FÜR PATIENTEN UND ANGEHÖRIGE Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung HÄUSLICHE ISOLIERUNG Bei Ihnen wurde eine COVID-19-Erkrankung mit derzeit leichter Symptomatik diagnostiziert. Deshalb wurde für Sie eine häusliche Isolierung angeordnet. Diese Maßnahme soll eine Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus verhindern. Das Virus ist leicht übertragbar und die COVID-19-Erkrankung kann auch sehr schwer verlaufen. Bei einer Verschlechterung Ihres Zustandes informieren Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt/Hausärztin. Angehörige, die mit Ihnen im Haushalt leben und während der Isolierung vor Ort bleiben, sollten bei guter Gesundheit und ohne Vorerkrankungen sein. Personen mit Risikofaktoren sollten nach Möglichkeit nicht mit Ihnen im gleichen Haushalt untergebracht sein: – Personen mit unterdrücktem Immunsystem, – mit chronischen Grunderkrankungen – oder ältere Menschen Kontakt zu Angehörigen Ihres Haushalts So wenig wie möglich  ▶ Sie sollten möglichst nur zu den Haushaltsan­gehörigen Kontakt haben, die Sie zur Unterstützung benötigen.  ▶ Bei Kontakt sollten Sie und Ihre Angehörigen mind. 1–2 m Abstand halten und jeweils MundNasen-Schutz tragen.  ▶ Alle anderen Personen sollten sich nicht im gleichen Raum aufhalten wie Sie oder besser an einem anderen Ort unter­ gebracht sein. Kontakt zu Personen außerhalb Ihres Haushalts  ▶ Persönlicher Kontakt mit z. B. Briefträgern, Lieferdiensten, Nachbarn, Freunden, Bekannten sollte unterbleiben.  ▶ Lassen Sie Lieferungen vor dem Haus-/oder Wohnungs­eingang ablegen.  ▶ Bei unvermeidbaren Kontakten tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie größtmöglichen Abstand zu diesen Personen. Unterbringung in der Wohnung ▶   Sie sollten möglichst getrennt von anderen Personen in einem Einzelzimmer untergebracht sein.  ▶ Sorgen Sie für ein regelmäßiges Lüften aller Räume.  ▶ Nutzen Sie Küche, Flur, Bad und weitere Gemeinschaftsräume nicht häufiger, als unbedingt nötig.  ▶ Nehmen Sie und Ihre Angehörigen Ihre Mahlzeiten möglichst zeitlich und räumlich getrennt voneinander ein. HYGIENE Husten und Niesregeln ▶   Halten Sie größtmöglichen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1 bis 2 m). Distanz  1 – 2 m  ▶ Drehen Sie sich beim Husten und Niesen weg.  ▶ Husten und niesen Sie zum Schutz anderer in die Arm­­­­­­beuge oder in ein Einweg-Taschentuch und entsorgen Sie es umgehend in einem Mülleimer mit Deckel. Regeln der Händehygiene beachten ▶   Verzichten Sie auf das Händeschütteln.  ▶ Waschen Sie regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.  ▶ Waschen Sie mindestens für 20 bis 30 Sekunden Ihre Hände mit Wasser und Seife – – – – – – und nach jedem Kontakt zu anderen Personen vor vor der Zubereitung von Speisen vor dem Essen dem Toilettengang nach immer dann, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind jedem Kontakt mit der erkrankten Person oder nach deren unmittelbarer Umgebung.  ▶ Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, können Sie bei nicht sichtbarer Verschmutzung benutzen. Achten Sie auf folgende Bezeichnungen: – „begrenzt viruzid“ ODER – „begrenzt viruzid PLUS“ ODER – „viruzid“ Beachten Sie die Sicherheitshinweise. DOI: 10.25646/6574 Stand: 24.03.20 Seite 1/2 FÜR PATIENTEN UND ANGEHÖRIGE Hinweise zur häuslichen Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung  ▶ Benutzen Sie Einweg-Handtücher oder tauschen Sie Hand­ tücher aus, sobald sie feucht sind.  ▶ Gesunde Personen verwenden andere Handtücher als Erkrankte.  ▶ Beachten Sie, dass jede Person des Haushalts ausschließlich ihr persönliches Handtuch benutzt. REINIGUNG Reinigung und Desinfektion  ▶ Reinigen Sie häufig berührte Oberflächen (Nacht­­tische, Bettrahmen, Smartphones, Tablets, etc.) mindestens einmal täglich.  ▶ Reinigen Sie Bad- und Toilettenoberflächen mehrmals täglich.  ▶ Benutzen Sie ein Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung. Achten Sie auf folgende Bezeichnungen: – „begrenzt viruzid“ ODER – „begrenzt viruzid PLUS“ ODER – „viruzid“ Beachten Sie die Sicherheitshinweise. Wäsche  ▶ Wäsche der erkrankten Person bei mindestens 60°C waschen!  ▶ Sammeln Sie Wäsche der erkrankten Person im separaten Wäschesack.  ▶ Die Wäsche nicht schütteln. Direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit den kontaminierten Materialien vermeiden.  ▶ Verwenden Sie herkömmliches Vollwaschmittel und achten Sie auf eine gründliche Trocknung. ABFALLENTSORGUNG  ▶ Der Müllsack mit Abfällen, die von Erkrankten er­­­­zeugt wurden – Taschentücher u. a. – ist im Krankenzimmer, in einem verschließbaren Behälter aufzubewahren.  ▶ Entsorgen Sie den verschnürten Müllsack im Restmüll. GESUNDHEITLICHE BESCHWERDEN Bei Zunahme von Beschwerden Die ambulant betreuende Ärztin bzw. der Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemein­­sam mit Ihnen frühzeitig besprechen, wen Sie im Notfall – z. B. bei Zunahme der Beschwerden – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten kontaktieren können. Haushaltsangehörige und Krankheitssymptome Alle Haushaltsangehörigen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I und stehen unter häuslicher Quarantäne. Sie sollten bis 14 Tage nach ihrem letzten Kontakt zu dem isolierten COVID-19-Patienten oder nach dessen Entlassung aus der Isolierung 1 ▶   täglich das zuständige Gesundheitsamt über ihren Gesundheitszustand informieren ▶   sich selbst hinsichtlich Krankheitssymptomen beobachten ▶   Krankheitssymptome genau dokumentieren (siehe www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen) Bei auftretenden Beschwerden, die auf eine SARS-CoV-2Infektion hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.) gelten sie als krankheitsverdächtig. In diesem Falle sollte eine weitere diagnos­tische Abklärung umgehend erfolgen. WEITERE INFORMATIONEN Robert Koch-Institut www.rki.de/covid-19 Infektionsschutz www.infektionsschutz.de Herausgeber: Robert Koch-Institut, Berlin, 2020 Redaktion: Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (IBBS), Fachgebiet 14 – Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene Grafik: www.goebel-groener.de Titelfoto: Gina Sanders – stock.adobe.com  Druck: RKI-Hausdruckerei Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. siehe unter www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen 1 DOI: 10.25646/6574 Stand: 24.03.20 Seite 2/2