Antwort Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: a) In welchen Jahrgängen wird Sexualunterricht durchgeführt? Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe. Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer wie Naturwissenschaften, Biologie, Religion, Ethik, Geschichte, Sozialkunde, Politik, Sport, Bildende Kunst, Deutsch und Fremdsprachen sind aufgefordert, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Sexualerziehung ist kein einmaliges Ereignis. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, greift sie Themen immer wieder auf und berücksichtigt Veränderungen in der Lebenssituation der Lernenden. (vgl. S. 17). Insofern ist Sexualerziehung grundsätzlich Thema in allen Jahrgangsstufen. Entsprechende Anknüpfungspunkte sind in den Lehrplänen, insbesondere der Fächer Sachunterricht (Grundschule), Naturwissenschaften (Gemeinschaftsschule, Gymnasium), Biologie (Gemeinschaftsschule, Gymnasium), Religion und Ethik enthalten. Darüber hinaus wird die Thematik bei der Erarbeitung oder Revision von Lehrplänen fachbezogen berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge für die Zuordnung von Inhalten auf die Schulstufen sind den Richtlinien als Anhang beigefügt. In einigen Lehrplänen sind über die Anknüpfungspunkte hinaus konkrete Themenfelder beschrieben. Beispielhaft zu nennen sind die neuen Lehrpläne für die Gemeinschaftsschule. In den Lehrplänen Naturwissenschaften, Klassenstufen 5/6 sowie Biologie, Klassenstufen 9/10, wurde das Themenfeld „Erwachsen werden“ aufgenommen. Die Lehrpläne sind im Internet unter http://www.saarland.de/lehrplaene.htm verfügbar. b) Welche Inhalte werden dabei behandelt? Schulische Sexualerziehung muss auf Alter, Entwicklungsstand, Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung von Wissen über biologische Vorgänge beschränken. Wesentlich für das Gelingen von Sexualerziehung ist daher, sie als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu begreifen, indem die Thematik von verschiedenen Seiten behandelt wird. Eine ausführliche Auflistung der zu behandelnden Inhalte ist als Anhang 1 den Richtlinien beigefügt (vgl. Seite 22 ff. unter http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Broschuere_sexualerziehung_25 062013_web.pdf,). Folgende Inhalte seien beispielhaft genannt: - Der Lehrplan Sachunterricht, Grundschule, Klassenstufen 3/4 sieht im Themenfeld „Mensch“ folgende Inhalte zum Thema Sexualerziehung verbindlich vor: Schwangerschaft: von der befruchteten Eizelle bis zur Geburt, körperliche Entwicklung und Veränderung, körperliche und soziale Merkmale der Geschlechter, Rollenzuschreibungen und Vorurteile. - Der Lehrplan Naturwissenschaften, Gemeinschaftsschule, Klassenstufen 5/6 sieht im Themenfeld „Erwachsen werden I“ folgende Inhalte verbindlich vor: Pubertät, Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Geschlechtsverkehr, Schwangerschaft und Geburt, Sexualität, Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt. - Der Lehrplan Biologie, Gemeinschaftsschule, Klassenstufe 9/10 sieht im Themenfeld „Erwachsen werden II“ folgende Inhalte verbindlich vor: Sexualhormone, Menstruationszyklus, Verantwortung übernehmen/Verantwortung geht beide an, Verhütungsmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten, Schwangerschaft und Geburt, Wirkung von Rauschmitteln, Medikamenten, Rauchen, Schwangerschaftsabbruch, Sexuelle Vielfalt, Hetero- und homosexuelle Beziehungen, Missbrauch, Rollenverständnis, Zwangsheirat (fakultativ) - Der Lehrplan Naturwissenschaften, Gymnasium, Klassenstufe 6 sieht im Themenfeld „Erwachsen werden I“ folgende Inhalte verbindlich vor: Pubertät, Geschlechtsmerkmale, Funktion der Geschlechtsorgane, Geschlechtszellen, Menstruationszyklus, Selbstbefriedigung als Form der Sexualität, Verhütungsmethoden, Partnerschaft und Zusammenleben, Sexualität als Teil der Gesamtpersönlichkeit, Homosexualität, Heterosexualität, Trans-, Inter- und Bisexualität als Formen der Sexualität, Formen sexueller Belästigung und des sexuellen Missbrauchs. - Der Lehrplan Biologie, Gymnasium, Klassenstufe 7 sieht im Themenfeld „Erwachsen werden II“ folgende Inhalte verbindlich vor: Sexualhormone, Verhütungsmethoden, Entwicklung des Kindes im Mutterleib, Faktoren, die die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinflussen können, Schwangerschaftsabbruch, Weitere Inhalte sind in den Lehrplänen insbesondere der Fächer Religion und Ethik enthalten, die unter http://www.saarland.de/lehrplaene.htm zu finden sind. c) Von wem wird der Sexualunterricht durchgeführt? Von den LehrerInnen oder werden dafür auch externe Personen eingeladen, die unterrichten? Falls ja: Welchen beruflichen Hintergrund haben diese Personen? Sexualerziehung ist gemäß den Richtlinien grundsätzlich die Aufgabe aller Lehrkräfte. Externe Fachleute können in den Unterricht einbezogen werden. Im Anhang zu den Richtlinien sind Institutionen mit sexualpädagogischen Angeboten sowie Beratungsstellen aufgelistet, deren entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte die Lehrkräfte bei Bedarf unterstützen können. d) Gab es seit 2012 bis heute eine Reform des Sexualunterrichts in ihrem Bundesland? Im Saarland sind mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 neue Richtlinien zur Sexualkunde an allen saarländischen Schulen in Kraft getreten. Dabei wurden die vorangegangenen Richtlinien von 1990 grundlegend überarbeitet. Die neuen Richtlinien tragen sowohl der Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis wie auch veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Ein wichtiges Augenmerk legen die neuen Richtlinien auf die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt: Die Sexualerziehung an Schulen kann auf diese Weise die Identitätsfindung Jugendlicher sowie den Abbau von Diskriminierungen homo-, bi- und transsexueller Menschen fördern und dazu beitragen, dass keine Lebensform abgewertet oder gesellschaftlich ausgeblendet wird. Gleichzeitig heben die Richtlinien die Gleichwertigkeit der verschiedenen Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität hervor. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise das Rollenverständnis von Frauen und Männern und ein zeitgemäßes Verständnis von Partnerschaft und Familie. e) Ist für die Zukunft eine Veränderung des Sexualunterrichts in der Diskussion? Soll zum Beispiel der Bildungsplan oder das Schulgesetz dafür überarbeitet werden? Nein. Da die sehr grundlegenden Änderungen erst 2013 in Kraft getreten sind. M i ni s teri u m f ür Bi l dung und K ul tu r RICHTLINIEN ZUR SEXUALERZIEHUNG AN DEN SCHULEN DES SAARLANDES m_O_ _._._ _Z__mZ NCE mmXCEImEEmICZQ >Z _umZ mOICEmZ _umm m>>mr>ZÜmm LCZ_ moäw inhalt 1. Präambel 6 2. Rechtsgrundlagen 7 3. Sexualerziehung als gemeinsame aufgabe von eltern und Schule 8 4. ziel 10 5. themenbereiche und inhalte 14 5.1 der menschliche Körper und seine entwicklung 15 5.2 Fruchtbarkeit und Fortpflanzung 15 5.3 Sexualität 15 5.4 emotionen 15 5.5 Beziehungen und lebensstile 15 5.6 Sexualität, gesundheit und Wohlbefinden 16 5.7 Sexualität und Recht 16 5.8 Soziale und kulturelle determinanten der Sexualität 16 6. Qualitätskriterien der Sexualerziehung 17 7. Koordination in der Schule 20 8. aufhebung von Vorschriften 21 anhang 1: 22 Vorschlag für die zuordnung der inhalte auf die einzelnen