OBERLINHAUS Häufig gestellte Fragen Was ist der Transformationsprozess? Zum Januar 2017 wurde die Struktur der Verwaltungsbereiche im Oberlinhaus verändert. Diese Verände- rung führt zu einer neuen Arbeitsweise aller Unternehmensteile, in der fachlichen Zusammenarbeit, Arbeitsteilung und Vertrauen einen höheren Stellenwert einnehmen als bisher. Den Prozess dieses Wandels unserer Arbeitsweise nennen wir Transformationsprozess. Was wurde in den Verwaltungsbereichen verändert? Direkt-beim Vorstand wurden die „Managementdienste“ gebildet. Die Managementdienste bestehen aus den fünf Referaten Unternehmensentwicklung, Marketing, Personal und Recht, Finanzen und Controlling, und Immobilien. Diese Referate sind seit Anfang des Jahres zentral für das gesamte Oberlinhaus in Aufgaben wie Unternehmenskommunikation, Personalmanagement, Buchhaltung oder Controlling fachlich zuständig. Bisher wurde ein Großteil dieser Aufgaben als reine Dienstleistung aus dem Wirt- schafts- und Verwaltungsservice erbracht. Die neuen Referate tragen eine höhere Verantwortung ‚und sind deutlich mehr strategisch steuernd tätig, als die bisherigen Dienstleistungsabteilungen. Sie verbessern die zentralen Steuerungsmöglichkeiten des Vorstands, entlasten die Geschäftsführungen von funktionalen Aufgaben und senken durch effizientere Strukturen den Verwaltungsaufwand. Mit der Veränderung müssen viele Prozesse neu geregelt und neue Systeme der Zusammenarbeit gelernt werden. Warum wurde diese Veränderung notwendig? Die lnitiative zur Veränderung der Strukturen geht auf einen Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahr 2014 zurück. Der Vorstand wurde beauftragt, die Struktur des Verein Oberlinhaus nach dem starken Wachstum der vorherigen Jahre so zu verändern, dass neben Haftungsrisiken für die Mitglieder, auch die ' Komplexität des Gesamtunternehmens reduziert wird. Im Rahmen der damit verbundenen Analysen und Prüfung verschiedener Modelle wurde deutlich, dassbesonders die Abläufe und die Zusammenarbeit in den Venmaltungsbereichén verbessert werden müssen. Im Jahr 2016 wurde mit Hilfe einer auf die Sozialwirtschaft spezialisierte Unternehmensberatung dieneue Struktur entwickelt. Wer ist von den Veränderungen betroffen? Von den Veränderungen direkt betroffen sind die Venmaltungsmitarbeitenden der Tochtergesellschaften, des ehemaligen Wirtschafts— und Verwaltungsservices und des Vorstandsbereiches, sowie die Geschäfts- führungen und Vorstände selbst. Alle Beteiligten müssen die neue Arbeitsweise erst verinnerlichen. Dazu FAQ — Information des Vorstands ' Stand: 17.10.2017 Seite 1 von 3 wurden verschiedene Instrumente, wie z.B. das sogenannte „Organisationsmeeting“, eine strukturierte Sitzung zur Klärung von Prozessen, eingeführt. lndirekt sind alle Mitarbeitenden betroffen, da die neue Struktur sich zum Ziel setzt, dass alle Bereiche im Oberlinhaus stärker zusammenrücken und ein regelmäßiger Austausch und eine stärkere Zusammenar- beit gefördert werden — nicht nur in den Verwaltungsbereichen. Warum wurden Co-Geschäftsführer eingesetzt? Mit der Einsetzung der Vorstände als Co-Geschäftsführungen soll sichergestellt werden, dass die Veränderungen in den Tochtergesellschaften mitgetragen und schneller umgesetzt werden. An der Seite der Geschäftsführungen rücken die Vorstände näher an das operative Geschäft, verkürzen Kommunikati- ons- und Entscheidungswege und fördern die Einführung der neuen