Bundespatentgericht Tri bunal fédéral des brevets Tri bunale federal e dei brevetti Tri bunal federal da patentas Federal Patent Court St. Gallen, 3. Januar 2020 Öffentliche Parteiverhandlung des Bundespatentgerichts Datum der Verhandlung: Mittwoch, 5. Februar 2020, 10:00 Uhr, Ort: Gerichtssaal 076, Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen Verfahrensnummer: O2017_002 Betreffend: Feststellung Nichtigkeit, Feststellung Miteigentümerschaft / Widerklage auf Verletzung Parteien: Bystronic Laser AG / Tomologic AB Sprache: Deutsch Gegenstand des Verfahrens: Die Klägerin macht geltend, dass der Schweizer Teil des europäischen Patents EP 2 485 864 B1 nichtig sei; eventualiter sei ihr der Schweizer Teil des europäischen Patents EP 2 485 864 B1 zu Mitinhaberschaft zu übertragen. Ferner seien ihr diverse weitere ausländische Teile dieses Patents, weitere ausländische Patente und Patentanmeldungen, insbesondere aus der WO2012/136262 hervorgegangene, zu Mitinhaberschaft zu übertragen. Die Beklagte bestreitet die Nichtigkeit und die geltend gemachten Berechtigungen der Klägerin und erhebt Widerklage auf Patentverletzung (Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Forderung, Vernichtung, Rückruf). Gegenstand des europäischen Patents EP 2 485 864 B1 sind Steuerregeln und -variablen für Schneidverfahren und beansprucht wird ein konkretes Verfahren zum maschinellen Schneiden von mehreren Teilen aus einem Materialstück und ein System zur Durchführung eines solchen Verfahrens.