Schulstufen anhang 2: 27 Weitergehende informationen und ansprechpartner anhang 3: 35 erlass zur in-Kraft-Setzung der Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes vom 4. Juni 2013 4 inhalt gRuSSWORt in alters- und entwicklungsangemessener Weise soll die Sexualerziehung dazu beitragen, vorhandene Vorurteile abzubauen und zur achtung der Würde der Mitmenschen, zur toleranz und zur gegenseitigen Rücksichtnahme erziehen. den Schülerinnen und Schülern soll auch eine Orientierung im umgang mit einer zunehmenden sexuellen Reizüberflutung in den Medien ermöglicht werden. Sehr geehrte damen und herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach über zwanzig Jahren treten zum Schuljahr 2013/2014 die neuen Richtlinien zum Sexualkundeunterricht an den saarländischen Schulen in Kraft. die Richtlinien tragen sowohl der Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis wie auch veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. dazu zählen die Veränderung des Rollenverständnisses von Frauen und Männern und ein zeitgemäßes Verständnis von Partnerschaft und Familie. gleichzeitig heben die Richtlinien die gleichwertigkeit der verschiedenen ausdrucksformen des menschlichen empfindens und der sexuellen identität hervor. grußwort damit schulische Sexualerziehung als gemeinsame aufgabe von Schulen und eltern gelingen kann, ist der dialog zwischen elternhaus und Schule unabdingbar. Sie braucht vielfältige und unterschiedliche Kompetenzen, die wir durch fächerungebundene aus- und Fortbildungsangebote für die lehrkräfte fördern. Mein dank gilt allen, die an der Überarbeitung der Richtlinien mitgewirkt und ihre ideen und anregungen in den diskussionsprozess eingebracht haben. ulrich commerçon Minister für Bildung und Kultur 5 1. PRäaMBel Sexualerziehung ist eine wertorientierte erziehung im Sinne des grundgesetzes, der Verfassung des Saarlandes und des Schulordnungsgesetzes. zwar beeinflusst in einer pluralistischen, von Migration und heterogenität geprägten gesellschaft eine Vielzahl von Wertund normenvorstellungen das sexuelle Verhalten der Menschen. Menschenbild und Werte des grundgesetzes geben jedoch eine Orientierung und einen Maßstab zur Beurteilung. es besteht Konsens darüber, dass jeder Mensch ein Recht auf Sexualität hat und dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrückt. das Recht, die eigene Sexualität auszuleben, findet immer dort seine grenze, wo dadurch die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. hetero-, Bi-, homo-, trans- und intersexualität sind gleichwertige ausdrucksformen des menschlichen empfindens und der sexuellen identität, die zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. 6 in den letzten Jahrzehnten haben sich die gesellschaft und der umgang mit dem thema Sexualität gewandelt: einerseits wird Sexualität nach wie vor in teilen der gesellschaft tabuisiert. andererseits ist Sexualität in den Medien und in teilen der Öffentlichkeit fast überall präsent. Über die Medien kann jeder zugang zu fast allen aspekten von Sexualität erhalten. eine sachgerechte Bewertung der in den Medien publizierten darstellungen zur Sexualität sowie eine realistische einschätzung möglicher gesundheitlicher auswirkungen ist von Kindern und Jugendlichen kaum eigenständig zu leisten. die Vielfalt der eindrücke kann heranwachsenden den Weg zu einer selbstbestimmten Sexualität erschweren, da oft falsche Vorstellungen gefördert, leistungsdruck erzeugt und Versagensängste geweckt werden. 1. Präambel 2. RechtSgRundlagen Bereits 1977 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sexualerziehung zum natürlichen erziehungsrecht der eltern im Sinne des artikels 6 absatz 2 gg gehört, der Staat jedoch aufgrund seines erziehungs- und Bildungsauftrages (artikel 7 absatz 1 gg) berechtigt ist, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen (BVerfge 47, 46 ff). die Sexualerziehung in der Schule muss dabei für die verschiedenen Wertvorstellungen offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche erziehungsrecht der eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für die Sexualerziehung in der Schule von Bedeutung sind. Bei Wahrung dieser grundsätze ist Sexualerziehung als fächerübergreifender unterricht nicht von der zustimmung der eltern abhängig (BVerfge 47, 46 ff). Für die Schülerinnen und Schüler ist der unterricht auch insoweit verpflichtend. das Bundesverfassungsgericht hat weiter klargestellt, dass die eltern allerdings einen anspruch auf rechtzeitige information über den inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule haben. darüber hinaus verpflichtet der Vorbehalt des gesetzes den gesetzgeber, die entscheidung über die einführung einer Sexualerziehung in den Schulen selbst zu treffen (BVerfge 47, 46 ff). 2. Rechtsgrundlagen dementsprechend formuliert § 15 a des saarländischen Schulordnungsgesetzes, dass die Sexualerziehung zum unterrichts- und erziehungsauftrag der Schule gehört. durch die Sexualerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler, so der Wortlaut des gesetzes, mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut gemacht werden mit dem ziel, sittliche entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der geschlechtlichkeit zu ermöglichen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft, vor allem in ehe und Familie zu entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken. die Sexualerziehung muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem gebiet offen sein und darf nicht zu einer einseitigen Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler führen. nach den gesetzlichen Vorgaben wird die Sexualerziehung im unterricht mehrerer Fächer durchgeführt. die erziehungsberechtigten sind über ziel, inhalt und Form der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten. das nähere über inhalt, umfang und ziel der Sexualerziehung sowie ihre zuordnung zu den einzelnen Klassenstufen und Fächern regelt die Schulaufsichtsbehörde. aufgrund dieser Vorgabe wurden Richtlinien zur Sexualerziehung erarbeitet. 7 3. SexualeRziehung alS geMeinSaMe auFgaBe VOn elteRn und Schule eltern Schulische Sexualerziehung ist eine gemeinsame aufgabe von elternhaus und Schule. Sowohl die natürlichen erziehungspflichten der eltern als auch der erziehungsauftrag des Staates verlangen, sie verantwortlich zu gestalten und sie in eine umfassende und ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung einzubinden. Sie soll sich an der unterschiedlichen lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientieren und neben der traditionellen Familie auch das leben in eineltern-, Patchwork- sowie adoptivfamilien oder gleichgeschlechtlichen lebensgemeinschaften berücksichtigen. eine chance, der gemeinsamen aufgabe gerecht zu werden, besteht darin, den dialog miteinander zu suchen, Standpunkte auszutauschen und ansichten zu überprüfen. dies kann zum Beispiel im Rahmen eines elternabends erfolgen. So haben die eltern – dem erziehungsrecht entsprechend – die Möglichkeit, mit ihren Kindern die jeweils zu behandelnden themen vorher oder parallel zum unterricht zu besprechen. 