Antwort NRW Schulminsterium: Vorbemerkung: Die schulische Sexualkunde ergänzt die Sexualerziehung der Eltern. Über Ziel, Inhalt und Methoden werden die Eltern in Nordrhein-Westfalen von der Schule informiert. Aufgabe der Schulen ist es, Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, aber auch mit den ethischen, sozialen und kulturellen Fragen von Sexualität vertraut zu machen. Nun zu Ihren Fragen: a) In welchen Jahrgängen wird Sexualunterricht durchgeführt? Die Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung gelten für alle Schulformen. Die Behandlung aller in den Richtlinien vorgegebenen Inhalte ist grundsätzlich für alle Schulformen verbindlich. Der Schwerpunkt der schulischen Sexualerziehung liegt in der Sekundarstufe I. Die Sexualerziehung beginnt in der Grundschule. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, in welcher Klasse damit, in der Regel ist es ab Klasse 4. b) Welche Inhalte werden dabei behandelt? Siehe dazu bitte die Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW ab Seite 11: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/RuL/Richtlinien-fuer-die-Sexualerziehungin-NRW.pdf (von 1999) c) Von wem wird der Sexualunterricht durchgeführt? Von den LehrerInnen oder werden dafür auch externe Personen eingeladen, die unterrichten? Falls ja: Welchen beruflichen Hintergrund haben diese Personen? Der Unterricht wird von Lehrkräften erteilt. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten. d) Gab es seit 2012 bis heute eine Reform des Sexualunterrichts in ihrem Bundesland? Nein. Die Richtlinien gelten unverändert seit 1999. e) Ist für die Zukunft eine Veränderung des Sexualunterrichts in der Diskussion? Soll zum Beispiel der Bildungsplan oder das Schulgesetz dafür überarbeitet werden? Nein. 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 1 Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 2 ISBN 978–3–89314–594–2 Heft 5001 Herausgegeben vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck und Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5–7, 50226 Frechen Telefon (0 22 34) 18 66-0, Fax (0 22 34) 18 66 90 www.ritterbach.de 1. Auflage 1999 unveränderter Nachdruck 2011 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 3 Vorwort Die neuen Richtlinien für die Sexualerziehung lösen die Richtlinien aus dem Jahre 1974 ab. Grundlage für die Erarbeitung der neuen Richtlinien waren ein Entschließungsantrag aller Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1994 und eine Änderung des Schulordnungsgesetzes, nach der die Schule die Aufgabe hat, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß nicht nur mit den biologischen, sondern auch mit den ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen. Daneben sollen diese Richtlinien eine Erziehung zur Beziehungsfähigkeit unterstützen. Allen, die an der Entwicklung dieser Richtlinien mitgearbeitet haben, danke ich für ihre engagierte Arbeit. (Gabriele Behler) Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 4 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Teil 1 Nr. 11/99 Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 30. 9. 1999 – 721.32–50/1–447/99 Für die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden hiermit Richtlinien für die Sexualerziehung gemäß § 1 SchVG (BASS 1–2) festgesetzt. Sie treten am 1. August 2000 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt als Heft 5001 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die bisherigen Richtlinien treten zum 1. August 2000 außer Kraft. Der Runderlass vom 3. 5. 1974 (BASS 15–04 Nr. 1) wird zum entsprechenden Zeitpunkt aufgehoben. 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 5 Inhalt Seite 1 Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung 7 2 Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule 8 3 Gestaltung von Lernprozessen 9 4 Rolle der Lehrerinnen und Lehrer in der Sexualerziehung 5 Inhalte der Sexualerziehung 10 11 5.1 Beziehungen und Sexualität 11 5.2 Geschlechterrollen 12 5.3 Familie und andere Formen des Zusammenlebens 12 5.4 Sexuelle Orientierung und Identität 13 5.5 Körper und Sexualität 13 5.6 Empfängnisverhütung 15 5.7 Schwangerschaftskonflikte und Kinderlosigkeit 15 5.8 Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt 16 5.9 Sexuell übertragbare Krankheiten, Hepatitis B und AIDS 17 6 Medien in der Sexualerziehung 17 7 Verbindlichkeit und schuleigene Arbeitspläne 18 8 Unterstützung der Sexualerziehung 20 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 6 „Die Sexualerziehung gehört zum Erziehungsauftrag der Schule. Sie erfolgt fächerübergreifend und ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen. Sie soll die Schüler zu verantwortungsbewussten, eigenverantwortlichen und sittlich begründeten Entscheidungen, insbesondere in Ehe und Familie, und zur Toleranz gegenüber anderen Lebensweisen befähigen. Die Erziehungsberechtigten sind über Ziel, Inhalt und Methoden der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten.