Antwort Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz: Sehr geehrter Herr Sachse, im Folgenden übermittele ich Ihnen gerne die von uns beantworteten Fragen zur Sexualerziehung an rheinland-pfälzischen Schulen. 1.In welchen Jahrgängen wird Sexualunterricht durchgeführt? Grundlage schulischer Sexualerziehung in Rheinland-Pfalz ist § 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz. Danach ist Sexualerziehung eine fächerübergreifende Aufgabe für alle Schularten und Schulstufen. Die Sexualerziehung soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat dabei die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Wertentscheidungen für Ehe und Familie zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen. Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten. Sexualerziehung ist in den rheinland-pfälzischen Schulen explizit als „fächerübergreifende Aufgabe“ verankert, die in enger Abstimmung mit den Eltern erfolgen soll. Mindestens in folgenden Fächern sollen Themen der Sexualerziehung in den schuleigenen Arbeitsplänen berücksichtigt werden: -in den Grundschulen: Deutsch, Sachunterricht, Religion/Ethik und Sport -in den weiterführenden Schulen: Biologie/Naturwissenschaften, Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde und Sport 2.Welche Inhalte werden dabei behandelt? Die „Richtlinien zur Sexualerziehung“ setzen den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität. Dabei werden Sexualität und Partnerschaft als wesentliche Bestandteile der menschlichen Existenz verstanden, auf die in der Regel das Wertesystem der Herkunftskultur nachhaltig einwirkt. Die Richtlinie betont, dass Sexualerziehung die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen, Werthaltungen und ethischen Aspekte altersgemäß berücksichtigen muss. Sie bezieht sich dabei auf den Konsens in der Sexualwissenschaft, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrückt. Hetero-, Biund Homosexualität werden als Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität, die zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören, in der Richtlinie explizit benannt. Damit wird eine neue Akzentsetzung der Sexualpädagogik deutlich: Sexualerziehung in der Schule soll einer von unterschiedlichen Interessen geprägten Einflussnahme entgegenwirken und junge Menschen zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität befähigen. Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung in der Schule mit den Werten und Normen der Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen und leben. Die Schülerinnen und Schüler sollen u.a. lernen, dem Sexualverhalten anderer Menschen Respekt und Toleranz entgegenzubringen – auch wenn es sich von der eigenen sexuellen Orientierung und dem eigenen Verhalten unterscheidet. Zu den Themen der Sexualerziehung in den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) zählen laut Richtlinien u.a. Themen wie „Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Geschlechterrollen“, „sexuelle Identität und Orientierung (Heterosexualität, Bisexualität, Homosexualität)“ oder „Normen und Tabus“ und „Familie und andere Formen des Zusammenlebens“. 3.Von wem wird der Sexualunterricht durchgeführt? Von den LehrerInnen oder werden dafür auch externe Personen eingeladen, die unterrichten? Falls ja: Welchen beruflichen Hintergrund haben diese Personen? Unterricht wird ausschließlich von Lehrkräften erteilt. Besonders in der Sexualerziehung bietet es sich aber an, dass außerschulische Expertinnen und Experten für einzelne Arbeitsschritte in die Arbeit eingebunden werden (z.B. Fachkräfte von Beratungsstellen für Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft oder Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch, AIDS-Hilfe). In solchen Fällen ist im Vorfeld zu klären, ob Inhalte und Akzentsetzungen mit den Zielen schulischer Sexualerziehung übereinstimmen und ob die geplanten Methoden kompatibel sind mit dem Alter und Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler sowie den schulischen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die Verantwortung für eine Maßnahme, die von der Schule angeboten wird, trägt immer die Schule beziehungsweise die einzelne Lehrkraft. 