8 Vor allem in den ersten lebensjahren kommt den erziehungseinflüssen der eltern eine besondere Bedeutung zu. die frühkindlichen erfahrungen erweisen sich als grundlegend und prägend für die weitere sexuelle entwicklung. eltern, die das Recht ihrer Kinder auf eine volle entfaltung der Persönlichkeit ernst nehmen, helfen ihnen dabei, sich auch als sexuelles Wesen zu entdecken, und erkennen die sexuellen Bedürfnisse der Kinder als einen selbstverständlichen Bestandteil der kindlichen erlebnis- und erfahrungswelt an. Schule und lehrkräfte Schulische Sexualerziehung knüpft an die individuelle Sexualerziehung des elternhauses und des Kindergartens an, ergänzt diese und führt sie weiter. dabei kommt der Schule eine eigene sexualpädagogische aufgabe zu. Sie soll Kindern und Jugendlichen ein sachliches, wissenschaftlich begründetes Wissen um Sexualität und deren zusammenhänge mit anderen lebensbereichen vermitteln und sie beim aufbau einer eigenen sexuellen identität unterstützen. homo-, bi-, trans- oder intersexuelle Schülerinnen und Schüler bedürfen dieser unterstützung in besonderem Maße. 3. Sexualerziehung als gemeinsame aufgabe von eltern und Schule lehrerinnen und lehrer verfügen über unterschiedliche persönliche lebenserfahrungen, Befindlichkeiten und grenzen. lehrkräfte aller Fächer stehen daher in der Verantwortung, sich der persönlichen Wirkungsweise und Vorbildfunktion (zum Beispiel Rollenbilder und umgang mit grenzüberschreitungen) bewusst zu sein und die eigenen Werte und Vorstellungen zu reflektieren. eine entsprechende Sensibilisierung der lehrkräfte soll Bestandteil der pädagogischen ausbildung sein. der professionelle umgang mit nähe und distanz, sowohl im persönlichen umgang mit der Schülerin oder dem Schüler als auch im Kontakt zu ihr oder ihm über neue Medien, zum Beispiel über internet und soziale netzwerke, beugt grenzüberschreitungen, falschen autoritätseinforderungen und Übergriffen vor. eine gelingende Sexualerziehung erfordert vielfältige und unterschiedlichste Kompetenzen. die Förderung dieser Kompetenzen soll durch fächerungebundene aus- und Fortbildungsangebote ermöglicht werden. durch die teilnahme an Fortbildungen, durch die unterstützung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen und durch die Praxisberatung bei externen sexualpädagogischen Fachkräften können lehrkräfte in der Sexualerziehung mehr Sicherheit gewinnen. angehende lehrkräfte aller Schulformen werden während ihrer ausbildung darauf vorbereitet, die ihnen zukommenden aufgaben bei der Sexualerziehung in der Schule zu erfüllen. 3. Sexualerziehung als gemeinsame aufgabe von eltern und Schule 9 4. ziel liebe, Partnerschaft und lust Sexualerziehung soll sittliche entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der geschlechtlichkeit ermöglichen. ihr endziel soll – ebenso wie das der gesamterziehung – der freie, seiner Verantwortung bewusste, mündige Mensch sein, der die notwendige urteilskraft für entscheidungen in diesem Bereich besitzt, sich zugleich aber auch seiner Bindung in Bezug auf den Partner bewusst wird. aus diesem grund soll die Sexualerziehung auch das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein stärken. Schulische Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schülern Kompetenzen vermitteln, die sie befähigen, ihre individuelle lebensgestaltung unmittelbar und verantwortlich zu beeinflussen. diese Kompetenzen betreffen folgende themenbereiche: 10 Sexualität betrifft den Menschen als soziales Wesen. er sucht die mitmenschliche Begegnung, die ihn geborgenheit, Verständnis und Selbstbestätigung erfahren lässt. in diesem Sinn soll Sexualerziehung zur liebes- und lustfähigkeit führen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft stärken sowie Probleme und gestaltungsmöglichkeiten, die mit einer Partnerschaft verbunden sein können, aufzeigen. Sie soll einstellungen fördern, die zur entwicklung einer verantwortlichen Partnerschaft auch im hinblick auf Fragen der Familienplanung und elternschaft führen. identitätsfindung und selbstbestimmte lebensgestaltung in der Schule kommen Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen lebenssituationen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen zur Sexualität und unterschiedlichen körperlichen und geistigen Befähigungen sowie unterschiedlichen sexuellen identitäten zusammen. Sexualerziehung muss der tatsache Rechnung tragen, dass der Mensch als eigenständige Persönlichkeit das Bedürfnis und das Recht auf körperliche und seelische unversehrtheit, auf 4. ziel glaubens- und gewissensfreiheit sowie auf individuelle lebensgestaltung nach seinen persönlichen glücks- und Wertvorstellungen im Rahmen des für alle geltenden Rechts hat. das grundrecht auf Freiheit der individuellen lebensgestaltung fordert, dass der Staat den Privatbereich seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert. daraus erwächst die aufgabe der Sexualerziehung, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich mit unterschiedlichen sexualethischen anschauungen auseinanderzusetzen, um ihnen eine persönliche normenfindung und selbstbestimmte lebensgestaltung zu ermöglichen. dies gilt insbesondere auch für den individuellen Prozess der Selbstfindung von homo-, bi-, trans- oder intersexuellen Schülerinnen und Schülern, die sich ihrer von gesellschaftlich festgelegter geschlechtlicher identität oder der geschlechterrolle abweichenden empfindungen bewusst werden, diese für sich akzeptieren und dies im familiären oder sozialen umfeld kommunizieren (coming out). Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein Mündigkeit befähigt zu einem positiven Beitrag zu mehr “Mitgefühl und gerechtigkeit in unserer gesellschaft.“ (WhO-Regionalbüro für europa und Bundeszentrale für gesundheitliche aufklärung: „Standards für die Sexualaufklärung in europa“). der Mensch ist ein sexuelles Wesen von geburt an und stetig in entwicklung begriffen. dabei macht er schon früh sehr unterschiedliche erfahrungen mit den eigenen Bedürfnissen, mit dem Körper, mit Beziehungen und der geschlechtlich- 4. ziel keit. Somit ist der entwicklungsstand im hinblick auf Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein unterschiedlich. Schule soll diese unterschiede berücksichtigen, um die entwicklung einer gesunden, selbstbestimmten Sexualität individuell und optimal zu fördern und dadurch mehr Schutz für die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. die Begleitung bei der entwicklung zur Mündigkeit sollte die Vermittlung von informationen, die anregung zur Reflexion bezüglich der eigen- und Fremdwahrnehmung und die Förderung der empathie- und Kommunikationsfähigkeit umfassen. die Verantwortung für die eigene Person und für die Mitmenschen soll bewusst werden. Respekt und toleranz Sexualerziehung soll dazu beitragen, vorhandene Vorurteile abzubauen. Sie soll zur achtung der Würde und eigenart des Mitmenschen, zur toleranz und gegenseitigen Rücksichtnahme erziehen, auch wenn sich die sexuelle identität des Mitmenschen von der eigenen sexuellen identität unterscheidet. Sexualitätsbezogene Medieninhalte und die Kommerzialisierung von Körper und Sexualität Kinder und Jugendliche beziehen ihr Wissen zu sexuellen Sachverhalten nicht nur über eltern, Schulunterricht sowie andere Kinder und Jugendliche, sondern auch durch die nutzung der unterschiedlichsten Medien. die Qualität dieser Medieninhalte hinsichtlich 11 der fachlichen Korrektheit, der altersund entwicklungsgemäßen aufbereitung und hinsichtlich der Förderung der