“ (Schulordnungsgesetz § 1 Absatz 5) 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 7 1 Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung Den Richtlinien liegt ein umfassender, ganzheitlich-personaler Begriff menschlicher Sexualität zugrunde. Sexualität ist eine Lebenskraft, die in allen Phasen des menschlichen Lebens körperlich, geistig-seelisch und sozial wirksam wird. Sie ermöglicht nicht nur die Weitergabe von Leben. Sie ist ebenso eine Quelle von Lebensfreude. In der Bindung an andere Menschen gibt sie die Erfahrung von Vertrauen, Geborgenheit, Lust, Zärtlichkeit und Liebe. Sie hat so eine wichtige Funktion bei der Entwicklung der Persönlichkeit und für das seelische Gleichgewicht des Menschen. Sie beeinflusst nachhaltig den Aufbau und die Gestaltung sozialer Bindungen und die Entwicklung persönlicher Verantwortung. Der gesetzliche Erziehungsauftrag der Schule schließt die Sexualerziehung als einen wichtigen und unverzichtbaren Teil der Gesamterziehung mit ein. Ihre Grundlagen bilden das Grundgesetz vor allem im Hinblick auf die Achtung vor der Würde des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Toleranz und Achtung vor den Überzeugungen und Lebensweisen der anderen und den besonderen Schutz von Ehe und Familie, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, das Schulordnungsgesetz und die Richtlinien und Lehrpläne der einzelnen Schulformen. Eine alters- und entwicklungsgemäße Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schülern helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und den anderen gegenüber zu gestalten. Sexualerziehung soll dazu beitragen, dass sie in Fragen der Sexualität zunehmend Verantwortung für sich und andere übernehmen. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eine eigene Wertvorstellung zu entwickeln, sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität befähigen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisieren. Dem Auftrag des Schulordnungsgesetzes entsprechend bezieht sich die Sexualerziehung auf biologische, ethische, soziale und kulturelle Fragen. Sie gibt auf wissenschaftlicher Grundlage Informationen, Reflexionshilfen, Impulse zur Verarbeitung von Erfahrungen und schärft das persönliche moralische Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Wertvorstellungen. Sexualerziehung soll den Prozess zunehmender Mündigkeit fördern, indem sie Schülerinnen und Schülern den freien und zugleich pädagogisch gestalteten Zugang zu dem für das Leben mit der eigenen Sexualität wichtigen Wissen ermöglicht. Selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Verhalten wird unter anderem durch Klischees und Vorurteile behindert. Sexualerziehung muss mithelfen, diese Schranken zu überwinden und junge Menschen vor Fehlinformationen und Fehleinstellungen zu schützen. Schulische Sexualerziehung ist daher zunächst Aufklärung im ursprünglichen Wortsinn. Ihr Ziel ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler zu Fragen der Sexualität ein sachlich begründetes Wissen erarbeiten. Dieses Wissen soll sie dazu befähigen, personale, partnerschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge im Bereich der Sexualität zu verstehen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sexualer7 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 8 ziehung soll zugleich dazu beitragen, dass sie Schülerinnen und Schülern durch die Reflexion eigener und fremder Erfahrungen hilft, die Bedeutung ihrer Gefühle und ihres Verstandes für ihr Verhalten zu erkennen und sensibel für die Lebenseinstellung anderer zu werden. Dazu gehört es auch, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre kommunikative Kompetenz in Fragen der Sexualität auszuprägen. Sexualerziehung in der Schule ist auf sinnbestimmtes und wertorientiertes Urteilen und Handeln auf der Basis von gesicherten Kenntnissen hin angelegt. Sie kann dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ihren inneren Impulsen und ihren äußeren Bedingungen – wie zum Beispiel denen der Medienwelt – nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern die eigenen Möglichkeiten erkennen, sich selbst zu verändern und Beziehungen zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Werte, Tugenden und Normen bewusst gemacht und reflektiert werden. Sexualerziehung soll Kinder und Jugendliche ebenso ermutigen, für die in Verantwortung für sich und andere getroffenen Entscheidungen auch einzustehen. Sexualerziehung kann und darf nicht an den Veränderungen sexueller Einstellungen und Verhaltensweisen in unserer Gesellschaft vorbeigehen. Dem Sexualverhalten anderer sollen auch dann Respekt und Toleranz entgegengebracht werden, wenn sich dieses vom eigenen und gewohnten Sexualverhalten unterscheidet. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Verhalten die Würde des anderen achtet. Die Achtung vor der Würde des Mitmenschen gebietet es, andere Menschen auch im Bereich der Sexualität nicht für eigene Zwecke zu benutzen oder auf Teilaspekte ihrer Person zu reduzieren, sondern sie in ihrer Gesamtpersönlichkeit wahrzunehmen und zu respektieren. Ein wichtiges Ziel schulischer Sexualerziehung ist es, bei jungen Menschen ein Verantwortungsgefühl und eine Haltung zu entwickeln, die die Herabsetzung und Missachtung von Partnerinnen und Partnern sowie die körperliche und seelische Schädigung durch sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung ausschließen. Damit kann Sexualerziehung einen präventiven Beitrag zum Abbau von Gewalt und sexuellem Missbrauch leisten. 2 Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule Die Sexualerziehung ist Teil des natürlichen und verfassungsmäßig verankerten Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht der Eltern. Die Schule und damit alle Lehrerinnen und Lehrer sind im Rahmen ihres gesetzlichen Erziehungsauftrags zur Sexualerziehung verpflichtet; diese ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Angesichts der Bedeutung der sexuellen Sozialisation und der sexuellen Identitätsfindung für die Persönlichkeitsentwicklung muss die Schule bei der Sexualerziehung besonderen Wert auf die Mitwirkung der Eltern legen. Lehrerinnen und Lehrer sind zur besonderen Toleranz und Rücksicht gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und verschiedenen Wertvorstellungen der Eltern zu Fragen menschlicher Sexualität verpflichtet. Bedenken von Erziehungsberechtigten aus kulturellen oder religiösen Gründen sind auch deshalb besonders ernst zu nehmen, weil ein Anspruch auf Befreiung von diesem Unterricht nicht besteht. 