VERGLE CHSVERE NBARUNG 1. 2. 3. zwischen der Stad€ Lünen, Willy—Brandt-Platz 1, 4532 Lünen — nachfolgend: „Kammune“ -— der Partiggn AG {vormals firmierend unter WestLB AG) .———— nachfolgend: „Portigon” —- der Erste Ahwicklungsanstalt, Anstalt des öffentlichen Rechts, „.___n —— nachfolgend: „EAA“ —-— ‚„ die Kommune, die; Pnrtig'o'h “und die: EM nachfelgend auch einzeln die „Pärtéi" u‘nd zusammen;die „Parteien“ «— Vorbemerkungen Die Kommune und Pottig_on haben in der Vergangenhmt zahlreiche Swapgeschäfte abgeschlossen insbes 3nclere die in der Anlage zu dieser Verglegchsverembarung aufgeführten Mit Wirkung zum 17. 09. 2912 hat. Pnrtig‘0n sämtliche Swapgeschafte mit: der Kommune und Sämtliche Rechte Und Pflichten der Purtig_on aus und im Zu— sammenhang mit diesen Swapgeschäften (ein5czhli'eßlich etwaiger Ansprüche der Kommune aus Bera’tungshaftung) gem. 5 83 FMS€FG' ; V m. 55 123 ff. UmwG auf die EAA abgespalten. Die Kommune macht gegenüber der EAA als Reehtsnachfolgerin der Portian (i) Schadensersatzanspruche wagen angeblich fehlerhafter Beratung vor Abschluss der Swapge5chäfte some (ii) Bereicherungsansprüche wagen “angeblicher Unwirk— samkeit oder Anfechtbarkeit der SWapgeschäfte geltend (die „Haftungsansprü- che“). Die EAA hat die Haftungsansprüche zurückgewiesen und macht Umgekehrt gegenüber der Kommune Ansprüi:he' auf von dieser eingeätellfte Zahlungen unter den Swapgeschäften abzüglich van der EAA einb_ehalten‘e1‘ ader verrßchneter Zah- _ 9411 Oil—22912, 293549423, 15.02.2918 Seite 119 lungen (die „Zähiungsriickstände”) geltend. Die Zahlungsrückstände betragen zum 30.11.2017 (der „Stichtag“) EUR 41.945.861‚14. 3. Die vorgenannten (angeblichen) Ansprüche sind Gegenstand dreier von der Kom— mune angestrengter Rechtsstreite, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Düssel— dorf unter den A2. l-— 14 U 93/13 und l— 14 U 105/14 sowie vor dem Landgericht Düs— seldorf unter dem A2. 8 0 656/13 anhängig sind 4. Die Parteien sind nunmehr übereingekommen, ihren Streit über das- Bestehen ihrer wethsels-eitigen Ansprüche unter Aufrech'rerhaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffas— sungen, d.h. ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht und ohne prä— }uciizierencle Wirkung für künftige gleiche oder vergleichbare Fälle, einvernehmlich im Rahmen dieser Vergleichsvereinbarung ‚beizulegen. Dies vorausgesehickt, vereinbaren die Parteien was folgt: 9 1 Vergleichszahlung 1. Die EAA verpflichtet sich vergleichsweise und ohne Anerkennung einer dahingehem den Rechtspflicht, an die Kemmune einen EetrIag in Höhe von EUR 23.'090.060‚06 (in Wörten: euro dreidndeahäig Millimnefl) zu zahlen (der „Vergleichsbetrag“) qnd verzichtet auf eine Verzinsung der Zahlungs— rückstände. 2. Die Zahlung des Vergleichs„betijags erfolgt durch Verrechnung mit den Ansprüchen der EAA nach“ Maßgabe von 53. 