Bundesministerium des Innern, f?r Bau und Heimat Horst Seehofer Bundesmlnister Pra'sident des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Wolfgang Sch?uble, Platz der Republik 1 11011 Beriin Alt-Moabit 140 10557 Berin 11014 Benin +49(0)30 18 681-11000 +49(0)3018 681-11014 Benin, November 2018 Sehr geehrter Herr Bundestagspr?sident, vielen Dank fUr vorn 15. Oktober 2018. Mit Blick auf die Vereinbarungen der Koalitionspartner im Koalitionsausschuss am 5. Juli 2018 im Nachgang zum Europaischen Rat am 28. Juni 2018 hat mein Haus in den vergangen Monaten mit mehreren EU-Mitgliedstaaten zu zwei unterschiedlichen Punkten Verhandlungen gef?hrt. Hierbei handelt es sich zum einen um Verhandlungen zum von Verwal- tungsvereinbarungen im Sinne von Artikel 36 der sog. Dublin-Ill-Verordnung. Dies be- trifft die von lhnen benannte Vereinbarung mit Portugal, die dem Bundestag Ubermittelt wurde. Zum anderen wurden mit Griechenland und Spanien Absprachen zu ZurUck- weisungen an der Grenze getroffen. Bei den Absprachen geht es um Personen, bei denen im Rahmen von vorubergehend wiedereingef?hrten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-?sterreichischen Grenze festgestellt wird, dass sie bereits einen Asylan- trag in dem anderen Mitgliedstaat gestellt haben (sog. EURODAC Treffer der Katego- rie 1). Es handelt sich dabei nicht um ein Dublin-Verfahren, sondern um eine unmittel- bare ZurUckweisung an dieser Grenze, d. h. eine Einreise in die Bundesrepublik ?ndet nicht start (for den Transport zum Flughafen etc. gilt insoweit die ,,Fiktion der Nichteinreise"). Nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, fUr Bau und Heimat (BMI) ist das Gesetz ?ber die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Seite 2 von 2 Angelegenheiten der Europ?iischen Union hinsichtlich dieser Zuriickweisungsabspra- chen nicht Es handelt sich hierbei um rein bilaterale Absprachen. die bei einer Gesamtbetrachtung der Umst?inde in keinem Erg?nzungs? oder sonstigen be- sonderen N?heverh?ltnis zum Recht der Europ?ischen Union stehen und damit keine Angelegenheit der Eur0p'a'ischen Union im Sinne von Artikel 23 Abs. 2 Grundgesetz darstellen. Den Bitten zur Herausgabe der mit Griechenland und Spanien getroffenen Absprache konnte in der Vergangenheit auch deshalb nicht werden, weil dies zu die- sem Zeitpunkt den Ausgang der Verhandlungen mit Italien ?ber eine ?hnliche AbSpra- che hatte beeintr?chtigen und gef?hrden konnen. Die zwischenzeitlich auf Arbeitsebe- ne finalisierte Rahmenabsprache zwischen dem BMI mit dem italienischen lnnenminis- terium ?ber ein gemeinsames Handeln zur Migrationssteuerung auf See und Eind?im- mung der Sekund?irmigration hangt noch von der politischen Zustim- mung der italienischen Seite ab. Zuletzt hat sich gezeigt, dass derzeit noch immer nicht konkret absehbar ist, wann die italienische Seite ihre politische Zustimmung zur Ab- sprache erteilen wird. Unter Beriicksichtigung dieser Entwicklungen ist das BMI nun- mehr zu dem Ergebnis gelangt, die Absprachen mit Griechenland und Spanien her- auszugeben. Ablichtungen der Absprache mit Griechenland und der Absprache mit Spanien liegen diesem Schreiben bei. Vor dem Hintergrund, dass die Absprache mit Italien noch nicht abgeschlossen ist, bit? te ich um Verst?indnis, dass ich lhrer Anforderung um Ubermittlung dieser Abspra- che derzeit nicht nachkommen kann. Mit freundlichen GriJBen \Ojgag?