8 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 9 Das Schulordnungsgesetz gebietet es, dass die Schule Ziel, Inhalt und Methoden der Sexualerziehung den Erziehungsberechtigten bekannt gibt, begründet und mit ihnen berät. Da das methodische Vorgehen zumeist auch vom Medieneinsatz bestimmt wird, erstreckt sich die Informations- und Beratungspflicht auch auf die Medien. Erfahrungsgemäß wächst die Bereitschaft der Eltern zu konstruktiver Mitarbeit in dem Maße, wie die Schule um enge Kontakte, rechtzeitige Information und sich wechselseitig stützende Zusammenarbeit bemüht ist. Für den Erfolg schulischer Sexualerziehung ist daher die rechtzeitige und umfassende Information aller Beteiligten als Grundlage einer vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft ausschlaggebend. Die Unterrichtung der Eltern soll dabei so zeitig erfolgen, dass sie die jeweils zu behandelnden Themen ggf. mit ihren Kindern vorher und/oder parallel zum Unterricht besprechen können; auf diese Weise wird dem verfassungsmäßigen und gesetzlich verankerten Elternrecht Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten kann sich über die Arbeit in den offiziellen Mitwirkungsgremien hinaus auch informell z.B. auf Elternabenden, durch Elternbriefe und Fragebogenaktionen vertiefen lassen. 3 Gestaltung von Lernprozessen Sexualität gehört zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Neben den im schuleigenen Arbeitsplan (s. Kap. 7) vorgesehenen Lernangeboten sollte daher schulische Sexualerziehung das situative Lernen als pädagogische Chance nutzen. Es ist anzustreben, dass die schulische Sexualerziehung von Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen ausgeht, an deren Fragen anknüpft oder sich an konkreten Erlebnissen und aktuellen Situationen orientiert. Die Wirksamkeit von Sexualerziehung ist auch davon abhängig, dass aktuelle Ereignisse und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht behutsam aufgearbeitet werden. Eine erfolgreiche Arbeit ist dabei auf längerfristig gewachsenes Vertrauen zwischen Lehrenden und Lernenden angewiesen. Besonders wichtig ist es, dass Kinder und Jugendliche mitentscheiden können und dass die Bedürfnisse einzelner Kinder oder Gruppen ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend beachtet werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die ganze Bandbreite der pädagogischen und methodischen Möglichkeiten ausgeschöpft wird, um einen möglichst individuellen Zugang zu den Schülerinnen und Schülern zu finden. Große Unterschiede in der individuellen Entwicklung des Wissens über Sexualität und des sexuellen Erfahrungsspektrums innerhalb einer Lerngruppe und in der Fähigkeit zur Aufnahme und Verarbeitung der Lerninhalte sowie kulturelle und religiöse Aspekte erfordern ggf. eine Differenzierung des Lernangebots. Zum Teil lässt sich durch innere Differenzierung das Lernen entsprechend organisieren (z.B. Einzel- oder Gruppenunterricht, Arbeit mit Karteikarten und Büchern der Klassenbibliothek oder Bearbeitung von Aufgaben in der Freiarbeit). Erweiterte Möglichkeiten, die Sexualerziehung zu gestalten, eröffnet die äußere Differenzierung. Denkbar ist eine differenzierte, klassenübergreifende Zusammenar9 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 10 beit mit inhaltlich unterschiedlichem Angebot oder die Bildung von geschlechtshomogenen Gruppen. Beide Sozialformen – geschlechtshomogene und koedukative – ergänzen sich im Sinne der reflexiven Koedukation gegenseitig. Die Koedukationsforschung belegt die Erfahrung, dass in einem gemeinsamen Unterricht von Mädchen und Jungen die Thematisierung einiger sexualpädagogischer Inhalte und die kritische Selbstreflexion der eigenen Geschlechtsrolle schwierig sein können. Auf der anderen Seite sind zum wechselseitigen Verständnis der Gefühlsund Lebenswelten von Mädchen und Jungen ein möglichst intensiver Austausch und somit koedukative Interaktionssituationen erforderlich. Wechselseitiges Zuhören, Einfühlungsvermögen, Verständnis, Auseinandersetzung und Begegnung gelingen häufig besser, wenn die jeweiligen Partnerinnen und Partner sich ihrer eigenen Identität, ihrer eigenen Situation und ihrer eigenen Bedürfnisse bewusst werden. Ein solches Bewusstwerden wird wegen der gewachsenen Sensibilisierung für die jeweils weiblichen oder männlichen (auch sexuellen) Lebenswelten eher gefördert, wenn Mädchen und Jungen zeitweise getrennt lernen. Diesem Anspruch könnte zudem dadurch Rechnung getragen werden, dass bestimmte thematische Aspekte in geschlechtshomogenen Gruppen von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet werden. An vielen Schulen sind Lerngruppen auch im Hinblick auf Religion, Kultur und Weltanschauung heterogen. Respekt, Achtung des Schamgefühls und das Toleranzgebot gegenüber Kindern und Jugendlichen gebieten es, besonders einfühlsam über die Werte und Normen hinsichtlich der Sexualität und des Sexualverhaltens in unserer Gesellschaft zu informieren und sie im Unterricht zu berücksichtigen. 4 Rolle der Lehrerinnen und Lehrer in der Sexualerziehung Sexualität bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen der besonders sensiblen Behandlung. Kinder und Jugendliche gebrauchen unter anderem die Sprache als Abgrenzungsinstrument und provozieren gern durch Wortwahl und Sprachstil. Jugendliche schätzen es deshalb nicht, wenn Erwachsene sich ungebeten in ihre Sprachkultur einmischen oder ihren Sprachstil übernehmen, um Nähe herzustellen. Umso wichtiger ist es, die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler auch auf die Art und Weise zu richten, wie über Sexualität gesprochen wird. Es muss dabei deutlich werden, dass Sprache zur Förderung der zwischenmenschlichen Beziehung, aber auch zur Verunsicherung, Verletzung, Demütigung, Nötigung und psychischen Gewalt genutzt werden kann. Beide Funktionen von Sprache müssen im Unterricht reflektiert werden. Kindern und Jugendlichen soll dadurch das Konstruktive in der Sprache bewusst werden; die Reflexion des Sprachgebrauchs soll ebenfalls dazu beitragen, das möglicherweise vorhandene Provozierende und Aggressive in der Sprache von Kindern und Jugendlichen aufzudecken und dieses zu überwinden. Besonders jedoch die Tatsache, dass sich schulische Sexualerziehung bewusst in die bisher gewohnte sexuelle Vorstellungswelt und Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler einmischt, verpflichtet zu Verantwortungsbewusstsein und pädagogischem Takt. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass 10 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 11 sie in der Sexualerziehung mehr als in jedem anderen schulischen Vermittlungsprozess mit dem Nähe-Distanz-Problem konfrontiert sind. Einerseits werden von ihnen Glaubwürdigkeit und die Bereitschaft zu persönlicher Stellungnahme erwartet, an der sich Schülerinnen und Schüler orientieren können. Andererseits gilt es, gerade in der Sexualerziehung die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, ihre unterschiedliche Entwicklung, ihre Scham und Unsicherheit zu achten. Das Ziel der sexuellen Mündigkeit schließt es überdies aus, den Schülerinnen und Schülern im Unterricht bestimmte Auffassungen oder Konzepte gelungenen sexuellen Lebens aufzudrängen. Jedenfalls ist es geboten, dass Lehrerinnen und Lehrer zwischen der Weitergabe gesicherten Wissens und kritisch-ethischer Reflexion einerseits und der Äußerung persönlicher Überzeugungen andererseits unterscheiden. Letztere sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Mitteilung persönlicher Einschätzungen, Wertungen und Urteile der Lehrerin oder des Lehrers muss in jedem Fall von einer Behutsamkeit geprägt sein, die das Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt und sich nach dem Entwicklungsstand und dem Lernbedürfnis der Schülerinnen und Schüler richtet. Darüber hinaus tragen die Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler in der Schule in gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme begegnen. Sie helfen ihnen, Grenzüberschreitungen zu erkennen und ein geeignetes Verhalten zu lernen. Soll es im Rahmen der Schule zu einer sinnvollen Kommunikation kommen, muss eine ausreichende Vertrauensbasis durch den wechselseitigen Respekt aller Beteiligten geschaffen werden, der auch den Respekt vor der Intimsphäre der Lehrkräfte einschließt. 5 Inhalte der Sexualerziehung 5.1 Beziehungen und Sexualität Kinder und Jugendliche werden durch Kontakte zu Gleichaltrigen und Erwachsenen, durch Bindungen an Menschen und durch Begegnungen mit anderen zu eigenständigen Persönlichkeiten. Die Erfahrungen von Lieben und Geliebtwerden, Herausforderung und Angenommensein, von Fürsorge und Enttäuschung, von Streit oder Eifersucht sowie Übereinkunft und Versöhnung, von Begehrtwerden und Zurückweisung, von sexuellen Begegnungen und Beziehungen nehmen Einfluss auf die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit. Kinder und Jugendliche lernen im Laufe ihres Lebens verschiedene Beziehungen kennen, z.B. in der Familie, in Freundschaften, in Partnerschaften. Die Sexualerziehung soll die Fähigkeit fördern, tragfähige Beziehungen aufzunehmen und zu gestalten. Eine ganzheitlich verstandene Sexualerziehung soll die emotionalen Aspekte von Sexualität besonders berücksichtigen. Starke und oftmals widersprüchliche Gefühle prägen das – nicht selten verwirrende – Erleben jugendlicher Sexualität. Schule sollte ein Lernfeld schaffen, in dem Kinder und Jugendliche mit ihrer Gefühlswelt ernst genommen werden. So wird es ihnen ermöglicht, ihre Gefühle und die Gefühle anderer wahrzunehmen, darüber nachzudenken und sie in angemessener Form auszudrücken. 11 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 12 Behinderte Schülerinnen und Schüler, vor allem bei körperlicher Beeinträchtigung, haben häufig Ängste vor der Aufnahme sexueller Beziehungen, besonders zu Nichtbehinderten. Schulische Sexualerziehung hat deshalb die Aufgabe, behinderte Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Mit den Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher ist gerade hier enge Zusammenarbeit notwendig. 5.2 Geschlechterrollen Das Rollenverhalten von Mädchen und Jungen wird beeinflusst vom Rollenverhalten der Erwachsenen und von geschlechtstypischen Erwartungen, die von den Menschen in ihrem Umfeld und besonders massiv von den Medien an sie herangetragen werden. Neben dem eigenen Verhalten prägt dies Einstellungen und Gefühle. Manche Probleme im Verhältnis der Geschlechter bis hin zu sexueller Gewalt sind auch vor dem gesellschaftlichen Hintergrund der Ungleichzeitigkeit der Entwicklung zu verstehen. So haben sich Bewusstsein, individuelle und gesellschaftliche Erwartungen und Verhalten bei den Mädchen und Frauen in letzter Zeit schneller verändert als bei den Jungen und Männern. Daher gewinnt neben der sexualpädagogischen Mädchenarbeit die reflektierte sexualpädagogische Arbeit mit Jungen an Bedeutung. Je klarer sich Lehrerinnen und Lehrer ihrer jeweiligen Geschlechtsrolle bewusst sind, desto eher können sie diesen sexualpädagogischen Ansatz sinnvoll gestalten. Rollenerwartungen sind bei der Entwicklung der Sexualität sehr bedeutsam. Wichtig ist auch die Problematisierung der Geschlechterrollen in der Form, wie sie Kinder und Jugendliche unter sich, im Elternhaus oder bei ihren Lehrerinnen und Lehrern erleben. Die gemeinsame Verantwortung von Frau und Mann im Umgang mit der Sexualität muss deutlich werden. Den Mädchen und Jungen soll geschlechtstypisches Denken und Fühlen – auch in der Ungleichzeitigkeit der Entwicklung – bewusst werden. Sie sollen schließlich in der kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden Rollen auch Achtung und Verständnis für individuelle Variationen des Rollenverhaltens sowie Toleranz den Meinungen und Einstellungen anderer gegenüber entwickeln. Sie finden so zu ihrem persönlichen Rollenbild und werden sich somit deutlicher der Gründe und Wirkungen ihres jeweiligen Verhaltens bewusst. 