachsen für die schulische Sexualerziehung Aufgaben hinsichtlich der Aufklärung und Information über: die Bedeutung von Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie Vorgänge der körperlichen Entwicklung und körperlichen Reifung, über Schwangerschaft, Geburt und frühkindliche Entwicklung die Bedeutung des Schutzes ungeborenen menschlichen Lebens Verhütungsmöglichkeiten/-methoden und deren sachgerechte Anwendung Beratungsmöglichkeiten bei ungewollter Schwangerschaft, sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch die Gleichberechtigung der Geschlechter Coming Out die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten universelle Menschenrechte und Schutz vor Diskriminierung Beratungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sexuell übertragbare Krankheiten und Schutzmöglichkeiten Schulische Sexualerziehung soll verschiedene Aspekte von Sexualität berücksichtigen: Fortpflanzung Identität Beziehung Kommunikation Lust Selbstbestimmtheit Schulische Sexualerziehung zielt deshalb ab auf: Sprach- und Kommunikationsfähigkeit fachlich fundiertes Wissen die Entwicklung einer Haltung, die sich an der Würde des Menschen orientiert Schülerinnen und Schüler begegnen Sexualität vor dem Hintergrund außerschulischer Erfahrungen in der Schule in vielfältiger Weise: Im Unterricht, auf dem Schulhof, bei Klassen- und Wanderfahrten, bei schulischen Veranstaltungen usw. Auch Mobbing, Ausgrenzung oder Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung können zu diesen Erfahrungen zählen, denen es entgegenzuwirken gilt. Im Laufe ihrer Schulzeit machen Schülerinnen und Schüler Erfahrungen im Hinblick auf ihre eigenen physischen und psychischen Veränderungen, werden solcher Veränderungen bei Mitschülerinnen und Mitschülern gewahr und erkennen Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten in diesen Entwicklungsschritten. Anzustreben und zu erhalten ist ein Schulklima, in dem Schülerinnen und Schüler erleben, dass Sexualität zum individuellen und gemeinschaftlichen Leben gehört und in angemessener Sprache offen besprochen werden kann. Wenn Sexualerziehung Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichen Entscheidungen im Hinblick auf Sexualität befähigen will, kann sie sich nicht auf Wissensvermittlung (Sexualkunde) beschränken. Sie kann nur gelingen, wenn Lehrkräfte sich als Aufklärende begreifen, die den Auftrag haben, den Schülerinnen und Schülern das Thema Sexualität, sexuelle Selbstbestimmung und sexuelle Vielfalt im Rahmen der Werteordnung des Grundgesetzes und der Menschenwürde nahezubringen. Schülerinnen und Schüler erfahren sich als ungeschützt, wenn ihre eigene Intimsphäre verletzt werden kann. Deshalb ist einer Schulatmosphäre entgegenzuwirken, in der solche Verhaltensweisen durch „Übersehen“ oder „Überhören“ ignoriert werden. Ein schulisches Leitbild, das sich für die Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten einsetzt, kann sich demgegenüber positiv auf den Umgang der Schülerinnen und Schüler mit dem Thema sexuelle Vielfalt auswirken. Auch müssen sich Lehrkräfte bewusst sein, dass sie als Erzieherinnen und Erzieher Projektionsfläche für Schülerinnen und Schüler sind und sich entsprechend verantwortungsvoll verhalten. Wichtig ist dabei auch, Sensibilität zu entwickeln für die Art und Weise, in der Männer und Frauen, Mädchen und Jungen miteinander umgehen und wie sie miteinander sprechen. 4 Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen 3. Themen und Inhalte Die Themen und Inhalte der Sexualerziehung sind jeweils altersgerecht aufzugreifen und im Zuge des Älterwerdens zu vertiefen. Für die fächerübergreifende Bearbeitung in der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen sind folgende Themen verbindlich: der menschliche Körper: Bau und Entwicklung, Unterschiede der Geschlechter kindliches Sexualverhalten – ich mag mich, ich mag dich ich sage NEIN – Prävention sexuellen Missbrauchs die Rolle von Medien und ihr Bezug zu mir unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften) Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene Körperpflege Für die Altersgruppe der 10- bis 12-Jährigen sind folgende Themen verbindlich: Rolle der Frau, Rolle des Mannes - früher und heute Pubertät (Menstruation, Ejakulation), Körperhygiene Freundschaft, Zärtlichkeit und erste Liebe Zeugung, Schwangerschaft und Geburt unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-Homound Transsexualität) Umgang der Medien mit Sex(ualität) und mögliche Folgen für die eigene sexuelle Entwicklung Prävention sexuellen Missbrauchs. Für die Altersgruppe der 13- bis 16-Jährigen sind folgende Themen verbindlich: erste sexuelle Erfahrungen – Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Schule, Familie und Arbeitswelt; Kenntnis der Hilfs- und Unterstützungsangebote Verhütung ungewollter Schwangerschaft – Schutz des ungeborenen Lebens Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote unterschiedliche Formen von Lebensgemeinschaften Besuch bei Gynäkologen/innen bzw. bei Urolog/innen oder Andrologen/innen die Scheinwelt der Sexualität in den Medien und der Umgang in sozialen Netzwerken Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out. Für die Altersgruppe der 16- bis 19-Jährigen sind folgende Themen verbindlich: Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten - Wandel der Rollenverständnisse in Abhängigkeit von Kultur und Alter sexuelle Belästigung/sexueller Übergriff am Arbeitsplatz/in der Schule - Hilfsangebote Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung Kinderwunsch, Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung, Pflegeeltern Verhütung, Prävention vor ungewollten Schwangerschaften sowie von sexuell übertragbaren Krankheiten Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote. 4. Zusammenarbeit mit Eltern Sexualerziehung kann nur in einem transparenten und möglichst abgestimmten Prozess zwischen Erziehungsberechtigten und Schule gelingen. Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn der Bearbeitung von Themen der Sexualerziehung rechtzeitig und ausführlich in einem Elternabend über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel zu informieren. So bietet sich Eltern 5 Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen die Möglichkeit, vorher mit ihren Kindern über die anstehenden Themen und in der Familie herrschenden Wertevorstellungen zu sprechen. 5. Schulpflicht/Teilnahme am Unterricht Sexualerziehung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden. Die verpflichtende Teilnahme am Unterricht gilt ebenfalls für ältere Schülerinnen und Schüler und ist nicht an deren Zustimmung gebunden. Die Themen und Inhalte der Sexualerziehung werden nicht mit benoteten Klassenarbeiten überprüft. 6. Durchführung der Sexualerziehung Zum Schuljahresbeginn sind im Rahmen einer Klassenkonferenz die zu behandelnden Themen festzulegen und die möglichen Beiträge der verschiedenen Unterrichtsfächer zu benennen, um dann zu fächerübergreifenden Unterrichtsinhalten zu gelangen. Die schulspezifischen Absprachen zur Sexualerziehung müssen in einem Gesamtkonzept zusammengetragen werden und folgende Punkte berücksichtigen: Welche Fächer/Lernbereiche leisten mit welchen Themenstellungen Beiträge zur Sexualerziehung? Welche Institutionen im schulischen Umfeld können in die Konzeptentwicklung einbezogen werden? Welche außerunterrichtlichen Angebote gehören zum festen Bestandteil des Schullebens (z.B. Projekttag(e)/-woche "Lebensplanung", Selbstverteidigungskurse)? Welche Einrichtungen, die mit den Aufgaben und Inhalten der Sexualerziehung zusammenhängen, gibt es in der Schule (z.B. geschlechtsspezifisches Arbeiten, zeitweises Aufheben der Koedukation, Kummerkasten)? Welche Schulbücher und Unterrichtsmaterialien sollen verwendet werden? Trifft die Schulordnung Regelungen für Fälle von sexuell diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen? Für die Bearbeitung von Themen der Sexualerziehung in multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen ist es hilfreich, sich vorab über die unterschiedlichen kulturellen Bedingungen zu informieren und/oder eine Fortbildung/einen Lehrgang zu besuchen. 6