psychosexuellen entwicklung ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von pädagogisch wertvollen angeboten bis hin zu entwicklungsgefährdenden inhalten. daher benötigen Kinder und Jugendliche pädagogisch reflektierte Begleitung und Sachinformationen, die ihnen bei der einordnung und Bewertung der (aufgenommenen) Medieninhalte helfen. die Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich mit den darstellungen von menschlichen Beziehungen und Sexualität in den Medien und in der Werbung kritisch auseinanderzusetzen und die vermittelten Rollenbilder und erwartungen zu hinterfragen. Für die entwicklung eines gesunden Körperschemas und Selbstbildes ist es beispielsweise wichtig, zwischen realen Körperproportionen und echtem aussehen einerseits sowie idealisierten, superoptimierten und unrealistischen Körperbildern andererseits zu unterscheiden. die auseinandersetzung mit der Kommerzialisierung von Körper und Sexualität soll unterstützung geben bei der entwicklung eigener Standpunkte und realistischer individueller Perspektiven. geschlechterrollen Rollenerwartungen sind bei der entwicklung der Sexualität sehr bedeutsam. durch eine auseinandersetzung mit geschlechterrollenerwartungen trägt Sexualerziehung dazu bei, (geschlechts-)typische Verhaltensmuster zu erkennen und selbstständig zu re- 12 flektieren. den Mädchen und Jungen soll geschlechtstypisches denken und Fühlen – auch in der ungleichzeitigkeit der entwicklung – bewusst werden. dadurch erweitert Sexualerziehung das Verhaltensrepertoire der Schülerinnen und Schüler im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung im umgang mit der Sexualität. Kommunikation die Möglichkeiten und chancen im sozialen Miteinander kann der einzelne nur dann ausschöpfen, wenn er kommunikationsfähig ist. Sexualität ermöglicht nichtsprachliche Kommunikation, ist in ihrem gelingen aber auf die Fähigkeit der Partnerinnen und Partner zu sprachlichem austausch angewiesen. deshalb ist der Prozess des Sprechenlernens über Sexualität, liebe und Beziehung ein grundsätzliches und durchgängiges ziel jeder Sexualerziehung. Missbrauch und sexuelle gewalt Respekt und toleranz finden ihre grenzen, wenn die Menschenwürde missachtet oder verletzt wird. Sexualerziehung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Selbstbestimmung und lebenskompetenz bei jungen Menschen zu entwickeln. Sie soll über nicht tolerierbares beziehungsweise strafrechtlich relevantes Verhalten wie sexuellen Missbrauch und sexualisierte gewalt aufklären und dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das erforderliche Wissen erwerben, sondern auch das notwendige Selbstbe- 4. ziel wusstsein entwickeln, um sich hilfe und Beratung zu holen und um sich Vertrauenspersonen zu offenbaren. dies ist insbesondere auch bei Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung anzustreben, da der grad ihrer Beeinflussbarkeit und der damit verbundenen gefährdung ungleich höher ist. hiV/aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten in die schulische Sexualerziehung soll die aufklärung über hiV/aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten (Std) beziehungsweise sexuell übertragbare infektionen (Sti) eingebunden werden. insbesondere die hiVinfektion, die derzeit noch nicht heilbar ist, kann bei Jugendlichen, die sich in der entwicklungsphase der sexuellen Orientierung und erster sexueller erfahrungen befinden, große ängste und unsicherheiten auslösen. eine Sexualerziehung, die rechtzeitig vor der Möglichkeit einer infektion einsetzt, kann dazu beitragen, unnötige ängste abzubauen und die Verbreitung sexuell übertragbarer infektionen einzudämmen. neben der Vermittlung medizinisch-biologischen Wissens rund um das thema hiV/aids und andere sexuell übertragbare infektionen müssen psychosoziale, individuelle und gesellschaftliche sowie rechtliche aspekte berücksichtigt werden. um ein solidarisches Klima gegen die ausgrenzung und diskriminierung hiVinfizierter und an aids erkrankter Menschen zu schaffen, soll den Schülerinnen und Schülern ein realistisches Bild vom leben mit hiV vermittelt werden. Obgleich sich die hiV-infektion zu einer chronischen erkrankung entwickelt, hat eine ansteckung mit dem hi-Virus weitreichende Konsequenzen, die sich in fast allen lebensbereichen bemerkbar machen. die hiV-infektion ist immer noch ein gesellschaftliches tabu. Menschen mit hiV und aids sind nach wie vor von diskriminierung und ausgrenzung betroffen und bedroht. dies und der Fakt, dass man selbst etwas gegen eine ansteckung tun kann, unterscheidet sie deutlich von anderen (chronischen) erkrankungen. 4. ziel 13 5. theMenBeReiche und inhalte in anlehnung an die vom WhO-Regionalbüro für europa und von der Bundeszentrale für gesundheitliche aufklärung entwickelten „Standards für die Sexualaufklärung in europa“ werden für alle altersgruppen allgemeine themenbereiche und inhalte formuliert, die für eine ganzheitliche Sexualerziehung unverzichtbar sind. eine solche erziehung kann nur fächerverbindend gelingen. Sie darf weder ausschließliche „gefahren-abwehr-Pädagogik“ noch „Fakten-Vermittlungs-Pädagogik“ sein, wenn sie dem anspruch gerecht werden will, Kindern und Jugendlichen die erforderlichen fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen zu vermitteln. 14 die Sensibilisierung für das jeweilige thema erfolgt zielgruppenbezogen (zum Beispiel grundschule, Förderschule, Mädchen, Jungen) und altersbezogen (zum Beispiel Primarstufe, Sekundarstufe i, Sekundarstufe ii), wobei darauf zu achten ist, dass Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, eigene themen einzubringen. die entwicklungsphasen und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen entsprechen nicht immer ihrer tatsächlichen altersstufe, so dass eine Vertiefung oder ergänzung bestimmter themenbereiche notwendig werden kann. diese notwendigkeit kann sich auch aus aktuellen anlässen beziehungsweise Veränderungen in der Schule, in der gruppe oder in der gesellschaft ergeben. da die Vermittlung überwiegend über das instrument Sprache erfolgt, sollte vorab ein Konsens darüber hergestellt werden, dass gerade im Bereich Sexualität eine situationsangemessene Sprache wichtig ist, um das für alle verständliche Vokabular kennenzulernen und um mögliche grenzüberschreitungen und Verletzungen zu vermeiden. dem besonderen Bedürfnis der eltern nach Schutz ihrer Kinder ist im Besonderen Rechnung zu tragen. 