5.3 Familie und andere Formen des Zusammenlebens Für die Kinder und Jugendlichen ist es wichtig herauszufinden, was Partnerschaft und Partnerschaftsfähigkeit für den einzelnen Menschen bedeuten. Erlebte Trennungen und Scheidungen führen bei ihnen häufig zu Verunsicherungen, Ängsten und Sehnsüchten, die ihre Beziehungen beeinflussen. Die Thematisierung von Ehe und Familie, die unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, ist Teil der Sexualerziehung. Durch ihre persönliche Situation und ihre persönliche Geschichte haben die meisten Schülerinnen und Schüler einen Bezug zu diesem Thema. Ehe und Familie sind Lebensorte, an denen wichtige ethische Grundhaltungen und Grundwerte erprobt, erfahren und erlernt werden können. Hier erfahren Kinder und Jugendliche das Glück gelungener Beziehungen, aber auch Belastungen, Konflikte und Scheitern. 12 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 13 Auch andere Formen des Zusammenlebens müssen im Unterricht thematisiert werden, so dass die gesamte gesellschaftliche Situation in den Blick kommt: Alleinerziehende, unverheiratete Eltern, Partnerschaft ohne Kinder, Stieffamilien, Adoptivfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie Leben im Heim. 5.4 Sexuelle Orientierung und Identität In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen sexuellen Lebensweisen besteht die Chance, die eigene Sexualität zu reflektieren, die eigene sexuelle Identität zu finden und bewusst dazu zu stehen. In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrücken kann. Demnach sind Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität Ausdrucksformen von Sexualität, die, ohne Unterschiede im Wert, zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. Die Sexualerziehung dient der Ausbildung und Förderung gegenseitiger Akzeptanz unter allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen. Sie leistet damit ihren Beitrag zum Abbau der Homosexuellenfeindlichkeit und zur Beseitigung der Diskriminierung von homo-, bi- und transsexuellen Menschen. Für den konfliktreichen Prozess der Suche nach sexueller Orientierung und sexueller Entfaltung brauchen Jugendliche ein Klima, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Entscheidend sind vor allem persönliche Vertrauensbeziehungen. Im Einzelfall kann auch der Rat von Fachleuten oder entsprechenden Einrichtungen hilfreich sein. Dabei haben die Lehrerinnen und Lehrer eine „Brückenfunktion“, indem sie die Jugendlichen z.B. auf weiter gehende Hilfs- und Beratungsangebote aufmerksam machen. Auch für die Lehrerinnen und Lehrer selbst bietet die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen oder außerschulischen Expertinnen und Experten eine konkrete Unterstützung auf der Grundlage dieser Richtlinien. Abweichendes Sexualverhalten (Sadomasochismus, Fetischismus, Sodomie etc.), das unabhängig von der sexuellen Orientierung und Identität vorkommt, soll nur aufgrund von aufgeworfenen Fragen und altersangemessen behandelt werden. 5.5 Körper und Sexualität Die Möglichkeiten, Informationen über Sexualität und Sexualverhalten zu gewinnen, haben sich – im Vergleich zu früher – einerseits stark erweitert. Andererseits besteht aber ein Unterschied zwischen der subjektiven Einschätzung des Wissens und dem tatsächlichen Wissensstand. Hinzu kommt, dass es für Jugendliche mit zunehmenden Alter immer schwieriger wird, Wissenslücken einzugestehen oder den Mut zu haben, offen und „ungeniert“ Fragen zu stellen. Für die Schule ergibt sich deshalb die Notwendigkeit einer fundierten und geordneten Information über die humanbiologischen, medizinischen, hygienischen und sexualwissenschaftlichen Grundlagen. Dazu gehören ! Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, ! hormonelle Steuerung des weiblichen Zyklus/männlicher Hormonhaushalt, 13 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 14 ! Menstruation/Pollution, ! körperliche und seelische Veränderungen während der Pubertät, ! Körperpflege und Hygiene, ! Schwangerschaft, Geburt und Stillen. Eine positive Beziehung zum eigenen Körper ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erleben befriedigender Sexualität. Die Schönheitsideale der Mode- und Werbeindustrie jedoch, die kaum noch Individualität und körperliche Unzulänglichkeiten zulassen, verhindern oder erschweren diesen wichtigen Prozess der Akzeptanz. Gerade hier sind Kinder und Jugendliche auf mutmachende Gespräche mit Erwachsenen angewiesen. Nur wer sich selbst als liebenswert wahrnimmt und als wertvoll annimmt, kann zu jener Selbstsicherheit finden, die für die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit wichtig ist. Selbstbefriedigung begleitet viele Menschen durch ihr gesamtes Leben. Deshalb sollte Selbstbefriedigung angesprochen werden – ggf. in geschlechtshomogenen Gruppen –, auch um vorhandenen Vorurteilen über körperliche und psychische Folgen der Selbstbefriedigung entgegenzuwirken. Für eine erfüllte Sexualität sind neben fundierten biologischen Kenntnissen auch die entsprechenden seelischen Voraussetzungen eine notwendige Grundlage. Sexualerziehung muss hier dazu beitragen, das Selbstvertrauen und das Verständnis für den anderen zu stärken. So geht das Thema „Geschlechtsverkehr“ über die Behandlung von Techniken hinaus. Es schließt Aspekte ein wie Liebe, Zärtlichkeit, Lust, Offenheit, Aufrichtigkeit, Verantwortung, Vertrauen und Respekt