4.Gab es seit 2012 bis heute eine Reform des Sexualunterrichts in ihrem Bundesland? Basis für die Sexualerziehung an rheinland-pfälzischen Schulen sind die "Richtlinien zur Sexualerziehung". Diese Richtlinien und weitere Infos zu dem Thema finden Sie auf unserem Bildungsserver unter: http://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/sexualerziehung. Die Richtlinien treffen seit ihrer Einführung (2009) auf große Akzeptanz. Hilfreich war dabei sicher, dass sie eine breit besetzte Kommission, der u.a. der Landeselternbeirat, die Landesschülervertretung, Lehrerverbände, pro familia und die Kirchen angehörten, erarbeitet hat. 5. Ist für die Zukunft eine Veränderung des Sexualunterrichts in der Diskussion? Soll zum Beispiel der Bildungsplan oder das Schulgesetz dafür überarbeitet werden? Veränderungen an den Richtlinien sind nicht geplant. Richtlinien zur Sexualerziehung für Schulen in Rheinland-Pfalz Rolle der Lehrkräfte Begegnungen Rechtsgrundlagen Schule Jugendliche Ziele Themen Kinder Zusammenarbeit Grundsätzliches 1 Eltern Die Richtlinien wurden im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur von einer Kommission erarbeitet, in der neben Lehrkräften der verschiedenen Schularten auch Vertretungen von folgenden Institutionen beteiligt waren: Ǧ Evangelische Kirchen und Diakonische Werke in Rheinland-Pfalz Ǧ Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz Ǧ Katholisches Büro Mainz Ǧ Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz Ǧ Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler Ǧ Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Ǧ MädchenHaus Mainz FEMMA e.V. Ǧ Notruf Mainz e.V. - Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt Ǧ Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz Ǧ pro familia, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz Richtlinien zur Sexualerziehung VORWORT Zum Auftrag der Schule gehört gemäß Schulgesetz § 1 Absatz 3 auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und soll Schülerinnen und Schüler zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die nun vorliegenden Richtlinien konkretisieren die Vorgaben des Gesetzes. Sie setzen den Akzent auf die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs mit Sexualität. Dabei werden Sexualität und Partnerschaft als wesentliche Bestandteile der menschlichen Existenz verstanden, auf die in der Regel das Wertesystem der Herkunftskultur nachhaltig einwirkt. Daher muss Sexualerziehung die vielfältigen Beziehungsaspekte, Lebensstile, Lebenssituationen, Werthaltungen und ethischen Aspekte altersgemäß berücksichtigen. Mein Dank gilt allen am Entstehungsprozess Beteiligten, insbesondere den Lehrkräften der verschiedenen Schularten und den Vertretungen von außerschulischen Organisationen, die sich in der Richtlinienkommission engagiert haben. Den rheinland-pfälzischen Lehrerinnen und Lehrern wünsche ich bei der Umsetzung viel Erfolg. Doris Ahnen Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Die Richtlinien sollen die Schulen ermutigen, Sexualerziehung verstärkt auch als Sozialerziehung zu verstehen und als solche durch Informationen und Anregungen Hilfen zu einem toleranten und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht zu geben. Zahlreiche rheinland-pfälzische Institutionen, Verbände und Organisationen haben im Rahmen einer Anhörung zur Entstehung der vorliegenden Richtlinien beigetragen. 