*CH/EP001272195H1* SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT (19) (11) CH/EP1 272 195 H1 EIDGENÖSSISCHES INSTITUT FÜR GEISTIGES EIGENTUM (51) Int. Cl.: A61K A61P 31/565 35/00 (2006.01) (2006.01) Erfindungspatent für die Schweiz und Liechtenstein Schweizerisch-liechtensteinischer Patentschutzvertrag vom 22. Dezember 1978 (12) PATENTSCHRIFT (21) Anmeldenummer: 01917289 (22) Anmeldedatum: 02.04.2001 (43) Anmeldung veröffentlicht: 08.01.2003 (30) Priorität: 05.04.2000 GB 0008172 (24) Patent erteilt: 12.10.2005 (45) Patentschrift veröffentlicht: 12.10.2005 (23) Verzichtserklärung eingereicht: 30.07.2019 (40) Verzichtserklärung veröffentlicht: 15.10.2019 (73) Inhaber: AstraZeneca AG 15185 Södertälje (SE) (72) Erfinder: Beat Thurlimann, 9007 St. Gallen (CH) (74) Vertreter: Meyerlustenberger Lachenal AG, Postfach 1765 8031 Zürich In Anwendung von Art. 24 Abs. 1 Bst. b und c des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente verzichtet der Inhaber des Patents EP 1 272 195 B1 teilweise auf das Patent in dem Sinne, dass I. der bisherige unabhängige Patentanspruch 1 sämtliche Merkmale des abhängigen Anspruchs 6 übernimmt und damit eingeschränkt wird; II. der bisherige unabhängige Patentanspruch 1 durch Aufnahme der Formulierung aus der Beschreibung eingeschränkt wird: «und wobei Fulvestrant in einer pharmazeutischen Formulierung enthalten ist, die eine Fulvestrant-Konzentration von mindestens 45 mgml–1 aufweist, wobei die Gesamtmenge an Fulvestrant in der Formulierung 250 mg oder mehr und das Gesamtvolumen der Formulierung 6 ml oder weniger ist, und wobei die Formulierung 10 Gew.-% Ethanol, bezogen auf das Volumen der Formulierung, 10 Gew.-% Benzylalkohol, bezogen auf das Volumen der Formulierung, und 15 Gew.-% Benzylbenzoat, bezogen auf das Volumen der Formulierung, und eine Ricinoleat-Trägersubstanz, die Rizinusöl ist, enthält», und somit die folgende Fassung erhält: 1. Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung einer Brustkrebspatientin, bei der die vorangegangene Behandlung mit einem Aromataseinhibitor und Tamoxifen fehlschlug, wobei Fulvestrant als intramuskuläre Injektion zu verabreichen ist, und wobei Fulvestrant in einer pharmazeutischen Formulierung enthalten ist, die eine Fulvestrant-Konzentration von mindestens 45 mgml–1 aufweist, wobei die Gesamtmenge an Fulvestrant in der Formulierung 250 mg oder mehr und das Gesamtvolumen der Formulierung 6 ml oder weniger ist, und wobei die Formulierung 10 Gew.-% Ethanol, bezogen auf das Volumen der Formulierung, 10 Gew.-% Benzylalkohol, bezogen auf das Volumen der Formulierung, und 15 Gew.-% Benzylbenzoat, bezogen auf das Volumen der Formulierung, und eine Ricinoleat-Trägersubstanz, die Rizinusöl ist, enthält. CH/EP 1 272 195 H1 III. die bisherigen abhängigen Patentansprüche 2 bis 5 aufrechterhalten bleiben; IV. der Patentanspruch 6 aufgehoben wird. Soweit Teile der Beschreibung und der Zeichnungen mit der Neuordnung der Patentansprüche nicht vereinbar sind, sollen sie als nicht vorhanden gelten. 2