5. themenbereiche und inhalte die inhalte orientieren sich an acht themenbereichen: 5.1 der menschliche Körper und seine entwicklung Körperteile, Funktionen, biologische unterschiede Mann-Frau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, ejakulation, Körperbild und Körpermodifikation (zum Beispiel Schönheitsoperationen, Piercing, tattoos) 5.2 Fruchtbarkeit und Fortpflanzung grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, Schwangerschaft, geburt, Babys, Stillen, entscheidungen über elternschaft und Schwangerschaft, unfruchtbarkeit, adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, informationen über Beratungsstellen 5.3 Sexualität lustvolle entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen genitalien, zärtlichkeit und körperliche nähe als ausdruck von liebe und zuneigung, liebe und Verliebtsein, zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle erfahrungen, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller erregung und geschlechtsspezifische unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen altersstufen, Vielfalt sexueller identitäten und Orientie- 5. themenbereiche und inhalte rungen und deren anerkennung (hetero-, Bi-, homo- trans- und intersexualität) 5.4 emotionen Freundschaft, liebe, gefühle der zustimmung und ablehnung (eifersucht, Wut, aggression, enttäuschung, neugier, unsicherheit, Scham, angst), heimliche liebe, erste liebe, unerwiderte liebe, Freundschaft und liebe zu Menschen des gleichen geschlechts, unterschiede zwischen Freundschaft, liebe und lust, unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach intimität, nähe und Privatheit, unterschiede zwischen Fühlen und handeln 5.5 Beziehungen und lebensstile unterschiedliche arten von (Familien-)Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und gefahren beziehungsweise Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das internet und soziale netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, einfluss von geschlecht, alter, Religion und Kultur, erwartungen und Missverständnisse, zwangsbeziehungen, abhängigkeit und gewalt in Beziehungen. 15 5.6 Sexualität, gesundheit und Wohlbefinden gute und schlechte erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene gefühl, einfluss von Sexualität auf gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte gewalt und aggression, sexueller Missbrauch (Verbreitungsgrad, Formen, Prävention und hilfe), Körperhygiene, Selbstuntersuchung, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft/ sexuell übertragbare infektionen) 5.7 Sexualität und Recht Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (zum Beispiel Recht auf sexuelle Bildung und information, Recht auf körperliche und geistige unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), Recht auf informationelle Selbstbestimmung und umgang mit persönlichen daten, relevante gesetze und Vorschriften zu sexuellen entscheidungen, sexuellem Verhalten und Partnerschaft (zum Beispiel grundgesetz, landesverfassung, Strafgesetzbuch) 16 5.8 Soziale und kulturelle determinanten der Sexualität (Werte und normen) Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische unterschiede; der einfluss von gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen ein Vorschlag für die zuordnung der inhalte auf die einzelnen Schulstufen und Fächer befindet sich im anhang. der Vorschlag soll dazu beitragen, die themen und inhalte bei künftigen lehrplanrevisionen entsprechend zu berücksichtigen. außerdem soll er anregungen geben, bereits in den lehrplänen vorhandene anknüpfungspunkte adäquat aufzugreifen. der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. 5. themenbereiche und inhalte 6. QualitätSKRiteRien deR SexualeRziehung Vertrauens- und respektvolles Klassenklima Sexualität bedarf in allen pädagogischen zusammenhängen einer sensiblen Behandlung, die ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und taktgefühl seitens der lehrkräfte benötigt. Sie kann nur in einer angstfreien atmosphäre gelingen, die geprägt ist von gegenseitiger Rücksichtnahme und achtung. Kein Schüler und keine Schülerin darf dabei zu einer Offenheit gedrängt werden, die er oder sie nicht zu zeigen bereit ist. Von der lehrkraft werden glaubwürdigkeit und die Bereitschaft zu persönlicher Stellungnahme erwartet, an der sich Schülerinnen und Schüler orientieren können. dabei dürfen sie ihren Schülerinnen und Schülern aber nicht bestimmte auffassungen oder Konzepte eines – ihrer Meinung nach – gelungenen Sexuallebens aufdrängen. es ist unabdingbar, dass die lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler deutlich zwischen der Weitergabe fundierten Wissens und kritisch-ethischer Reflexion einerseits und der äußerung ihrer persönlichen Überzeugung andererseits unterscheiden. 6. Qualitätskriterien der Sexualerziehung Fächerverbindung und Kontinuität Schulische Sexualerziehung muss auf alter, entwicklungsstand, interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und gegebenenfalls auch behindertengerecht sein. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung von Wissen über biologische Vorgänge beschränken. Wesentlich für das gelingen von Sexualerziehung ist daher, sie als durchgängiges unterrichtsprinzip zu begreifen, indem die thematik von verschiedenen Seiten behandelt wird. Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende und fächerverbindende aufgabe. lehrerinnen und lehrer verschiedener Fächer wie naturwissenschaften, Biologie, Religion, ethik, geschichte, Sozialkunde, Politik, Sport, Bildende Kunst, deutsch und Fremdsprachen sind aufgefordert, sich mit dieser thematik zu beschäftigen. Sexualerziehung ist kein einmaliges ereignis. um nachhaltigkeit zu erreichen, greift sie themen immer wieder auf und berücksichtigt Veränderungen in der lebenssituation der lernenden. 17 Situations- und Projektorientierung Bei der Sexualerziehung sollen die lehrkräfte zusammenwirken, indem sie sich über die inhalte und den umfang ihrer Beiträge verständigen. insbesondere an weiterführenden Schulen kann die Sexualerziehung auch projektorientiert auf der grundlage eines für die lernenden altersgemäßen und relevanten Kontextes durchgeführt werden, indem sich alle lehrkräfte einer Klasse oder eines Jahrgangs für eine festgelegte zeit, unter ihrem jeweils fachspezifischen Blickwinkel, auf die Sexualerziehung konzentrieren. dabei muss vermieden werden, Sexualität in verschiedene Bereiche aufzuteilen, da eine ganzheitliche Betrachtung der natur der Sexualität entspricht. darüber hinaus findet Sexualerziehung situationsbezogen statt, zum Beispiel wenn auf entsprechende äußerungen, Fragen oder das Verhalten von Schülerinnen oder Schülern eingegangen wird. Bei der Planung, durchführung und auswertung konkreter Maßnahmen sollten Schülerinnen und Schüler aktiv einbezogen werden. 18 Methoden und arbeitsformen insbesondere kooperative lernformen eignen sich als arbeitsformen in der Sexualerziehung. Beim einsatz dieser und anderer arbeitsformen sollte darauf geachtet werden, dass sie den Fähigkeiten der lernenden entsprechen und schon vorher in einem anderen unterrichtlichen zusammenhang eingeübt wurden, damit die angestrebte vertrauensvolle atmosphäre nicht durch etwaige methodische hinweise der lehrkraft beeinträchtigt wird. Sofern notwendig und möglich kann der gewohnte unterrichtsraum für einzelne Stunden verlassen werden, um in einer geänderten atmosphäre ein offeneres gesprächsklima zu ermöglichen. als Methoden und arbeitsformen eignen sich beispielsweise der mediengestützte Vortrag durch lehrkräfte, Referate durch Schülerinnen und Schüler, die Partner- und gruppenarbeit, freie und gebundene unterrichtsgespräche und diskussionen (auch Podiumsdiskussionen), expertinnen- und experten-gespräch, textarbeit, arbeit an Stationen, (fächerverbindende) Projekte, interviews, ausstellungen, Wettbewerbe, Rollen- beziehungsweise interaktionsspiele und so weiter. es bietet sich an, dass außerschulische expertinnen und experten für einzelne arbeitsschritte in die arbeit eingebunden werden. Bei den Methoden und arbeitsformen sollten grundsätzlich solche bevorzugt werden, die das gespräch miteinander fördern und die chance bieten, über eigene erfahrungen und einstellungen bezüglich Freundschaft, liebe und Sexualität zu sprechen. 