\ Mitarbeitervertretung l 1'521 m.r _ _Mitarbeitermietpreis — kein einfaches Wort und ers Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bereits im Intranet angekündigt habe ich folgenden Leitartikel zur neuen Mitarbeiter— mictpreisverordnung verfasst: Die Zuweisung von Dienstmietwohnungen ist eine Fürsoroemaßnahme des DienstoebeLs; auf die kein Rechtsanspruch besteht: Günstigen Wohnraum für Beschäftigte anzu— bieten, ist keine Erfindung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Dieses war schon immer ein wichtiges Instrument von Unternehmen und Behörden, Mitarbeitende zu gewinnen und an sich zu binden, besonders wichtig in Zeiten von zunehmender Personalknappheit und Fachkräftemangel, insbesondere in teu- ren Großstadtsituationen. Es gibt auch noch andere Nichtgehaltselemente die ein Arbeit- geber seinen Mitarbeitenden gewähren kann, wie aus einem Artikel der SZ vom 12.05.2017 aber hervorgeht, ist eben ein ganz wesentli— ches Element der bezahlbare Wohnraum. Warum eigentlich „was Neues?" Die bisherige Mietpreisbekanntmachung war seit 1999 nicht mehr geändert worden, vie- verordnung [MMPrV) t recht kein einfaches Thema — le erforderliche Rechtsanpassungen waren nicht mehr durchgeführt worden. Seit 1999 erfolgten keine Mieterhöhungen mehr, die anfänglich teilweise hohe Versteuerungen an das Finanzamt wegen des geldwerten Vorteils, konnten dank der LandeskirchenstelIe/ZGASt erfreulicher Weise deutlich gesenkt werden [bei den mietfreien Pfarrdienstwohnungen in wesentlich größerer Anzahl "übrigens ebenso). Große Tarifsteigerungen gab es in diesem Zeit— raum allerdings auch nicht, eine Angleichung der „Aktivklausel“ an den Freistaat Bayern (also das Wohnen in vergünstigten Mitarbei— terwohnungen auch im Ruhestand) fand nicht statt, der Sanierungszustand der Mitarbeiter— wohnungen verschlechterte sich gerade in der jüngsten Vergangenheit leider kontinuierlich und größere Wohnungen/Häuser für Familien sind Mangelware. Warum diese Neuregelung nicht in einer gro- ßen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der MAV erarbeitet wurde. so wie es im guten Mitei— nander der Vergangenheit der Fall gewesen wäre, wissen wir nicht. Was heißt nun die neue Mitarbeitermiet— preisverordnung für die Mitarbeitenden des HauSmitteilungen H Landeskirchenamt der ELKB i'i Juni 2017 10 Juni 2017 Mitarbeitervertretung Landeskirchenamtes in dem konkret vorgese— henen Anwendungsplan: An dem bisherigen Bewerbungsverfahren än- dert sich nichts. Wer eine Wohnung benötigt, kann sich nach wie vor auf eine Bewerberliste setzen lassen (Wohnungsbewerbungsbogen findet man im Intranet), allerdings zu keinen vergünstigten Bedingungen mehr. Der erste Regelungssehwerpunkt der MMPrV setzt nach Ansicht der Abt. B fest. dass die Mitarbeitende des Landeskirchenamtes künf- tig keine bessere Behandlung mehr erhalten als Fremdmieter. Von allen Mietern - also auch den Mitarbeitern des Landeskirchenam— tes — wird nach Vorstellung der Abt. B deshalb bei Neumietve [trägen die erzielbare Miete in- nerhalb der Grenzen des örtlichen Mietspie— gels eingefordert. wie das eben alle seriösen, aber gleichzeitig an Profitsteigerung den- kenden Vermieter großer Mietobjektbeständc handhaben. Landeskirchliehe