4 5 Inhaltsverzeichnis Begegnungen Jugendlicher mit Sexualität heute 6 8 Rechtsgrundlagen 10 Ziele der schulischen Sexualerziehung 12 Zusammenarbeit mit den Eltern 14 Methoden und Arbeitsformen der Sexualerziehung 15 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung 17 Rolle der Lehrkräfte in der Sexualerziehung 18 Grundsätzliches zu den Themen der Sexualerziehung 20 ▪ Themen für die Primarstufe 21 ▪ Themen für die Sekundarstufen I und II 21 Impressum 23 7 BEGEGNUNGEN licher Auswirkungen ist von Kindern und Jugendlichen nur schwer eigenständig zu leisten. JUGENDLICHER MIT SEXUALITÄT HEUTE Detaillierte Bilder von Geschlechtsorganen und von Sexualpraktiken (bis hin zur Pornografie) vermitteln nicht zwangsläufig auch Informationen über Bau und Funktionen des eigenen Körpers und die eines potenziellen Partners oder einer Partnerin. So können Leistungsdruck erzeugt und Versagensängste geweckt werden. Grundsachverhalte über Zeugung und Entwicklung eines Kindes werden höchstens angedeutet, selten aber angemessen erklärt. Folgen und Risiken sexuellen Handelns werden in den Medien – wenn man von Aufklärungsspots zum Thema AIDS absieht – zu wenig ins Bewusstsein gerückt, obgleich Teenagerschwangerschaften und zunehmende Infektionszahlen bei sexuell übertragbaren Krankheiten diesbezügliche Aufklärung erforderlich machen. Damit Kinder und Jugendliche von kommerziellen Interessen beeinflusste Informationen nicht kritiklos hinnehmen, benötigen sie pädagogisch reflektierte Begleitung und Sachinformationen, die ihnen bei der Einordnung und Bewertung helfen. Andernfalls geraten sie unter einen Anpassungsdruck und glauben den wechselnden Trends und Verhaltensmustern entsprechen zu müssen. Sie brauchen Gesprächspartnerinnen und -partner, die eine kritische Auseinandersetzung fördern und Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleiten. In den letzten Jahrzehnten hat der Umgang mit dem Thema Sexualität in der Gesellschaft eine große Wandlung erfahren: Sexualität wird als positive Lebensenergie betrachtet und ist in der Öffentlichkeit kaum noch tabuisiert. Dabei ist diese Enttabuisierung auch ambivalent: Einerseits wird so eine offenere Herangehensweise an das Thema in der Schule ermöglicht, andererseits können frei verfügbare Darstellungen von Sexualität Schulen vor Herausforderungen stellen. Nach wie vor sammelt die große Mehrheit der Kinder die ersten Erfahrungen im Umgang mit ihrem Körper und ihrer Sexualität in der Familie. Viele von ihnen erleben dort auch einen freieren und selbstverständlicheren Umgang mit Körperlichkeit, Nacktheit und Sexualität als in den Generationen zuvor. Auch orientieren sich immer mehr Kindertagesstätten an den Zielen einer sexualfreundlichen Erziehung und stärken so die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. In der Sexualwissenschaft besteht Konsens darüber, dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrückt. Hetero-, Bi- und Homosexualität sind Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität, die zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Kinder und Jugendliche über die Medien (Internet, Handy, (Jugend-)Zeitschriften, Talkshows im Fernsehen, Spielfilme u.a.m.) Zugang zu fast allen Facetten von sexuellen Sachverhalten erhalten. Die Vielfalt der Eindrücke macht es Kindern und Jugendlichen schwer, einen selbstbestimmten Weg zu ihrer Sexualität zu finden. Eine Bewertung der in den Medien publizierten Darstellungen von Sexualität, die teilweise rein kommerziellen Interessen dienen, und eine Einschätzung möglicher gesundheit- 8 Damit wird eine neue Akzentsetzung der Sexualpädagogik deutlich: Sexualerziehung in der Schule soll heute auch einer von unterschiedlichen Interessen geprägten Einflussnahme entgegenwirken und junge Menschen zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität befähigen. Dazu gehört neben Elementen einer medienpädagogischen Erziehung auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Werten und Normen der Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen und leben. 9 RECHTSGRUNDLAGEN Grundlage schulischer Sexualerziehung ist § 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz. In § 1 Abs. 3 ist festgelegt: „Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher, sozialer und gleichberechtigter Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Wertentscheidungen für Ehe und Familie zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen. Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten.“ Die schulgesetzlichen Bestimmungen tragen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.12.1977 (BVerfGE 47, 46 ff. = DVBl 1978 S. 263) Rechnung. Dort heißt es: In dem Beschluss wird in den Leitsätzen zu dem Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Erziehungs- und Bildungsauftrag weiterhin Folgendes festgestellt: „1. Die individuelle Sexualerziehung gehört in erster Linie zu dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungsauftrages und Bildungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen. 2. Die Sexualerziehung in der Schule muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muss insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen. 3. Bei Wahrung dieser Grundsätze ist Sexualerziehung als fächerübergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig.“ Es besteht also – auch nach der aktuellen Rechtsprechung – eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. „Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen. Ihr Endziel soll – ebenso wie das der Gesamterziehung – der freie, seiner Verantwortung bewusste, mündige Mensch sein, der die notwendige Urteilskraft für Entscheidungen in diesem Bereich besitzt, sich zugleich aber auch seiner Bindung in Bezug auf den Partner bewusst wird. Aus diesem Grund soll die Sexualerziehung auch das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein stärken.“ 10 11 ZIELE DER SCHULISCHEN SEXUALERZIEHUNG Aus den Begegnungen Jugendlicher mit Sexualität heute (Seite 8) und den Rechtsgrundlagen (Seite 10) ergeben sich folgende Ziele für die schulische Sexualerziehung: Grundlage der schulischen Sexualerziehung ist ein umfassender und ganzheitlich-personaler Begriff menschlicher Sexualität. Sexualität wird in allen Phasen menschlichen Lebens körperlich, geistig-seelisch und sozial wirksam. Sie ist eine Quelle von Lebensfreude, trägt zur Identitätsbildung bei, dient der Weitergabe neuen Lebens und ermöglicht in der sozialen Beziehung zu anderen Menschen Erfahrungen von Nähe, Vertrauen, Geborgenheit, Lust, Zärtlichkeit und Liebe. Neben diesen positiven Erfahrungen von Sexualität gibt es allerdings auch negative Aspekte. Hierzu gehören beispielsweise sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt oder sexuell übertragbare Krankheiten wie z.B. AIDS oder Hepatitis B. Eine alters- und entwicklungsgemäße Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schülern helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Hierfür ist ein Klima notwendig, das die Vielfalt sexueller Möglichkeiten achtet. Dabei soll auch eine Unterstützung bei der Entwicklung von Wertvorstellungen geleistet werden. Schulische Sexualerziehung ermöglicht einen pädagogisch angeleiteten Zugang zu dem für ein Leben mit Sexualität notwendigen Wissen. Sie ist also auch Aufklärung im ursprünglichen Sinn und unterstützt das Bewusstsein für die persönliche Intimsphäre. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer individuellen Entwicklung im Hinblick auf die verschiedenen Aspekte der Sexualität begleitet werden. kritisch auseinanderzusetzen. Hierbei kann auch die Verbreitung von Pornografie über ungeschützte oder unzureichend geschützte Zugangsmöglichkeiten aus dem Internet kritisch thematisiert werden. Die Sexualerziehung leistet somit auch einen Beitrag zur Entwicklung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Durch eine Auseinandersetzung mit Geschlechterrollenerwartungen trägt Sexualerziehung dazu bei, (geschlechts-)typische Verhaltensmuster zu erkennen und selbstständig zu reflektieren. Dadurch erweitert Sexualerziehung das Verhaltensrepertoire der Schülerinnen und Schüler, fördert die Gleichberechtigung der Geschlechter und kann damit zur Prävention von sexualisierter Gewalt beitragen. Sexualerziehung bezieht Veränderungen von Einstellungen und Verhaltensweisen in der Gesellschaft in Bezug auf die Sexualität mit ein. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Lebenssituationen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen zur Sexualität und/oder unterschiedlichen körperlichen und geistigen Befähigungen in der Schule zusammenkommen. Konkret bedeutet das, dass dem Sexualverhalten anderer Menschen Respekt und Toleranz entgegengebracht wird, auch wenn es sich von der eigenen sexuellen Orientierung und dem eigenen Verhalten unterscheidet. Respekt und Toleranz finden ihre Grenzen, wenn die Würde von Menschen missachtet oder verletzt wird, indem sie beispielsweise für eigene Zwecke benutzt oder auf Teilaspekte ihrer Persönlichkeit reduziert werden. Dies gilt selbstverständlich auch im Kontext der Sexualität. Sexualerziehung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Selbstbestimmung und Lebenskompetenz bei jungen Menschen zu entwickeln und kann somit der Gefahr körperlicher und seelischer Schädigung entgegenwirken. Die Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich mit den Darstellungen von Sexualität in den verschiedenen Medien und in der Werbung 12 13 ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN* Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule. Sie sollte sich dabei an der unterschiedlichen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientieren und neben der traditionellen Familie auch das Leben in Eineltern-, Patchwork- sowie Adoptivfamilien oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften berücksichtigen. Sowohl das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern als auch der Erziehungsauftrag der Schule beinhalten die Sexualerziehung. Schule baut dabei auf den Erziehungseinflüssen der Eltern und der Kindertageseinrichtungen in den ersten Lebensjahren auf und entwickelt diese weiter. Eine Chance und Aufgabe von Schule und Eltern besteht darin, den Dialog mit den Kindern und Jugendlichen zu suchen, Standpunkte mit ihnen zu diskutieren und Ansichten gemeinsam zu überprüfen. Bei der schulischen Sexualerziehung ist – wie bei anderen Themen auch – eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und allen Eltern notwendig. Eltern werden auf Elternabenden Ziele, Inhalte und Form des Unterrichts vorgestellt. In besonderen Fällen ist es auch ausreichend die Eltern schriftlich zu informieren, wenn ihnen zusätzlich ein Gesprächsangebot unterbreitet wird. Der Empfang der Information ist in diesem Fall von den Eltern schriftlich zu bestätigen. Durch diese Information muss sichergestellt sein, dass die Eltern rechtzeitig vor Beginn der Sexualerziehung über die Ziele, den Inhalt und die Form der Sexualerziehung informiert werden. So haben die Eltern – dem Erziehungsrecht entsprechend – die Möglichkeit, mit ihren Kindern die jeweils zu behandelnden Themen vorher oder parallel zum Unterricht zu besprechen. Die Verantwortung für den Unterricht verbleibt aber bei den Lehrkräften. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Sexualkundeunterricht teilzunehmen; eine Befreiungsmöglichkeit besteht nicht. METHODEN UND ARBEITSFORMEN DER SEXUALERZIEHUNG Um die Ziele der schulischen Sexualerziehung erreichen zu können, ist es erforderlich, ein vertrauensvolles und respektvolles Klima im Unterricht zu schaffen und zu erhalten. Sofern notwendig und möglich kann hierzu der gewohnte Unterrichtsraum für einzelne Stunden verlassen werden, um in einer geänderten Atmosphäre ein offeneres Gesprächsklima zu ermöglichen. Für Schulen gibt es inzwischen eine große Auswahl an Methoden und Arbeitsformen, die Stoff und Unterrichtsablauf interessant und Lernen effektiv machen können. In der Sexualerziehung eignen sich beispielsweise der mediengestützte Vortrag durch Lehrkräfte, Referate durch Schülerinnen und Schüler, die Partner- und Gruppenarbeit, freie und gebundene Unterrichtsgespräche und Diskussionen (auch Podiumsdiskussionen), Experten-Gespräch, Befragung von Expertinnen und Experten, Textarbeit, Arbeit an