5 ?. Auflösußß/Ft:rtführu ng der laufenden Swa_pgeschäfte 1. Die Kemmune' wird die “EM bis zum 30,04.2018 anwaeisen‚ die aus ‘neehfstehender Tabelle ersichtlichen’ Geschäfte gegen Zahlung des dann bestehenden Marktwerts aufzixlös'efl. _ Ref—Nr.. Swap 2137084D/4332276AD 'CHF*PI'us—Swap 2512725D/4316628AD CHF—Zins" und Währungeswap_ 53-01 013-201 2, 20354942_1‚ 15,02.2018 Seite 249 1874451D/4325485AD CH F—Digital—Swap Es steht der Kommune jederzeit -—- unter normalen Marktbedingungen ‚„ frei, von der EAA Auflösung auch der weiteren laufenden Swapgeschäfte gegen Zahlung des dann bestehenden Marktwerts zu verlangen. Portigon uiid EAA versichern, dass in die Auflösung$preise (Mar'ktWer'te) keine Mar-— ge zu ihren Gunsten einstrukturiert ist. Die Kommune und die EAA werden die „laufenden Swapgeschäfte bis zu deren Auf— lösung bzw. bis zu deren Ablauidatum vertragsgemäß fertführen und ihre wechsel— seitigen fällig werdenden Zahlungsverpilichtungen aus diesen Swapgeschäften ord— nungsgemäß erfüllen. Fiir den Fall, dass der um einer Partei unter einem Swapge» schäft zu einem Fälligkeitstermin zu erbringende variable Betrag negativ sein sollte (LB, aufgrund des derzeit negativen Euribers),wird Vorsorglich klargestellt, dass dieser Betrag dann von derjeweils anderen Partei (ggf. zusätzlich) zu erbringen ist. ‚5 3 Verrechnung der Zahlungsansprüche / Stundun'g Der ven der Kommune-nach Maßgabe dieser Vergleichsxrfi!’ßinbarung und Verrech— nung dervvechselsetitigen Ansprüche ge5chulciete Betrag bestehend aus — den zum Stichtag bestehendeii '»Zahlungsrücks‘tändem —— den für eine Vorfreitige Auflösung der in 5 2 Ziffer 1. genannten SWapgeschäft'e zu zahlenden Marktwerte' und -— etwaigen zwischen dem Stichtag und der Auflösung der vorgenannten Swap— ge'sch'affte hierunter fällig werdenden zahlungsverpfiicht-ungen abzügli6h -— de'sterglieich'sbetra'gs ist“ zahlbar auf felgendes Kante: Kontoinhaber; „Erste Abwicklung‘sa nstalt IBAN: BIC-: Verwendungszweck; Vergleichszählung Stadt Lunge Die Kommune ist berechtigt und verpflichtet, den vorgenannten Betrag bis zum 30.09.2020‘ii1-künstänteh Teilbeträge'r'i jeWe‘ils Zinn Ende eines Quartals an die EAA . D—Q‘l 00-2012, 20354942_1 , 15,02.‚201 8 ' $eite 319 zu erbringen, ohne dass hierfür zusätzliche Zinsen ‘a‘nfailen. Die Parteien werden sich unverzügiich nach Auflösung der unter 5 2 Ziffer 1. genannten Swapgeschäfte auf einen konkreten Tilgungsplan verständigen. Kommt die Kommune nach dieser Verständigung- mit der Zahlung eines Teilbetrags mehr als 14 Tage in Verzug, ist der gesamte Restbetrag unmittelbar zur Zahlung fällig. 5 4 Abgeltung/Kosten Mit Abschluss dieser Vergieichsvereinbarung sind sämtliche etwaigen gegenwärti— gen und künftigen, bekannten und unbekannten Heftungsanspriiche der Kemmune gegen die EAA und die Portigon ans und im Zusammenhang mit sämtlichen zwi— schen der Kommune und der Portigen (als Rechtsvorgängerin der EAA) abgeschlos- senen (“d.h. noch laufenden und bereits beendeten) Swapgeschäften, insbesondere soweit diese Ansprüche Gegenstand der in den Verbemarku;1g_en genannten Rechtsstreite sind und auch 'SoWeit sich die5e Haftungsanspriiche aus anderen als in den Vorbemerkungen genannten Rechtsgriinden ergeben, endgültig und unwider— ruflich abgegülten und erledigt. Unverzi.iglieh nach Abschluss dieses Vergleichs Wir-d die Kommune ihre in den “Vor— bemerkungen genannten Klagen gegenüber der EAA zurücknehmen. Die EAA wird den Klag9'riiekn'ah111eri jeweilszestimmen. Die Parteien werden Kostenanträge stel- len und den Gerichtfendeb€i ieweils seh_riftsätzlich mitteilen, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, dass; die Kosten der Rechtsstreite. und des Vergleichs gegen— einander re_ufgehnben werden. Ferner wird die-Kommune unverzüglich nach Ab— schluss dieses Vergleichs Sämtliche aus den steirischen den. Parteien anhängigen R&hts$treiten zu den A2. i-14 U 9/13 und i—14 U 105/14 hervergegang'enen Voll- —streckung5titel entwert‘e't an die EAA herausgeben. Die Kosten der ‘Rechtsst-reite und desVi—rrgieichs werden gegeneinander aufgeho» Lbeh. Etwaige Ko_sténregeiüflgjflfi zwischen 'EAA und Pnrt'igon bleiben von dieser‘Ve‘_r—— einbaf'ung unberührt. 