Verena Akkermann Dr. Gesa C. Teichert-Akkermann tragen, in dem es im 3. Satz der Leitsatze wie folgt heiBt: ,,Leben eingetragene mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines in sozial?familidrer bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 66 geschiitzte Familie im Sinne des Grundgesetzes. (Leitsatze zum Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 1/11 - - 1 BVR 3247/09 -). Mit der Offnung der Ehe durch die Gesetzgeberin sollte es keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen gegengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Partner_innenschaften geben. Da der besondere Schutz der Ehe auch immer mit dem besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 66) einhergeht. wollte die Gesetzgeberin damit auch gleichgeschlechtliche Eltern und deren Kinder rechtlich absichern und gleichstellen. Durch diesen Ubergeordneten Willen mit Grundgesetzrang ist durch die bisher ausgebliebene Anpassung des Abstammungsgesetzes (Buch 4. 2 Titel 2 159ff. BGB) eine planungswidrige Gesetzeslijcke entstanden. Die aktuelle planungswidrige Gesetzeslijcke diskriminiert unser ungeborenes Kind gegenijber anderen Kindern, die in eine heterosexuelle Ehe geboren werden und enthalt ihm wichtige Rechte vor. Aufgrund der Abstammung unseres Kindes aus einer Embryonenspende wird dieses benachteiligt. da ihm mit der Geburt nicht automatisch die zwei in Lebenspartnerschaft befindlichen Frauen als Eltern zuerkannt werden. Dem Kind wird ein zweites Elternteil, hier die Mit-Mutter. vorenthalten. Sollte es bei der gebarenden Mutter wahrend der Schwangerschaft oder der Geburt zu medizinischen Komplikationen kommen, die verhindern. dass sie fUr das Kind Sorge tragen kann oder tijdlich enden. wijrde das Kind aufgrund des diskriminierenden Abstammungsrechts zur Vollwaisen und es wijrde einen staatlichen Vormund gestellt bekommen. Da der errechnete Entbindungstermin der 22.02.2020 ist, beantragen wir in dieser Angelegenheit den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mit freundlichen GrUBen Anlagen Antrag auf Mitmutterschaft Ablehnung Standesamt Schellerten Widerspruch an das Standesamt Schellerten Abweisung des Widerspruchs Standesamt Schellerten