6. Qualitätskriterien der Sexualerziehung die lernenden können angeregt werden, persönliche lerntagebücher zur individuellen Reflexion zu führen. Portfolios bieten sich als lernbegleitung einer fächerübergreifenden, projektorientierten unterrichtseinheit an. die etablierung einer konstruktiven Rückmelde- beziehungsweise Feedbackkultur hat sich bei der Sexualerziehung ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, so dass beispielsweise lernende auch signalisieren können, dass die grenzen ihrer aufnahmefähigkeit erreicht sind. zeitweise geschlechtertrennung eine wichtige methodische Frage ist die nach der differenzierung. Je nach thema und Situation ist es sinnvoll, die koedukative unterrichtssituation aufzuheben. dabei geht es nicht darum, Mädchen und Jungen unterschiedliches Wissen zu vermitteln, sondern darum, ihnen einen gewissen „Schonraum“ zu bieten, um schambesetzte und geschlechtstypische themen bearbeiten zu können. 6. Qualitätskriterien der Sexualerziehung leistungsfeststellung und leistungsbeurteilung leistungsfeststellung und leistungsbeurteilung werden grundsätzlich durch die pädagogische Verantwortung und die Freiheit der lehrkräfte bestimmt. dabei sollte den Schülerinnen und Schülern schon im Vorfeld transparent gemacht werden, dass eine leistungsbeurteilung nur bei der Überprüfung des Faktenwissens erfolgt. die Reflexions-, Kommunikations- und handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler geht nicht in die Bewertung ein. lerntagebücher sind nicht für die lehrkräfte bestimmt. 19 7. KOORdinatiOn in deR Schule die Beiträge der verschiedenen Fächer und die zusammenarbeit mit den eltern werden durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer federführend koordiniert. in der gemeinschaftsschule bietet es sich an, Kontingentstunden für fächerverbindende Projekte zu nutzen. Bei der Planung und Koordination der Maßnahmen kommt den Fachkonferenzen der beteiligten Fächer eine besondere Bedeutung zu. Fachkräfte der schulischen Sozialarbeit und externe Fachstellen können bei der Planung, Koordination und durchführung der Maßnahmen beteiligt werden. Vor dem hintergrund der jeweiligen Schülerschaft sollen bei der Planung von Maßnahmen zur Sexualerziehung auch die möglicherweise besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit erkrankungen, Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt werden. da es sich bei der Sexualerziehung um ein fächerverbindend zu unterrichtendes Querschnittsthema handelt, sollen möglichst folgende Fächer berücksichtigt werden: 20 • Grundschule: Deutsch, Sachunterricht, Religion, Bildende Kunst und Sport • Förderschule: Biologie, Religion/ ethik, deutsch, Sozialkunde, geschichte, Bildende Kunst und Sport • Weiterführende allgemeinbildende und berufliche Schulen: Biologie/ naturwissenschaften, Religion/ ethik, deutsch und Fremdsprachen, Sozialkunde/Politik, geschichte, Bildende Kunst und Sport die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. es empfiehlt sich, Schülerinnen und Schüler generell immer wieder und auch im zusammenhang mit der Sexualerziehung darauf hinzuweisen, dass eine Weitergabe persönlicher daten im Sinne des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre sehr wohl überlegt sein sollte. Offene oder latente abwertende sexistische sowie bestimmte sexuelle identitäten und Orientierungen diskriminierende äußerungen verstoßen gegen die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige unversehrtheit. unabhängig von den Fachrichtungen ist es daher Pflicht aller lehrerinnen und lehrer, in Situationen, in denen solche äußerun- 7. Koordination in der Schule gen gemacht werden oder es zu grenzüberschreitenden handlungen kommt, einzuschreiten und (sexual-)pädagogisch zu handeln. lehrerinnen und lehrer werden von Kindern und Jugendlichen bei persönlichen Fragen und Problemen als Vertrauenspersonen in anspruch genommen. im Falle eines Verdachtes oder der Kenntnis konkreter Vorkommnisse von sexuellem Missbrauch oder sexualisierter gewalt durch erwachsene oder andere Kinder und Jugendliche sind die entsprechenden rechtlichen Vorgaben für die weitere Vorgehensweise zu beachten. zur unterstützung aller lehrkräfte bei Fragen der intervention sexualisierter gewalt kann die Schulleitung ansprechpartner/-innen beauftragen, wobei möglichst eine lehrerin und ein lehrer zusammenarbeiten sollten. zu ihren aufgaben zählt es, für Kolleginnen und Kollegen, für eltern und für Schülerinnen und Schüler als an- sprechpartnerin oder ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben und notwendigen Schritte bei einem Verdachtsfall und sind neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter Kontaktpersonen für die jeweiligen ansprechpartnerinnen und ansprechpartner der Beratungsstellen und für die Behörden vor Ort, die im Fall eines Verdachts auf Missbrauch und sexualisierte gewalt kontaktiert werden können beziehungsweise müssen. Bei der Polizei stehen eine Opferschutzbeauftragte oder ein Opferschutzbeauftragter sowie Opferschutzverantwortliche zu Fragen des Polizeilichen Opferschutzes als ansprechpartnerinnen und ansprechpartner zur Verfügung. 8. auFheBung VOn VORSchRiFten die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1990 werden aufgehoben. zugleich wird das Rundschreiben 8. aufhebung von Vorschriften betreffend Maßnahmen zur aidSPrävention vom 12. november 1998 (az: B 3 - 4.3.1.0) gegenstandslos. 21 anhang 1 Vorschlag für die zuordnung der inhalte auf die einzelnen Schulstufen der Vorschlag soll dazu beitragen, die themen und inhalte bei künftigen lehrplanrevisionen entsprechend zu berücksichtigen. außerdem soll er anregungen geben, bereits in den lehrplänen vorhandene anknüpfungspunkte adäquat aufzugreifen. die nummerierung entspricht der unter 5. der Richtlinien gewählten nummerierung der themenbereiche und soll die zuordnung zu den entsprechenden themenbereichen erleichtern. Grundschule (auf eine alters- und entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Sachunterricht, deutsch, Religion, Bildende Kunst, Sport 5.1 Körperteile, körperliche Veränderungen in der Pubertät 5.2 Babys 5.3 Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (hetero- und homosexualität) 5.4 Freundschaft, gefühle der zustimmung und ablehnung, unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach intimität, nähe und Privatheit 5.5 unterschiedliche arten von Familien, gefahren über das internet und soziale netzwerke, 5.6 sexualisierte gewalt, Missbrauch, Prävention und hilfe 5.8 Körper- und Rollenbilder in den Medien der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. 