5 s Vertraulichkeit Die Parteien verpfliizhten sich, über “instandekemmen und inhalt dieser Vergleichs- verefinbarüng Stillschweigen zu bewahren. Als Verletzung dieser vertr'aulichkeits— verpflichtmg gilt nicht die Offenlegung-dieser Vereinbarung, (“i) soweit eine der Par- teien hierzu ge.s££tzlich Oder aufgrund gericht_linher order behördlicher Anordnung verpflichtet ist, eder- (ii) an Berater einer Partei, die von Berufe Wege'n—Oder auf— [ D-0103—2012‚ 293549423, 15.02.2018 Seite 419 grund einer mit der jeweiligen Partei zu schließe'nden Vertraulichkeitsvereinbarung ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Parteien stehen dafür ein, dass auch ihre“ jeweiligen Berater diese Vertraulichlc,eitsirerpflichtung einhalten. 2. Die Parteien vErpfli'chten sich wechselseitig, jegliche Äußerungen hinsichtlich des in den Vorbemerkungen dargestellten bzw. in dieser Vereinbarung geregelten Sach— verhalts sewie sonstige Äußerungen zu unterlassen, die für das Ansehen der jeweils anderen Partei nachteilig sein könnten. 5 6 Zusicherain'gen der Parteien Die Parteien sichern sich gegenseitig folgendes zu:- 1. Die Parteien verfügen über die Befugnis und Befähigung, diesen Vertrag rechtswirk— sam abzuschließen und ihre Rechte und Pflichten danach auszuüben. Allen rechtli— chen und tatsächlichen Anferderun‘gen im Hinblick auf ihre Berechtigung, diesen Vertrag abzuschließen und durchzuführen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfül- len, wurde entsprechen. Die Parteien haben die Fähigkeit, Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung rechtsverbindlich und durchset-zhar einzugehen sowie-entspre— chende Verfügungen vorzunehmen ‚un_d durch Abschluss dieser Vereinbarung nicht gegen die für sie maßg-ebenden, etwa öffentliche.rei:htliche, Rechtsnarf‘schriftien zu verstoßen. ‘ 2. Die Personen, die diese Vereinbarung für die Partei unterzeichnen, sind zur ent- sprechenden Vertretung der jeweiligen Partei befugt, 3. Jedwede notwendige Genehmigung rum reehtswirkSamen Abschluss; dieser Verein— ha'ruiig —— sofern erforderlich -— liegt in ‚der erforderlichen Ferm fänhtägültig und un- Wider'rnflieh vor. Si:llte eine “Genehniigung effcrdei*lii:h werden, “Wird die Partei un— verzü'g'lith alle. erford'erliithen Schritte Vernehmeri, um diese Genehmigung“ sthnell5tmögiich fzu Erhalten. 4. Jede notwendige Anzeige dieser Vereinbarung —+ sofern ‚erforderlich -'-' ist rechtzeitig .durchgeführi-werden,“Es liegen “keinerleiHinderni5$€ ver und sind Weitere; Handli1rr- gen nOtWendig, damit diese Vereinbarung ”vollumfänglich rechtswirksam wird. ‘ ii 7 Weitere Znsicherung der Kommune- Die Kommune trifft eine eigene und. unabhängige Entscheidung in Bezug auf diese Ver- einbarung, Dabei stützt sie sich auf ihr eigenes Urteil und auf das Urteil solcher Berater, } D-O‘l (iQ-2012. 