Bundesministerium gv.at Nachha'tigkeit und Tourismus Ableflung 1/1 An'agenbezogenev Umweugehuu, Umwe'lbewenung und Lumemhalwng Herr . . 51h 1 5,10mw Markus fin Hametner a" as e' Gegehmgzam 1 A 2/01214/1/2013 Anfrage zu Stellungnahme BMNT zu Standort-Entwicklungsgesetz; Sehr geehrter Herr Hametner! 2u lhrem uber dxe Websxte fragdenstaatat Dbermittelten vom 21. August 2013 beneflend Rikkme'dungen, Kommentare oder Stellungnahmen zum Standom Entwick'ungsgesetztei't Ihnen das Bundesministerium fL'Ir Naehhamgkeit und Tourismus (BMNT) Folgendes mil: Von der Bundesmmisterin fiJr Digita'iswerung und wurden 1m April (15. Mmisterrat, TOP 7) und Juli (21c. Mimsterrat, TOP 31) diesen Jahres Ministerratsvortrege fiber das geplante Projekt eines StandorbEntwicklungsgesetzes emgebracht. Die und Mimsterratsvortr'age sind aufderWebsite des Bundeskanzleramts (Bereich Bundesregwerung/Mimsterrete) verafientneht. Zu dwesen rangmem geha'tenen Dokumenten \st mnemalb der Bundesregierung die Vorgesehene Abstimmung vor Bes(h\ussfassung erfo'gt. Auf Beamtenebene wardas Bundesmimsterium ffir Nachhaltigkeit und Tourismus in die Vorbereitung deg Gesetzentwurfes nicht emgebunden, verfijgt daherauch uber keine Informationen zu allenfa'ls stattgefundenen Termmen zur Verbereuung deg Standort- Entwick'ungsgeselzes. Vom Bundesministerium fiir und wurde durch Aussendung des Begutachtungsentwurfs am 5. Juli 2018 die Mechhkewt derStellungnahme geboten. Seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde im Rahmen der Begutachtung keine formelle Stellungnahme abgegeben. Fachliche Anmerkungen des Ressorts wurden per E-Mail am 17. August 2018 direkt dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übermittelt. Die fachlichen Anmerkungen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus betrafen Bemerkungen zum Anwendungsbereich und hinsichtlich der Erläuterungen Hinweise auf aktuelle Daten des Verfahrensmonitorings über UVP-Verfahren auf der UBAHomepage. Zum vorgeschlagenen Katalog von Kriterien zur Beurteilung des besonderen öffentlichen Interesses wurde auf Ausführungen zum Verhältnis zu anderen öffentlichen Interessen aus dem Bereich Umwelt- und Klimaschutz hingewiesen. Weitere Anmerkungen betrafen das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung bezüglich des besonderen öffentlichen Interesses, etwa zur Frage der Vorgaben durch die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung, sowie die Folgewirkung für die Genehmigungsverfahren. Hinsichtlich der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sonderbestimmungen für Genehmigungsverfahren wurde Abstimmungsbedarf mit der damals ebenfalls in Begutachtung befindlichen UVP-G-Novelle 2018 und der im Nationalrat beschlossenen AVGNovelle vorgebracht. Insbesondere zur Genehmigung durch Zeitablauf und zu Beschränkungen des Rechtschutzes wurde auf die erforderliche Vereinbarkeit mit Vorgaben relevanten EU-Rechts, insbesondere der UVP-Richtlinie, der Judikatur des EuGH und internationaler Verpflichtungen, etwa nach der UNECE Aarhus-Konvention und EspooKonvention, sowie mit den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rechtschutzes hingewiesen. Fragen wurden zudem zu Folgewirkungen der vorgeschlagenen Regelungen aufgeworfen, wie möglichen Auswirkungen auf Rechte Dritter und zu Haftungsfragen. Anhand der fachlichen Anmerkungen des Ressorts wurden seitens der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, in Hinblick auf Verbesserungen aus umweltpolitischer Sicht, auch direkte Gespräche mit der zuständigen Wirtschaftsministerin geführt. 2 von 3 Derzeitwird der Entwurfzum Standon-Entwick'ungsgesetz durch das Bundesministerium fiir und fiberarbeitet. Es \st davon auszugehen, dass es zu Anderungen des Entwurfs kommt. thfreund'ichen Grime" 3. Oktober 2018 die Bundesmmistenn: Elekuomsth gefemgt Evan}