Bundespatentgericht Tribunal fédéral des brevets Tribunale federale dei brevetti Tribunal federal da patentas Federal Patent Court St. Gallen, 4. Juni 2020 Öffentliche Parteiverhandlung des Bundespatentgerichts Datum der Verhandlung: Dienstag, 30. Juni 2020, 10.00 Uhr, Ort: Gerichtssaal 076, Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen Verfahrensnummer: O2019_004 Betreffend: Patentverletzung (Auskunft, Rechnungslegung, Wiedergutmachung) Parteien: Sunshine Software Development GmbH / FRIENDZ SA Sprache: Deutsch Gegenstand des Verfahrens: Die Klägerin macht eine Verletzung des Schweizer Teils von EP 1 151 591 B1 durch die Beklagte geltend. Die Beklagte habe einen eigenen Krypto-Coin emittiert, den «FDZ». Das Erzeugen und die Transaktionen von und mit FDZ führten dazu, dass ERC20-Token bzw. entsprechende Transaktionen von Smart Contracts in der Ethereum-Blockchain abgebildet würden, was eine Verletzung der Ansprüche 1 und 30 des Klagepatents begründe. Die Beklagte bestreitet, dass ihre Handlungen das Klagepatent verletzen. Insbesondere würden bei richtiger Auslegung der geltend gemachten Ansprüche keine redundant gespeicherten Daten in Abhängigkeit der ermittelten Parameter von Datenübertragungen zwischen Datenspeichereinrichtungen verschoben. Zudem sei das Klagepatent wegen unzulässiger Änderung (Art. 123(2) EPÜ) und mangelnder erfinderischer Tätigkeit, insbesondere einer Kombination von WO 98/26559 A1 mit WO 98/35302 A2, nicht rechtsbeständig.