Mietinteressen— ten werden lediglieh bei den Mietangeboten bevorzugt behandelt. aber es wäre ja auch noch schöner, wenn ein Arbeitgebern nicht an seine Arbeitnehmer vermietet. (Außerdem hat ein Vermieter wirtschaftliche Vorteile von einer Vermietung an seine Arbeitnehmer, da der Wohnraum pfleglich behandelt wird, kei- ne Mietausfälle entstehen etc.). Die Altmieler von Mietwohnungen werden sich auf Mieterhöhungen einstellen müssen und zwar bis zur Erreichung der genannten erzielbaren Miete. Geschützt werden sie dabei lediglich durch das staatliche Mietrecht (55 535 ff. BGB), was heißt, dass alle drei Jahre die Mieten um 150/0 erhöht werden. Was das nur innerhalb der kommenden 10 Jahre an er- heblichen Kostensteigerung ausmachen wird, kann sich Jeder schnell ausrechnen. Der zweite Regelungsinhalt ist die doppi- sehe Darstellung der angeblichen Verluste der günstigeren Vermietung der Altbestände der Mitarbeiterwohnungen. Diese Summe bildet den sogenannten „Fördertopf“. Was heißt das? Bis zum 31.12.2016 wurden die Wohnungen zu dem bisherigen deutlich vergünstigten Mietpreisen angeboten, mit Berücksichtigung Landeskirchenamt der ELKB Hausmitteilungen 3?? L—fl von Nebenkosten und unter Angabe der Höhe des zu versteuernden „geldwerten Vorteils“, der in legaler Weise bei Wohnraum auf das Möglichste herabgerechnet wurde. Seit dem 1.1.2017: Es wird faktisch der nach tlem Mietspiegel erzielbare Mietzins verlangt, zusätzlich eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (was früher nicht der Fall war). Nach der neuen MMPrV gibt es also einen echten „Systemwechsel“. Bei Neu— oder Wie— dervermietung wird der örtliche Mietwert in der realen Anwendung so berücksichtigt, dass der Mietzins bei den bereits schon erfolgten Wohnungsangeboten bei zwischen 10,50 (2: bis über 14,00 Euro lagen (und dabei reden wir hier noch nicht einmal von besonders schönen Wohnungen in richtig guten Lagen]. Nach ä 6 der MMPrV km es zukünftig zwar nun eine Förderung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geben, allerdings nur nach dem bei der Abt. A angesiedelten Fördertopf, der derzeit nur den Inhalt der Darstellung der Doppik im Hinblick auf den derzeitigen Altbc- stand ausmacht; er ist also mit anderen Wor— ten so gut wie leer. Mit jeder Mieterhöhung der bisherigen Mietverhältnisse steigt zwar theoretisch der Differenzbetrag zwischen bis- heriger Miete und Neumieten, der in diesen Fördertopf gelangt, aus diesem Fördertopf müsste aber dann das die Förderung verwal- tende neue Personal bei der Abt. A bezahlt werden, er unterliegt dem Abschmelzen durch die Versteuerung und bei jeder allgemeinen Mietsteigerungen des Münchner Mietspiegels wird er nach der Logik der Doppik auch wieder kleiner. Es ist also in etwa wie bei der Fabel von dem Hasen und dem Igel (aus Hasensicht]. In einer Dienstvereinbarung soll dann festgelegt werden, wer in welcher Höhe eine Förderung für seinen angemieteten Wohnraum erhält, die dann auch komplett zu versteuern wäre (also eine deutlich Verschlechterung auch im Hinblick auf den geldwerten Vorteils der bis— herigen vergünstigten Mieten, wo es die Mög- lichkeit der legalen Absenkung gab). Für diese Vergabe und die dann zugrundelie— Mitarbeitervertretung