22 anhang 1 Förderschule (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Biologie, Religion/ethik, deutsch, Sozialkunde, geschichte, Bildende Kunst, Sport 5.1 Körperteile, körperliche Veränderungen in der Pubertät 5.2 Babys 5.3 Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (hetero- und homosexualität) 5.4 Freundschaft, gefühle der zustimmung und ablehnung, unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach intimität, nähe und Privatheit 5.5 unterschiedliche arten von Familien, gefahren über das internet und soziale netzwerke, 5.6 sexualisierte gewalt, Missbrauch, Prävention und hilfe 5.8 Körper- und Rollenbilder in den Medien der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. sekundarstuFe I, kl. 5 bIs 7 (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) naturwissenschaften, Biologie, Religion/ethik, deutsch, Fremdsprachen, Sozialkunde, geschichte, Bildende Kunst, Sport 5.1 Körperteile, Funktionen, biologische unterschiede Mann-Frau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, ejakulation, Körperbild 5.2 grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, empfängnisverhütung, Schwangerschaft, geburt, Babys, entscheidungen über elternschaft und Schwangerschaft, informationen über Beratungsstellen 5.3 lustvolle entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen genitalien, zärtlichkeit und körperliche nähe als ausdruck von liebe und zuneigung, liebe und Verliebtsein, zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle erfahrungen, Vielfalt sexueller identitäten und Orientierungen und deren anerkennung (hetero-, Bi-, homo- trans- und intersexualität) anhang 1 23 5.4 Freundschaft, liebe, gefühle der zustimmung und ablehnung (eifersucht, Wut, aggression, enttäuschung, neugier, unsicherheit, Scham, angst), heimliche liebe, erste liebe, unerwiderte liebe, Freundschaft und liebe zu Menschen des gleichen geschlechts 5.5 unterschiedliche arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das internet und soziale netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, 5.6 gute und schlechte erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene gefühl, sexualisierte gewalt und aggression, sexueller Missbrauch: Prävention und hilfe, Körperhygiene, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft/sexuell übertragbare infektionen) 5.8 Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. sekundarstuFe I, kl. 8 bIs 10 (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) naturwissenschaften, Biologie, Religion/ethik, deutsch, Fremdsprachen, Sozialkunde, geschichte, Bildende Kunst, Sport 5.1 Körperteile, Funktionen, biologische unterschiede Mann-Frau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, ejakulation, Körperbild und Körpermodifikation 5.2 grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, Schwangerschaft, geburt, Babys, Stillen, entscheidungen über elternschaft und Schwangerschaft, unfruchtbarkeit, adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, informationen über Beratungsstellen 5.3 lustvolle entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen genitalien, zärtlichkeit und körperliche nähe als ausdruck von liebe und zuneigung, liebe und Verliebtsein, zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle erfahrungen, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller erregung und geschlechtsspezifische unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen altersstufen, Vielfalt sexueller identitäten und Orientierungen und deren anerkennung (hetero-, Bi-, homo- trans- und intersexualität) 24 5.4 Freundschaft, liebe, gefühle der zustimmung und ablehnung (eifersucht, Wut, aggression, enttäuschung, neugier, unsicherheit, Scham, angst), heimliche liebe, erste liebe, unerwiderte liebe, Freundschaft und liebe zu Menschen des gleichen geschlechts, unterschiede zwischen Freundschaft, liebe und lust, unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach intimität, nähe und Privatheit, unterschiede zwischen Fühlen und handeln 5.5 unterschiedliche arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das internet und soziale netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, einfluss von geschlecht, alter, Religion und Kultur, erwartungen und Missverständnisse, zwangsbeziehungen, abhängigkeit und gewalt in Beziehungen 5.6 gute und schlechte erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene gefühl, positiver einfluss von Sexualität auf gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte gewalt und aggression, sexueller Missbrauch: Prävention und hilfe, Körperhygiene, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft/sexuell übertragbare infektionen) 5.7 Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (Recht auf körperliche und geistige unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), 5.8 Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische unterschiede; der einfluss von gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. 25 sekundarstuFe II Biologie, Religion/ethik, deutsch, Fremdsprachen, Politik, geschichte, Bildende Kunst, Sport 5.1 Körperhygiene, Körperbild und Körpermodifikation 5.2 entscheidungen über elternschaft und Schwangerschaft, unfruchtbarkeit, adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, informationen über Beratungsstellen 5.3 Sex in den Medien, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller erregung und geschlechtsspezifische unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen altersstufen, Vielfalt sexueller identitäten und Orientierungen und deren anerkennung (hetero-, Bi-, homo- trans- und intersexualität) 5.4 Freundschaft und liebe zu Menschen des gleichen geschlechts 5.5 unterschiedliche arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, einfluss von geschlecht, alter, Religion und Kultur, zwangsbeziehungen, abhängigkeit und gewalt in Beziehungen 5.6 positiver einfluss von Sexualität auf gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte gewalt und aggression, sexueller Missbrauch: Verbreitungsgrad, Formen, Prävention und hilfe, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft/sexuell übertragbare infektionen) 5.7 Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (zum Beispiel Recht auf sexuelle Bildung und information, Recht auf körperliche und geistige unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), relevante nationale gesetze und Vorschriften zu sexuellen entscheidungen, sexuellem Verhalten und Partnerschaft (zum Beispiel grundgesetz, landesverfassung, Strafgesetzbuch) 5.8 Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische unterschiede; der einfluss von gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen aspekte. 26 anhang 1 anhang 2 Weitergehende informationen und ansprechpartner InFormatIonen WhO-Regionalbüro für europa und Bzga: „Standards für die Sexualaufklärung in europa“ www.bzga.de Runder tisch: „leitlinien zur einschaltung der Strafverfolgungsbehörden in Fällen sexueller gewalt gegen Kinder und heranwachsende“ www.bmj.de Kultusministerkonferenz: „handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und gewalthandlungen in Schulen und schulnahen einrichtungen“ www.kmk.org der „Polizeiliche Opferschutz“ beinhaltet den angemessenen umgang der Polizei mit den Opfern von Straftaten und Verkehrsunfällen und den Opferbeistand durch information (z.B. über den ablauf eines Strafverfahrens), aufklärung (z.B. über die Rechte des Verletzten in Strafverfahren) und Beratung (z.B. über technische Schutzmöglichkeiten) sowie die information über und gegebenenfalls Vermittlung an staatliche oder nicht staatliche hilfs- und unterstützungseinrichtungen (z.B. WeiSSeR Ring). die oder der Opferschutzbeauftragte sowie die Opferschutzverantwortlichen der Polizei sind ansprechpartner zu Fragen des Polizeilichen Opferschutzes. www.saarland.de/53305.htm anhang 2 27 materIalIen Für lehrkräFte landesarbeitsgemeinschaft für gesundheitsförderung Saarland