Gesamtschule Waltrop • Brockenscheidter Str.100 • 45731 Waltrop Stadt Waltrop z. Hd. Herrn Wolfgang Brautmeier Waltrop, 05.11.2019 Stellungnahme der Gesamtschule Waltrop zu einer möglichen Kooperation mit der Stadt Castrop auf Grund der regionalen Schülerzahlen-Entwicklung Vor dem Hintergrund der regionalen Schülerzahlenentwicklung kann sich die Gesamtschule Waltrop eine Zusammenarbeit mit der Stadt Castrop-Rauxel vorstellen. Die Zügigkeit der Gesamtschule Waltrop wurde durch Beschluss des Schulträgers auf vier Züge festgelegt, so dass sie derzeitig weniger Schulplätze anbieten kann, als es ihrem baulichen Ausbaustatus entspricht. Positiv wäre hier anzumerken, dass es bei einer Zusammenarbeit der beiden Kommunen zu einer sach- und bedarfsbezogenen Entscheidung kommen würde, die die hohen Bedarfe der Eltern und Schüler an gewünschten, aber bisher nicht vorhandenen Gesamtschulplätzen aufgreift. In den letzten Jahren konnte die Gesamtschule Waltrop bei der Neuaufnahme in den fünften Jahrgang immer zwischen 25 und 45 Anfragen von Eltern aus Castrop verzeichnen. Aufgenommen wurde etwa im Umfang einer Klassenstärke (bei aktueller Vierzügigkeit). Im laufenden Schuljahr liegen zurzeit etwa 30 weitere Anfragen aus Castrop vor, die um Aufnahme in den 7. bzw. 8 Jahrgang bitten, die aber aus Kapazitätsgründen nicht positiv entschieden werden können. Bezugnehmend auf eine konkrete Kooperation mit der Stadt Castrop-Rauxel sieht die Gesamtschule Waltrop die Aufstockung ihrer Zügigkeit auf 5 oder 6 Züge, mit der Zusage 2 oder 3 Züge für Aufnahmen aus Castrop zu reservieren, als eindeutig beste Lösung an. Folgende Gründe sprechen für eine Erweiterung der Zügigkeit an der Gesamtschule Waltrop:  eine zeitliche Umsetzung - selbst für das Schuljahr 2020/2021 – wäre jetzt noch darstellbar und würde den konkreten Versorgungswünschen der Ickerner Elternschaft entsprechen,  die strukturellen räumlich/baulichen Bedingungen sind an der Gesamtschule Waltrop dank derzeitig stattfindender Sanierungen als zufriedenstellend zu be- zeichnen. Eine Situation, die eine Beschulung erlaubt, müsste am Standort Ickern erst geschaffen werden,  der exzellente Ruf der Schule basiert auf pädagogischen Konzepten (Teamschule, Jahrgangshauskonzept, Konzept Sprachförderung, Konzept Berufsorientierung), die an die Präsenz am Standort Waltrop gebunden sind,  die pädagogische Leistung eines Kollegiums beruht immer auch auf dem Aspekt der Arbeitszufriedenheit. Bei Teilstandortgründung ist durch die hinzukommenden Belastungen des Kollegiums dieser hohe Standard gefährdet,  die mit der Beschulung in Waltrop verbundene Einrichtung eines Schülerspezialverkehrskehrs (direkte Verbindung zwischen Ickern und Waltrop) ist seit dem Schuljahr 2018 / 2019 nach Abstimmung mit der Stadt Castrop-Rauxel vorhanden. Eine Kooperation, die die Gründung eines Teilstandortes der Gesamtschule Waltrop am Standort Ickern fordert, ist zwar theoretisch denkbar, aber unserer Einschätzung nach aus den unten angeführten Gründen heraus in keiner Weise erstrebenswert. So müsste:  der Standort Ickern auf den baulichen Standard gebracht werden, dass dort Unterricht stattfinden kann,  der Standort Ickern auf den Standard gebracht werden, der für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Gesamtschule Waltrop notwendig ist,  der Aspekt der Lehrerversorgung und der vakanten Schulleiterstelle (Neubesetzung zum 01.08.2019) geklärt sein,  gefordert werden, dass der Standort Ickern in der Zukunft nicht als selbstständige Schule geführt wird, da dies direkte Auswirkung auf den Bestand der Gesamtschule Waltrop nach sich ziehen könnte,  die Frage geklärt werden, wie sich die Gründung eines Teilstandortes auf die gesamte Schullandschaff in Castrop auswirkt (insbesondere Willy-BrandtGesamtschule / Castrop). U. Waterkamp, Schulleiterin H. Nürnberg, stv. Schulleiter