l ü gende Dienstvereinbarung über die „Förder— richtlinien" soll zukünftig nicht die MAV des Landeskirchenamtes. sondern die Gesamtmit- arbeitervertretung zuständig sein, die natür— lich auch Mitarbeitende außerhalb des Groß- raums Münchens berücksichtigt wissen will. Wir als MAV hätten nach den Vorstellungen der Abt. B hier demzufolge keinerlei Mitwir— kungsmöglichkciten mehr, und die für ganz Bayern zuständige GMV hat naturgemäß die teuren Wohnsituationen der Mitarbeiter des Landeskirchenamtes München nicht als aller— erstes im Blick. Die Abteilung B erhält also die gesamten ge— steigerten Mieteinnahmen und die Abteilung A erhält den leeren Fördertopf sowie die mit ihm verbundenen Verwaltungskosten. Warum sieht die MAV—landeskirehenamt die neue Verordming_kritisch: Nach den vorangegangenen Darlegungen kann das eigentlich nicht mehr so sehr ver— wundern. dass es hierzu kritische Anmerkun- gen gibt: ‘l. Konkurrenz zu anderen Behörden hinsicht— lich Mitarbeitendengewinnung/Mitarbeiten— denbindung: Alleine der Freistaat wird bis 2020 in München mehr als 1.000 neue Wohnungen auf den Weg bringen. Innenminister Hermann begründete das mit den Worten, dass mit diesem verstärk— ten Angebot die Attraktivität des Freistaates Bavern in München als Arbeitgeber erhöht wird. Beim Freistaat und auch bei der Landes- hauptstadt München beträgt der Mietzins für Wohnungen in München und im Umland (bei Wohnungen in deren Eigentum) 8,50 Euro/ (Im/Monat. Dazu ist zusätzlich je nach Fa— milieneinkommen eine Förderung bis 2 €lqm (Freistaat) bzw. 3 älqm (LH München] möglich. d.h. einkommensschwache staatliche Mitar— beitende erhalten eine Wohnung in München für bis zu 5.50 Euro/qm. Der Mietzins wird (insbesondere bei den im staatlichen Bereich sehr häufigen Bauträgermodellen) in einer sehr komplexen Berechnung vom Finanzmi— nisterium festgesetzt. Das Evang—Luth. Landeskirchenamt steht bei der Gewinnung von Personal in direkter Kon— kurrenz zu anderen Behörden und Firmen in München. Alleine das Argument „Sie arbei— ten für die Evang—Luth. Kirche" wird nicht zur Personalgewinnung führen. Familien— freundliche Arbeitszeiten. Zusatzversorgung. Fortbildungsmöglichkeiten werden auch von anderen Behörden angeboten. (Die Ministeri- alzulage wird auch in den staatlichen Minis- terien gewährt]. Mit Einführung der neuen Mitarbeitermictpreisverordnung haben wir nun ein wichtiges Instrument für Mitarbeiter— gewinnung verloren: Nämlich Bereitstellung von günstigen Wohnraum in München. (Sogar die 6KG München und die Münchner Kirchen— gemeinden bieten über eine unlängst erlasse- ne Handreiehung 'nun günstigere Mieten für Mitarbeitende an als das Landeskirchenamt, nämlich die untere Grenze der unteren Span- ne des Mietspiegels). 