20354942__1 , 15.02.2818 seite 519 deren Einschaltung sie insbesondere im Hinblick auf rechtliche, kommtxnal« und aufsichts— rechtliche, steuerliche, buchungsrechtliche, geschäftliche, anlagerechtliche oder finanziel- le Risiken für notwendig erachtet. Die Kommune ist imstande, den Inhalt und die Risiken dieser Vereinbarung zu verstehen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich aller im Zusammen-» hang mit der Vereinbarung stehenden Angaben, Prognosen oder Berechnungen. Weder die EAA noch die Portigon haben die Kommune in irgendeiner Form hinsichtlich oder im ZUsanin1enhang mit dieser Vereinbarung beraten, Weder aufgrund des zwischen den Par— teien bestehenden oder von der Portigen auf die EAA übergegangenen Vertrags- oder Rechtsverhältnisses noch aus irgendeinem anderen Grunde ist zwischen den Parteien ein — wie. auch immer geafietes — Beratungsverhältnis zu Stande gekommen. é8 Schlussbestimmungen 1. Diese Vereinbarung steht unterden aufschiebenden Bedingungen, dass -«» der Vorstand der EAA und —— der Rat der Kommune dieser Vereinbarung jeweils in gesonderten Erklärungen bzw Beschlussen formal zuätir’nrnen (Gremienvorbehalt). Die EAA und die Kommune werden sich gegenseitig unterrichten, sobald ihr Ver’stand bzw. Rat u_orgenannte Zustimmung erteilt hat Diese 'Un‘te'rr’ichtuhg gilt jeweils als Bedingungseintritt. 2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder tälWeise nichtig oder sonst unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit dieser Vereinbarungen im Übrigen nicht, Vielmehr wird die betreffende Klausel möglichst so ausgelegt .b2w. durch, eine “wirksame Eesiirnm‘ung ersetzt, dass der van den Parteien “mit dieser Vergleichwereinbarung erstrebte ZWeck einer umfassenden und endgültigen Rege— lung aller bestehenden“ Reehtsverhfafltni5'se bestmöglieh erreieh’r wird. Dasselbe gilt 'Sih‚ngemäß für die Ausfü‘llun'gvon Lücken dieser Vereinbarung. *3. Die vorstehenden RegeIUngen‘ enthalten den vollständigen Inhalt des zwischen den Parteien zur Beendigung der Ausernandersetzungen ‚aus oder im: Züsammen'hfang mit dem' in den Vorbemerkungen beschriebenen saehverhalt Nebenabreden, gleich in Welcher Form, bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergäri2ungen dieser Vereinbarung bedürften zu ihrer Re:;htswirksemkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformkiausel. } D»ü‘i 00-291 2. 20354942„1 , 15.02.2018 Seite 619 4‚ Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bunde5repubiik Deutschland. Aus- schiießiicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Düsseidorf. ’ Lünen, den 223_Öj? Düsseldorf‚den Q_[Ü1.7Ü\8 „ Siadt Lünen i’ertigoh AG 453 ma zwei? Dü55eldorfi den ___________ " Eiste Äiszicklljflääsanstait‘ M“ } D—0100—2012, 20354942_1‚ 15.02-2018 Seite?/9 Anlage 05.05.1999 29.04.2003 19. .2003 1 . 01 .'04.2005 23.09.2005 “19.12.2006 27.09.2005 16.1 . ?.01.2006 02.03.2008 22. .2000 1 13.11.2006 14.03.2007 13.05.2007 Neugeschäfi Neugeschäfi Neugeschäfi Neugeschäfi' Swapgeschäffe der Parteien 1351 1351670 1351700 260533D 440341L 440377L 61.335313 6161 ‘_ 5151991. 693D 16815450 _ 1 Neugeschäfi Neugéscfiäfi Auflösung Neflgeschäfi Neügéschäfi 1 142515411} 1 ‘! _ . 1 50 16?8017D 40 2595335 - 1 ‘ . 14251541) 18744510 16315450 13744275) Zähler-S CMS mit Hip—Swap Empfänger—SWap Flip-Swap Empfänger-Swap Verkauf. Empfänger- CHF Empfänger—;"Swap thward 1.042.110. 1.557. 1. 7.500. 1 . 00 10. 25.900.000, 10.000.000, 25.000.000. 10.000. 5. „000.00 5.000.000, 6.000.000 25.000. 50094000. 7 .51'. 30. 30.06.2001 29. 19.05.2003 23. 