Bundespatentgericht Tribunal fédéral des brevets Tribunale federale dei brevetti Tribunal federal da patentas Federal Patent Court St. Gallen, 13. August 2020 Öffentliche Parteiverhandlung des Bundespatentgerichts Datum der Verhandlung: Donnerstag, 3. September 2020, 10:00 Uhr, Ort: Gerichtssaal 076, Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen Verfahrensnummer: O2018_004 Betreffend: Klage auf Patentverletzung / Widerklage auf Patentnichtigkeit und unlauteren Wettbewerb Parteien: Synova AG / Avonisys AG, Mohren Stephan, Gäbelein Jens, Hribar Jeroen Sprache: Deutsch Gegenstand des Verfahrens: Die Klägerin macht die Verletzung des schweizerischen Teils von EP 1 833 636 B1 (Streitpatent) geltend. Das Streitpatent betrifft ein Verfahren zur Erzeugung eines Flüssigkeitsstrahls, der zur Führung einer in ihn eingekoppelten Laserstrahlung in der Art eines Wellenleiters geeignet ist, zwecks Bearbeitung eines Werkstücks. Der Flüssigkeitsstrahl wird mit einer Flüssigkeitsdüse erzeugt und wird mantelseitig mit einem Gasstrom umgeben. Weiter betrifft das Streitpatent eine Vorrichtung zur Erzeugung eines derartigen Flüssigkeitsstrahls. Die Beklagten bestreiten eine Patentverletzung und machen widerklageweise geltend, das Streitpatent sei nichtig (unzulässige Änderung, mangelnde Neuheit, mangelnde erfinderische Tätigkeit). Zudem erheben die Beklagten Widerklage auf Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Patentinhaberin hat im Laufe des Schriftenwechsels mehrere eingeschränkte Anspruchsfassungen als Eventualanträge eingeführt und zudem nach Erhalt des Fachrichtervotums beim IGE einen Teilverzicht beantragt. Im Rahmen der Verletzungsfrage werden wortsinngemässer Eingriff und Äquivalenz diskutiert.