Arbeitsweise. Werden im Transformationsprozess Unternehmensteile verkauft? Die Zusammensetzung des Oberlinhaus mit seinen vier strategischen Geschäftsfeldern und allen Unternehmensteilen wird sich nicht verändern. Der Transformationsprozess konzentriert sich auf die Verwaltungsstrukturen. Das Oberlinhaus bleibt auch zukünftig ein verlässlicher Partner für Kunden und Klienten, sowie für seine Mitarbeitenden. ' Steht die Veränderung in der Geschäftsführung der Oberlinklinik im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess? Herr Dr. Hücker, der langjährige Geschäftsführer der Oberlinklinik, konnte die Strukturveränderungen nicht mittragen, da sie nicht seinen unternehmerischen Vorstellungen entsprachen. Er hat das Unterneh- men im besten Einvernehmen verlassen. Wir danken ihm auch gegenüber allen Mitarbeitenden für sein erfolgreiches Wirken. Wie ist die Nachfolge in der Geschäftsführung der Oberlinklinik geregelt? Als Vorstandsmitglied ist Herr Andreas Koch als Co-Geschäftsführer in die Oberlinklinik eingetreten. Seit dem 4. September 2017 ist zusätzlich Herr Gerald Oestreich interimsweise als neuer Geschäftsführer tätig. Mit Herrn Oestreich wurde ein erfahrener Krankenhausmanager gewonnen. Der ehemalige Geschäftsführer des Potsdamer St. Josefs Krankenhauses wird die Oberlinklinik so lange begleiten, bis eine Nachfolge für Herrn Dr. Hücker gefunden ist. FAQ — information des Vorstands Stand: 17.10.2017 Seite 2 von 3 Steht die Tarifanpassung im BBW im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess? Die Tarifanpassung im Berufsbildungswerk steht nicht im Zusammenhang mit dem Transformationspro- zess, sondern wurde im Zuge einer im nächsten Jahr auslaufenden Ausnahmegenehmigung des Diakonischen Werkes zur Anwendung der Arbeitsvertragsordnungen (AVG) vorgenommen. Im Jahr 2006 wurde im Verein Gberlinhaus, der Gberlinklinik und dem Berufsbildungswerk (BBW) eine eigene Entgeltordnung (genannt Arbeitsordnung, bzw. später Arbeitsvertragsordnung = AVG) für alle neu einzustellenden Mitarbeitenden entwickelt. Für die Anwendung der AVG erhielt der Verein Gberlinhaus, Gberlinklinik und das BBW eine Ausnahmegenehmigung des Diakonischen Werkes. Dies war notwendig, um die Personalkosten im Rahmen der nicht immer ausreichenden Refinanzierungen der Kostenträger zu halten. So konnte damals die wirtschaftliche Situation des Gesamtunternehmens stabilisiert werden. Gleichzeitig war dadurch der Umstand gegeben, dass Mitarbeitende mit unterschiedlichen Vergütungs- strukturen Hand in Hand arbeiten mussten. Die Ausnahmegenehmigung endet nächstes Jahr. Das Berufsbildungswerk hat in diesem Jahr in einem Projekt zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitervertre- tung eine Lösung erarbeitet, die grundsätzlich die Wiederanwendung der sogenannten „Arbeitsvertrags- richtlinien“ (AVR) für alle Mitarbeitenden gestattet. Für die beiden anderen Gesellschaften sind die Anträgegestellt. Wir gehen davon aus, dass beide Anträge genehmigt werden. Insgesamt hat sich gezeigt, dass aber auch mit der Anwendung der neuen AVG nun überall im Unternehmen ein modernes Vergütungssystem zur Anwendung kommt. Wir sind weiterhin bestrebt, für das gesamte Unternehmen eine Vergütungsstruktur zu leben, die uns — neben anderen Faktoren — weiterhin zu einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Arbeitgeber macht. FAQ — Information des Vorstands Stand: 17.10.2017 Seite 3 von 3