e.V.: „Körpererfahrung und Sexualerziehung im Kindergarten“ laGs e.V. Martin-luther-Straße 12 66111 Saarbrücken tel.: 0681/976197-0 Fax: 0681/976197-99 e-mail: mail@lags.de www.lags.de bundeszentrale für gesundheitliche aufklärung (bzga): „aufgeklärt, selbstbestimmt und fair“ - heft 1: Sexualität und Sexualerziehung – grundlagen Bestellnummer: 20490100 www.bzga.de/infomaterialien/?sid=254 InstItutIonen mIt sexualpädaGoGIschen anGeboten aWo landesverband saarland e.V., sozialpädagogisches netzwerk (spn) zentrum für Beratung, Schwangerschaftsberatung und Sexualpädagogik Prälat-Subtil-Ring 3a 66740 Saarlouis tel.: 06831/94690 e-Mail: spnzfbsaarlouis@lvsaarland.awo.org www.awo-saarland.de landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung saarland e.V. (laGs) Martin-luther-Straße 12 66111 Saarbrücken tel.: 0681/976197-0 Fax: 0681/976197-99 e-mail: mail@lags.de www.lags.de pro familia neunkirchen Süduferstraße 14 66538 neunkirchen tel.: 06821/27677 Fax: 06821/13526 e-Mail: neunkirchen@profamilia.de www.profamilia.de/angebote-vor-ort/saarland/neunkirchen.html 28 anhang 2 pro familia saarbrücken Mainzer Straße 106 66121 Saarbrücken tel.: 0681/9681/7676 Fax: 0681/9681/7666 saarbruecken@profamilia.de www.profamilia.de/angebote-vor-ort/saarland/saarbruecken.html diakonisches Werk an der saar gGmbh ev. beratungsstelle für schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und sexualpädagogik großherzog-Friedrich-Straße 37 66111 Saarbrücken tel.: 0681/65722 Fax: 0681/64072 hdb-sb@dwsaar.de www.dwsaar.de donum Vitae beratungsstelle neunkirchen Wilhelmstraße 8 66538 neunkirchen tel.: 06821/149394 Fax: 06821/919896 e-Mail: neunkirchen@donumvitae.org www.donum-vitae-saarland.de caritas Zentrum saarpfalz Schanzstraße 4 66424 homburg tel.: 06841/93485-0 www.caritas-zentrum-saarpfalz.de donum Vitae, beratungsstelle homburg dürerstraße 151 66424 homburg-erbach tel.: 06841/758902 Fax: 06841/758903 e-Mail: homburg@donumvitae.org www.donum-vitae-saarland.de anhang 2 29 InstItutIonen mIt sexualpädaGoGIschen anGeboten und anGeboten Zum thema hIV/aIds und stds/stIs Gesundheitsamt des saarpfalz-kreises am Forum 1 66424 homburg tel.: 06841/104-8365 tel.: 06841/104-8316 Servicenummer: 06841/104-7242 Fax: 06841/1047501 e-Mail: judith.bost@saarpfalz-kreis.de e-Mail: britta.franz@saarpfalz-kreis.de e-Mail: sozialer-dienst@saarpfalzkreis.de Gesundheitsamt des landkreises merzig-Wadern hochwaldstraße 44 66663 Merzig tel.: 06861/80-412 tel.: 06861/80-410 tel.: 06861/80-413 Fax: 06861/80-414 e-Mail: aidsberatung@merzig-wadern.de Gesundheitsamt des landkreises neunkirchen lindenallee 13 66538 neunkirchen tel.: 06824/9068836 Fax: 06824/9068824 e-Mail: e.grenner@landkreis-neunkirchen.de Gesundheitsamt des regionalverbandes saarbrücken beratungsstelle für aids und sexuelle Gesundheit des regionalverbandes saarbrücken Stengelstraße 10-12 66117 Saarbrücken tel.: 0681/506-5358 tel.: 0681/506-5359 Fax: 0681/506-5391 e-Mail: karin.resch@rvsbr.de e-Mail: dunja.fuhrmann@rvsbr.de e-Mail: aids-std-beratung@rvsbr.de 30 anhang 2 Gesundheitsamt des landkreises saarlouis choisyring 5 66740 Saarlouis tel.: 06831/444-774 tel.: 06831/444-778 hiV-hotline tel.: 06831/444-777 Fax: 06831/444-775 e-Mail: simone-theis@kreis-saarlouis.de e-Mail: kerstin-merl@kreis-saarlouis.de e-Mail: susanne-arweiler@kreis-saarlouis.de www.gesundheitsamt-saarlouis.de Gesundheitsamt des landkreises st. Wendel Werschweiler Straße 40 66606 St. Wendel tel.: 06851/801-5321 tel.: 06851/801-5322 tel.: 06851/801-5320 Fax: 06851/801-5390 e-Mail: i.becker@lkwnd.de e-Mail: m.scheid@lkwnd.de e-Mail: m.l.haupenthal@lkwnd.de aids-hilfe saar e.V. nauwieser Straße 19 66111 Saarbrücken tel.: 0681/31112 Beratung: 0681/19411 www.aidshilfesaar.de anhang 2 31 beratunGsstellen beI Verdacht auF sexuellen mIssbrauch nele gegen sexuelle ausbeutung von mädchen dudweiler Straße 80 66111 Saarbrücken tel.: 0681/32058 oder 0681/32043 e-Mail: nele-sb@t-online.de www.nele-saarland.de phoenIx gegen sexuelle ausbeutung von Jungen dudweiler Straße 80 66111 Saarbrücken tel.: 0681/7619685 Fax: 0681/7619686 e-Mail: uw-phoenix@web.de www.awo-saarland.de/index.php?id=782 sos-kInderschutZ und beratunG Seilerstraße 6 66111 Saarbrücken tel.: 0681/91007-0 Fax: 0681/91007-11 e-Mail: KischuSaar@aol.com www.sos-kinderdorf.de/kinderschutz_beratung_kd_saarbruecken.html neue WeGe rückfallvorbeugung für sexuell übergriffige minderjährige Serriger Straße 20 66115 Saarbrücken tel.: 0681/7559498 e-Mail: hconrad@lvsaarland.awo.org www.awo-saarland.de/index.php?id=781 beauftragter zur prävention von sexuellem missbrauch an minderjährigen (präventionsbeauftragter) des bistums speyer Markus Bucher abteilungsleiter ha iii/2 Personalentwicklung Kleine Pfaffengasse 16 67343 Speyer tel.: 06232/102-149 Fax: 06232/102-158 e-Mail: Markus.Bucher@bistum-speyer.de 32 anhang 2 beauftragter zur prävention von sexuellem missbrauch an minderjährigen (präventionsbeauftragter) der diözese trier dr. andreas zimmer leiter der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz (vgl. www.kinderundjugendschutz@bistum-trier.de) hinter dem dom 6 54290 trier tel.: 0651/7105-279 schutZ Von mädchen und JunGen Vor sexuellen überGrIFFen Im Internet Klickx!“ - Schutz vor sexuellem Missbrauch im chat www.klickx.net nele gegen sexuelle ausbeutung von Mädchen www.nele-saarland.de PhOenix gegen sexuelle ausbeutung von Jungen www.awo-saarland.de/Index.php?id=782 proGramme Zur stärkunG der persönlIchkeIt grundschule: „Klasse2000“ www.klasse2000.de Sekundarstufe i: „erwachsen werden“ (lions Quest) www.lions-quest.de erlebnispädagogik erlebnispädagogisches zentrum Saar www.epz-saar.de anhang 2 33 WeItere InFormatIonen Im Internet Saarländischer Bildungsserver www.bildungsserver.saarland.de „hinsehen und handeln – notfallpläne für saarländische Schulen“ www.saarland.de/56653.htm „Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes“ www.saarland.de/13167.htm landesinstitut für Pädagogik und Medien (lPM) www.lpm.uni-sb.de ilF Saarbrücken institut für lehrerfort- und -weiterbildung www.ilf-saarbruecken.de Ministerium für Soziales, gesundheit, Frauen und Familie www.saarland.de/13763.htm landesinstitut für Präventives handeln www.lph.saarland.de „wir im Verein mit dir“ e.V. www.wir-im-verein-mit-dir.de Jeweils aktuelle informationen können vom saarländischen Bildungsserver abgerufen werden 34 anhang 2 anhang 3 erlass zur in-Kraft-Setzung der Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes vom 4. Juni 2013 erlass betreffend die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes Vom 4. Juni 2013 (amtsbl. ii, S. 603) 1. die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes treten für alle Schulen ab dem Schuljahr 2013/14 in Kraft. gleichzeitig werden die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1990 aufgehoben. 2. Jeder Schule werden die Richtlinien übersandt. zusätzlich sind die Richtlinien im internet unter http://www.saarland.de/13167.htm abrufbar. 3. die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes sind als anlage abgedruckt. anhang 3 35 Mi ni st er i um f ür Bi l dung u nd Kultur Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Te l e f o n : ( 0 6 8 1 ) 5 0 1 - 7 2 1 3 / 7 3 6 1 E-Mail: presse@bildung.saarland.de w w w. b i l d u n g . s a a r l a n d . d e Saarbrücken 2013