Stationen, (fächerübergreifende) Projekte, Interviews, Ausstellungen, Wettbewerbe, Rollen- bzw. Interaktionsspiele usw. Es bietet sich an, dass außerschulische Expertinnen und Experten für einzelne Arbeitsschritte in die Arbeit eingebunden werden. Bei den Methoden und Arbeitsformen sollten grundsätzlich solche bevorzugt werden, die das Gespräch miteinander fördern. Das kommt auch den Schülerinnen und Schülern zugute, die selbst (noch) nicht über sexuelle Sachverhalte reden können oder wollen: Sie können sich an den Mitschülerinnen und Mitschülern und an der Lehrkraft orientieren. * Eltern sind im Sinne des Schulgesetzes § 37 und somit auch für diese Richtlinie die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten. 14 15 Die Chance, freiwillig über eigene Erfahrungen und Probleme mit Sexualität zu sprechen, kann Schülerinnen und Schülern dadurch gegeben werden, dass in den verwendeten Medien „Stellvertreterinnen“ und „Stellvertreter“ oder Modelle angeboten oder in Spielen dargestellt werden können. Eine wichtige methodische Frage ist die nach der Differenzierung. Grundsätzlich ist Koedukation auch beim Thema Sexualität zu empfehlen. Je nach Thema und Situation kann es durchaus sinnvoll sein, zeitweise in getrenntgeschlechtlichen Gruppen zu unterrichten. Dabei geht es nicht darum, Mädchen und Jungen unterschiedliches Wissen zu vermitteln, sondern darum, ihnen einen gewissen „Schonraum“ zu bieten, um über geschlechtstypische Themen ins Gespräch zu kommen. Ein besonders sensibler Bereich liegt in den verschiedenen religiösen und/ oder kulturellen Traditionen begründet. Mit dieser Heterogenität ist in allen Klassen zu rechnen. In unserer Gesellschaft haben sich sehr unterschiedliche Umgangsformen und Wertorientierungen im Bereich Sexualität entwickelt, die es wahrzunehmen und, sofern sich diese im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen, zu akzeptieren gilt. Schule steht vor der Herausforderung, Sexualerziehung so zu gestalten, dass sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden wahrgenommen und akzeptiert fühlen. LEISTUNGSFESTSTELLUNG UND LEISTUNGSBEURTEILUNG Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung werden grundsätzlich durch die pädagogische Verantwortung und die Freiheit der Lehrkräfte bestimmt. Dabei sollten Lern- und Bewertungssituationen voneinander getrennt und dies den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden. In dem Maß, wie es darum geht, die Reflexions-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und weiterzuentwickeln, sollte eine Leistungsbewertung in den Hintergrund treten, um diese intendierten Ziele nicht zu erschweren. Insbesondere bei der Sexualerziehung ist es wichtig, dass unter Beachtung dieser Grundsätze die Leistungsbewertung verschiedene Formen der Leistungsfeststellung umfasst und mit erhöhter Sensibilität erfolgt. Neben punktuellen Leistungsnachweisen zur Überprüfung fächerspezifischen Faktenwissens sollten darüber hinaus auch alternative Formen der Leistungsfeststellung möglich sein. Als solche sind insbesondere Lerntagebücher oder Portfolios als Lernbegleitung einer fächerübergreifenden, projektorientierten Unterrichtseinheit zu nennen. Diese Formen der Leistungsfeststellung erfordern, dass die Schülerinnen und Schüler regelmäßige Rückmeldung von den Lehrkräften erhalten, um gemeinsam ihre Lernprozesse und die erreichten Leistungen zu reflektieren und zu bewerten. Die Etablierung einer konstruktiven Rückmeldekultur auch der Schülerinnen und Schüler untereinander hat sich bei der Sexualerziehung ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, da dies besonders die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und zur Bewertung einer sich möglicherweise unterscheidenden Fremdwahrnehmung fördert. 16 17 ROLLE DER LEHRKRÄFTE IN DER SEXUALERZIEHUNG Eine gelingende Sexualerziehung erfordert vielfältige und unterschiedlichste Kompetenzen. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist vor diesem Hintergrund sehr zu empfehlen. Inhalte dieser Fortbildungen können beispielsweise sein: ▪ Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende Aufgabe. Daher sind in jeder Schule Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer aufgefordert, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Da auch unabhängig von einer geplanten Unterrichtsreihe zur Sexualerziehung im täglichen Unterricht oder außerhalb des Unterrichts auf Verhalten und Äußerungen der Schülerinnen und Schüler reagiert werden muss, steht jede Lehrkraft in der pädagogischen Verantwortung, sich diesem Thema zu stellen. Sexualität bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen einer sensiblen Behandlung, die ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und Taktgefühl seitens der Lehrkräfte benötigt. Von ihnen werden Glaubwürdigkeit und die Bereitschaft zu persönlicher Stellungnahme erwartet, an der sich Schülerinnen und Schüler orientieren können. Dabei dürfen sie ihren Schülerinnen und Schülern aber nicht bestimmte Auffassungen oder Konzepte eines – ihrer Meinung nach – gelungenen Sexuallebens aufdrängen (Indoktrinationsverbot und Toleranzgebot). Es ist unabdingbar, dass die Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler deutlich zwischen der Weitergabe fundierten Wissens und kritisch-ethischer Reflexion einerseits und der Äußerung ihrer persönlichen Überzeugung andererseits unterscheiden. Persönliche Einschätzungen, Wertungen und Urteile der Lehrerin oder des Lehrers müssen sehr behutsam erfolgen und als solche gekennzeichnet werden; dabei sind die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen, ihre individuelle Entwicklung (als Mädchen und Jungen), ihre Scham und ihre eventuelle Unsicherheit zu achten. ▪ ▪ Entwicklung der Fähigkeit, eigene Einstellungen, Schamgrenzen, Unsicherheiten und Werte zu reflektieren, damit jede einseitige Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler vermieden werden kann, Stärkung der sozialen Kompetenz, um Kommunikationsprozesse zu initiieren und zu steuern, eine Vertrauensbasis zu schaffen, auf Konflikte in der Gruppe angemessen zu reagieren und die nötige Wissensvermittlung von biologischen, sexualwissenschaftlichen, sozialpsychologischen und rechtlichen Zusammenhängen. Zur Bereicherung des Unterrichts bietet sich die Zusammenarbeit mit außerschulischen Expertinnen und Experten an. Die Beiträge der verschiedenen Fächer und die Zusammenarbeit mit den Eltern werden durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer koordiniert. Zur Unterstützung aller Lehrkräfte beauftragt die Schulleitung Ansprechpartner für Prävention und Intervention hinsichtlich sexualisierter Gewalt. Ideal wäre ein Team aus einer Lehrerin und einem Lehrer. Zu ihren Aufgaben zählt es, für Kolleginnen und Kollegen, für Eltern und für Schülerinnen und Schüler als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, sich über die notwendigen Schritte bei einem Verdachtsfall zu informieren und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Beratungsstellen und Behörden vor Ort zu kennen, die im Fall eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt kontaktiert werden können bzw. müssen. Sexualerziehung in der Schule kann nur in einer angstfreien Atmosphäre gelingen, die geprägt ist von gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung. Für die Kommunikation ist eine Vertrauensbasis notwendig, in der alle Respekt vor der Intimsphäre des jeweils anderen und damit auch der Lehrkraft zeigen. 