vor den Bedürfnissen und der Würde der Partnerin oder des Partners. Ziel der Auseinandersetzung mit dem Thema ist es, selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Handeln bei Kindern und Jugendlichen anzubahnen. Dazu gehören die freie Entscheidung der Partnerin und des Partners, verantwortlicher Umgang mit potentieller Elternschaft, Schutz vor Krankheiten, aber auch die mögliche Entscheidung für Verzicht und Enthaltsamkeit. Beim Geschlechtsverkehr hat das „erste Mal“ für viele Menschen eine besondere Bedeutung. Es ist oftmals mit ambivalenten Gefühlen behaftet. Neben Vorfreude, Hoffnung und Neugier stehen Angst und Unsicherheit. Der Unterricht sollte zu einer Relativierung zu hoher Erwartungen und übertriebener Ängste ebenso beitragen wie zur Entwicklung von Sensibilität für die eigenen Gefühle und die der Partnerin oder des Partners. Das Thema „Orgasmus“ ist für Jugendliche besonders interessant. Um das Entstehen von falschen Vorstellungen und Fixierungen zu vermeiden, ist es für Jugendliche hilfreich, zu erfahren, dass der Orgasmus bei Menschen unterschiedlich abläuft und auch von derselben Person keineswegs immer gleich erlebt wird. Jugendliche erleben es meistens als entlastend, wenn sie erfahren, dass im Zusammenhang mit Orgasmusfähigkeit und -häufigkeit Leistungsdenken abwegig und unangemessen ist. In der Reflexion der hier angesprochenen Themenbereiche müssen die Prägung des Menschen durch seine soziale und religiöse Umwelt, seine individuellen Bedürfnisse und Wertvorstellungen sowie situative Bedingungen beachtet werden. 14 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 15 5.6 Empfängnisverhütung Bei sexuellen Kontakten achten viele Jugendliche zu wenig auf eine zuverlässige Empfängnisverhütung. Es ist daher sowohl für die Erziehenden als auch für die Jugendlichen wichtig, sich die Gründe dafür bewusst zu machen. Erfahrungsgemäß sind dies vor allem fehlende oder unzureichende Kenntnisse, gefühlsmäßige und soziale Barrieren, situationsbedingte Schwierigkeiten und mangelnde Kommunikationsfähigkeit. Deswegen ist es dringend geboten, neben den medizinisch-biologischen Fakten der Kontrazeption (hormonelle, mechanische, so genannte natürliche Methoden, Nidationshemmung, Sterilisation) auch ihre Vor- und Nachteile für Jugendliche zu besprechen und die emotionalen Hemmschwellen abzubauen. Bei den Mädchen, besonders aber bei den Jungen, muss die Bereitschaft geweckt und gestärkt werden, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften als eine gemeinsame partnerschaftliche Aufgabe auch der Lebens- und Familienplanung anzusehen. Die Auseinandersetzung mit der Empfängnisverhütung ist unerlässlich, um Ängste zu beseitigen und ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche verhindern zu helfen. Es ist zudem die Einsicht zu vermitteln, dass die gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme aufeinander, der Respekt vor der Würde der Partnerin oder des Partners auch für die Wahl der Empfängnisregelung unverzichtbar sind. Eine religiös begründete Zurückhaltung gegenüber einzelnen Formen der Empfängnisverhütung ist zu respektieren. 5.7 Schwangerschaftskonflikte und Kinderlosigkeit Noch immer werden viele Mädchen und Frauen ungewollt schwanger. Deswegen ist die Behandlung dieses Themenbereiches sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Unterricht sehr wichtig. Reflektiert werden müssen die Lebensperspektiven ungewollter Kinder und ihrer Eltern sowie die medizinischen, ethischen und rechtlichen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Möglichkeit einer Freigabe zur Adoption und ihre Folgen sowie Möglichkeiten der Unterstützung junger Mütter durch Hilfsinstitutionen. Im Fall eines Schwangerschaftskonflikts treten das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau in einen Widerstreit. Der Unterricht zum Thema „Schwangerschaftskonflikte“ greift das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau auf. Demnach muss er über das Recht der betroffenen Frau auf eine eigene Entscheidung im Rahmen der geltenden Rechtsnormen informieren und zugleich darlegen, dass es Aufgabe des Staates ist, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ (Bundesverfassungsgericht). Neben ungewollter Schwangerschaft besteht auch das Problem ungewollter Kinderlosigkeit. In der Sexualerziehung sollen ihre physischen, psychischen oder umweltbedingten Ursachen aufgegriffen werden. Zu den traditionellen Lösungen wie Adoption und Pflegeelternschaft kommen die medizinischen Behandlungsmethoden 15 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 16 für Frauen und Männer zur Steigerung der Fruchtbarkeit und die neuen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung hinzu. Die ethischen Fragen, die durch die medizinisch-technischen Möglichkeiten aufgeworfen werden, sollen im Unterricht ebenso berücksichtigt werden wie die seelischen und körperlichen Belastungen, die neue Reproduktionstechniken mit sich bringen können. 5.8 Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, auch die Gefahren und die Zusammenhänge mit Gewalt, Geschäft und Ausbeutung (z.B. Frauenhandel oder Sextourismus) zu behandeln. Daher muss sich die Schule auch den Themen sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch, Pädophilie, Pornographie und Prostitution stellen. Die Behandlung dieser Themen kann einen Beitrag zur Prävention leisten. Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind eine gesellschaftliche Realität, und zwar an allen Orten und in allen Bevölkerungsschichten. Die Unterrichtenden müssen damit rechnen, dass unter den Schülerinnen und Schülern und in ihren Familien Betroffene sind. Schule muss sich dieser Problematik stellen. Sie kann dies vornehmlich dadurch, dass sie an der Prävention sexuellen Missbrauchs arbeitet. Ein wesentlicher Beitrag zur Prävention ist die Aufklärung über die Tatsache, dass es sexuellen Missbrauch gibt und dass Hilfe möglich ist. Ziel muss es sein, Autonomie und Handlungskompetenz von Mädchen und Jungen zu steigern, ihre Abwehrmöglichkeiten gegenüber sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt zu entwickeln sowie ihre Persönlichkeit und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Kinder und Jugendliche können sich am ehesten vor sexuellem Missbrauch schützen, wenn sie auch in der Schule lernen, ! ihren Körper zu akzeptieren und wertzuschätzen, ! ihre Gefühle wahrzunehmen und zwischen angenehmen und unangenehmen Gefühlen zu unterscheiden, ! über ihren Körper selbst zu bestimmen und „nein“ zu sagen, ! sich gegenüber psychischer und körperlicher Grenzverletzung zu behaupten, ! über Sexualität zu sprechen, ! sich anzuvertrauen und sich Hilfe holen zu können. Lehrerinnen und Lehrer müssen zum Gespräch bereit sein und Verdachtsmomente ernst nehmen. Sie müssen entsprechende Symptome wahrnehmen und sie – ohne übertriebene Deutungen vorzunehmen – richtig verstehen. Für die Betroffenen und für sich müssen sie Hilfsmöglichkeiten suchen, die zu einem angemessenen Handeln gegenüber den jungen Menschen und ihren Familien führen. Diese finden sie auch in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Intervention ist der Schule bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch nur begrenzt möglich. Eigene Nachforschungen sind nicht Aufgabe der Schule. 16 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 17 5.9 Sexuell übertragbare Krankheiten, Hepatitis B und AIDS Sexuell übertragbare Krankheiten sowie Hepatitis B und AIDS, die neben der Übertragung durch sexuelle Kontakte noch weitere Übertragungsmöglichkeiten haben, sind wichtiger Gegenstand einer ganzheitlichen Sexualerziehung. Insbesondere die Krankheit AIDS, die nach wie vor nicht heilbar ist und in den meisten Fällen zum Tode führt, löst in der Bevölkerung und besonders bei Jugendlichen, die sich in einer schwierigen Entwicklungsphase der sexuellen Orientierung und erster sexueller Erfahrungen befinden, große Ängste und Unsicherheiten aus. Deshalb müssen neben den medizinischen auch die sozial-psychologischen, individuellen und gesellschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Der verantwortliche Umgang mit sich und der Partnerin oder dem Partner gehört deshalb auch in diesen thematischen Bereich der Sexualerziehung. Nur durch eine Sexualerziehung, die rechtzeitig, d.h. lange vor der Möglichkeit einer Infektion einsetzt und die über die Infektionswege und Schutzmöglichkeiten (insbesondere die Verwendung von Kondomen) informiert und zu einem selbstbestimmten und verantwortlichen Schutzverhalten motiviert, können Ängste abgebaut und die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten eingedämmt werden. Im Hinblick auf die Krankheit AIDS sind Informationen zu gesicherten aktuellen Erkenntnissen, zum HIV-Antikörpertest und zum Verlauf der Krankheit sinnvoll. Ebenso wichtig ist es, über die Situation von Betroffenen zu informieren und zu ihrer Unterstützung zu ermutigen. Die Einbeziehung von Beratungsstellen und Gesundheitsämtern kann die Arbeit der Schule auf der Grundlage dieser Richtlinien unterstützen. 6 Medien in der Sexualerziehung Unsere Lebenswelt erschließt sich den jungen Menschen in zunehmenden Maße durch die öffentlichen Medien, die eine vorgeformte und eingeschränkte Wirklichkeit vermitteln und neue Wirklichkeiten schaffen. In der Sexualerziehung werden diese mediale Vermittlung und die eingeschränkte Sicht von Wirklichkeit als ein wichtiges Problem unserer Lebenswelt angesprochen. Die Kinder und Jugendlichen erhalten dadurch Orientierungshilfen, die sie zu einer kritischen Einstellung den Medien gegenüber und zu deren sachgerechter Nutzung befähigen. Unterrichtsmedien sind wichtige Erkenntnismittel im Bereich der Sexualerziehung. Den Unterrichtenden steht auch für die Sexualerziehung eine Vielzahl von Printmedien, auditiven und audiovisuellen Hilfsmitteln zur Verfügung. Die sexualpädagogischen Medien können die Interaktion zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern wirksam unterstützen. ! Sie ermöglichen einen vielfältigen Zugang zum Thema Sexualität durch z.B. Texte, Gedichte, Lieder, Comics, Fotogeschichten, Filme, Videos, CD’s, Multimedia-Computertechnik, durch Bücher zu Rollen- und Planspielen, Fantasiereisen. ! Sie vermitteln Informationen, die die Kinder und Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen und ihrem Wissensstand aufnehmen und individuell verarbeiten. Sie können insofern einen positiven Beitrag zur inneren Differenzierung leisten. 17 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 18 ! Sie schaffen eine gemeinsame Grundlage für Gespräche und Diskussionen innerhalb und außerhalb der Lerngruppe, da sie Alltagserfahrungen oder besonders schöne oder konfliktreiche Situationen vorstellen. ! Sie fesseln erfahrungsgemäß die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler und motivieren sie, sich zu äußern und Stellung zu beziehen. Der sach- und altersgerechte Einsatz dieser Medien bedarf jedoch einer gründlichen Vor- und Nachbereitung durch Gespräche, da Medien weder das persönliche noch das Unterrichtsgespräch ersetzen können. Der lebendige und gleichzeitig verantwortliche Medieneinsatz verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern Verständnis für die Kinder und Jugendlichen und deren Lebenssituation, für die Atmosphäre in der Gruppe und für das jeweilige Thema, wenn der pädagogische Prozess sinnvoll ablaufen soll. Insgesamt ist bei der Auswahl und beim Einsatz von Medien zu beachten, dass schockierende oder stimulierende Darstellungen für die Verwendung im Unterricht nicht geeignet sind. Im Zweifel muss sich die Lehrerin oder der Lehrer vor der unterrichtlichen Behandlung der Zustimmung der Eltern versichern. Unbeschadet dieser Notwendigkeit sind Eltern dem Schulordnungsgesetz zufolge auch über die Methoden des Unterrichts zu informieren. Da das methodische Vorgehen häufig auch vom Medieneinsatz bestimmt wird, erstreckt sich die Informationspflicht in solchen Fällen auch auf die Medien. 