05.04.2005 30.09.2005 29.09.2005 20.03.2006 01 08.2006 06.03.2006 ; .1 30.93.2003 .‘2009. 30.03.2007 1. .2007 1 3.003.200? 14.1d.2011 08.03.2000 30.12.2008 30. 1 28.09.2012 28.02.2012 02.05.2131 3 9.05.2013 23. 27.09.2005 30.12.2008 29.03.2006 20.1 - 0 01. 2 06.03.2014 28. 1 30.03.2017 30.03.2026 1“ 30.93.2131]? 15.16.2021 es.—03.2014 30.12.2017 1.D-O1üD—2012‚ 20354942„1‚ 15.02.2018 Seite 8119 Neugeschäfi 213?048[3 CHF-PMS-3Wälp 10.00Q.BÜD‚OO 30.61.2008. 80.01.2016 15'51'20°8 Auflösung $$$;ng Emp0nger—swap 200000001) 00.03.2005 00.03.2014 22.04.2000 Auflösung 13.453201. Fiip—in-Swap 25.000.00000 04.10.2000 50.09.2000 02.00.2000 .Neugeschäfi 22.240100 Flip-!n—Swap 25.000.000.00 15.09.2000 15.09.2011 27.10.2008 U‘““$Z'“““ 21370400 CHF-Plüs-Swap 10.000.000‚00 00.01.2000 30.07.2010 27.04.2009 umgiäztufie‘" 21370400 CHF«PIU&SW30 10.000.000‚00 00.01.2008 30.04.2017 27.05.2009 “m5*ljäät“rier 22.240100 Flip—En—Swap 25.000.000,00 15.09.2008 15.00.2011 Neugeschäfi 25124500 F°—“"a'd 500000000 01.10.2009 01.10.2039 Zahler-Swap ‘ N0ugeschäft 25124010 *:°“Vafd. 10.000.00000 01.07.2010 01.07.2040 _ . Zahler—Swap 21.00.2009 F „rd Neugeschäf1 25124570 °‘Wa 500000001) 02.07.2012 01.07.2042 Zahler«8wap _ Nau9%chäfl 2512725!) F°“”ard fins'““.°' 10.000.000.00 01.07.2011 01.07.2041 Währungsswap 1510 2009 Neugeschäft 2558751D Hip-Swap 10000 000 00 15102001) 01 07 2011 _. . 25507530 . .. , . . . 29.10.2000 um5t3‘£"““ 21370400 CHF—Plus—Swap 10.000.000‚00 00.01.2000 30.10.2017 ‘ 3115301313 mit 14.01.2010 Neuges_chäft 20753090. .eptionatem 10.000.000‚00 10.01.2010 10.01.2013 Kapitaltausch znsswj‘ap 1101 _ _ Neugeschäfi 2701522411) optionaiem 5.DÜD.OG0.00 15.03.201D 15.03.2813 Käpitezltau$ch ‚. äh==.sw0 mit _ Neugeschäfi 27.982160 optional0m 5.ÖQO.DOG‚ÜO 15.03.2610. 15.09.2013 .Ka'pitaitausch 23710511121me ‘ . Neuges_chäfi 27002100 op110021001 5.000.000._00 15.03.2010 15.00.2014 _ Ka‘pitältauädh 10 02 2010 ‚ " ' Wang-SWE? “‘“ ‚ . « " ' Neuge$chäft 27002-200 optegnalem 500000000 15.03.2010 15.00.2014 Kapitaltausch _ 009200 mit“ _ _ Neugeschäft 270022213 optionalam -‘5..000000.001 15.03.2010 10.03.2015 K0011011009c0 _ AWÜSUÜQ 22243153) Fii1>élnä=8#fab _25ißflüfififi.flfl .. “15092993 “iS—9942011. 11511903011011 27.0503310‘ Foni:0rdZählér—J$Wap 1.748.1‘120140 30;O3.213131 30.12.2018 Néggeä‚cfiäfi 220503__._53 Fb1wai‘ö ;gafireräswap “ 4.007.413.77 30052011" 30.09.2030 1110090513001“ 27.135007 3. 9411110111 2011104311700 “541041413764 03.02.2011 00.01.2024 1100005011111. 210511300 .000100'2711110701740 402302005 „050320111. _. 05.122038 22.042010 “‘“5‘L‘ä'äune‘ 21370401? GHF-‘Pius+äiuap 10.000®0.00 30101.2000 “30.10.2010 _ _ _ . '“ 20400725- _Küfidb‘afer ‘- » ' _ ‚ 09.002010 Ne°_‘ges°“äfi 20400741) Zahl.er£wap. 19'°°°‘°°°’°°' “°1'1'2'201'3‘ °1‘12‘294‘0 AUÜÖSUBQ 25-1245“). Xahiéf-SMP 194990309.90 {3110772010 9197—2949 25.10.2010 “m5‘$ätu“er 21370401) 0HF„Ptus—swa‘p 10.000.000“,00‚ 30.01.2093. 30.07.2019 10.04.2011 “ms*$ätufier ”21370400“ CHF—Plus-Swap 10.000.000.00' 30.01.2000 30.01.2020 . ““ 33029020 ‚_ _- —' 18.04.2011 Neugeschäft „313523549 Flip—Swap 10.000.009‚00 01.04.2Q11 01.10.2015 ._ . 250075112; ._ ‚ \ _ . - _ 20.04.2011 Auflösung 25007530 F£ p Swap 10.000.000.00 15.10.2009 01.07.2011 27.10.2011 umstääu“ef 213704ßß‘ CHF—Plus-swap 10.000.000‚00 30.01.2005 30.01.2021 { 13—01 50—201 2_. 20354942} . 1 5.022.201 8 Seite 919