18 19 GRUNDSÄTZLICHES ZU DEN THEMEN DER SEXUALERZIEHUNG In den schuleigenen Arbeitsplänen sollen vor dem Hintergrund der jeweiligen Schülerschaft auch die möglicherweise besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen, Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt werden. Themen für die Primarstufe In dieser Richtlinie werden die zentralen Inhalte für die Sexualerziehung in der Primarstufe sowie in den Sekundarstufen I und II benannt. Es erfolgt keine Zuordnung dieser Inhalte zu einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen. Genauere Ausführungen bleiben den Rahmenplänen bzw. den Rahmenlehrplänen der jeweiligen Fächer oder der Lernbereiche vorbehalten. Auf Grundlage der bildungspolitischen Vorgaben (Richtlinien, Rahmen-Lehrpläne, Bildungsstandards, Erwartungshorizonte) erstellen Schulen schuleigene Arbeitspläne. Da es sich bei der Sexualerziehung um ein fächerübergreifend zu unterrichtendes Querschnittsthema handelt, muss sie in den schuleigenen Arbeitsplänen mindestens folgender Fächer berücksichtigt werden: ▪ ▪ in der Grundschule: Deutsch, Sachunterricht, Religion/Ethik und Sport, in den Sekundarstufe I und II: Biologie/Naturwissenschaften, Religion/Ethik, Deutsch, Sozialkunde und Sport. Darüber hinaus ist es wünschenswert, wenn weitere Fächer ergänzende Beiträge vorsehen. Unabhängig von den Fachrichtungen ist es Pflicht aller Lehrerinnen und Lehrer, in Situationen einzuschreiten und (sexual-)pädagogisch zu handeln, in denen eine abwertende sexistische Äußerung gemacht wird oder es zu grenzüberschreitenden Handlungen kommt. Dabei verstoßen auch offen oder latent geäußerte Vorbehalte gegen bestimmte sexuelle Orientierungen gegen die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit. 20 ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Unterschiede zwischen den Geschlechtern, Vorbereitung Pubertät, Identitätsfindung, Geschlechterrolle und Geschlechterrollenfindung Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens Freundschaft, Gefühle, Verliebtsein, Zärtlichkeit, Liebe Familienformen, Berücksichtigung der Beziehungen, in denen Kinder leben Prävention von sexueller Gewalt, z.B. Missbrauch, Grenzen und Grenzsetzungen Themen, die Kinder selbst einbringen, sollten behutsam, geschlechtsund altersgerecht aufgegriffen werden Von einer einseitigen anatomischen Betrachtung ist abzusehen. Themen für die Sekundarstufen I und II Die Sensibilisierung für das Thema erfolgt zielgruppen- und altersbezogen. Mit den Schülerinnen und Schülern ist dabei gemeinsam ein Konsens über die sprachliche Kommunikation im Unterricht zu entwickeln. Es soll den Schülerinnen und Schülern bewusst werden, dass Sprache situationsbezogen ist und dieselbe Aussage in einer intimen Situation anders wirkt als in der Öffentlichkeit. ▪ Körper (positiver Körperbezug, Organe, Pubertät, sexuelles Erleben, Zärtlichkeit, Selbstbefriedigung, Intimhygiene) ▪ Liebe und Beziehung (Eltern, Freundschaft, Gefühle, Zärtlichkeit, Verliebtsein, Liebe, Verantwortung, Formen von Beziehungen) 21 ▪ Geschlechterrollen und Identitätsfindung (Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Geschlechterrollen, Erwachsenwerden, sexuelle Identität und Orientierung: z.B. Heterosexualität, Bisexualität, Homosexualität) ▪ Fortpflanzungskontext (Geschlechtsverkehr, Zeugung, Schwangerschaft, Teenagerschwangerschaft, Geburt, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftskonflikte und -abbruch, ungewollte Kinderlosigkeit, Elternschaft) ▪ Gesellschaftskontext (sexuelle Normen und Tabus, Familie und andere Formen des Zusammenlebens, rechtliche Grundlagen) ▪ Gefahren und Gefährdungen (sexuell übertragbare Krankheiten, z.B. AIDS oder Hepatitis B, sexueller Missbrauch und Gewalt, Medien) ▪ Themen, die Kinder und Jugendliche selbst einbringen, sollten behutsam und altersgerecht aufgegriffen werden Impressum Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Hrsg.) Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.: 0 61 31 – 16 0 (zentraler Telefondienst) Fax: 0 61 31 – 16 29 97 E-Mail: poststelle@mbwjk.rlp.de Web: www.mbwjk.rlp.de Redaktion: Alexander Klussmann (verantw.), Ute Schmazinski-Damp Gestaltung: Patricia C. Krieger Druck: Druckzentrum Lang, Mainz Erscheinungstermin: Juni 2009 (1. Auflage) Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. 22 23 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.: 0 61 31 – 16 0 (zentr. Telefondienst) Fax: 0 61 31 – 16 29 97 E-Mail: poststelle@mbwjk.rlp.de Web: www.mbwjk.rlp.de