7 Verbindlichkeit und schuleigene Arbeitspläne Die Aufgaben und Ziele schulischer Sexualerziehung (Kapitel 1) gelten für alle Schulformen. Die Behandlung aller in diesen Richtlinien vorgegebenen Inhalte (Kapitel 5) ist grundsätzlich für alle Schulformen verbindlich. Der Schwerpunkt der schulischen Sexualerziehung liegt in der Sekundarstufe I. Die Sexualerziehung in der Primarstufe ist auf die Sexualerziehung im Elementarbereich abzustimmen. Es ist zu beachten, dass das Wissen der Kinder um sexuelle Sachverhalte je nach Einstellung und Erziehung im Elternhaus noch sehr unterschiedlich ist. Bis zum Ende der Primarstufe sollen die Kinder in altersgerechter, ihrem Verständnis angemessener Form mit den inhaltlichen Aussagen zu „Beziehungen und Sexualität“, „Geschlechterrollen“, „Familie und andere Formen des Zusammenlebens“, „Körper und Sexualität“ und „sexueller Missbrauch“ vertraut gemacht sein. Damit ist die Behandlung weiterer Themen in der Primarstufe je nach aktuellen Situationen oder Fragen und Erlebnissen der Kinder nicht ausgeschlossen. Wichtig ist, dass schon in der Primarstufe die Sexualität nicht nur unter biologischen, sondern auch unter ethischen, sozialen und kulturellen Aspekten behandelt wird. Für die Sexualerziehung in der Sekundarstufe I sind, aufbauend auf der Sexualerziehung in der Primarstufe, alle in diesen Richtlinien vorgegebenen Inhalte (Kapitel 5) verbindlich. Sexualerziehung in der Sekundarstufe II vertieft die Themen, die in der Sekundarstufe I behandelt wurden. Dabei sind, entsprechend dem Alter und Entwicklungs18 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 19 stand der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Themenwünsche der Schülerinnen und Schüler besonders zu beachten. Die Empfehlungen zur Gestaltung der Lernprozesse (Kapitel 3) müssen alters-, entwicklungs- und ggf. behindertenspezifisch sowie schulformbezogen in der einzelnen Schule ausgeformt werden. Sexualerziehung erfolgt dem gesetzlichen Auftrag entsprechend fächerübergreifend. Unter Beachtung der verbindlichen Inhalte der Sexualerziehung hat die Schule die Aufgabe, thematische Schwerpunkte für die einzelnen Jahrgangsstufen sowie Grundsätze für die alters- und entwicklungsgerechte Umsetzung in einem schuleigenen Arbeitsplan festzulegen. Dieser ist auf die Richtlinien der jeweiligen Schulform und die Lehrpläne der beteiligten Fächer abzustellen. Die schulische Sexualerziehung kann nicht allein den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern oder einigen wenigen Fachlehrerinnen und Fachlehrern übertragen werden. Als Teil der Gesamterziehung ist sie Aufgabe aller in einer Klasse im Verlauf der Schulzeit unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. Schuleigene Arbeitspläne zur Sexualerziehung sind für alle Schulen aller Schulformen erforderlich. Sie sichern die standortbezogene Umsetzung der Richtlinien und geben an, welche Inhalte in welchen Klassen bzw. Jahrgangsstufen der Schule angeboten werden. Die schuleigenen Arbeitspläne sind Bestandteil des Schulprogramms der einzelnen Schule, das gerade auch im Bereich der Sexualerziehung ein Höchstmaß an Übereinstimmung zwischen Schule und Elternhaus anstreben muss. Bei der Erarbeitung eines schuleigenen Arbeitsplans sind die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: ! Verbindlichkeit der Inhalte ! Fächerübergreifende Planung und Durchführung der Sexualerziehung ! Projektunterricht – wenn sinnvoll und möglich ! Geschlechtshomogene Gruppen – wenn es die Thematik erfordert ! Mitwirkung der Eltern und der Schülervertretung (je nach Schulform verschieden) ! Kooperation mit Expertinnen und Experten sowie außerschulischen Einrichtungen auf der Grundlage dieser Richtlinien ! Einsatz von Medien und Literatur. In Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenzen und in den Fachkonferenzen werden Inhalte und Zuständigkeiten der Umsetzung des schuleigenen Arbeitsplans als Bestandteil des Schulprogramms verbindlich abgesprochen. Die Koordinierung obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter, die oder der diese Aufgabe auch an eine Lehrerin oder einen Lehrer übertragen kann. In der schulischen Sexualerziehung bedarf es besonderer Sensibilität und Zurückhaltung bei der Leistungsbewertung, damit den Schülerinnen und Schülern nicht Überzeugungen und Wertvorstellungen aufgezwungen werden. Wertende Stellungnahmen zu Meinungen, Einstellungen und Gefühlen müssen im Unterrichtsprozess Raum haben; sie dürfen kein Teil der Leistungsbewertung sein. 19 5001 Inhalt_5001-Umbr.qxd 08.03.11 10:30 Seite 20 8 Unterstützung der Sexualerziehung Zur Unterstützung der Schulen bei der Sexualerziehung wird das Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung im Zusammenhang mit diesen Richtlinien ein Heft mit Literatur- und Material- bzw. Medienhinweisen zur Sexualerziehung herausgeben. Um die Arbeit an der Entwicklung schuleigener Arbeitspläne zu unterstützen und eine den Richtlinien gemäße Umsetzung der Sexualerziehung zu gewährleisten, sind Angebote im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung vorgesehen. Nur so lässt sich der Anspruch der Richtlinien verwirklichen, neben den biologischen Zusammenhängen auch ethische, soziale und kulturelle Aspekte zu berücksichtigen und eine Erziehung zur Beziehungsfähigkeit zu unterstützen. 20