Antwort Niedersächsisches Kultusministerium: Sehr geehrter Herr Sachse, es gibt kein Unterrichtsfach "Sexualkunde". Unabhängig davon werden vom Niedersächsischen Kultusministerium keine Empfehlungen für didaktisches Lehrmaterial herausgegeben, das nicht durch das Ministerium selbst erstellt wurde. Für Schulbücher gilt grundsätzlich, dass diese nur dann genehmigungsfähig sind, wenn sie mit den Anforderungen der Kerncurricula vereinbar sind. Solche von Ihnen angeführten "praktischen Übungen" sind in den Lehrplänen (Biologie, Sachunterricht etc) nicht vorgesehen! Beachten Sie überdies: §96 (4) des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sichert ausdrücklich den Eltern ein Mitspracherecht beim Thema Sexualaufklärung: Sehr geehrter Herr Sachse, für Ihre Anfrage bedanken wir uns. Die Antworten haben Sie unten eingefügt. Ich habe mir erlaubt, a) und b) zusammengefasst zu beantworten. Freundlichen Gruß Sebastian Schumacher Niedersächsisches Kultusministerium a) In welchen Jahrgängen wird Sexualunterricht durchgeführt? b) b) Welche Inhalte werden dabei behandelt? Die Sexualerziehung ist nach § 2 und § 96 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und ist in den Kerncurricula der verschiedenen Unterrichtsfächer (z. B. Sachunterricht) sowie in den schuleigenen Arbeitsplänen der Schule verbindlich verankert. Schulische Sexualerziehung ist somit ein rechtlich verbindlicher Unterrichtsinhalt. Sexualunterricht hat in Niedersachsen keinen eigenen Bildungsplan, sondern ist im Primarbereich vorrangig Teil des Sachunterrichts und im Sekundarbereich Teil des Biologieunterrichts und deshalb in den Lehrplänen dieser Fächer verortet. I. Primarbereich / Förderschule: Der sogenannte „Sexualunterricht“ ist in dem Kerncurriculum Sachunterricht für die Grundschule (2017) der Perspektive „Natur“ und dort im Themenbereich „Mensch“ verortet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in der Grundschule bis zum Ende von Schuljahrgang 2 folgende Kompetenzen: - Die SuS benennen und beschreiben wesentliche Körperteile des Menschen sowie geschlechtliche Unterschiede. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in der Grundschule bis zum Ende von Schuljahrgang 4 folgende Kompetenzen: - Die SuS beschreiben physische und psychische Veränderungen in der Pubertät. - Die SuS beschreiben die Entwicklung menschlichen Lebens von der Zeugung bis zur Geburt und benennen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung. - Die SuS reflektieren über körperliche Unversehrtheit und beschreiben Möglichkeiten der Prävention und Intervention. Die Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - erleben, nehmen wahr, beobachten, benennen, beschreiben und kennen die körperliche Entwicklung und Sexualität des Menschen. - vollziehen den Reifeprozess von der Schwangerschaft und Geburt über das Heranwachsen bis zum Altern und den Tod als natürliche Abfolge jeden menschlichen Lebens nach. - unterscheiden spezifische Merkmale der Körper von Mädchen und Jungen. - beschreiben geschlechtsspezifische Organe. - erkennen die Formen und Folgen von Geschlechtsverkehr und den Sinn und die Möglichkeiten von Verhütung. - erkennen die Selbstbestimmung in der Sexualität als Rechtsgut und Wert. Im Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Schuljahrgänge 1 – 9 (2007) ist das Thema „Sexualunterricht“ keinem speziellen Schuljahrgang zugeordnet. Da die Kerncurricula der Förderschule angelehnt an die Kerncurricula der Grundschule entwickelt wurden, werden diese Inhalte analog zur Grundschule im Fachbereich „Sachunterricht“ im Kompetenzbereich „Natur“ im Themenbereich „der menschliche Körper“ in den Schuljahrgängen 3 und 4 unterrichtet. II. Sekundarbereich I: Das Thema Sexualität in den Kerncurricula der Schulformen Hauptschule (HS), Realschule (RS), Oberschule ObS), Integrierte Gesamtschule (IGS) und Gymnasium (GY) Kerncurricula Naturwissenschaften / Biologie: Schulform Schuljahrgäng e 5/6 HS, RS, ObS Thema Grundaspekte der sexuellen Fortpflanzung beim Menschen Voraussetzungen für 7/8 Schwangerschaft / Methoden der Empfängnisverhütung RS 9/10 Verantwortungsvolles Verhalten in der Sexualpartnerschaft 5/6 GY 9/10 9/10 5/6 Grundaspekte der sexuellen Fortpflanzung beim Menschen Sexualität des Menschen unter hormonellen Aspekten Sexuelle Selbstbestimmung: Toleranz und Verhütung Freundschaft, Liebe, Sexualität (Projektvorschlag) gesundheitliche Risiken sexueller 7/8 Aktivität und geeignete Schutzmaßnahmen IGS 7/8 7/8, 9/10 Verhütungsmethoden und deren Zuverlässigkeit verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Körper und in Partnerschaft Von wem wird der Sexualunterricht durchgeführt? Von den LehrerInnen oder werden dafür auch externe Personen eingeladen, die unterrichten? c) Falls ja: Welchen beruflichen Hintergrund haben diese Personen? Verantwortlich für die Ausgestaltung des Unterrichts ist die jeweilige Fachlehrkraft. Hierbei orientieren sich die Lehrkräfte an dem Kerncurriculum der Grundschule und den schuleigenen Arbeitsplänen. Nach § 32 NSchG ist die Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts. Auch wenn Schulen externe Experten einladen, erteilen diese nicht Unterricht, sondern sind Teil des Unterrichts. Dies erfolgt im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen und es wird in großer Verantwortung durch die Schulen praktiziert, wen sie zur Erfüllung des Bildungsauftrags ggf. thematisch mit einbinden. Erhebungen dazu werden durch das Nds. Kultusministerium nicht durchgeführt. c) Gab es seit 2012 bis heute eine Reform des Sexualunterrichts in ihrem Bundesland? Nein. e) Ist für die Zukunft eine Veränderung des Sexualunterrichts in der Diskussion? Soll zum Beispiel der Bildungsplan oder das Schulgesetz dafür überarbeitet werden? Eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum Thema Sexualunterricht nicht geplant ist. Sexualunterricht hat in Niedersachsen keinen eigenen Bildungsplan, sondern ist im Primarbereich vorrangig Teil des Sachunterrichts und im Sekundarbereich Teil des Biologieunterrichts und deshalb in den Lehrplänen dieser Fächer verortet. Darüber hinaus können Fragen der bzw. zur Sexualität Inhalt weiterer Fächer wie z.B. Werte und Normen, Religion und Deutsch sein. Lehrpläne unterliegen einer ständigen Beobachtung und werden in der Regel nach ca. 8 Jahren überarbeitet. Hintergrund hierfür sind u.a. gesellschaftliche, politische, aber auch fachwissenschaftliche und fachdidaktische Veränderungen. Aus diesem Grund hat z.B. die Thematisierung der Vielfalt sexueller Identitäten Einzug in die Lehrpläne (Kerncurricula) Niedersachsens gefunden.