2. Nachteile des „neues Systems" __ Die Förderriehtlinicn sollen nach ersten Uber— Iegungen auf das Einkommen abzielen. Je komplexer aber die Berechnungen werden, desto höher auch der Personalbedarf für die Abteilung A. Dieses Personal wird zwangsläu- fig aus diesem Fördertopf vergütet werden, so dass ein gefüllter Fördertopf — sofern der überhaupt vorliegt — sich massiv verringern würde. Es ist außerdem ein sehr großer Unterschied, ob ich eine Wohnung zu einem festen, ver- lässlichen Mietzins anmiete oder von Förde- rungen nach bestimmten Kriterien und letzt— lich auch nach Haushaltslage abhängig bin. Vor allem aber werden beim Freistaat und bei der LH München nach wie vor die Mitarbeiter— wohnungen vergünstigt für alle Mitarbeiten— de angcboten, lediglich die zustehende Woh- nungsgröße variiert nach dem Familienstand. Die Zusatz-Förderungen (zu den günstigen Mieten) wird zwar nach Familieneinkommen gewährt, ist aber nicht davon abhängig. ob Hausmitteilungen I u a ’ Landeskirchenamt der ELKB 11 Juni 20l7 Mitarbeitervertretung Ebbe oder Flut in einem Fördertopf herrscht. 3. Miethöhe Nach 5 3 MMPrV sollen künftig bei Neu- und Wiedcrmietung der örtliche Miet— wert berücksichtigt werden, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sind überzogene Mietpreise dadurch zu vermeiden. dass regelmäßig die mittlere Spanne der ortübliehen Miete nicht überschritten wird, wobei die bislang angebotenen Wohnungs- angebote zeigen. dass die Spannen des Miet— Spiegels im Geiste einer Prol'itmaximierung [zugunsten des Vermieters und zu Lasten der Mieter, versteht sich) voll ausgenutzt werden sollen. Das gilt als Grenze der Mietbelastung allerdings noch nicht einmal für Wohnungen in Spitzenlagen oder besonders schöne Woh- nungen bzw. Häuser. Das heißt. hier darf sich dem Angebots— und Nachfragemarkt ange— passt werden. Man muss sich die Frage stellen, warum der Freistaat für seine eigene Wohnungen Mie— ten zu 8,50 Euro anbieten kann, während wir Wohnungen zum ortübliehen Mietzins bzw. darüber hinaus vermieten. Ein weite— res Beispiel zum Thema, welcher Mietzins in München eigentlich möglich ist: Die Mün- chener Zentralbaugenossensehaft vermietet Wohnungen. u.a. in Sehwabing, der Ungerer-, Biedersteiner—, KIementinenstraße für derzeit 7,00 bis 7,60 Euro/Om/Monat. Mit diesem Mietzins werden die Kosten für die Verwal— tung, Sanierung, Instandsetzung abgegolten. Am Ende des Jahres wird bilanziert. Die Meh— reinnahmen werden den Rücklagen zugeführt. Mein Gesprächspartner bei dieser Genossen— schaft sagte, dass in den letzten Jahren ein Ubersehuss erwirtschaftet wurde. Sollten die Kosten irgendwann steigen, dann wird über eine Erhöhung des Mietzins beschlos- sen. ln Hinblick auf kostendeckende _ a‘ V; -. “gütig fies. 7,00 Euro und 8,50 Euro bedeuten also Mie- teinnahme von 11,50 Euro und weit darüber hinaus eine stattliche Rendite — oder sind die Kosten der kirchlichen Verwaltung für die Lie- genschaften tatsächlich so viel höher? Wohl kaum! Das heißt, das Vermögen im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag zu verwalten, soll zu Lasten der Mitarbeitenden durch Mietzins- steigerungen erfolgen. Angebot und Nachfrage regeln den Preis auf dem Mietmarkt und aus der Not werden Geschäfte getätigt und Rendite gerne mitgenommen, auch nun mit Blick aul uns Mitarbeitende. Stadtteile verändern sich, weil Durchschnitts- und Geringverdiener sieh Mieten in guten La— gen nicht mehr leisten können. Letztlich wür- de sich auch die Evangelische Landeskirche an dieser ethisch und moralisch fragwürdigen Mietmarktpolitik beteiligen. Die ELKB investiert ja auch nicht in Aktienkursen von Rüstungs- firmen. Bei den Mitarbeiterwohnungen sollen aber nun keine ethischen-Christiichen Grund- sätze mehr gelten? 4. Beteiligungsrechte Die MMPrV wurde ohne Einbindung der Pfarrerkommission bzgl. des Mitarbeitenden- wohnraums der theologischen Referenten/ innen des Landeskirchenamtes und ohne die Kirchenbeamtenvertretung beschlossen. Ein Beschlussfassung des Gremiums unserer Mit- arbeitervertretung in dieser mitbestimmungs- pflichten Frage wurde gem. ä 40 Buchstabe n MVG [RS 800) ebenfalls nicht eingeholt. Die MAV hat deshalb am 4.5.2017 dem Lan— deskirchenrat sowie der Synodalpräsidenten Frau Preidel ein Schreiben zugeleitet. In die- sem Schreiben haben wir unsere Position zu der Verordnung dargestellt, um Aussetzung der Verordnung und um Einsetzung einer Arbeits- gruppe, die sich aus allen betroffenen Inter- essenvertretern zusammensetzt, gebeten, um eine sozial verträgliche Neuregelung in Anleh- nung an den Freistaat Bayern zu erarbeiten. Wichtig ist der Mitarbeitervertretung des Lan— . 2,‘A .557} n v" ‚-„ „v; .v ‚ .L. m;5n..-.-‘.‘:„:;..LL.:‚'. r... _. ‚w 12 Mieten zwischen deskirchenamtes, dass wir eine nachhaltige Juni 2017 . Landeskirchenamt der ELKB Hausmitteilungen - h"; Mitarbeitervertretung i i ' Lösung finden. die möglichst vielen Kollegin- nen und Kollegen zu bezahlbaren und quali— tativ gutem Wohnraum verhelfen. Letztlich müssen wir alle daran interessiert sein, denn in den nächsten Jahren werden sehr viele Mit— arbeitende in Ruhestand/in Rente gehen. Wir benötigen dringend neues qualifiziertes Per- sonal. Dafür muss sich das Landeskirchenamt im Raum München viel mehr dafür einsetzen und seine Attraktivität steigern. Hierzu gehört auch bezahlbarer Wohnraum. Wir Alle werden darunter leiden. wenn die Stellen nicht mehr qualifiziert besetzt werden können. Unsere MAV hat aufgrund der hohen Wichtig- keit dieses Themas am 18.5.2017 beschlossen. gem. ä 23a Abs. 1 MVG einen MV—Ausschuss für Mitarbeitendenwohnungsfragen einzuset— zen. Als Mitglieder dieses Ausschusses wurden Herr Bernhardt. Herr Brandstetter und Frau Behrens gewählt. Uber auch lhre Unterstützung hierbei. würden wir uns sehr freuen! Corinno Behrens, Totjana Gröger, Elke 5017;, Morco Brondstetter; Jochen Bern— or t P.S.: Herr Bernhardt unterstützt den Artikel nicht in allen Aussagen, trägt aber die drei For- derungen bzw. konstruktive Ideen: bezahlbare Wohnungen als Fürsorge für Mitarbeitende sowie Instrument des Recruitings, Diskussion über Bindung an staatliche Regelungen sowie Bildung einer zukunftsgerichteten Arbeits- gruppe, gerne mit. Projektwoche für K_i_nder in den Sommerferien am Konigsplatz Auch in diesem Jahr l’indet in der ersten Som— merferienwoche (vom 31. Juli bis 4. August] wieder eine Projektwoche für Kinder von 7 bis 13 Jahren statt. Es geht diesmal um das Thema „Berufe und Amter in der Antike". ln den nächsten Hausmitteilungen werden noch weitere Details bekanntgegeben Für Interessierte - vor allem für diejenigen, deren Kinder im letzten Jahr oder in den letz- ten Jahren bereits teilgenommen hatten und denen es gefallen hat - ist die Anmeldung bereits jetzt möglich unter: Tel.: 089 l 28927— 502 (oder 4303) oder E-Mail an keimt-etgenimltmstnwnals: l ä13 Juni - rfg Landeskirchenamt der lzLKB {2:2 Hausmitteilungen 03 g 2017